Thread
Menü

seh ich nicht so


18.01.2009 16:53 - Gestartet von 1328
hallo ich kann deine meinug nicht teilen.
es ist ganz klar ein kaufvertrag geschlossen worden.
handy x zum preis von x euro. das eigentum ist durch zahlung dieses betrages übergegangen und hängt nicht vom dem mobilfunkvertrag ab bzw. einer erhöhten grundgebühr.

es wäre nur der fall wenn es:
ein mietkauf oder finanzierung oder sonstwas wäre wo das eigentum beim netzbereiber bleibt. das ist aber unüblich im mobilfunkgeschäft. üblich ist das nur zb. beim autokauf wo der fahrzeugbrief (also das eigentumsrecht) bei der bank/dem händler bleibt.