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SoKü, jetzt fordert REAL Inkasso...


24.08.2007 15:12 - Gestartet von klaussc
Heute habe ich in Sachen SoKü (0180er) eine Forderung von Real-Inkasso bekommen...

Meine Verträge wurden nun auch von O2 (ich habe ja schon gekündigt) außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt und eben die eigentliche Forderung, knapp 700 Eur inkl Inkassokosten.

Wer hatte das schon?
Wie gehts weiter?

Gruß
Klaus
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[1] musikbox antwortet auf klaussc
24.08.2007 15:15
Benutzer klaussc schrieb:
Heute habe ich in Sachen SoKü (0180er) eine Forderung von Real-Inkasso bekommen...

Meine Verträge wurden nun auch von O2 (ich habe ja schon gekündigt) außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt und eben die eigentliche Forderung, knapp 700 Eur inkl Inkassokosten.

Wer hatte das schon?
Wie gehts weiter?

Gruß
Klaus

Wie kommen die denn auf 700 EUR? Wahnsinn!
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[1.1] klaussc antwortet auf musikbox
24.08.2007 17:16
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Heute habe ich in Sachen SoKü (0180er) eine Forderung von Real-Inkasso bekommen...

Meine Verträge wurden nun auch von O2 (ich habe ja schon gekündigt) außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt und eben die eigentliche Forderung, knapp 700 Eur inkl Inkassokosten.

Wer hatte das schon?
Wie gehts weiter?

Gruß
Klaus

Wie kommen die denn auf 700 EUR? Wahnsinn!

Zwei Verträge, jweils ca. 20 Monate Restlaufzeit zusammen 591€ (bei 10 Eur GG?, naja), 10€ Mahnkosten, 81€ Inkasso, 80Cent "Ermittlungskosten?", 1,71 Zinsen... bla bla.

Gruß
Klaus
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[1.1.1] Zulu antwortet auf klaussc
24.08.2007 17:24
Benutzer klaussc schrieb:

Zwei Verträge, jweils ca. 20 Monate Restlaufzeit zusammen 591€ (bei 10 Eur GG?, naja), 10€ Mahnkosten, 81€ Inkasso, 80Cent "Ermittlungskosten?", 1,71 Zinsen... bla bla.


Ähm... Klaus? 20 Monate Laufzeit? Was stand denn im Tarifheft vor 4 Monaten drin, bezüglich der 0180er Nummern? Und ich hoffe du hast das Tarifheft dann auch gesichert.

Zulu
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[1.1.1.1] klaussc antwortet auf Zulu
24.08.2007 17:41
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Zwei Verträge, jweils ca. 20 Monate Restlaufzeit zusammen 591€ (bei 10 Eur GG?, naja), 10€ Mahnkosten, 81€
Inkasso, 80Cent "Ermittlungskosten?", 1,71 Zinsen... bla bla.


Ähm... Klaus? 20 Monate Laufzeit? Was stand denn im Tarifheft vor 4 Monaten drin, bezüglich der 0180er Nummern? Und ich hoffe du hast das Tarifheft dann auch gesichert.

Die Verträge sind vom 24.11.2006, kurz bevor die "BWHZ" abgeschafft wurde.

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf klaussc
25.08.2007 19:40
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:


Ähm... Klaus? 20 Monate Laufzeit? Was stand denn im Tarifheft vor 4 Monaten drin, bezüglich der 0180er Nummern? Und ich hoffe
du hast das Tarifheft dann auch gesichert.

Die Verträge sind vom 24.11.2006, kurz bevor die "BWHZ" abgeschafft wurde.

Gruß
Klaus

Mit welchem Grund wurde eigentlich außerordentlich gekündigt? 0180, BWHZ oder ????

Gruß
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[1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf bartman321
25.08.2007 20:22

einmal geändert am 25.08.2007 20:23
Benutzer bartman321 schrieb:
Mit welchem Grund wurde eigentlich außerordentlich gekündigt? 0180, BWHZ oder ????

Liest du auch, bevor du postest? im ersten Beitrag steht doch warum: 0180-Geschichte.

Edit: Wie kommst du auf BWHZ?

Gruß Marco
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[1.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf marco5555
25.08.2007 21:03
Benutzer klaussc schrieb:

Zwei Verträge, jweils ca. 20 Monate Restlaufzeit zusammen 591€ (bei 10 Eur GG?, naja), 10€ Mahnkosten, 81€
Inkasso, 80Cent "Ermittlungskosten?", 1,71 Zinsen... bla bla.

Die Verträge sind vom 24.11.2006, kurz bevor die "BWHZ" abgeschafft wurde.


Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Mit welchem Grund wurde eigentlich außerordentlich gekündigt?
0180, BWHZ oder ????

Liest du auch, bevor du postest? im ersten Beitrag steht doch warum: 0180-Geschichte.

Edit: Wie kommst du auf BWHZ?

Gruß Marco

Ob am 24.11.2006 noch die Preise für 0180 Nummern im Tarifheft standen? Weiß das jemand? Ok die Erhöhung erfolgte ja glaube am 28.11.07. Mit dem Beweisen der alten Preise wird es dann vermutlich schwerer.

