Thread
Menü

Roaming und Mehrwertsteuer


31.03.2011 16:19 - Gestartet von barinwarin
O2 behauptet Folgendes:
"Aufgrund einer Änderung des deutschen Umsatzsteuerrechts sind Roaming-Umsätze von Privatkunden mit Ursprung aus Nicht-EU-Ländern ab/seit dem 01.01.2011 nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Wir haben keine Anpassung der Roaming-Gebühren vorgenommen, der von Ihnen zu entrichtende Endpreis ist unverändert."

Gibt es dazu eine Rechtsquelle (also Veröffentlichung vom Finanzministerium oder so)? Andere Mobilfunkanbieter sagen nämlich, dass er keine Änderung Rechtslage gäbe. Ich habe sehr hohe Roaming-Gebühren bei T-Mobile, die außerhalb der EU angefallen sind. In der Rechnung stehen die Nettopreise, wo T-Mobile am Ende pauschal 19% draufschlägt. Jetzt legte ich Widerspruch ein und meinte, dass auf Roaming keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Dieser Ansicht folgt T-Mobile nicht.

Menü
[1] eandree1 antwortet auf barinwarin
12.05.2011 00:03
Benutzer barinwarin schrieb:
O2 behauptet Folgendes: "Aufgrund einer Änderung des deutschen Umsatzsteuerrechts sind Roaming-Umsätze von Privatkunden mit Ursprung aus Nicht-EU-Ländern ab/seit dem 01.01.2011 nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Wir haben keine Anpassung der Roaming-Gebühren vorgenommen, der von Ihnen zu entrichtende Endpreis ist unverändert."

Gibt es dazu eine Rechtsquelle (also Veröffentlichung vom Finanzministerium oder so)? Andere Mobilfunkanbieter sagen nämlich, dass er keine Änderung Rechtslage gäbe. Ich habe sehr hohe Roaming-Gebühren bei T-Mobile, die außerhalb der EU angefallen sind. In der Rechnung stehen die Nettopreise, wo T-Mobile am Ende pauschal 19% draufschlägt. Jetzt legte ich Widerspruch ein und meinte, dass auf Roaming keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Dieser Ansicht folgt T-Mobile nicht.



Vielleicht hilft dir der Link weiter. Dort ist die entsprechende Gesetzesquelle aufgeführt:

http://forum.o2online.de/t5/Tarife-mit-Rechnung/Mehrwertsteuer-auf-Roaming-Umsatz/td-p/98564

Das sollte doch eigentlich ein Sonderkündigungsrecht geben, oder? Immerhin eine versteckte Preiserhöhung von 19 %

Menü
[1.1] Chegga antwortet auf eandree1
03.06.2011 22:59
In der Tat haben die es wie damals die Hotels gemacht, die Steuern sinken, da erhöht der Anbieter einfach Nettopreis damit der Bruttopreis gleich bleibt, damit der Endkunde den gewohnten Preis bezahlen darf und der Anbieter mehr verdient.

Beim typischen Mobilfunkvertrag mit einem Privatkunden verhält es sich wie folgt:
- gegenüber dem Privatkunden dürfen die Anbieter nur mit Bruttopreisen werben.
- die Verträge lauten daher auch fast immer auf Bruttopreise (Und das ist der entscheidende Punkt an der Sache!)
- zusätzlich gibt es die zulässige Klausel in den AGBs das der Anbieter die Bruttopreise anpassen darf (aber nicht muss!), sofern sich die MWst ändert.

Da bei Geschäftskunden auch weiterhin MWSt für Nicht-EU-Roaming abgeführt werden muss, verändert sich bei diesen gar nichts, und diese haben weiterhin die Möglichkeit sich diese unter Umständen als Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen.

In der Tat ist die Marge für den Anbieter bei Nicht-EU-Roaming für Privatkunden gestiegen, ohne das dieser den Vertrag verletzt.

Nehmt das einfach mal so zur Kenntnis, das es zwar rechtlich alles korrekt ist, man sich als Bürger aber mal wieder ein wenig verschaukelt vor kommt. Das ist aber in Deutschland etwas ganz normales.
Menü
[1.1.1] DennDenn antwortet auf Chegga
12.09.2011 17:45
Wenn ich aber MwSt. auf alles aufschlage, auch auf die nicht steuerbaren Beträge, aheb ich doch die Preise erhöht?
Und außerdem MwSt. "eingezogen" die gar nicht abgeführt wird?

