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kein Roaming zu D1 mehr!!!


15.08.2003 12:28 - Gestartet von TBL
Moin,

seit einigen Tagen kann sich mein Handy innerhalb Norderstedt nur noch in das O2 Netz einbuchen. In dem Bereich, wo ich mich den ganzen Tag über aufhalte, ist jedoch kein Netz und mein Handy hat sich dann immer in das D1 Netz eingebucht. Hat auch immer super funktioniert. Nach Rücksprache mit der O2 Hotline, sagte man mir, dass die O2 eigene Netzversorgung ausreichend ist und man das Roaming deaktiviert hat. Das Funkloch würde nur 1 KM groß sein und man würde das Roaming auch nicht wieder freischalten.
Das finde ich jetzt echt super, damit ist das Handy für mich wertlos geworden. Jetzt bleibt mir wohl nur noch übrig, den Vertrag zu kündigen.

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[1] No.1 antwortet auf TBL
15.08.2003 12:41
Das finde ich jetzt echt super, damit ist das Handy für mich wertlos geworden. Jetzt bleibt mir wohl nur noch übrig, den Vertrag zu kündigen.

Und wenn Du noch ein bisschen öfter bei der Hotline und per Email Dampf machst?
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[2] tcsmoers antwortet auf TBL
15.08.2003 12:57
Benutzer TBL schrieb:
Moin,

seit einigen Tagen kann sich mein Handy innerhalb Norderstedt nur noch in das O2 Netz einbuchen. In dem Bereich, wo ich mich den ganzen Tag über aufhalte, ist jedoch kein Netz und mein Handy hat sich dann immer in das D1 Netz eingebucht. Hat auch immer super funktioniert. Nach Rücksprache mit der O2 Hotline, sagte man mir, dass die O2 eigene Netzversorgung ausreichend ist und man das Roaming deaktiviert hat. Das Funkloch würde nur 1 KM groß sein und man würde das Roaming auch nicht wieder freischalten.
Das finde ich jetzt echt super, damit ist das Handy für mich wertlos geworden. Jetzt bleibt mir wohl nur noch übrig, den Vertrag zu kündigen.

Brief mit Fristsetzung und dann fristlos kündigen !

peso

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[2.1] No.1 antwortet auf tcsmoers
15.08.2003 13:55
Brief mit Fristsetzung und dann fristlos kündigen !

Dann kommt doch nur zurück, dass (auch laut AGB) niemand an allen Orten Empfang garantiert hat.

Und dass D1 abgeschaltet wird, kann man auch nicht verhindern.

Aber vielleicht bewirkt so eine Kündigung ja doch etwas.
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf No.1
15.08.2003 14:19
Benutzer No.1 schrieb:
Brief mit Fristsetzung und dann fristlos kündigen !

Dann kommt doch nur zurück, dass (auch laut AGB) niemand an allen Orten Empfang garantiert hat.

Das ist richtig. Trifft aber hier nicht zu, da es funktioniert hat und nur aus Kostengründen abgeschaltet wurde. Hier ist die Ursache ganz alleine von O 2 gesetzt worden. Es handelt sich hier klar um einen Vertragsbruch (In den AGB müsste auch was über Störungszeitenbehebung stehen).


Und dass D1 abgeschaltet wird, kann man auch nicht verhindern.

Das ist so nicht gesagt. Du hast einen rechtsgültigen Dienstleistungsvertrag und kannst auf Erfüllung pochen. Als seinerzeit E- den SMS-Versand einfach einstellte, haben wir über 50 Karten fristlos gekündigt. Bis auf die üblichen Mahnungen und Laberschreiben der Rechtsabteilung ist nichts mehr gekommen. Auch wir Kunden haben Rechte.



Aber vielleicht bewirkt so eine Kündigung ja doch etwas.

Aber nur, wenn Sie fristlos durchgezogen wird.

peso
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[2.1.1.1] mungojerrie antwortet auf tcsmoers
15.08.2003 14:46
So wie ich die Sache sehe, denke ich auch, dass hier eine Kündigung möglich ist.