Die Frage nach der BWHZ kam auf Grund des Kommentars "Die Verträge sind vom 24.11.2006, kurz bevor die "BWHZ" abgeschafft wurde." Was hat das dann mit der BWHZ zu tun?

Gruß
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[1.1.1.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf bartman321
27.08.2007 16:12
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Zwei Verträge, jweils ca. 20 Monate Restlaufzeit zusammen 591€ (bei 10 Eur GG?, naja), 10€ Mahnkosten, 81€
Inkasso, 80Cent "Ermittlungskosten?", 1,71 Zinsen... bla bla.

Die Verträge sind vom 24.11.2006, kurz bevor die "BWHZ" abgeschafft wurde.


Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Ob am 24.11.2006 noch die Preise für 0180 Nummern im Tarifheft standen? Weiß das jemand? Ok die Erhöhung erfolgte ja glaube am 28.11.07. Mit dem Beweisen der alten Preise wird es dann vermutlich schwerer.

O2 hat mir gegenüber bereits schriftlich geäußert, dass die Gebühren für 0180 nach meinem Vertragsabschluss erhöht wurden und liefert direkt Begründungen dafür:

z.B. führen sie die Preise der Mitbewerber auf...

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf klaussc
27.08.2007 16:18
Benutzer klaussc schrieb:
O2 hat mir gegenüber bereits schriftlich geäußert, dass die Gebühren für 0180 nach meinem Vertragsabschluss erhöht wurden und liefert direkt Begründungen dafür:

z.B. führen sie die Preise der Mitbewerber auf...

Mir hatten die eine Broschüre mit den alten Preisen zugesendet.

Ich vermute, das war einer der Gründe, das meiner ao-Kündigung stattgegeben wurde.

Gruß Marco
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] klaussc antwortet auf marco5555
27.08.2007 16:41
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
O2 hat mir gegenüber bereits schriftlich geäußert, dass die Gebühren für 0180 nach meinem Vertragsabschluss erhöht wurden
und liefert direkt Begründungen dafür:

z.B. führen sie die Preise der Mitbewerber auf...

Mir hatten die eine Broschüre mit den alten Preisen zugesendet.

Wann war das denn?

Und von wann waren die Broschüren?

Ich vermute, das war einer der Gründe, das meiner ao-Kündigung stattgegeben wurde.

Mal sehen ob das bei mir auch noch etwas wird.

Wie lange wären deine Verträge/ dein Vertrag noch "gelaufen"

Gab es Bedingungen für die Auflösung von Seiten O2, darfst Du deinen Fall veröffentlichen?

Gruß
klaus
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf klaussc
27.08.2007 18:54

einmal geändert am 27.08.2007 18:59
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
O2 hat mir gegenüber bereits schriftlich geäußert, dass die Gebühren für 0180 nach meinem Vertragsabschluss erhöht wurden
und liefert direkt Begründungen dafür:

z.B. führen sie die Preise der Mitbewerber auf...

Mir hatten die eine Broschüre mit den alten Preisen zugesendet.

Wann war das denn?

Anfang Januar, kurz nach der Rechnungsbeschwerde. Schreiben das die Preise auf der Rechnung in Ordnung sind, klemmen aber so eine alte Bröschüre in die Email.

Und von wann waren die Broschüren?

Die hatten sogar noch 0190-Nummern drauf (die Ende 2005 abgeschaltet wurden). Genaues Datum kann ich dir im Moment nicht sagen. Das hole ich morgen nach.

Ich vermute, das war einer der Gründe, das meiner ao-Kündigung
stattgegeben wurde.

Mal sehen ob das bei mir auch noch etwas wird.

Wie lange wären deine Verträge/ dein Vertrag noch "gelaufen"

Lange. Mehr möchte ich nicht dazu sagen. Ich hoffe das es bei dir und den anderen klappt. Hätten die mich nicht freiwillig aus dem Vertrag gelassen, wäre ich jetzt an dem gleichen Punkt, wie die du.

Gab es Bedingungen für die Auflösung von Seiten O2, darfst Du deinen Fall veröffentlichen?

Keine Bedingung. Nummern portieren wäre auch kein Problem gewesen.

Gruß Marco
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] marco5555 antwortet auf marco5555
28.08.2007 18:47
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
O2 hat mir gegenüber bereits schriftlich geäußert, dass die Gebühren für 0180 nach meinem Vertragsabschluss erhöht wurden
und liefert direkt Begründungen dafür:

z.B. führen sie die Preise der Mitbewerber auf...

Mir hatten die eine Broschüre mit den alten Preisen zugesendet.

Wann war das denn?

Anfang Januar, kurz nach der Rechnungsbeschwerde. Schreiben das die Preise auf der Rechnung in Ordnung sind, klemmen aber so eine alte Bröschüre in die Email.

In der Liste steht kein Datum ab wann die gültig war. Da aber noch Preise zu 0190-Nummern aufgelistet ist, war es eine ältere. Macht aber nichts, da mein Vertrag 2005 geschlossen wurde und die 0180-Nummern im Tarifheft standen.

Gruß Marco
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[2] NicoFMuc antwortet auf klaussc
24.08.2007 15:33
Benutzer klaussc schrieb:
Heute habe ich in Sachen SoKü (0180er) eine Forderung von Real-Inkasso bekommen...

