Benutzer jonasm schrieb:
irgendwo hab ich das schon mal gelesen (hier im Forum?). Meine mich zu erinnern, dass der Betroffene erfolgreich Widerspruch eingelegt hat. Würde ich mal versuchen!
Aus den Loop-AGB:
"13.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden durch Angebot von O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2
erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den
Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat."
D.h. erstens, dass du noch widersprechen kannst und zweitens, das ein Vertragsbruch seitens o2 vorliegt, wenn sie dich trotz deines Widerspruches oder vor Ablauf des einen Monats auf andere Tarife umgestellt haben.