Benutzer kel28 schrieb:
Mir ist die Einwilligung auch irgendwie "durchgerutscht".
[edit: Ist Sie NICHT!!! Hab wegen einer anderen Sache eben die Screenshots der Bestellung gesichtet, ich hatte der Werbung definitiv NICHT ZUGESTIMMT!!!]
Es spielt keine Rolle, da vorformulierte Einwilligungen in Telefonwerbung unwirksam sind. Auch bei bestehender Kundenbeziehung. Und auch, wenn der Kunde die Einwilligung aktiv angekreuzt hätte, was nicht der Fall ist. Klarmobil ruft nachweislich sogar an, wenn man jeglicher Werbung ausdrücklich und bestätigtermaßen widersprochen hat.
Klarmobil ist wegen seiner illegalen Telefonwerbung auch schon verurteilt worden (
https://www.teltarif.de/forum/a-klarmobil/152-... ). Das Urteil gilt allerdings aus rechtlichen Gründen nur für den klagenden Kunden, so dass die restliche Kundschaft fröhlich weiter rechtswidrig belästigt wird. Warum legal, wenn's man illegal viel mehr absetzen kann.
klarmobil haben mich in 2006/2007 ca. 40 mal versucht anzurufen
Super.
Auf diese Möglichkeit muss der CCA allerdings nicht hinweisen! Und das er den Sperrvermerk selbst anbringt (bzw. überhaupt die Möglichkeit hat) ist vorbildlich!
Das ist nicht vorbildlich, sondern illegal. Er dürfte erst gar nicht anrufen. Der Kunde muss Telefonwerbung nicht erst ausdrücklich sperren lassen. Wenn jedes Unternehmen erst mal anrufen darf, um zu fragen, ob der Kunde angerufen werden will, kann man das Telefonwerbeverbot vergessen.
Aber was rede ich, das weiß Klarmobil alles genau. Hier wird klar(mobil) kalkulierter Rechtsbruch begangen. Und da die Nullinvestoren von Kunden sich sowieso nie auflehnen außer bei Preiserhöhungen in Höhe von Centbruchteilen, wird das auch künftig funktionieren.