Meine Verträge wurden nun auch von O2 (ich habe ja schon gekündigt) außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt und eben die eigentliche Forderung, knapp 700 Eur inkl Inkassokosten.

uii, krass. Da wir beide ziemlich gleich waren müsste bei mir auch in den nächsten Tagen was kommen.

Wie kommen die auf 700 €?


Wer hatte das schon? Wie gehts weiter?

Ich werd bzw, würde denen nur schreiben das der Vertrag halt schon längst außerordentrlich gekündigt ist, alle berechtigten Forderungen beglichen sind, Und das der Inkassoweg nicht nötig ist und du von vornherein Zahlungsunwillig bist. Daher hattest du schon o2 aufgefordert einen Gerichtlichen Mahnbeschrid zu schicken. Normalerweise (nur was ist in Bezug auf o2 schon normal ;-) müssten sie dann einknicken und die Sache an o2 zurück gehen. Wäre jetzt meine Laienhafte Meinung dazu.

Oder auflaufen lassen und erst auf einen gerichtlichen Mahnbeschreid reagieren.

Auf diesen Kosten bleibt o2 dann sitzen da ich von Anfang an klar gemacht hatte das ich zahlungsunwillig bin....

Bye
Nico
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[3] Zulu antwortet auf klaussc
24.08.2007 17:11
Benutzer klaussc schrieb:
Heute habe ich in Sachen SoKü (0180er) eine Forderung von Real-Inkasso bekommen...

Na ich dacht' schon, das sie jetzt nun schon ihre Forderungen ignorieren.:-)))
Tut sich ja dann doch was.
Allerdings bei mir nix, außer der letzten Mahnung vom Onkel Bissel.

Meine Verträge wurden nun auch von O2 (ich habe ja schon gekündigt) außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt und eben die eigentliche Forderung, knapp 700 Eur inkl Inkassokosten.

Wer hatte das schon? Wie gehts weiter?

Abwarten und Tee trinken. Inkassounternehmen kannst du getrost ignorieren, solange die außerordentliche Kündigung bei O2 ankam und du sicherheitshalber einer Zahlungsauffprderung widersprochen hast - was aber schon doppelt gemoppelt ist. Die außerordentliche Kündigung reicht eigentlich schon aus.

Zulu... ist aber schon interessant mit welchen Mitteln sie die braven Bürger weichkochen wollen und wieviel Aufwand sie dafür betreiben.
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[4] G-Zero antwortet auf klaussc
24.08.2007 18:02
Benutzer klaussc schrieb:
Heute habe ich in Sachen SoKü (0180er) eine Forderung von Real-Inkasso bekommen...

Meine Verträge wurden nun auch von O2 (ich habe ja schon gekündigt) außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt und eben die eigentliche Forderung, knapp 700 Eur inkl Inkassokosten.

Wer hatte das schon?
Wie gehts weiter?

Gruß
Klaus

Dein Risko beträgt wahrscheinlich ca. 260€ wenn Du verlierst. Die GG hättest Du sonst auch bezahlen müssen. Die machen den Betrag nur Fett.

Michael
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[4.1] fantflip antwortet auf G-Zero
25.08.2007 12:54
Wartet ruhig....

aber dann nicht weinen, wenn ihr einen Schufaeintrag bekommt...

ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....

Aber jeder wie er will....

Gruß
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[4.1.1] Zulu antwortet auf fantflip
25.08.2007 14:03
Benutzer fantflip schrieb:
Wartet ruhig....

aber dann nicht weinen, wenn ihr einen Schufaeintrag bekommt...

ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....

Kannst du machen wie du willst. Aber da er seinen Zahlungsunwille deutlich ausdrückte, ist ein Schufaeintrag unzulässig. Andernfalls kann er O2 ruckzuck ein paar auf die Ohren geben.

Insgeheim warte ich nur mal auf sowas.

Abgesehen davon benötigt O2 nicht ein Inkassounternehmen um einen Schufaeintrag zu schreiben. Das könnten sie auch ohne.
Von daher kann man Inkassounternehmen bei Zahlungsunwille wirklich ignorieren.

Aber jeder wie er will....

Ebend. Und jeder so wie er sich vorher informiert hat.

Zulu
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[4.1.2] NicoFMuc antwortet auf fantflip
25.08.2007 14:10
Benutzer fantflip schrieb:
Wartet ruhig....

aber dann nicht weinen, wenn ihr einen Schufaeintrag bekommt...

ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....

Tolle o2-Floskeln.

Er ist Zahlunsunwillig, daher DARF o2 eigentlich KEIN Inkassobüro einschalten, sondern sollte gleich einen Mahnbescheid per Gericht schicken.

So passiert es ganz schnell, egal wie der Fall am Ende ausgeht, das o2 auf den Inkasso- und Mahngebühren sitzen bleibt.

Bei Bedarf kann ich dir zwei Urteile dazu nennen, oder einfach mal googlen ;-)

o2 scheint sich wohl doch nicht so sicher zu sein, sonst hätten sie doch gleich einen Mahnbescheid schicken können. Aber die werden sich denken... bei jedem das Spielchen der eine AK durchgezogen hat und die meisten knicken bis zum Mahnbescheid ein.....

So ein mieser Verein....

