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Mahngebühren


15.09.2009 11:56 - Gestartet von fnki81
Hallo an alle!

Ich habe (ich weiß es klingt blöd) eine Rechnung in Höhe von 10,00 nicht begleichen können. Heißt die Bank hat diese mangels Deckung zurückgebucht. Diese 10,00 waren eine monatliche Grundgebühr bei der Mobilcom-Debitel.

Nun erhalte ich zirka eine Woche nach der Rücklast eine Mahnung:

10,00 -> Rechnungsbetrag
19,95 -> Rückläufer (wie die es nennen)
2,95 -> Aufwandsentschädigung
32,90 -> Mahnungsbetrag.

Das kann doch nicht rechtens sein oder etwa doch!? Ich sehe die Zahlung von 12,95 ein aber nicht die 19,95 .

Kann mir wer sagen, ob ich die auch zahlen muss?

Danke und LG, fnki81.
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[1] Albi aus Kiel antwortet auf fnki81
15.09.2009 13:00
Ich kenne die AGBs und Preisliste nicht, die Du mit Mobilcom als gültig anerkannt hast, aber
die Kosten für Rücklastschriften liegen oft so im Bereich von 10 bis 15 Euro.

Da Mobilcom was mit Freenet zu tun hat, kann ich mir die 19,95 Euro schon gut vorstellen.

Du hast Dir doch hoffentlich die Unterlagen beim Vertragsabschluß auf Deinen Rechner kopiert. Dann kannst Du ja selbst nachschlagen.

Albi
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[1.1] fnki81 antwortet auf Albi aus Kiel
15.09.2009 13:18

einmal geändert am 15.09.2009 14:47
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Ich kenne die AGBs und Preisliste nicht, die Du mit Mobilcom als gültig anerkannt hast, aber die Kosten für Rücklastschriften liegen oft so im Bereich von 10 bis 15 Euro.

Da Mobilcom was mit Freenet zu tun hat, kann ich mir die 19,95 Euro schon gut vorstellen.

Du hast Dir doch hoffentlich die Unterlagen beim Vertragsabschluß auf Deinen Rechner kopiert. Dann kannst Du ja selbst nachschlagen.

Albi

Zunächst danke für die schnelle Antwort.

Ich wollte allerdings eine Auskunft zur rechtlichen Grundlage solcher Gebühren haben. -> freenet nimmt zehn Euro Mahngebühren, also viel weniger als die Mobilcom. Zudem dürfen diese Mahngebühren nicht eingefordert werden, stehen also nur als Druckmittel im Raum. Das hat mir die Erfahrung gezeigt. Ich weiß allerdings nicht, wie es mit der Mobilcom aussieht. Denke es wird gleich aussehen. Aber die nennen es ja auch nicht Mahngebühren sondern Rücklastschriftgebühren. Aber solche in dieser Höhe, das kann doch in einem Rechtsstaat nicht wahr sein!!!???

EDIT: Habe gerade eine Antwort erhalten auf meine Anfrage per Kontaktformular. Aus Kulanz verzichtet man nun auf 9,95 der Rücklastschriftgebühren. Das ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Nun möchte ich halt nur noch wissen, ob die restlichen 10 neben den bereits von mir anerkannten 2,95 Aufwandsentschädigung noch rechtens sind und somit von mir beglichen werden müssen.