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o2 Kündigung angenommen kein Netz


18.01.2009 13:39 - Gestartet von ming2
Hallo,kann mir jemand helfen?
Ich habe meine 2 bestehenden Verträge bei O2 gekündigt.Im Dezember hat O2 das Netz von D1 abgeschalten und damit habe ich keinen Empfang mehr.Sie haben mir aber geschrieben,sie würden den Vertrag nur lösen,wenn ich meine 2 Telefone zurückgebe.Das sehe ich aber nicht ein, da ich für diese Telefone schon bezahlt habe (25 und 99 Euro).Ich habe bis jetzt immer gelesen, dass mann das Telefon behalten kann.
Hat eventuell jemand einen Tipp oder gar eine rechtliche Grundlage?
PS: in den ABGs steht zu diesem Thema nichts drin!
Danke
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[1] poly28 antwortet auf ming2
18.01.2009 16:12

einmal geändert am 18.01.2009 16:13
>Sie haben mir aber geschrieben,sie würden
>den Vertrag nur lösen,wenn ich meine 2 Telefone zurückgebe.Das
>sehe ich aber nicht ein, da ich für diese Telefone schon
>bezahlt habe (25 und 99 Euro).Ich habe bis jetzt immer gelesen,
>dass mann das Telefon behalten kann.

Du hast bis jetzt nur die einmalige Zuzahlung für deine beiden Geräte geleistet. Und je nach Tarif zahlst du 5 oder 10€ jeden Monat extra fürs Handy. So zahlst du die am Anfang erhaltene Subvention zurück. Und wenn du jetzt deinen Laufzeitvertrag vorzeitig beenden möchtest, dann ist es vollkommen legitim, dass der Netzbetreiber die Geräte (die du ja definitv noch nicht vollständig bezahlt hast!) zurückfordert.
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[1.1] ming2 antwortet auf poly28
18.01.2009 20:28
Erst mal danke .Steht darüber denn nicht irgend wo etwas geschrieben?Ich habe bis jetzt noch nichts gelesen.Die Sache muß doch rechtlich irgendwo festgehalten sein?
IN den AGBs auf der o2 Seite steht darüber nichts.
Ich werde mir wohl Morgen Rat bei einer Verbraucherzentrale holen ,da mir o2 nur den Verkaufspreis zahlen will.Ich habe ja schon 6 Monate bezahlt, für ein Telefon,was ich wieder abgeben muß.
Denn Sicher erst Mal günstiger wie Rechtsschutz.
Darauf muß ich ja aber auch hoffen,da sie ja die Handys erst haben wollen.
Ich finde es auf jedenfall nicht gut ,daß ein großer Mobilfunkbetreiber seinen Pflichten nicht nachkommt und dann noch fordert.
Es kommen dadurch ja noch mehr Kosten zu.(zB Nummer behalten neuer Vertrag neues Handy)
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[1.1.1] nicmar antwortet auf ming2
18.01.2009 20:45
Der Kaufvertrag fürs Handy lautete über 25 Euro für das Gerät. Das mit dem Subventionsvertrag spielt keine Rolle.

Ich hab damals bei E-Plus auch für 1 Euro ein Siemens gekauft. Als die nach 5 Vertragsmonaten die SMS verteuerten, hab ich gekündigt. Das Handy hab ich ja mit 1 Euro bezahlt und behalten.
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[1.1.2] marbri antwortet auf ming2
19.01.2009 00:58
Benutzer ming2 schrieb:
Erst mal danke .Steht darüber denn nicht irgend wo etwas geschrieben?Ich habe bis jetzt noch nichts gelesen.Die Sache muß doch rechtlich irgendwo festgehalten sein? IN den AGBs auf der o2 Seite steht darüber nichts. Ich werde mir wohl Morgen Rat bei einer Verbraucherzentrale holen ,da mir o2 nur den Verkaufspreis zahlen will.Ich habe ja schon 6 Monate bezahlt, für ein Telefon,was ich wieder abgeben muß.
Denn Sicher erst Mal günstiger wie Rechtsschutz.

