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Gutschriftsverzögerung durch o2


26.08.2006 17:03 - Gestartet von Herr_Rossi
Leider musste ich mal wieder feststellen, das o2 seine Kunden als reine Melkkuh sieht.

Bei meiner Juni-Rechnung wurden mir an drei Tagen viele Verbindungen aus der Homezone trotz gebuchter Flatrate berechnet. An diesen Tagen wechselten sich gemäß Rechnung Verbindung innerhalb und außerhalb der Homezone in wirrer Reihenfolge ab. So hätte ich zum Beispiel innerhalb einer Stunde zwei Gespräche innerhalb und zwei außerhalb der Homezone geführt.

Diese Rechnung habe ich dann bei o2 Reklamiert und um Prüfung dieser Verbindungen gebeten. Innerhalb von zwei Tagen, habe ich sogar eine Bestätigung bekommen, dass wegen technischer Störungen Gespräche aus der Homezone als "nationale Verbindungen" dargestellt und somit fehlerhaft abgerechnet wurden. Mit einer der nächsten Rechnung würde der Betrag wieder gutgeschrieben. Eine Antwort auf eine E-Mail-Anfrage innerhalb von 2 Tagen ist bei o2 eine wirkliche Überraschung, da es sonst ca. 6-7 Tage dauert, bis o2 einer Antwort sendet (sehr kundenfreundlich).

Umso erstaunter war ich dann, als in der Juli-Abrechnung nur ein einstelliger Euro-Betrag verrechnet wurde und dieser auch nicht plausibel nach vollziehbar war, da trotzdem noch ein kleiner Betrag für Verbindungen berechnet wurde. Meine Stimmung kippte langsam. Leider konnte ich die Atemtechnik gegenüber einer Hotline nicht ändern, da ich einen Online-Vertrag habe und ich einfach nicht einsehe, für einen Anruf diese hohen Gebühren zu bezahlen.

So hat sich die 2. Mail zu der von o2 bestätigten fehlerhaften Rechnung ergeben. Es wurde die Rechnung reklamiert und eine Frist von 7 Tagen für die Zusendung einer korrekten Rechnung gesetzt. Zusätzlich habe eine Frist von 14 Tagen für die eingehende Gutschrift des von o2 zuviel eingezogenen Betrages aus der Juni-Abrechnung auf meinem Bankkonto gesetzt.

Nach 7 Tagen hatte ich zwar keine neue Rechnung, jedoch eine Antwort von o2 erhalten: „Wir haben das Gesprächsguthaben deaktiviert und Ihnen XX EUR direkt auf das Kundenkonto gutgeschrieben. Diese Gutschrift wird direkt mit dem nächsten Rechnungsbetrag verrechnet“. Ich finde es schon sehr dreist, einfach so eine zugesagte Gutschrift einseitig auf ein Gesprächsguthaben umzustellen. Dürfen wir als Kunden jetzt die Vorfinanzierung von o2 übernehmen? Ich möchte mal 02 sehen, wenn wir unsere Rechnung in Raten bezahlen würden.

Die nächste Mail war fällig. Ich forderte unverändert die bereits geforderte Gutschrift innerhalb der gesetzten Frist eingehend auf meinem Bankkonto. Die Antwort auf diese Mail habe ich dann wieder, welch Überraschung, 7 Tage später erhalten. Der Name o7 wäre sicher passender. Auch diesmal habe ich ein Antwort erhalten, die mir wieder einmal bestätigt, wie unverfroren o2 meine Forderungen ignoriert. Mir wurde kurz und knapp mitgeteilt, dass die von mir geforderte Auszahlung nicht veranlasst wird und die Verrechnung mit der nächsten Rechnung erfolgt.

Kennt jemand die AGBs von o2? Die Rechte, die sich o2 gegenüber uns Kunden dort einräumt sollten uns auch zustehen. So räumt sich o2 unter „8.5 Vertragslaufzeit / Kündigung“ das Recht zur fristlosen Kündigung ein, wenn der Kunde „für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug gerät oder er in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag, der das zweifache monatliche Grundentgelt erreicht, in Verzug gerät“. Dieses Recht sollte auch den Kunden zugestanden werden, dann hätte ich meinen Vertrag fristlos gekündigt.