Das D1 Roaming an dem genannten Ort scheint ein zentraler Bestandteil des Vertrages zwischen TBL und o2 gewesen zu sein. Da er, so verstehe ich den Text, einen größeren Teil seiner Gespräche, SMS etc. mit Hilfe des D1 Netzes getätigt hat. Nun ist es relativ egal, wie groß das nun entstandene Funkloch ist, wenn TBL genau in diesem Funkloch die Leistungen in Anspruch genommen hat.

Mungojerrie
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[2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf mungojerrie
15.08.2003 15:01
Benutzer mungojerrie schrieb:
So wie ich die Sache sehe, denke ich auch, dass hier eine Kündigung möglich ist.

Das D1 Roaming an dem genannten Ort scheint ein zentraler Bestandteil des Vertrages zwischen TBL und o2 gewesen zu sein. Da er, so verstehe ich den Text, einen größeren Teil seiner Gespräche, SMS etc. mit Hilfe des D1 Netzes getätigt hat. Nun ist es relativ egal, wie groß das nun entstandene Funkloch ist, wenn TBL genau in diesem Funkloch die Leistungen in Anspruch genommen hat.

Mungojerrie

Genau so sehe ich es. Bei Vertragsunterzeichnung hat alles geklappt. Und unter diesen Bedingungen wurde der Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich hier nicht um eine Störung, sondern um bewusstes Handeln.

Wenn man einfach sowas machen könnte, könnte z.B. D 1 in Berlin alles abschalten, weil die Luftnutzungssteuer zu hoch wäre.

peso
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[2.1.1.1.1.1] No.1 antwortet auf tcsmoers
16.08.2003 11:32
Ich würde auch auf jeden Fall Dampf machen, denn was nützt ein Handy ohne Empfang.

Ich dachte halt nur, dass sich o2 mit ihren AGB rausredet.

Aber eine fristlose Kündigung - saftig formuliert - würde ich auf den Fall schreiben.

Ist zwar schade um die günstigen Tarife, aber was nützen die ohne Empfang.

Ich bin "froh", dass ich am WE in einem "reinen" D1-Gebiet bin, da muss ich keine Angst haben, dass dort o2 seine Masten installiert und bei schwachem Empfang D1 abstellt.
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[2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf No.1
16.08.2003 12:17
Benutzer No.1 schrieb:
Ich würde auch auf jeden Fall Dampf machen, denn was nützt ein Handy ohne Empfang.

Ich dachte halt nur, dass sich o2 mit ihren AGB rausredet.

Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

peso



Aber eine fristlose Kündigung - saftig formuliert - würde ich auf den Fall schreiben.

Ist zwar schade um die günstigen Tarife, aber was nützen die ohne Empfang.

Ich bin "froh", dass ich am WE in einem "reinen" D1-Gebiet bin, da muss ich keine Angst haben, dass dort o2 seine Masten
installiert und bei schwachem Empfang D1 abstellt.
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[2.1.1.1.1.1.1.1] fb antwortet auf tcsmoers
16.08.2003 12:30
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf fb
16.08.2003 12:32
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] TBL antwortet auf tcsmoers
16.08.2003 13:50
Hallo,

danke für die vielen Infos. Ich habe heute ein freundlichen Brief an O2 geschrieben, in dem ich erstmal mit Fristsetzung wieder zur Freischaltung des Roamings in das D1 Netz auffordere. Bisher war ich ja sehr zufrieden, daher werde ich erstmal nicht Kündigen. Sollte das Roaming nach Aublauf der Frist nicht wieder aktiviert werden, dann werde ich die Sache einem Anwalt übergeben.

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf TBL
16.08.2003 19:04
Benutzer TBL schrieb:
Hallo,

danke für die vielen Infos. Ich habe heute ein freundlichen Brief an O2 geschrieben, in dem ich erstmal mit Fristsetzung wieder zur Freischaltung des Roamings in das D1 Netz auffordere. Bisher war ich ja sehr zufrieden, daher werde ich erstmal nicht Kündigen. Sollte das Roaming nach Aublauf der Frist nicht wieder aktiviert werden, dann werde ich die Sache einem Anwalt übergeben.