Du kannst es statt mit Rechtsschutz und Verbraucherzentrale
auch mal mit einem Fax an die Wettbewerbszentrale in Bad
Homburg versuchen: Fax-Nr.: 06172-84422. Bei uns hat o2 auch
letztes Jahr zum 1.8. das D1-Roaming abgeschaltet und ich konnte
mit meiner Tchibo-Prepaid-Karte die Flat nicht mehr nutzen.
Zuerst dachte ich, dass die D1-Antenne in unserer Nähe evtl.
wegen eines Gewitters ausgefallen wäre, aber nachdem sich meine
Xtra-Karte problemlos einbuchte, schwante mir, dass o2 wohl
bei T-Mobile die Antennenabschaltung für unsere Region beantragt
hatte, obwohl sie mit ihrem eigenen Netzausbau noch keine Versorgung flächendeckend bieten können. Ich wies die Zentrale
gegen den unlauteren Wettbewerb darauf hin, dass o2 auf ihrer
Website damit wirbt, dass überall dort, wo kein o2-Netz zur
Verfügung stehe, die Kunden das National-Roaming von T-Mobile
nutzen können und das jetzt seit ein paar Tagen eben nicht mehr
möglich sei. Dieses Fax schickte ich Sonntagsabend ab und
am Dienstag buchte sich meine Tchibo-Karte wieder ins T-Mobile-Netz ein. Bis zum heutigen Tage hat sich o2 nicht mehr gewagt,
hier im Rheingau das D1-Roaming abschalten zu lassen. Ich vermute mal, dass die von der "Wettbewerbszentrale" eine saftige Abmahnung angedroht bekommen haben, weil das Roaming
auf einmal so schnell wieder möglich war. Es hat mich nur die
Zeit für den Brief zu schreiben und 1 Cent fürs Fax gekostet.
Ist jedenfalls billiger als die Beratungsgebühr für die VZ
und erst recht die Selbstbeteiligung für die RV. Versuchs erst
mal so wie ich es gemacht habe, wenn das nichts nützt, kannst
Du immer noch zur VZ oder zum RA gehen!
Darauf muß ich ja aber auch hoffen,da sie ja die Handys erst haben wollen.
Ich finde es auf jedenfall nicht gut ,daß ein großer Mobilfunkbetreiber seinen Pflichten nicht nachkommt und dann noch fordert.
Es kommen dadurch ja noch mehr Kosten zu.(zB Nummer behalten
neuer Vertrag neues Handy)
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[1.1.3] john-vogel antwortet auf ming2
19.01.2009 11:11
Benutzer ming2 schrieb:
Ich finde es auf jedenfall nicht gut ,daß ein großer Mobilfunkbetreiber seinen Pflichten nicht nachkommt und dann noch fordert.
Es kommen dadurch ja noch mehr Kosten zu.(zB Nummer behalten neuer Vertrag neues Handy)

Leider ist auch o2 keine Wohltätigkeitsorganisation, sondern ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen. Und da kann es sich nicht leisten, Handys zu verschenken. Sonst würde ja jeder zu o2 gehen, wegen irgendwas den Vertrag vorzeitig beenden und dabei ein Handy abstauben.
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[1.1.3.1] ming2 antwortet auf john-vogel
19.01.2009 15:01
Wegen IRGENDWAS kann mann sicher keinen Vertrag beenden.
Wenn aber der Vertragspartner seine Leistungen nicht erfüllt,ist dies sicher möglich.
Ich hatte meinen Vertrag verlängert als D1 noch nicht abgeschalten war.Ich erhielt ca 1 Woche vor dem Abschalten einen Brief ,in dem etwas von Beeinträchtigung stand.
Ich habe vor 6 Monaten erst verlängert, da hatten sie mir dass sicher schon sagen können.
Außerdem bekam ich bei der Hotline die Auskunft,daß ich die Handys behalten kann.
Sei hätten die Regelung getroffen,daß alle die vor der Netzabschaltung einen Vertrag abgeschlossen oder verlängert haben ihr Telefon behalten können.Im Antwortschreiben stand dann etwas anderes.
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[1.1.3.1.1] john-vogel antwortet auf ming2
19.01.2009 15:37
Benutzer ming2 schrieb:
Außerdem bekam ich bei der Hotline die Auskunft,daß ich die Handys behalten kann.