Bye
Nico
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[4.1.3] G-Zero antwortet auf fantflip
25.08.2007 14:29
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael

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[4.1.3.1] tcsmoers antwortet auf G-Zero
25.08.2007 16:11
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt wird.

peso

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[4.1.3.1.1] kfschalke antwortet auf tcsmoers
25.08.2007 16:45
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
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[4.1.3.1.1.1] c42ux antwortet auf kfschalke
26.08.2007 18:01
Benutzer kfschalke schrieb:


Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.

1.Du hast bei O2 einen Vertrag vor 4 Monaten verlängert.Da war der einheitliche Tarif von 69 Cent für 180 Nummer längst bekannt.

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

3.Deswegen verlangt O2, dass du die Grundgebühr von je 10 Euro monatlich bezahlst.

4. Das ist keine Nötigung von O2.

Meine Meinung zu diesem Thread.

Gruss c42Ux



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[4.1.3.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf c42ux
26.08.2007 18:57
Benutzer c42ux schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:


Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.

1.Du hast bei O2 einen Vertrag vor 4 Monaten verlängert.Da war der einheitliche Tarif von 69 Cent für 180 Nummer längst bekannt.


Wo hat kfschalke was von vor 4 Monaten geschrieben? Klausc hatte geschrieben das er am 26.11.07 verlängert hatte. o2 hat seitdem keine Änderungsmitteilung für die diese Traife gechickt = ausserordentliche Kündigung.

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

Ja und?

3.Deswegen verlangt O2, dass du die Grundgebühr von je 10 Euro monatlich bezahlst.


tja und ich bzw. wir verlangen das die Verträge so eingehalten werden wie sie abgeschlossen wurden.


4. Das ist keine Nötigung von O2.

Doch und wie. Das ist Betrug von o2!

Bye
Nico
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[4.1.3.1.1.1.1.1] c42ux antwortet auf NicoFMuc
26.08.2007 20:09
Benutzer NicoFMuc schrieb:


Wo hat kfschalke was von vor 4 Monaten geschrieben? Klausc hatte geschrieben das er am 26.11.07 verlängert hatte. o2 hat seitdem keine Änderungsmitteilung für die diese Traife gechickt = ausserordentliche Kündigung.

kfschalke hat also seinen Mobilfunkvertrag am 26.11.07 verlängert.

Habt ihr so ein Auto,mit dem man in die Zukunft fahren kann??

Sehr gewissenhafte und glaubwürdige Theads.
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[4.1.3.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf c42ux
26.08.2007 20:20
Benutzer c42ux schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:

Wo hat kfschalke was von vor 4 Monaten geschrieben? Klausc hatte geschrieben das er am 26.11.07 verlängert hatte. o2 hat seitdem keine Änderungsmitteilung für die diese Traife gechickt = ausserordentliche Kündigung.

kfschalke hat also seinen Mobilfunkvertrag am 26.11.07 verlängert.

Nein, "Klausc"! Das hat man dir doch jetzt schon mehrfach mitgeteilt und das steht sogar noch da oben im Text.

Habt ihr so ein Auto,mit dem man in die Zukunft fahren kann??

Sehr gewissenhafte und glaubwürdige Theads.

Bevor du Tippfehler von anderen Schreibern bemängelst, solltest du auf deine Eigenen achten. "Thread" und nicht "Thead".
Du liest nicht gewissenhaft genug! Insbesonders in Threads in denen du selbst mitwirkst, erscheinen sehr unglaubwürdig, da du nicht die Teilnehmer auseinander halten kannst und auch den falschen Teilnehmern antwortest. Nein du erfindest sogar Dinge über andere User, die derjenige selbst nie von sich behauptet hatte.

Zulu... er ist wohl mit spl befreundet.:-)))


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[4.1.3.1.1.1.1.1.2] NicoFMuc antwortet auf c42ux
26.08.2007 20:36
Benutzer c42ux schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:


Wo hat kfschalke was von vor 4 Monaten geschrieben? Klausc hatte geschrieben das er am 26.11.07 verlängert hatte. o2 hat seitdem keine Änderungsmitteilung für die diese Traife gechickt = ausserordentliche Kündigung.

kfschalke hat also seinen Mobilfunkvertrag am 26.11.07 verlängert.

Ja ok. Meinte 2006. Und du hast wieder icht richtig gelesen! Es war klausc, kfschalke hat damit nix zu tun.


Habt ihr so ein Auto,mit dem man in die Zukunft fahren kann??

Sehr gewissenhafte und glaubwürdige Theads.

Threads....

Wie wäre es mal mit verstehen?

klausc hat am 26.11.06 2 o2-Verträge verlängert und o2 hat diese per 28.11.06 wieder gebrochen.

Was ist das Problem sowas zu lesen und verstehen? Wie kommst du dann auf solche Aussagen wie zwei Beiträge weiter vorn? Es is August und du einst November liegt 4 Monate zurück? AHA...

Wie sagte ein bekannter Standup-Comedian? "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Schnau*e halten"


Bye
Nico
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[4.1.3.1.1.1.1.2] klaussc antwortet auf NicoFMuc
27.08.2007 16:36
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Benutzer c42ux schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:


Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.