Benutzer Chegga schrieb:

Beim typischen Mobilfunkvertrag mit einem Privatkunden verhält es sich wie folgt:
- gegenüber dem Privatkunden dürfen die Anbieter nur mit Bruttopreisen werben.
- die Verträge lauten daher auch fast immer auf Bruttopreise (Und das ist der entscheidende Punkt an der Sache!)
- zusätzlich gibt es die zulässige Klausel in den AGBs das der Anbieter die Bruttopreise anpassen darf (aber nicht muss!), sofern sich die MWst ändert.
Menü
[1.1.1.1] Chegga antwortet auf DennDenn
12.09.2011 20:12
Benutzer DennDenn schrieb:
Wenn ich aber MwSt. auf alles aufschlage, auch auf die nicht steuerbaren Beträge, aheb ich doch die Preise erhöht?
Ja genau, O2 hat die Nettopreise erhöht.
Der Kunde hat mit O2 einen Vertrag über einen bestimmten Bruttopreis inkl. Mwst geschlossen. Nun fällt die MWst in diesem Fall weg. Der Kunde muss aber weiterhin den vereinbarten Brutto-Preis zahlen, nur das jetzt diese 16% die bisher an den Staat gingen jetzt in die Kasse von O2 gehen.

Und außerdem MwSt. "eingezogen" die gar nicht abgeführt wird?
Es wird in diesem Fall keine MWst ausgewiesen und auch nicht abgeführt, das behauptet auch niemand.
Menü
[1.1.1.1.1] DennDenn antwortet auf Chegga
13.09.2011 00:36
In diesem Fall, den ich aus dem Forum auch schon herausgelesen habe, beträgt die Erhöhung der Nutzungsentgelte 19%, worauf genauso aufmerksam gemacht werden muss wie auf ein daraus folgendes Sonderkündigungsrecht. Sehe ich das völlig falsch, oder werden solche "gesetzlich verpflichtenden" Änderungen nicht vom Sonderkündigungsrecht umfasst, weil O2 keine "Verantwortung" trägt?
Menü
[1.1.1.1.1.1] Hilfsprofi antwortet auf DennDenn
13.09.2011 12:35

2x geändert, zuletzt am 13.09.2011 12:55
Vertraglich vereinbart sind die Endpreise und nicht die Nettopreise. Die Endpreise haben sich aber nicht geändert. Es wäre allerdings (gerichtlich) zu prüfen, ob die Regelungen in den AGB, dass Abgabenerhöhungen (zB MWSt.) an den Kunden weitergegeben werden können, dies aber bei Abgabenreduzierungen nicht vorgesehen ist den Kunden unangemessen benachteiligt.
Menü
[1.1.1.1.1.2] Chegga antwortet auf DennDenn
17.09.2011 16:15
Benutzer DennDenn schrieb:
In diesem Fall, den ich aus dem Forum auch schon herausgelesen habe, beträgt die Erhöhung der Nutzungsentgelte 19%
Richtig.

worauf genauso aufmerksam gemacht werden muss wie auf ein daraus folgendes Sonderkündigungsrecht.

Nein der Kunde hat den Vertrag über den Preis inkl. MWst abgeschlossen. Das heisst O2 verpflichtet sich einen Preis zu erheben, der mit der MWSt den vereinbarten Endpreis ergibt. Ändert sich die MWst so muss O2 zunächst den Nettopreis so ändern, das der Kunde immer noch den gleichen Endpreis zahlt.

Zusätzlich darf O2 im Falle einer Änderung der MWSt den Endpreis entsprechend anpassen. Das darf O2 tun, muss es aber nicht.
Menü
[2] Christian_Wien antwortet auf barinwarin
02.07.2011 15:06
Benutzer barinwarin schrieb:
... Jetzt legte ich Widerspruch ein und meinte, dass auf Roaming keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Dieser Ansicht folgt T-Mobile nicht.



Mit deinem Widerspruch wirst du leider Pech haben, denn vom Gesetzgeber vorgeschriebene Änderungen an rechnungsrelevanten Steuern, Abgaben etc., können bzw. dürfen 1:1 auf die Kunden weitergegeben werden, müssen aber nicht.
Sonderkündigungsrecht hast du dabei jedoch keines, weil der Grund dafür eben nicht bei deinem Vertragspartner begründet liegt.