Na dann: herzlichen Glückwunsch!...
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[1.1.3.1.1.1] ming2 antwortet auf john-vogel
19.01.2009 18:46
Benutzer john-vogel schrieb:
Benutzer ming2 schrieb:
Außerdem bekam ich bei der Hotline die Auskunft,daß ich die Handys behalten kann.

Na dann: herzlichen Glückwunsch!...
Was hest hier Glückwunsch im Antwortschreiben wollen sie die Telefone doch zurück.
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[1.1.3.1.1.1.1] john-vogel antwortet auf ming2
19.01.2009 19:26
Also darfst du jetzt die Handys behalten oder nicht?
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[1.1.3.1.1.1.1.1] ming2 antwortet auf john-vogel
19.01.2009 20:24
Benutzer john-vogel schrieb:
Also darfst du jetzt die Handys behalten oder nicht?
Die Auskunft ,das ich das Handy behalten kann bekam ich nur am Telefon (Hotline).Als ich dan schriftlich Kündigung eingereicht habe ,kam ein Schreiben mit dem Satz:wir lösen ihren Vertrag unter der Voraussetzung,daßich die im Vertrag erworbenen Handys zurückgebe.Mfg
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[2] stefan_BS antwortet auf ming2
18.01.2009 23:25
Benutzer ming2 schrieb:
Sie haben mir aber geschrieben,sie würden den Vertrag nur lösen,wenn ich meine 2 Telefone zurückgebe.Das sehe ich aber nicht ein, da ich für diese Telefone schon bezahlt habe (25 und 99 Euro).Ich habe bis jetzt immer gelesen, dass mann das Telefon behalten kann.
Hat eventuell jemand einen Tipp oder gar eine rechtliche Grundlage?

Schreib mal einen neuen Brief mit dem Betreff: Vertragsauflösung +49176.... und NICHT lautend auf Vertragskündigung, dieser kleine aber feine Unterschied hat dazu geführt, dass bei mir erst ein Brief kam (Kündigung) die Hardware zurückzusenden, um den Vertrag vorzeitig zu beenden. Der Brief mit Vertragsauflöung (war Tipp einer Hotlinerin) führte zur schnellem Beendigung ohne Rücksendung der Hardware.
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[3] Jochen_O2 antwortet auf ming2
19.01.2009 10:06
Ich will O2 wirklich nicht verteidigen, aber nicht umsonst kann man Mobilfunk-Verträge erst ab 18 Jahren abschließen.
Spätestens bei Volljährigkeit sollte man nämlich wissen, was man tut.

Man hat einen Vertrag unterschrieben, der 2 Jahre läuft, und dazu ein billiges Handy bekommen.
Woher glaubst Du, steht Dir das Recht zu, diesen Vertrag vorzeitig lösen zu dürfen (und das "Gratis-Handy" behalten zu können)?
In den AGB steht übrigens eindeutig, dass O2 nicht überall ein Netz anbieten kann (was ja auch logisch ist, technisch betrachtet).

Jedenfalls sollte man sich jetzt (hier im Spezialfall) mal ganz genau anschauen, um was es eigentlich geht.
Ist die Homezone nun nicht mehr verfügbar? Oder hast Du gar kein Netz mehr? Oder sind Dir die monatlichen Grundgebühren zu hoch?
Welchen O2-Tarif hättest Du denn lieber? Ein Wechsel wäre bestimmt möglich.
Allerdings hat man bei einem Vertrag-mit-Handy kaum eine Möglichkeit, in einen Vertrag-ohne-Handy zu wechseln. Und somit wird sich wohl auch an der Laufzeit wenig ändern können...