Genau so ist es richtig. Ich kann Dir auch sagen, wie es ausgehen wird. Man wird Dir eine Vertragsbeendigung anbieten. Lieber verliert man einige "Motzer" als das teure nationale Roaming wieder einzuschalten. Es gibt ja genug Kunden, die es sich gefallen lassen :-)

Wie in einem anderen Thread schon geschrieben. Haut hier nicht auf die Kacke, sondern handelt. Leider besteht der überwiegende Teil aus Maulhelden.

peso

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] rindsy antwortet auf tcsmoers
16.08.2003 14:26
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

wo steht das ?????
kann nur lesen das auch d1 roaming zu den dienstleistungen zählt. wo und in welchen gebieten steht dort nicht.
auch das diese dienstleistung überall zu verfügung stehen muß kann ich in diesen zeilen nicht finden.





peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf rindsy
16.08.2003 19:01
Benutzer rindsy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

wo steht das ?????
kann nur lesen das auch d1 roaming zu den dienstleistungen zählt. wo und in welchen gebieten steht dort nicht. auch das diese dienstleistung überall zu verfügung stehen muß kann ich in diesen zeilen nicht finden.

Ich wohl. Werbeaussagen sind auch vertragsbestandteil.

peso






peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] rindsy antwortet auf tcsmoers
17.08.2003 00:52
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer rindsy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

wo steht das ?????
kann nur lesen das auch d1 roaming zu den dienstleistungen zählt. wo und in welchen gebieten steht dort nicht. auch das diese dienstleistung überall zu verfügung stehen muß kann ich in diesen zeilen nicht finden.

Ich wohl. Werbeaussagen sind auch vertragsbestandteil.

also stand es nicht da ;-)

bei den werbeaussagen hast du recht wenn es um kaufverträge geht.
hier geht es aber um einen dienstleistungsvertrag.
das mit den werbeaussagen wurde vor ca. 1 jahr vom gesetzgeber eingeführt um den käufer zu schützen bei kaufverträgen.
zugesicherte eigenschaften des produktes usw.
dieses gilt nicht bei werk- deinstleistungsverträgen.

also komm nun sag doch bitte wo steht es denn nun ?????
las uns nicht dumm sterben und nenn uns deine quellen.

peso






peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf rindsy
17.08.2003 07:48
Benutzer rindsy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer rindsy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

wo steht das ?????
kann nur lesen das auch d1 roaming zu den dienstleistungen zählt. wo und in welchen gebieten steht dort nicht. auch das diese dienstleistung überall zu verfügung stehen muß kann ich in diesen zeilen nicht finden.

Ich wohl. Werbeaussagen sind auch vertragsbestandteil.

also stand es nicht da ;-)

bei den werbeaussagen hast du recht wenn es um kaufverträge geht.
hier geht es aber um einen dienstleistungsvertrag. das mit den werbeaussagen wurde vor ca. 1 jahr vom gesetzgeber eingeführt um den käufer zu schützen bei kaufverträgen.
zugesicherte eigenschaften des produktes usw.
dieses gilt nicht bei werk- deinstleistungsverträgen.

also komm nun sag doch bitte wo steht es denn nun ?????
las uns nicht dumm sterben und nenn uns deine quellen.


Nenne Du mir bitte Deine ablehnenden Quellen. es handelt sich um ganz normale Dienstleistungsverträge, die nicht einseitig eingeschränkt werden dürfen. Wenn ich mit Dir einen Transportleistungsvertrag nach Afrika abgeschlossen und bezahlt habe, kannst Du nicht in Italien aufhören ! Und Werbeaussagen gelten auch in diesem Bereich, da sie zur Entscheidung mitgeholfen haben.

Frage doch einfach einen Anwalt Deines Vertrauens und versuche die Leute nicht zur Resignation zu bringen.

peso
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] rindsy antwortet auf tcsmoers
17.08.2003 10:38
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer rindsy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer rindsy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

wo steht das ?????
kann nur lesen das auch d1 roaming zu den dienstleistungen zählt. wo und in welchen gebieten steht dort nicht. auch das diese dienstleistung überall zu verfügung stehen muß kann ich in diesen zeilen nicht finden.

Ich wohl. Werbeaussagen sind auch vertragsbestandteil.

also stand es nicht da ;-)

bei den werbeaussagen hast du recht wenn es um kaufverträge geht.
hier geht es aber um einen dienstleistungsvertrag. das mit den werbeaussagen wurde vor ca. 1 jahr vom gesetzgeber eingeführt um den käufer zu schützen bei kaufverträgen. zugesicherte eigenschaften des produktes usw. dieses gilt nicht bei werk- deinstleistungsverträgen.

also komm nun sag doch bitte wo steht es denn nun ?????
las uns nicht dumm sterben und nenn uns deine quellen.