1.Du hast bei O2 einen Vertrag vor 4 Monaten verlängert.Da war der einheitliche Tarif von 69 Cent für 180 Nummer längst bekannt.


Wo hat kfschalke was von vor 4 Monaten geschrieben? Klausc hatte geschrieben das er am 26.11.07 verlängert hatte. o2 hat seitdem keine Änderungsmitteilung für die diese Traife gechickt = ausserordentliche Kündigung.

Es waren zwei Neuabschlüsse am 24.11.06.

Nebenbei bemerkt wusste man bei O2 an diesem Tag bereits, dass man die gerade schriftlich bestätigten Verträge 4 Tage später wieder brechen würde. So etwas würde ich dann mal "Vorsatz" nennen.

Nebenbei hat man meine Tarifoptionen völlig falsch aufgenommen und war dann wochenlang nicht im Stande dies zu korrigieren.


2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

Nein, ich habe sie gekauft. Sie waren Teil des Paketes, dessen Bedingungen ich von meiner Seite Wort für Wort eingehalten habe.

Bisher habe ich alle meine Verpflichtungen ausnahmslos erfüllt.

Lediglich O2 scheint das einfach nicht nötig zu haben.

Wie ich oben schon begründet habe, war das vorsätzlich, da die Änderungen 4 Tage vor der Veröffentlichung längst beschlossene Sache waren.

Gruß
Klaus
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1] ss33 antwortet auf klaussc
04.09.2007 20:47
Benutzer klaussc schrieb:

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

Nein, ich habe sie gekauft. Sie waren Teil des Paketes, dessen Bedingungen ich von meiner Seite Wort für Wort eingehalten habe.

Hmm...

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Erwartest du jetzt wirklich, dass mit der Zahlung von 4 Monatsrechnungen alle deine Verpflichtungen erfüllt sind?

Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon einen angemessenen Preis zahlen. Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden Kaufpreises gesprochen worden?

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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.1] musikbox antwortet auf ss33
04.09.2007 20:57
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

Nein, ich habe sie gekauft. Sie waren Teil des Paketes, dessen Bedingungen ich von meiner Seite Wort für Wort eingehalten habe.

Hmm...

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Erwartest du jetzt wirklich, dass mit der Zahlung von 4 Monatsrechnungen alle deine Verpflichtungen erfüllt sind?

Was haben die Handys mit den Vertragsverpflichtungen zu tun, an die sich o2 nicht hält?

Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon einen angemessenen Preis zahlen.

Das ist falsch! Das Handy wurde bei Vertragsabschluss zu einem festgelegten Betrag erworben. Für beide Parteien gab es eine Vertragsgrundlage, die o2 einseitig gebrochen hat. Was kann der Kunde, wenn o2 sich nicht an den Vertrag hält. Das ist einfach nur dumm.

Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden Kaufpreises gesprochen worden?

Warum sollen rechtmäßig erworbene Endgeräte zurückgegeben werden?
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.1.1] ss33 antwortet auf musikbox
04.09.2007 21:20
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer ss33 schrieb:

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Erwartest du jetzt wirklich, dass mit der Zahlung von 4 Monatsrechnungen alle deine Verpflichtungen erfüllt sind?

Was haben die Handys mit den Vertragsverpflichtungen zu tun, an die sich o2 nicht hält?

Damit nichts, aber mit denen, an die sich der Kunde bei a.o. Kündigung nicht mehr halten kann.

Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon
einen angemessenen Preis zahlen.

Das ist falsch! Das Handy wurde bei Vertragsabschluss zu einem festgelegten Betrag erworben. Für beide Parteien gab es eine Vertragsgrundlage, die o2 einseitig gebrochen hat. Was kann der Kunde, wenn o2 sich nicht an den Vertrag hält. Das ist einfach nur dumm.

Wenn der Vertrag von der Gegenseite gebrochen wird, muss man sie zur Einhaltung zwingen. Man wird dadurch nicht selbst von der Leistungspflicht befreit.
Bei vorzeitigem Vertragsende kann nicht einfach die Partei, die zu Beginn geleistet hat, leer ausgehen.

Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden Kaufpreises gesprochen worden?

Warum sollen rechtmäßig erworbene Endgeräte zurückgegeben werden?

Weil z.B. die Vertragsgrundlage weggefallen ist.
Wer im Internet etwas kauft, hat es auch rechtmäßig erworben. Den Kauf kann er aber widerrufen. Dann muss er die Ware zurückgeben.
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf ss33
04.09.2007 21:31
woher hast du diese weisheiten?

peso
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.1.1.2] spl antwortet auf ss33
04.09.2007 22:55
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Wenn der Vertrag von der Gegenseite gebrochen wird, muss man sie zur Einhaltung zwingen. Man wird dadurch nicht selbst von der Leistungspflicht befreit.

Hier wurde wegen vorsätzlichen und dauerhaften Vertragsbruchs außerordentlich gekündigt. Aus einem gekündigten Vertrag können auch keine Pflichten mehr erwachsen.

Bei vorzeitigem Vertragsende kann nicht einfach die Partei, die zu Beginn geleistet hat, leer ausgehen.

Wer zu Beginn geleistet hat, ist unwichtig.

Der Kunde ist nicht vom Vertrag zurückgetreten, sondern hat gekündigt. Eine Kündigung wirkt nicht zurück. Deshalb findet bei einer Kündigung keine Rückabwicklung wie bei einem Rücktritt oder Widerruf statt.