Man könnte ja auch argumentieren (bei einem Vertrag ohne Homezone und ohne Flatrate), dass man das Handy ja meist sowieso nur unterwegs nutzt, und daher der Empfang daheim zweitrangig ist.





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[3.1] mobilfalke antwortet auf Jochen_O2
19.01.2009 12:09

einmal geändert am 19.01.2009 12:10
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
>
Spätestens bei Volljährigkeit sollte man nämlich wissen, was man tut.

Was hat dass mit dem Alter zu tun ,wenn der Vertragspartner seine Leistungen nicht erfüllt?
>
Woher glaubst Du, steht Dir das Recht zu, diesen Vertrag vorzeitig lösen zu dürfen


Wegen nicht erbrachter Leistungen!

In den AGB steht übrigens eindeutig, dass O2 nicht überall ein Netz anbieten kann (was ja auch logisch ist, technisch betrachtet).

o2 wirbt auch mit dem D1 Roaming,obwohl es immer mehr abgeschaltet wird!

Jedenfalls sollte man sich jetzt (hier im Spezialfall) mal ganz genau anschauen, um was es eigentlich geht.
Ist die Homezone nun nicht mehr verfügbar? Oder hast Du gar kein Netz mehr?

Steht doch in der Überschrift.Kein Netz.






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[3.2] NicoFMuc antwortet auf Jochen_O2
19.01.2009 19:16
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Ich will O2 wirklich nicht verteidigen, aber nicht umsonst kann man Mobilfunk-Verträge erst ab 18 Jahren abschließen. Spätestens bei Volljährigkeit sollte man nämlich wissen, was man tut.

Man hat einen Vertrag unterschrieben, der 2 Jahre läuft, und dazu ein billiges Handy bekommen.
Woher glaubst Du, steht Dir das Recht zu, diesen Vertrag vorzeitig lösen zu dürfen (und das "Gratis-Handy" behalten zu können)?

Hat er doch geschrieben: Es wurde das T-Mobile-Roaming bei ihm abgeklemmt.

In den AGB steht übrigens eindeutig, dass O2 nicht überall ein Netz anbieten kann (was ja auch logisch ist, technisch betrachtet).

Das hat in dem Fall nichts zu bedeuten. Es steht in den AGB "Neben dem o2-Netz können sie auch auf das Netz unseres National-Roaming-Partners D1 zugreifen" Und das wurde abgeklemmt (nachdem es funktioniertt hatte). o2 lässt ihn doch sogar raus.
Aber ich finde o2 hat es zu verschulden (man hätte ja auch erst ausbauen können und dann abklemmen usw), das er/sie kein Netz mehr dort hat, also sollen sie auch selbst die Konsequenzen tragen. Ergo rauslassen aus dem Vertrag und Handys behalten.

Jedenfalls sollte man sich jetzt (hier im Spezialfall) mal ganz genau anschauen, um was es eigentlich geht.
Ist die Homezone nun nicht mehr verfügbar? Oder hast Du gar kein Netz mehr? Oder sind Dir die monatlichen Grundgebühren zu hoch?
Welchen O2-Tarif hättest Du denn lieber? Ein Wechsel wäre bestimmt möglich.

Was ihm aber nichts bringt, er war (scheinbar vorwiegend) im Roaming-Gebiet und o2 hat ohne eigenen Ausbau das Roaming abgeschaltet...

Allerdings hat man bei einem Vertrag-mit-Handy kaum eine Möglichkeit, in einen Vertrag-ohne-Handy zu wechseln. Und somit wird sich wohl auch an der Laufzeit wenig ändern können...


Man könnte ja auch argumentieren (bei einem Vertrag ohne Homezone und ohne Flatrate), dass man das Handy ja meist sowieso nur unterwegs nutzt, und daher der Empfang daheim zweitrangig ist.

Wozu soll man am Anfang den Empfang an den wichtigsten Orten testen, wenn die Empfangsqualität wo man sie braucht in dem 2-Jahresvertrag nicht eingehalten wird?

Gruß
Nico