Nenne Du mir bitte Deine ablehnenden Quellen. es handelt sich um ganz normale Dienstleistungsverträge, die nicht einseitig eingeschränkt werden dürfen. Wenn ich mit Dir einen Transportleistungsvertrag nach Afrika abgeschlossen und bezahlt habe, kannst Du nicht in Italien aufhören ! Und Werbeaussagen gelten auch in diesem Bereich, da sie zur Entscheidung mitgeholfen haben.

Frage doch einfach einen Anwalt Deines Vertrauens und versuche die Leute nicht zur Resignation zu bringen.


hab ich geschieben das nicht geht ????
deshalb habe ich auch keine quellen !!!!!!
finde es nur sehr zweifelhaft das was du so von die gibts.
einen transportleistungsvertrag kenne ich auch nicht, in welcher rechtsnorm ist dieser verankert ????
ich spreche doch nicht dagegen möchte es nur genauer wissen wie man es bergünden kann, in deutschland leider nur mit § hier BGB und du hast die lösung aber nennst deine quellen nicht, ist nicht sehr hilfreich für uns.




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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.3] Eplusler antwortet auf tcsmoers
16.08.2003 19:49
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

peso

wenn denn daß so einfach wäre.Es geht ja an sich ja nicht um D1 Roaming sondern um O2.Daß das D1 Roaming abgeschaltet wird nach und nach ist ja bekannt.Wenn ich jetzt mit O2 ohne Roaming keinen Empfang habe, kann daß unter Umständen auch andere Gründe haben.So können verschiedene Handys auch unterschiedlichen Empfang haben.
Der oben zu lesene Auszug aus den AGB ist ja nur ein Teil.Möchte nicht wissen was da noch so steht.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf Eplusler
16.08.2003 20:07
Benutzer Eplusler schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was steht dann in diesen AGB ? Das man einfach bisher Dienstleistungen abschalten kann ??

In der aktuellsten Version:

4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1- Mobilfunknetzes ( National Roaming ).

Also, da steht es doch. Somit ist die "Abschaltung" bisher versorgter Gebiete unzulässig.

peso

wenn denn daß so einfach wäre.Es geht ja an sich ja nicht um D1 Roaming sondern um O2.Daß das D1 Roaming abgeschaltet wird nach und nach ist ja bekannt.Wenn ich jetzt mit O2 ohne Roaming keinen Empfang habe, kann daß unter Umständen auch andere Gründe haben.So können verschiedene Handys auch unterschiedlichen Empfang haben.
Der oben zu lesene Auszug aus den AGB ist ja nur ein Teil.Möchte nicht wissen was da noch so steht.

Der Betroffene soll doch einfach einen Anwalt seines Vertrauens befragen.

peso
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[2.1.1.1.1.1.2] fb antwortet auf No.1
16.08.2003 12:20
Ist ja richtig erfrischend zu sehen, daß mittlerweile mehrere Forumsteilnehmer meine Meinung teilen, die ich hier schon vor Monaten versucht habe, gegen die übermächtige Mehrheit des O2-"Fanclubs", zu vertreten. Teilweise unter erheblichen verbalen Angriffen gegen mich persönlich.

Benutzer No.1 schrieb:
Ich bin "froh", dass ich am WE in einem "reinen" D1-Gebiet bin, da muss ich keine Angst haben, dass dort o2 seine Masten installiert und bei schwachem Empfang D1 abstellt.

Das sollte man vielleicht auch vor einem Vertragsabschluß bedenken, daß man dann 2 Jahre lang mit einer plötzlichen Einschränkung der Empfangsqualität rechnen muß, wenn man nicht sein Handy ausschließlich nur in rein O2 versorgten Gebieten einsetzt.
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[2.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf fb
16.08.2003 12:22
Benutzer fb schrieb:
Ist ja richtig erfrischend zu sehen, daß mittlerweile mehrere Forumsteilnehmer meine Meinung teilen, die ich hier schon vor Monaten versucht habe, gegen die übermächtige Mehrheit des O2-"Fanclubs", zu vertreten. Teilweise unter erheblichen verbalen Angriffen gegen mich persönlich.

