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mobilcom = ausbeutung - hilfestellung - mobilcom antwort


26.02.2009 11:40 - Gestartet von wolf23
einmal geändert am 26.02.2009 11:40
Habe jetzt das Geld Überwisen 10.95 € + 40 € für etwas was mit in rechung gestellt wurde welchem ich aber wiedersprach!

Jetzt bekomm ich einen Brif. 0o



Sehr geehrter xxxxxxxxx

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.02.2009.

Sie haben Fragen zur Berechnung der Gebühren für die Rücklastschrift.

Ihre Mobilfunkrechnung vom08.12.2009 und 09.02.2009 haben wir vertragsgemäß von der uns bekannten Bankverbindung eingezogen.
Die Lastschrift wurde von Ihrer Bank nicht ausgeführt.

Durch den manuell zu bearbeitenden Zahlungsverkehr, die Erstellung der Zahlungsaufforderung sowie die
Sperrung entstanden unserem Unternehmen Bearbeitungsgebühren sowie erhöhte Personalkosten.

Die von uns erhobenen Rücklastschriftgebühren decken die Kosten des Mehraufwandes, welcher in unserem
Haus durch die Nichteinlösung einer Lastschrift entsteht. Die Höhe dieser Gebühren sowie der Sperrgebühren
ist vertraglich geregelt und in der Servicepreisliste ausgewiesen. Dies wurde von Ihnen bei Vertragsabschluss
durch Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Unterschrift anerkannt.

Ihr Kundenkonto weist zum heutigen Zeitpunkt ein Guthaben von 40,00 EUR aus.

Um zukünftig die Kosten der Rücklastschrift zu vermeiden, besteht gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von 9,95 EUR die Möglichkeit,
das Datum der Rechnungserstellung so zu verlegen, dass sich der Abbuchungszeitraum
entsprechend Ihrem Wunsch ändert.

Sofern Sie eine Änderung des Abbuchungszeitraumes wünschen, teilen Sie uns einfach kurz mit,
wann die Abbuchungen zukünftig erfolgen sollen.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung nehmen wir die gewünschte Änderung gern für Sie vor.

Freundliche Grüße

Ihr mobilcom Kundenservice
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[1] kai31580 antwortet auf wolf23
26.02.2009 12:47
was ist daran nicht zu vestehen?!

Konto nicht gedeckt, Gebühr konnte seitens des Anbieters nicht eingezogen und dir werden die Kosten in Rechnung gestellt!

Vollkommen legitim, wird mit jeder Vertragsunterzeichnung akzeptiert und somit ist es dein Bier wenn dadurch "unbekannte" Kosten entstehen.

Ergo! vor Vertragsunterzeichung die AGB lesen, dort steht alles drin und man muss sich nicht unnötig ärgern, bzw. das Wort Ausbeutung in den Mund nehmen.

Also, immer schön an ausreichende Kontodeckung denken und dann ist auch alles schick...
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[1.1] rudiradler antwortet auf kai31580
26.02.2009 13:14
Die Bankkosten für eine Rücklastschrift belaufen sich meines Wissens nach auf unter 50 Cent.

Das Mahnwesen läuft bei größeren Firmen vollautomatisch ab, da entstehen erstmal keine nennenswerten Zusatzkosten.

Die erste Zahlungserinnerung sollte immer kostenfrei sein, oder man bekommt schnell das Gefühl, daß man als Kunde nicht erwünscht ist bzw. unangemessen abkassiert werden soll.

Eine gewisse Zahl an Rücklastschriften ist bei Großunternehmen wie Mobilcom völlig normal, da sollte ein korrekt kalkulierendes Unternehmen die Kosten für Erinnerungsschreiben und ggf. auch für Forderungsausfälle gleich mit in die Preiskalkulation der Tarife mit einbeziehen.

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[1.1.1] kai31580 antwortet auf rudiradler
26.02.2009 14:12

Eine gewisse Zahl an Rücklastschriften ist bei Großunternehmen wie Mobilcom völlig normal, da sollte ein korrekt kalkulierendes Unternehmen die Kosten für Erinnerungsschreiben und ggf. auch für Forderungsausfälle gleich mit in die Preiskalkulation der Tarife mit einbeziehen.

ganz ehrlich, wärst du bereit für das verschulden anderer gerade zu stehen in dem man dir monatlich 5,00 Euro mehr GG berechnet?!

Also ich freue mich nicht wenn meine Kfz-Versicherung die Typenklasse anhebt, nur weil irgendwelche Leute mit dem gleichen Auto irgendwelchen Schindluder treiben und so wär das auch bei einkalkulierten RLS-Kosten.

Wenn ich Mist baue (Konto nicht gedeckt, etc.) dann soll auch nur ich selber die Konsequenzen tragen und im überigen sollte man abschätzen können ob man für eine Prämie (Wurde unter anderen Eintrag erwähnt) mtl. die Fixkosten aufbringen kann oder nicht! Meine Meinung...

Wenn man gerade dabei ist, lies dir mal die anderen Beiträge zu diesem Thema durch, da wird dir einiges klar wer wohl hier Hilfestellung braucht ;-)

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[1.1.1.1] wolf23 antwortet auf kai31580
14.03.2009 18:53
wenn mobilcom mir falsche rechungen ausstellt und ich das beanstande schrieben sie nicht zurück!

sie schicken mir eine rechnug wegend er bearbeitung..

aber passen die rechung an beider nächsten abbuchung.