Wir Kunden dürfen aber 2 Monate auf unser Geld warten. Danke 02!

Zum Glück hat sich in den letzten 12 Monaten die Tariflandschaft für uns Kunden sehr positiv verändert und das Alleinstellungsmerkmal „Genion“ hat o2 nicht mehr. Ich freue mich bei meinem nächsten Vertrag auf die Konkurrenz.
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[1] fruli antwortet auf Herr_Rossi
26.08.2006 17:46
Hi,

diese Vorgehensweise bzgl. Gutschriften mag zwar dreist sein, ist aber bei so gut wie allen Anbietern so üblich - auch bei der T-Com.

Direkte Gutschriften aufs Kundenkonto und Stornierung von falschen Rechnungen bzw. Nichteinzug der Gesamtkosten der fehlerhaften Rechnung sind i.d.R. nicht zu erreichen bzw. nur wenn man Glück hat und an entsprechende fähige und motivierte Mitarbeiter gerät, die diese normalerweise unübliche Vorgehensweise in den CRM-Prozessen durchboxen.

So long.
fruli
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[2] barney62 antwortet auf Herr_Rossi
27.08.2006 15:12
Hallo Leute. Bin neuer Forum-Teilnehmer. Seit 01.11.05 bin ich o2-Kunde und war bisher eigentlich sehr zufrieden. Aber wie hier im Forum gelesen, wurden auch bei mir Gespräche aus der Homezone berechnet, obgleich mein Handy manuell auf o2 eingestellt war. Des Weiteren ist bei der ersten Reklamation ein Gesprächsgtuthaben von 30,- € eingerichtet worden, verrechnet wurden allerdings nur ca. 10,- € der Rest übertragen obwohl noch weitere 12,- € hätten verrechnet werden können.
Nach der Anfangseuphorie bin ich somit von o2 enttäuscht und habe meinen Vertrag bereits jetzt zum November 2007 gekündigt.
Pech ist nur das man in solchen Fällen die Verträge einhalten muss,
weshalb gibt es da kein außerordentliches Kündigungsrecht?
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[2.1] fruli antwortet auf barney62
27.08.2006 15:17
Hi,

feste Einbuchung auf O2 bedeutet nicht feste Einbuchung in Homezone-BTSen - das ist nur mit älteren Nokia-Handys mit aktiviertem Netzmonitor und BTS-Lock möglich.

Die Homezone-Anzeige im Display ist leider nicht 100% zuverlässig, weil sie vom Handy näherungsweise generiert wird

Man kann nur immer wieder die Empfehlung wiederholen, den Tonindikator per Tarifmanager 1414 kostenlos aktivieren zu lassen - dessen "Home"-Ansage vor Gesprächsaufbau ist stets zu 100% korrekt, weil sie vom O2-Netz generiert wird.

So long.
fruli
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[2.1.1] barney62 antwortet auf fruli
27.08.2006 15:26
Danke für den Hinweis mit dem Tonindikator. Habe ich bereits gestern kostenlos aktiviert.
Traurig nur das man darauf selbst kommen muss und keine o2-Kundenbetreuung dieses empfohlen hat.
Deshalb sind solche Foren so wichtig. Bis bald.
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[2.1.2] platon antwortet auf fruli
27.08.2006 17:06
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

feste Einbuchung auf O2 bedeutet nicht feste Einbuchung in Homezone-BTSen - das ist nur mit älteren Nokia-Handys mit aktiviertem Netzmonitor und BTS-Lock möglich.

Die Homezone-Anzeige im Display ist leider nicht 100% zuverlässig, weil sie vom Handy näherungsweise generiert wird