Benutzer No.1 schrieb:
Ich bin "froh", dass ich am WE in einem "reinen" D1-Gebiet bin, da muss ich keine Angst haben, dass dort o2 seine Masten installiert und bei schwachem Empfang D1 abstellt.

Das sollte man vielleicht auch vor einem Vertragsabschluß bedenken, daß man dann 2 Jahre lang mit einer plötzlichen Einschränkung der Empfangsqualität rechnen muß, wenn man nicht sein Handy ausschließlich nur in rein O2 versorgten Gebieten einsetzt.

Da solltest Du Dir keine Gedanken drüber machen. Es gibt hier einfach heilige Kühe bzw. überproportinal viele E- und O 2 Nutzer.

Nichts ist schwerer als seine eigene (Fehl-) Entscheidung verteidigen zu müssen.

peso
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[2.1.1.1.1.1.2.2] Eplusler antwortet auf fb
16.08.2003 19:59
Benutzer fb schrieb:
Ist ja richtig erfrischend zu sehen, daß mittlerweile mehrere Forumsteilnehmer meine Meinung teilen, die ich hier schon vor Monaten versucht habe, gegen die übermächtige Mehrheit des O2-"Fanclubs", zu vertreten. Teilweise unter erheblichen verbalen Angriffen gegen mich persönlich.

Benutzer No.1 schrieb:
Ich bin "froh", dass ich am WE in einem "reinen" D1-Gebiet bin, da muss ich keine Angst haben, dass dort o2 seine Masten installiert und bei schwachem Empfang D1 abstellt.

Das sollte man vielleicht auch vor einem Vertragsabschluß bedenken, daß man dann 2 Jahre lang mit einer plötzlichen Einschränkung der Empfangsqualität rechnen muß, wenn man nicht sein Handy ausschließlich nur in rein O2 versorgten Gebieten einsetzt.

Stimmt.Teilweise bekommen einige Leute ja schon Sternchen in den Augen wenn sie nur die Bezeichnung "Power SMS hören.Sowas sollte aber gut überlegt sein.Das gleiche gilt natürlich auch für E-Plus.Auch hier ist bekannt daß das Netz noch nicht so dolle ist.
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[2.1.1.1.1.1.2.2.1] hossy antwortet auf Eplusler
17.08.2003 09:29
Benutzer Eplusler schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Ist ja richtig erfrischend zu sehen, daß mittlerweile mehrere Forumsteilnehmer meine Meinung teilen, die ich hier schon vor Monaten versucht habe, gegen die übermächtige Mehrheit des O2-'Fanclubs', zu vertreten. Teilweise unter erheblichen verbalen Angriffen gegen mich persönlich.

Benutzer No.1 schrieb:
Ich bin 'froh', dass ich am WE in einem 'reinen' D1-Gebiet bin, da muss ich keine Angst haben, dass dort o2 seine Masten installiert und bei schwachem Empfang D1 abstellt.

Das sollte man vielleicht auch vor einem Vertragsabschluß bedenken, daß man dann 2 Jahre lang mit einer plötzlichen Einschränkung der Empfangsqualität rechnen muß, wenn man nicht sein Handy ausschließlich nur in rein O2 versorgten Gebieten einsetzt.

Stimmt.Teilweise bekommen einige Leute ja schon Sternchen in den Augen wenn sie nur die Bezeichnung 'Power SMS hören.Sowas sollte aber gut überlegt sein.Das gleiche gilt natürlich auch für E-Plus.Auch hier ist bekannt daß das Netz noch nicht so dolle ist.
Ich habe nur rein subjektiv das Gefühl, dass im kölner Raum die Versorgung durch O2 besser ist als bei E+. So viele Aussetzer wie bei E+ habe sonst noch nicht erlebt.
Aber man muss sich immer Gedanken darum machen, was man will:
Will ich 1A Netzqualiät haben, dann suche ich mir ein D-Netz, und zahle auch dafür dann einen saftigen Aufschlag, dass ich dann auf dem Land, in Kaufhäusern, Kellern, U-Bahnen... telefonieren kann.

