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O2 Genion: Mindestnutzung in den AGBs rechtens?


25.04.2006 18:23 - Gestartet von lenny2005
Ich habe gerade einen O2 Genion Duo Vertrag über einem Internethändler abgeschlossen und habe - natürlich erst danach :) - die AGBs gelesen, in denen ich einen ziemlich komischen Absatz gefunden habe:

Der Anbieter 'behält sich das Recht vor, in Verträgen mit der Firma O2 Germany GmbH & Co. OHG eine Mindestnutzung innerhalb der ersten 6 Monate als Vertragsbedingung zu verlangen. Die Mindestnutzung beträgt den Wert einer SMS oder einer Gesprächsminute. (auch aus der Homezone in ein innerdeutsches Fest- oder Mobilfunknetz und ist schon ab 0,03 Euro möglich und ausreichend.) Verstöße gegen die Mindestnutzung können zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 59,94 Euro pro Simkarte führen.'

Ziemlich krass finde ich das! Könnt ihr mir sagen, ob so ein Passus in den AGBs rechtens und gültig ist?

Würde mich echt interessieren...

Danke und viele Grüße
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[1] dandy85 antwortet auf lenny2005
25.04.2006 18:30
Woher kann der Händler wissen, ob du telefoniert hast oder nicht? Er darf auf diese durch das Datenschitz geschützten Daten nicht zugreifen. Ausnahme: Er würde die Zusendung der Rechnung verlangen.
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[1.1] lenny2005 antwortet auf dandy85
25.04.2006 18:41
Finde ich ne sehr berechtigte Frage...

der Händler hat doch gar keinen Einblick in mein Telefonierverhalten, und dass er die Zusendung der Rechnung oder ähnliches verlangt, habe ich nirgendwo in den ABGs gelesen.

Ist dieser Passus also ungültig oder nicht?
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[1.1.1] dandy85 antwortet auf lenny2005
25.04.2006 18:43
Der Händler wird wohl dadurch eine Kürzung der Provision erhalten und möchte diese nun an den Kunden weitergeben. Ich glaube aber nicht, dass es rechtens ist aus dem Versagen der Provision (oder Kürzen) zu schließen, dass der Kunde nicht telefoniert hat. Zumal 0800 Rufnummern kostenlos erreichbar sind.
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[2] tt72 antwortet auf lenny2005
25.04.2006 18:45
Benutzer lenny2005 schrieb:
Ich habe gerade einen O2 Genion Duo Vertrag über einem Internethändler abgeschlossen und habe - natürlich erst danach :) - die AGBs gelesen, in denen ich einen ziemlich komischen Absatz gefunden habe:

Der Anbieter 'behält sich das Recht vor, in Verträgen mit der Firma O2 Germany GmbH & Co. OHG eine Mindestnutzung innerhalb der ersten 6 Monate als Vertragsbedingung zu verlangen. Die Mindestnutzung beträgt den Wert einer SMS oder einer Gesprächsminute. (auch aus der Homezone in ein innerdeutsches Fest- oder Mobilfunknetz und ist schon ab 0,03 Euro möglich und ausreichend.) Verstöße gegen die Mindestnutzung können zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 59,94 Euro pro Simkarte führen.'

Ziemlich krass finde ich das! Könnt ihr mir sagen, ob so ein Passus in den AGBs rechtens und gültig ist?

Würde mich echt interessieren...

Danke und viele Grüße

Möchtest du mir/uns den Händler verraten??

Gruß,
TT
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[2.1] lenny2005 antwortet auf tt72
25.04.2006 18:50
Hm...kann jeder ziemlich leicht selbst herausfinden, durch Eingeben eines Teils des zitierten ABG- Textes in eine Suchmaschine...den Namen will ich aber lieber nicht direkt nennen.
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[2.1.1] tt72 antwortet auf lenny2005
25.04.2006 20:00
Benutzer lenny2005 schrieb:
Hm...kann jeder ziemlich leicht selbst herausfinden, durch Eingeben eines Teils des zitierten ABG- Textes in eine Suchmaschine...den Namen will ich aber lieber nicht direkt nennen.

Ok - gefunden... Ist auch genau mein eBay Verkäufer...

Gruß,
TT
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[2.1.1.1] lenny2005 antwortet auf tt72
25.04.2006 20:02
Benutzer tt72 schrieb:
Benutzer lenny2005 schrieb:
Hm...kann jeder ziemlich leicht selbst herausfinden, durch Eingeben eines Teils des zitierten ABG- Textes in eine Suchmaschine...den Namen will ich aber lieber nicht direkt nennen.

Ok - gefunden... Ist auch genau mein eBay Verkäufer...

Gruß,
TT

Und? Hattest Du schon mal Probleme mit dieser Regelung in den AGBs? Oder nutzt Du sowieso Deine Verträge 'schön brav' :)

Gruß, Lenny
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[3] dandy85 antwortet auf lenny2005
25.04.2006 21:49
"behält sich das Recht vor, in Verträgen mit der Firma O2 Germany GmbH & Co. OHG eine Mindestnutzung innerhalb der ersten 6 Monate als Vertragsbedingung zu verlangen"

Ich versuche das mal zu deuten: Der Anbieter behält sich das Recht vor eine Mindestnutzung zu verlangen. Wenn ich das richtig verstehe muss dies dann auch im Angebot genannt sein, dass der Anbieter bei diesen Vertrag eine Mindestnutzung verlangt und in welcher Höhe.
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[4] Andre23 antwortet auf lenny2005
25.04.2006 22:19
Benutzer lenny2005 schrieb:
Ich habe gerade einen O2 Genion Duo Vertrag über einem Internethändler abgeschlossen und habe - natürlich erst danach :) - die AGBs gelesen, in denen ich einen ziemlich komischen Absatz gefunden habe:

Der Anbieter 'behält sich das Recht vor, in Verträgen mit der Firma O2 Germany GmbH & Co. OHG eine Mindestnutzung innerhalb der ersten 6 Monate als Vertragsbedingung zu verlangen. Die Mindestnutzung beträgt den Wert einer SMS oder einer Gesprächsminute. (auch aus der Homezone in ein innerdeutsches Fest- oder Mobilfunknetz und ist schon ab 0,03 Euro möglich und ausreichend.) Verstöße gegen die Mindestnutzung können zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 59,94 Euro pro Simkarte führen.'

Ziemlich krass finde ich das! Könnt ihr mir sagen, ob so ein Passus in den AGBs rechtens und gültig ist?

Würde mich echt interessieren...

Danke und viele Grüße

Meiner Meinung nach ist das nicht relevant. Dieser Passus steht in den AGB der Firma xxx und nicht in den o2 AGB. Du hast schließlich einen Vertrag mit o2 und nicht dem Händler. Solange o2 keinen Mindestumsatz vorschreibt bzw. verlangt laut Tarif musst du ihn auch nicht bringen. Wie gesagt, meine Meinung.
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[4.1] PeteM antwortet auf Andre23
28.04.2006 13:51
Sollte man das vielleicht mal in einer Mail o2 stecken?
Die haben wahrscheinlich auch keine Lust, Provision an jemanden zu bezahlen, der sie dann so in Veruf bringt...