Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Dir ist also in deinen Rechnungen nicht aufgefallen, dass 0180-Verbindungen zu teuer abgerechnet wurden.
Wenn der Grund dafür der ist, dass du solche Gespräche gar nicht geführt hast, wäre ich in Bezug auf ein mögliches Gerichtsverfahren nicht so optimistisch.
Bei mir hat O2 seit der ersten Rechnung falsch abgerechnet, Reklamationen wurden mit sinnlosen Textbausteinen beantwortet.
OK, dann ist dein Kündigungsmotiv also ein anderes, als man aus den bisherigen Fakten dieses Threads mutmaßen konnte.
Es war sozusagen "der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte". Während ich mich noch um den Tarif abmühte der mir schriftlich zugesagt wurde, ändert O2 alle bestehenden Verträge erneut.
Dazu müsste ja vorher bekannt gewesen sein, dass sich die Tarife ändern würden...
Wenn du jetzt die Information hast, wann die Änderung bei o2 bekannt war, könntest du sie ja auch schon damals von einem Insider bekommen haben.
Nein, ich habe keine Insiderinformationen. Wenn die Änderung der AGB in einem so wichtigen Punkt zum 01.11.06 geplant war, dann war dies von Seiten O2 selbstverständlich am 24.10.06 längst vorbereitet. Es dürfte wohl absolut unrealistisch sein, einen Vorlauf einer solchen Änderung von weniger als einer Woche anzunehmen, oder?
Aber ich gebe Dir Recht, O2 wusste bereits bei der Bestätigung meines Vertrages (am 24.10.06 müsste das gewesen sein) dass sie die eigenen Verträge gar nicht einhalten würden.
Dass derjenige, der den Vertrag bestätigt hat, dieses Wissen hatte, kann ich mir nicht vorstellen. Ansonsten käme nämlich der Tatbestands des Betrugs in Betracht.
Dies wäre dann wohl ein vorsätzlicher Vertragsbruch, oder übersehe ich da etwas?
Vorsatz spielt im Zivilrecht keine Rolle.
Die Verträge werden doch direkt von O2 bestätigt, Händler geben nur die "Anträge" weiter, oder?
Und wie bereits geschrieben, wird O2 diese Änderungen nicht innerhalb von wenigen Tagen auf den Weg gebracht haben.
Dann würde ich mich also Deiner Auffassung anschließen, dass es sich wohl um Betrug handeln muss.
Es ist doch einfach nur meine Angelegenheit wann ich welche Nummer anrufe. Ich muss mich doch nicht rechtfertigen wenn ich bestimmte Nummern gerade nicht anrufe, nur weil O2 einfach einseitig unseren Vertrag ändert...
Du musst aber rechtfertigen, warum du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen willst. Und da könnte es Schwierigkeiten geben, wenn du dich auf Dinge berufst, die dich gar nicht betreffen.
Wie soll ich nachweisen, dass ich innerhalb der nächsten Jahre bestimmt Rufnummern anrufen werde, das ist doch absurd!
Ein Vertrag kann übrigens nicht einseitig geändert werden. Von daher kann eigentlich ohne Bekanntmachung keine Preiserhöhung bei 0180ern wirksam werden. Damit würde dann auch kein vertragliches Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen entstehen.
Ich habe das Schreiben der Verbraucherzentrale hingeschickt und O2 hat daraufhin erklärt, warum sie die Preise geändert haben, z.B. geben sie an, dass andere Firmen ebenfalls bestimmte Preise nehmen... damit dürfte klar sein, dass O2 dies anders sieht als Du.
Eine außerordentliche Kündigung müsste daher IMHO eher auf Unzumutbarkeit wegen permanenter Falschabrechnung gestützt werden.
Ein Verfahren wegen permanenter Falschabrechnung gegen O2 zu führen ist sicherlich sehr zermürbend und zeitaufwändig.
Dann doch lieber eine Verfahren wg. der vielbeachteten 0180er Erhöhung, wie dies z.B. auch von der Verbraucherzentrale unterstützt wurde, so habe ich die Kündigung erst abgeschickt als das entsprechende Kündigungsschreiben der VZBW veröffentlicht wurde.
Und selbst wenn ich verlieren sollte, bleiben die Prozessakten für immer in tausendfacher Ausfertigung im Internet und ich werde zum Opfer eines "skrupellosen Großkonzerns" ;-)
Gruß
Klaus