Wobei den E-Netzen zugestehen muss, dass sie rein technisch im Nachteil sind. Auf 1800 Mhz darf nicht so stark gesendet werden und in der höheren Frequenz besteht zusätzlich eine höhere Dämpfung in Gebäuden..

Oder will ich einfach nur günstig telefonieren und bin bereit dafür ein paar Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen, dann wähl ich mir 02 oder E+, die sich in letzter Zeit tarifmäßig äußerst gut in Szne setzen.

Hat jemand auch schon mal die Erfahrung gemacht, dass bei dem Rücksprung ins O2-Netz auf einmal mehrere SMS gehäuft kommen?

Hatte das Gefühl, als würde man nicht sofort die SMS ins T-Mobile Netz durchstellen, weil man davon ausgeht, dass der Nutzer in 5 min sowieso wieder im O2-Netz ist.

Gruß,
Christian
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[2.1.1.1.1.2] teleatlas antwortet auf tcsmoers
17.08.2003 16:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Genau so sehe ich es. Bei Vertragsunterzeichnung hat alles geklappt. Und unter diesen Bedingungen wurde der Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich hier nicht um eine Störung, sondern um bewusstes Handeln.

Wenn man einfach sowas machen könnte, könnte z.B. D 1 in Berlin alles abschalten, weil die Luftnutzungssteuer zu hoch wäre.

peso

Wie sieht es allgemein aus, wenn ein Netzbetreiber einen Mast abschaltet und die Nutzung dort nicht mehr möglich ist.
Das könnte ja jeder Netzbetreiber machen, O2 auch im eigenen Netz.
Welche Bedingungen werden an den Ort gestellt (unbewohntes Gebiet)?
Was, wenn T-Mobile einen Mast abschaltet und dadurch bei O2 kein Nationales Roaming mehr möglich ist?
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[2.1.1.1.1.2.1] mungojerrie antwortet auf teleatlas
17.08.2003 16:06
Benutzer teleatlas schrieb:
Wie sieht es allgemein aus, wenn ein Netzbetreiber einen Mast abschaltet und die Nutzung dort nicht mehr möglich ist. Das könnte ja jeder Netzbetreiber machen, O2 auch im eigenen Netz.
Welche Bedingungen werden an den Ort gestellt (unbewohntes Gebiet)?
Was, wenn T-Mobile einen Mast abschaltet und dadurch bei O2 kein Nationales Roaming mehr möglich ist?

Im Falle eines gezielten Rückbaus dürften die vor Ort betroffenen Kunden wohl ein Kündigungsrecht haben, da der Vertrag nicht mehr eingehalten wird seitens des Netzbetreibers. Wenn der Betreiber dies natürlich nur macht, um kurz darauf einen neuen Masten in Betrieb zu nehmen, stünde wohl nichts zu, da man dies durchaus als normale Nebeneffekte eines Netzbetriebs abtun könnte.

Was allerdings IMO wichtiger ist, ist eine richtige Definition des Wortes "Abdeckungsgebiet". Ab wann ist ein Gebiet abgedeckt? Bisher gibt es nur Netzbetreiberkarten und deren Kalkulationen, bis wann ein Gebiet noch vom Handy aus nutzbar ist. Dadurch könnte es auch Probleme geben, wenn trotz Mastabschaltung nach Ansicht des Betreibers die Nutzung noch möglich wäre.

Besser wäre es wohl, wenn man in Verträgen eine Mindestfeldstärke anhand einer Abdeckungskarte garantieren würde. Dann wären viele Diskussionen wohl einfach zu handhaben als jetzt.

Mungojerrie
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[2.1.1.1.1.2.1.1] teleatlas antwortet auf mungojerrie
17.08.2003 18:00
Benutzer mungojerrie schrieb:
Besser wäre es wohl, wenn man in Verträgen eine Mindestfeldstärke anhand einer Abdeckungskarte garantieren würde. Dann wären viele Diskussionen wohl einfach zu handhaben als jetzt.

Mungojerrie

Die Feldstärke kann sich aber durch Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegen, ändern. Zum Beispiel durch den Bau eines großen Gebäudes.
Daher gehe ich davon aus, dass sich die NB darauf nicht einlassen werden.