Thread
Menü

easymobile oder klarmobil


09.06.2006 22:45 - Gestartet von phone4you
Hallo,
muss hier auch mal meinen "Senf" dazugeben! ;-))
War bisher bei easymobile, bin jetzt zu klarmobil gewechselt.
Einziger Grund:
easymobile erstellt (momentan) keine monatliche Abrechnung (auch nicht online) mit ausgewiesener MwSt. und die brauche ich als Selbständiger nun mal.
Service:
Ich kann eigentlich bisher nur sagen, dass beide gleich gut sind. Da kann sich so manch "Großer" noch `ne Scheibe abschneiden, finde ich (z.B. D.....l oder M......m)
Bei der 0900-Nummer von klarmobil geht auch gleich jemand ran und man bekommt kompetente Auskunft (hatte Fragen zu meiner Rufnummernportierung). Hotline braucht man aber eher sehr selten - gute FAQs af der HP und per E-Mail klappt`s auch gut.
Fazit: Ich halte beide für empfehlenswert und wenn man keine monatliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. braucht ist eigentlich Wurst ob em oder km.

MfG
phone4you
Menü
[1] Dragen antwortet auf phone4you
09.06.2006 23:03

einmal geändert am 09.06.2006 23:07
Benutzer phone4you schrieb:
Hallo, muss hier auch mal meinen "Senf" dazugeben! ;-)) War bisher bei easymobile, bin jetzt zu klarmobil gewechselt.
Einziger Grund:
easymobile erstellt (momentan) keine monatliche Abrechnung (auch nicht online) mit ausgewiesener MwSt. und die brauche ich als Selbständiger nun mal.
Service:
Ich kann eigentlich bisher nur sagen, dass beide gleich gut sind. Da kann sich so manch "Großer" noch `ne Scheibe abschneiden, finde ich (z.B. D.....l oder M......m) Bei der 0900-Nummer von klarmobil geht auch gleich jemand ran und man bekommt kompetente Auskunft (hatte Fragen zu meiner Rufnummernportierung). Hotline braucht man aber eher sehr selten - gute FAQs af der HP und per E-Mail klappt`s auch gut. Fazit: Ich halte beide für empfehlenswert und wenn man keine monatliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. braucht ist eigentlich Wurst ob em oder km.

MfG
phone4you
Verfügt die Klarmobil-Onlinerechnung über eine qualifizierte elektronische Signatur?
Denn diese benötigst Du gegenüber dem Finanzamt nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) wenn Du Vorsteuerabzugberechtigt bist.

Erst durch die Signatur sind Herkunft und inhaltliche Unversehrtheit der übermittelten Online-Rechnung nachweisbar. Die Online-Rechnung erfüllt damit die Anforderungen des § 14 Abs. 3 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und muss vom Finanzamt als elektronische Rechnung zum Vorsteuerabzug anerkannt werden.