Benutzer Pace17881 schrieb:
Nun Frage ich mich ob dies noch rechtens ist. Denn das die Verfügbarkeit sinkt, ist in den AGB's nicht angegeben. Nichtmal die Drosselgeschwindigkeit ist angegeben.
Du solltest auch nicht in die AGBs schauen, denn da steht nur vertragliches Regelwerk. Lieber mal die Leistungsbeschreibung deines Tarifs aufrufen, denn da steht drin, auf welche Geschwindigkeit gedrosselt wird. Allein den aktuellen Angeboten kann man entnehmen, dass dort auf 32 kBit/s gedrosselt wird (dazu muss man lediglich zu den Infos der Datenautomatik mal die Fußzeilen aufrufen).
32 kBit/s sind ja schon nicht viel, wenn man damit dann normale Webseiten aufrufen möchte/muss, weil der Seitenbetreiber keine Mobilansicht anbietet, dann kann o2 nichts dafür. Technisch steht dir ein weiterer Internetzugang zur Verfügung, wie du ja an den Anwendungen und Seiten siehst, die du auch nutzen kannst. Für vereinzelte Anwendungen/Seiten, die ein großes Volumen benötigen ist halt nicht der Mobilfunkanbieter verantwortlich.