Benutzer Stader schrieb:
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen weil ich bin mit meinem latein am ende. Es geht um O2 dort habe ich 3 mobilfunkverträge und bei einem davon den ich 2004 abgeschlossen habe gibt es ein riesen problem (was ihre leser sicher mit intresse lesen würden) über die O2 kundenbetreuung (online bestellung) habe ich im juni 2004 ein handy bestellt (samsung SGH 700) bis zum jahresende 2004 ging es ohne mein verschulden 2 mal kaputt tasten ohne funktion gerät ließ sich nicht einschalten, das gerät wurde immer getauscht ich bekam ein neues im april diesen jahres ging es nun zum dritten mal kaputt beim fotomodus ging es von alleine aus und die display helligkeit wurde so stark das man nichts mehr erkennen konnte, daher wollte ich eine wandlung beantragen die mir auch von O2 zugesagt wurde es wäre alles kein problem sagte man mir ich müßte nur das gerät zu der firma CS-Comunucation in Karlstein schicken die überprüfen das handy und ich würde ein neues bekommen....bis dahin alles prima...ABER DANN..nach ca.10 tagen bekam ich post von oben erwähnter firma das das modul für das display defekt ist und ich für die rep.181,40 € zahlen sollte...schock..ich wollte doch nur ne wandlung..sofort angerufen...natürlich ne 0180..nummer da haben die mir gesagt für wandlungen sind die nicht zuständig ich müßte mich bei O2 melden...???????...und bei O2 sagten die ich müsse mich an CS wenden..usw..nach ca 20 telefonaten..zwischen zeitlich sind auch die reparatur belege verschwunden...die ich mit meinen kaputten handy dort hin geschickt habe..der neuste stand ist das der vorgang geprüft wird..seit 14 tagen... wie gesagt dieser vorgang zieht sich seit april diesen jahres hin...nun mein anliegen an sie, da ich nicht in der lage bin mir einen rechtsanwalt zu leisten (finanziel)..und sie sicher andere möglichkeiten haben, weil die macht der presse ist stärker als die meinige, würde ich mich freuen wenn einer rat und oder tat hätte
Ich vermute hier ganz einfach, das man der Meinung ist, das es hier kein Garantie/Gewährleistungsfall ist.
Kann zum einen sein, das der Schaden selbst verursacht wurde oder aber die 2 Jahre Gewährleistung abgelaufen sind. Du sagst ja du hast es im juni 2004 gekauft. wir haben jetzt juni 2006, also könnte es durchaus möglich sein.
Eine Rechnung für eine Reparatur bekommst du nur, wenn keine Gewährleistung möglich ist.
Wann hast du das Gerät denn genau gekauft und wann eingeschickt?