Man kann nur immer wieder die Empfehlung wiederholen, den Tonindikator per Tarifmanager 1414 kostenlos aktivieren zu lassen - dessen "Home"-Ansage vor Gesprächsaufbau ist stets zu 100% korrekt, weil sie vom O2-Netz generiert wird.
Stimmt alles.
Aber im Juni hat einem das an mehreren Tagen eben auch nicht weitergeholfen hat. Da wirklich die Abrechnung seitens o2 falsch gelaufen ist. So wurde es mir (und einigen anderen) durch dir Hotline bestätigt/gesagt. Und da ist das Vorgehen schon recht ärgerlich. Bei mir wurde in der folgenden Rechnung z.B. das Gesprächsguthaben zwar aufgeführt, aber nicht verrechnet. Und auf nachbohren hat o2 jetzt eine Gutschrift aufs Kundenkonto dazugegeben. Von den Beträgen her alles recht großzügig. Aber wenn ein Fehler bekannt ist und dann so ein hin und her dabei herauskommen, finde ich es schon ärgerlich.
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[2.1.2.1] fruli antwortet auf platon
27.08.2006 17:19
Hi,

Benutzer platon schrieb:

Aber im Juni hat einem das an mehreren Tagen eben auch nicht weitergeholfen hat. Da wirklich die Abrechnung seitens o2 falsch gelaufen ist. So wurde es mir (und einigen anderen) durch dir Hotline bestätigt/gesagt. Und da ist das Vorgehen schon recht ärgerlich. Bei mir wurde in der folgenden Rechnung z.B. das Gesprächsguthaben zwar aufgeführt, aber nicht verrechnet.

Das ist wohl leider eine übliche Vorgehensweise bei O2 - das Gesprächsguthaben wird erst nach dessen erstem Aufführen in der Rechnung ab der darauffolgenden Rechnung berücksichtigt - das war bei mir auch schon bei Gesprächsguthaben im Zuge von VVL so.

So long.
fruli
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[2.1.2.1.1] platon antwortet auf fruli
27.08.2006 17:27
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer platon schrieb:

Aber im Juni hat einem das an mehreren Tagen eben auch nicht weitergeholfen hat. Da wirklich die Abrechnung seitens o2 falsch gelaufen ist. So wurde es mir (und einigen anderen) durch dir Hotline bestätigt/gesagt. Und da ist das Vorgehen schon recht ärgerlich. Bei mir wurde in der folgenden Rechnung z.B. das Gesprächsguthaben zwar aufgeführt, aber nicht verrechnet.

Das ist wohl leider eine übliche Vorgehensweise bei O2 - das Gesprächsguthaben wird erst nach dessen erstem Aufführen in der Rechnung ab der darauffolgenden Rechnung berücksichtigt - das war bei mir auch schon bei Gesprächsguthaben im Zuge von VVL so.
Das war bei mir bisher (2 oder 3 gab es bisher Gesprächsguthaben für mich, zuletzt dieses Frühjahr) eben anders. Deswegen war ich recht verwundert.
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[2.1.2.1.1.1] fruli antwortet auf platon
27.08.2006 17:33
Hi,

das erste Mal ist mir das bei der VVL diesen April aufgefallen - da stand es dann auch explizit auf der ersten Rechnung nach der VVL, dass das Gesprächsguthaben erst ab der folgenden Rechnung verrechnet wird.

Bei einer VVL vor 2 Jahren war es so, dass das Gesprächsguthaben auf der ersten Rechnung nach der VVL noch gar nicht erschien - eine Rückfrage ergab dann, dass es erst drei Wochen nach der VVL effektiv aufgebucht wurde (eventuell wegen 14-Tage-Frist bzgl. Rücksendung des VVL-Handys?) und daher noch gar nicht auf der Rechnung erscheinen konnte.

So long.
fruli
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[2.1.2.1.2] selbaer antwortet auf fruli
01.09.2006 21:39

einmal geändert am 01.09.2006 21:42
Das ist nicht ganz korrekt. Bei einer VVL gibt es ein bestimmte Wartezeit bevor die Gutschrift greift (30 Tage oder so, weiß ich aber jetzt nicht genau).
Eine normale GSG greift prizipiell sofort. Es kann nur vorkommen, dass sich die Gutschrift mit dem Rechnungslauf überschneidet.
Geleglich wird sowas aber auch einfach mal vergessen ,-).

EDIT: oops, hab den Thread nicht ganz zu Ende gelesen. Also den ersten Absatz hast Du ja schon besser & genauer erklärt.
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[3] ergobarbus antwortet auf Herr_Rossi
02.09.2006 10:18
Viel Spass bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter.

Dieser wird Dir sicherlich das Geld binnen 1 Werktag auf Dein Bankkonto überweisen.