MACHT NICHT DEN FEHLER UND GEHT ZU

MOBILCOM !!!!!!!!
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[1.1.1.1.1] MiniMietz antwortet auf wolf23
19.03.2009 13:45
Benutzer wolf23 schrieb:
(...)
sie schicken mir eine rechnug wegend er bearbeitung.. aber passen die rechung an beider nächsten abbuchung.
(...)

Also irgendwie ergibt dieser Text für mich keinen Sinn. Was genau wurde da berechnet, angepasst oder abgebucht?
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[1.1.1.1.1.1] wolf23 antwortet auf MiniMietz
20.03.2009 17:56
Ich versteh die kacke auch nicht mehr 0o
mobilcom treibt es so lange hin bis sie das über monate zieht und alles unübersichtlich ist.

auf jeden fall.. bekomm ich jetzt 29 € zurücküberwiesen und 9,95 € buchen sie jetzt von meinem konto wider ab.
rechung hab ich aber für beide nummern bekommen.

01.03.2009 - 29.03.2009 a 9,95 + 1 irgendwas 0o
01.03.2009 - 29.03.2009 a 9,95 + 1 irgendwas 0o

------------


also das geht einfach nicht in mein hirn rein. wieso ich mal 30 euro abbuchen ich nur eine rechung bekomme! dann wieder 11€ ich aber zwei rechungen bekomme! und dann noch strafen drauf die keine s4u versteht nicht mal die callagenten selbst 0o

also was ich jetzt an zeit für diese scheinheilige firma verschwendet hab ist echt kein geld wert. ausser der mobilcom selbst. und darauf wird hier spekuliert! so lange irgendein komisches zeug oder garnichts schreiben .. bis der kunde aufgibt oder zum anwalt geht.

da jedesmal ein anderer callagent sich das anschaut dafür ja nur 3-7 minuten hat (ein call agent mach bis zu 400 schreiben am tag auf dem moni;) da kann man sich denken wie gut sie sich jeder sachen annehmen 0o

... egal noch 3 monate dann bin ich da raus





Benutzer MiniMietz schrieb:
Benutzer wolf23 schrieb: (...)
sie schicken mir eine rechnug wegend er bearbeitung.. aber passen die rechung an beider nächsten abbuchung.
(...)

Also irgendwie ergibt dieser Text für mich keinen Sinn. Was
genau wurde da berechnet, angepasst oder abgebucht?
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[1.2] fnki81 antwortet auf kai31580
15.09.2009 13:54
Benutzer kai31580 schrieb:
was ist daran nicht zu vestehen?!

Konto nicht gedeckt, Gebühr konnte seitens des Anbieters nicht eingezogen und dir werden die Kosten in Rechnung gestellt!

Vollkommen legitim, wird mit jeder Vertragsunterzeichnung akzeptiert und somit ist es dein Bier wenn dadurch "unbekannte" Kosten entstehen.

Ergo! vor Vertragsunterzeichung die AGB lesen, dort steht alles drin und man muss sich nicht unnötig ärgern, bzw. das Wort Ausbeutung in den Mund nehmen.

Also, immer schön an ausreichende Kontodeckung denken und dann ist auch alles schick...

Die Gebühren sind in den AGB nicht festgehalten. Lediglich, dass diese in angebrachter Höhe anfallen und der Preisliste zu entnehmen sind. Diese Preisliste war lange Zeit so gut versteckt bei der Mobilcom, dass man irgendwann aufgab diese zu finden.

Ich persönlich finde, dass die Höhe solcher Gebühren bei der Mobilcom-Debitel einfach viel zu hoch sind. Es sind automatische Abläufe im System, welche sich die Mobilcom-Debitel als Personalkosten zurückzahlen lässt. Das ist ein einziger Witz!

Meine Empfehlung (nach meiner Kündigung zum September): Niemals zu Debilnet!!!!
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[2] thalaion antwortet auf wolf23
29.03.2009 13:21
Hi Wolf23,

Benutzer wolf23 schrieb:
[...]
Die von uns erhobenen Rücklastschriftgebühren decken die Kosten des Mehraufwandes, welcher in unserem Haus durch die Nichteinlösung einer Lastschrift entsteht. Die Höhe dieser Gebühren sowie der Sperrgebühren ist vertraglich geregelt und in der Servicepreisliste ausgewiesen. Dies wurde von Ihnen bei Vertragsabschluss durch Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Unterschrift anerkannt.

da es sich bei RüLa-Gebühren um Schadenersatzansprüche handelt, kannst du auch verlangen, dass dir der Schaden explizit ausgewiesen wird. Das ist bei diesem Pauschaltext NICHT der Fall!

Also eine Auflistung aller Kosten incl der Unterschrift des Mitarbeiters, der im Rechtsfall die Richtigkeit der Angaben mit einer eidesstattlichen Versicherung bezeugen würde.
Beispiel:
- Bankkosten: 1 Euro
- Post und Telekom: 2,90 Euro
- Mahnlauf starten und kontrollieren: anteilig 0,12 Euro
- etc.

Ein Hinweis auf die AGB genügen da vermutlich nicht. Man kann mit einer Geschäftsbedingung nicht geltendes Recht aushebeln, d.h. dieser Paragraf ist unter Umständen ungültig. Das solltest du mal einen Juristen fragen...

Wie man mit so einer Aufstellung auf 40 Euro kommen will ist mir allerdings schleierhaft, weil das Unternehmen die Pflicht hat, die Belastung zu minimieren (oder hab ich da was falsch verstanden?).
Das ganze hat auch noch eine rechtliche Komponente, die ich als Nichtjurist nicht wirklich beurteilen kann. Schadesersatz ist NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG - werden da evtl Gelder direkt zur Gegenfinanzierung zu knapp kakulierter Tarife genutzt?