Im Übrigen hat der Handy-Kaufvertrag rechtlich nichts mit dem Mobilfunk-Dienstvertrag zu tun, auch wenn beides seitens O2 nur im Bundle vertrieben wird. Eine Kündigung des einen wirkt sich daher nicht auf das andere aus.

Richtig ist, dass im Fall einer außerordentlichen Kündigung unter Umständen Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Dazu gehört aber die Verletzung einer vertraglichen Pflicht. Und der einzige, der hier seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist O2.

Warum sollen rechtmäßig erworbene Endgeräte zurückgegeben werden?

Weil z.B. die Vertragsgrundlage weggefallen ist.

Die Grundlage für den Handy-Kaufvertrag ist nicht weggefallen. Der Kunde hat seinen Euro oder was auch immer bezahlt, O2 hat geliefert, und damit ist der Kaufvertrag abgewickelt. Einen nachträglichen Rücktrittsgrund o.ä. gibt es nicht.

Beispiele für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage sind Krieg oder Währungsverfall. Das nur als vagen Hinweis darauf, wie abwegig dein Gedanke an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage hier ist.


Macht es dir eigentlich Freude, hier orientierungslos und offensichtlich jede Qualifikation entbehrend munter Behauptungen aufzustellen?

spl
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[…1.3.1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] ss33 antwortet auf spl
05.09.2007 00:43
Benutzer spl schrieb:

Im Übrigen hat der Handy-Kaufvertrag rechtlich nichts mit dem Mobilfunk-Dienstvertrag zu tun, auch wenn beides seitens O2 nur im Bundle vertrieben wird. Eine Kündigung des einen wirkt sich daher nicht auf das andere aus.

Ich muss meine Ansicht widerrufen.

Die beiden Verträge sind deshalb unabhängig zu betrachten, weil es sich um unterschiedliche Vertragspartner handelt.

Ich war irrtümlich davon ausgegangen, dass o2 dem Kunden das Handy zum subventionierten Preis verkauft.
Tatsächlich aber macht das ja der Händler, der dafür seine Provision von o2 bekommt.

Damit hat der Kunden als Gegenleistung für das Handy nur den reduzierten Preis und den Abschluss des Mobilfunkvertrags zu erbringen. Eine spätere Kündigung hat für den Händler keine Bedeutung.
Und die Provision hat natürlich keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen Kunde und o2.

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[…3.1.1.1.1.2.1.1.1.2.1.1] spl antwortet auf ss33
05.09.2007 00:58
Benutzer ss33 schrieb:
Ich war irrtümlich davon ausgegangen, dass o2 dem Kunden das Handy zum subventionierten Preis verkauft.
Tatsächlich aber macht das ja der Händler, der dafür seine Provision von o2 bekommt.

Der Händler will die Handys auch nicht zurück. Siehe https://www.teltarif.de/forum/a-o2/5006-... .

Damit hat der Kunde bla zu erbringen.

Der Kunde hat gar nichts zu erbringen, was niemand von ihm verlangt.

spl
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.2] klaussc antwortet auf ss33
04.09.2007 21:10
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

Nein, ich habe sie gekauft. Sie waren Teil des Paketes, dessen Bedingungen ich von meiner Seite Wort für Wort eingehalten habe.

Hmm...

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Weil O2 es mir nicht mitgeteilt hat, es kam eben irgendwann in der Presse...


Erwartest du jetzt wirklich, dass mit der Zahlung von 4 Monatsrechnungen alle deine Verpflichtungen erfüllt sind?

Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon einen angemessenen Preis zahlen. Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden Kaufpreises gesprochen worden?

Interessante Rechtsauffassung, woher hast Du deine Weisheiten?

Gruß
Klaus
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.2.1] ss33 antwortet auf klaussc
04.09.2007 21:29
Benutzer klaussc schrieb:

Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon einen angemessenen Preis zahlen. Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden
Kaufpreises gesprochen worden?

Interessante Rechtsauffassung, woher hast Du deine Weisheiten?

Aus langjähriger Aktivität in Internet-Rechtsgruppen.

Und, habe ich den Knackpunkt getroffen, warum o2 sich so hartnäckig gegen die a.o. Kündigung sperrt?
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf ss33
04.09.2007 21:36
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon einen angemessenen Preis zahlen. Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden
Kaufpreises gesprochen worden?

Interessante Rechtsauffassung, woher hast Du deine Weisheiten?

Aus langjähriger Aktivität in Internet-Rechtsgruppen.

