Benutzer DEKA schrieb:
Benutzer Keyle schrieb:
Also 1.die HZ ist definitiv Vertragsbestandteil.
2. Auf die Kündigung(en) verweisen 3. die Einzugsermächtigung widerrufen und evtl. Rechnungen zurückbuchen
So, nun ist O2 am Zug.
1.Meines Wissens (schon zig mal beschrieben)ist HZ nur ein Zusatz zum Vertrag, aber kein Bestandteil.
Das ist glücklicherweise falsch. Die HZ ist ein definitiver Vertragsbestandteil. Schau mal in der Vertrag unter Punkt 2 ( Tarifdetails ), weiter nennt sich der Vertrag auch Genion, was implizit ja die HZ schon beinhaltet.
Die Zusätze zum Vertrag sind nämlich "jederzeit" bzw. mit einer gewissen Frist innerhalb des Vertages seitens O2 kündbar, z.B. Flatrate, EMailpack etc.
Darüberhinaus, kannst ja auch ne Rufnummernportierung beantragen und nimmst Deine dort hin mit, bzw. bekommst dort eine Eigene, allein vor diesem Hintergrund ist die HZ, wo man ja auch nur unter seiner Festnr. erreichbar ist und zu Festnetzpreis bzw., Flatrate telefonieren kann, defacto Vertragsbestandteil-
2.Kannste machen, juckt die aber nicht. Du bekommst einen standartisierten Breif zurück, mit Ablehnung!.
Nein, nicht nochmal kündigen, wurde ja schon mehrmals gemacht, aber die Bank will ja auch gern wissen, warum Sie das Geld zurückholt und ne Einzugsermächtigung löscht. Interessanter Punkt, hier doch einfach zusätzlich von der Bank die "angeblich unterschriebene" Einzugsermächtigung vorzeigen lassen.
3 Kann unangenehm werden. o2 wird dir sicher einen Schufaeintrag verpassen lassen. Da sind die schnell.
Wäre insoweit kein Problem, da ein Schufaeintrag eh schon besteht, und zu unrecht erhaltene Schufaeinträge müssen lt. Rechtssprechung gelöscht werden.
Glaub mir, die haben an Dir kein Interesse. Die kassieren zwei Jahre Deine Gebühren und gut. Die müssen ja kaum ne Leistung erbringen, weil Du dir einen anderen Anbieter suchen wirst.
Können die net, denn wo keine Einzugsermächtigung, da auch keine Abbuchung.
Ich bekomme von denen noch Geld von einer Rückabwicklung Surf@home, das wollen o2 mit der Nutzungsgebühr verrechnen. Ich konnte das Ding aber nicht nutzen, da ich kein UMTS Signal hatte. Hab ich aber hier schon einmal beschrieben!
Selbes vorgehen, es letztmalig gütlich versuchen und weitere Schritte mit Anwalt in Aussicht stellen. Oberstest Gebot, höflich, sachlich und vernünftig bleiben.
Ich sags ja: o2 = null Service
Kann ich so nicht unterschreiben, zwar hängts manchmal, aber im Großen und Ganzen klappts, auch wenns dazu manchmal ein wenig Nachdruck verlangt.