Und, habe ich den Knackpunkt getroffen, warum o2 sich so hartnäckig gegen die a.o. Kündigung sperrt?


deine auffassung ist völlig falsch.

peso
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[…1.3.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1] ss33 antwortet auf tcsmoers
04.09.2007 21:51
Benutzer tcsmoers schrieb:

deine auffassung ist völlig falsch.

kannst du mir eine belastbare juristische Quelle nennen, die bestätigt, dass bei einem Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy der Kaufvertrag für das Gerät als unabhängig vom Mobilfunkvertrag zu betrachten ist?
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[…3.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf ss33
04.09.2007 22:29
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

deine auffassung ist völlig falsch.

kannst du mir eine belastbare juristische Quelle nennen, die bestätigt, dass bei einem Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy der Kaufvertrag für das Gerät als unabhängig vom Mobilfunkvertrag zu betrachten ist?

da in deutschland koppelgeschäfte verboten sind, handelt es sich um zwei völlig getrennte vorgänge.

es handelt sich um den erwerb eines gerätes und einen dienstleistungsvertrag.

aber das wurde schon so oft durchgekaut, dass du mal google nutzen solltest oder einen anwalt deines vertrauens befragst.

peso
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] ss33 antwortet auf tcsmoers
04.09.2007 22:47
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

deine auffassung ist völlig falsch.

kannst du mir eine belastbare juristische Quelle nennen, die bestätigt, dass bei einem Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy der Kaufvertrag für das Gerät als unabhängig vom Mobilfunkvertrag zu betrachten ist?

da in deutschland koppelgeschäfte verboten sind, handelt es sich um zwei völlig getrennte vorgänge.

es handelt sich um den erwerb eines gerätes und einen dienstleistungsvertrag.

Google-Suche nach "Koppelgeschäfte" und "verboten" liefert als erstes Ergebnis das genaue Gegenteil deiner Behauptung.
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.2] karoshi antwortet auf tcsmoers
05.09.2007 01:58
Benutzer tcsmoers schrieb:
da in deutschland koppelgeschäfte verboten sind, handelt es sich um zwei völlig getrennte vorgänge.

es handelt sich um den erwerb eines gerätes und einen dienstleistungsvertrag.

Nein, das kann man so nicht sagen.

Zunächst sind "Koppelgeschäfte" überhaupt keine juristische Kategorie und können daher per se auch nicht verboten sein (es gibt "Koppelungsgeschäfte" und "verbundene Verträge", ist aber beides was völlig anderes). Dass es zulässig ist, zwei Verträge oder Vertragsbestandteile derart miteinander zu verbinden, dass bei isolierter Betrachtung der eine Vertrag keinen Sinn macht (Handy für 1€) und eine äquivalente Gegenleistung nur in der Gesamtschau vorliegt, zeigen ja gerade die hier diskutierten Verträge.

Es ist doch klar, dass der Erwerb eines subventionierten Handys und der zugehörige Mobilfunkvertrag eben sehr wohl eng zusammenhängen (jedenfalls dann, wenn der Provider auch gleichzeitig der Verkäufer der Geräte ist). Beiden Parteien ist klar, dass die Verträge in diesem Fall nur zusammen abgeschlossen werden können und sollen. Der eine Teil soll mit dem anderen Teil stehen und fallen. Man könnte sogar so weit gehen, es als einen Vertrag zu sehen, ist aber nicht zwingend.

Daraus ergibt sich, dass Störungen in einem Vertrag (oder Vertragsteil) sich auf den anderen Teil auswirken sollen:
Wenn der Verbraucher den Mobilfunkvertrag nach den Fernabsatzvorschriften widerruft, kann er nur den ganzen Teil widerrufen, also nur mitsamt des Handykaufs für 1 €. Natürlich kann er die Geräte dann nicht behandeln. Wenn der Käufer minderjährig ist, ist der ganze Vertrag (bei fehlender Genehmigung der Eltern) nichtig, nicht nur der Laufzeitvertrag, obwohl der Jugendliche durchaus Käufe für 1 € rechtswirksam tätigen kann. Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt und der Verkäufer/Provider daher vom Vertrag zurücktritt, sind auch die Geräte zurückzugeben.

Aber: wie schon richtig gesagt wurde, gilt dies alles bei einer Kündigung nicht, denn diese hat keine Rückwirkung. Gekündigt werden können nur Dauerschuldverhältnisse. Das ist hier der Laufzeitvertrag, nicht aber der Kaufvertrag über das Handy. Der Kauf ist vollständig abgewickelt. Kündigt jetzt eine der beiden Parteien außerordentlich, bleibt das Handy beim Kunden. Und das hat nichts damit zu tun, wer die Kündigung durch eine Vertragsverletzung verursacht hat. Der Provider sollte sich daher genau überlegen, zu welchem Recht er greift. Will er die Geräte zurück, sollte er vom Vertrag zurücktreten und nicht außerordentlich kündigen. Dann aber könnte sich der Kunde nicht darauf berufen, die Handys doch für 1 € erworben zu haben.
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf karoshi
05.09.2007 10:50
Benutzer karoshi schrieb:

Kannst Du diese Aussage untermauern oder redest Du hier nur über Deine (falsche) Meinung ?

peso
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[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.2.1.1] karoshi antwortet auf tcsmoers
05.09.2007 11:26
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer karoshi schrieb:

Kannst Du diese Aussage untermauern oder redest Du hier nur über Deine (falsche) Meinung ?

peso

Da du keine Aussage zitiert hast, kann ich auch nichts "untermauern".
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[…3.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2] spl antwortet auf ss33
05.09.2007 00:08
Benutzer ss33 schrieb:
kannst du mir eine belastbare juristische Quelle nennen, die bestätigt, dass bei einem Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy der Kaufvertrag für das Gerät als unabhängig vom Mobilfunkvertrag zu betrachten ist?

O2 will die Handys meines Wissens gar nicht zurück. Was soll dein hypothetisches Geschwadroniere über eine Frage, die sich nicht stellt?

Du erfindest hier freihand rechtliche Bewertungen über Fakten, die ebenfalls erfunden sind. Sinn?

spl
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2.1] klappehalten antwortet auf spl
05.09.2007 06:27
Benutzer spl schrieb:
... Sinn?

Ich habe da meinen Verdacht...

Grüße
kh
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.2.2] ss33 antwortet auf klaussc
05.09.2007 18:49
Benutzer klaussc schrieb:

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Weil O2 es mir nicht mitgeteilt hat, es kam eben irgendwann in der Presse...

Dir ist also in deinen Rechnungen nicht aufgefallen, dass 0180-Verbindungen zu teuer abgerechnet wurden.

Wenn der Grund dafür der ist, dass du solche Gespräche gar nicht geführt hast, wäre ich in Bezug auf ein mögliches Gerichtsverfahren nicht so optimistisch.

Eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhungen für Leistungen, die man gar nicht nutzt, könnte u.U. als missbräuchlich verworfen werden.
Wenn du noch dazu weißt, dass zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses die Preiserhöhung schon beschlossen war, könnte man auf die Idee kommen, dass du genau deswegen noch schnell vorher die Verträge abgeschlossen hast, um dann durch SoKü wieder rauszukommen.

Ich will dir nicht unterstellen, dass es so war, schließlich kenne ich den Fall nicht.
Anhand der Fakten, die du hier geschildert hast, wäre das aber eine naheliegende Strategie für o2 vor Gericht. Daher solltest du dich für solche Vorwürfe wappnen.


Solltest du aber in den 4 Monaten regelmäßig 0180-Telefonate geführt haben und lediglich die genaue Kontrolle deines EVN versäumt haben, kannst du meine obigen Anmerkungen getrost vergessen.
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf ss33
05.09.2007 18:55
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Weil O2 es mir nicht mitgeteilt hat, es kam eben irgendwann in der Presse...

Dir ist also in deinen Rechnungen nicht aufgefallen, dass 0180-Verbindungen zu teuer abgerechnet wurden.

Wenn der Grund dafür der ist, dass du solche Gespräche gar nicht geführt hast, wäre ich in Bezug auf ein mögliches Gerichtsverfahren nicht so optimistisch.

Eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhungen für Leistungen, die man gar nicht nutzt, könnte u.U. als missbräuchlich verworfen werden.
Wenn du noch dazu weißt, dass zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses die Preiserhöhung schon beschlossen war, könnte man auf die Idee kommen, dass du genau deswegen noch schnell vorher die Verträge abgeschlossen hast, um dann durch SoKü wieder rauszukommen.

Ich will dir nicht unterstellen, dass es so war, schließlich kenne ich den Fall nicht.
Anhand der Fakten, die du hier geschildert hast, wäre das aber eine naheliegende Strategie für o2 vor Gericht. Daher solltest du dich für solche Vorwürfe wappnen.


Solltest du aber in den 4 Monaten regelmäßig 0180-Telefonate geführt haben und lediglich die genaue Kontrolle deines EVN versäumt haben, kannst du meine obigen Anmerkungen getrost vergessen.

Entschuldigung. Aber man keine obigen Anmerkungen grundsätzlich getrost vergessen.

peso
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[…1.3.1.1.1.1.2.1.2.2.1.1] ss33 antwortet auf tcsmoers
05.09.2007 19:19
Benutzer tcsmoers schrieb:

Entschuldigung. Aber man keine obigen Anmerkungen grundsätzlich getrost vergessen.

Welchen Zweck verfolgst du mit dem Rat, mögliche Gegenargumente komplett zu ignorieren?

Arbeitest du etwa für o2 und willst, dass die ihre Prozesse wegen schlechter Vorbereitung des Kunden gewinnen?
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[…3.1.1.1.1.2.1.2.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf ss33
05.09.2007 19:40
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Entschuldigung. Aber man keine obigen Anmerkungen grundsätzlich
getrost vergessen.

Welchen Zweck verfolgst du mit dem Rat, mögliche Gegenargumente komplett zu ignorieren?

Arbeitest du etwa für o2 und willst, dass die ihre Prozesse wegen schlechter Vorbereitung des Kunden gewinnen?


Hier zählen keine "Argumente" eines unbedarften Users, sondern harte, gesetzlich vorgegebene Fakten. Bevor Du weiter solchen Unsinn verbreitest, solltest Du mal in BGB schauen. Da ist alles abschliessend geregelt.

Es ist immer wieder traurig, dass derartiger Unsinn immer wieder neu hier auftaucht.

peso
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[…1.1.1.1.2.1.2.2.1.1.1.1] ss33 antwortet auf tcsmoers
05.09.2007 22:24
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hier zählen keine "Argumente" eines unbedarften Users, sondern harte, gesetzlich vorgegebene Fakten. Bevor Du weiter solchen Unsinn verbreitest, solltest Du mal in BGB schauen. Da ist alles abschliessend geregelt.

Ah, ich sehe, du bist hier die Jura-Koryphäe.

Fakten sind also gesetzlich vorgegeben, und im BGB ist alles abschließend geregelt. Gut zu wissen.
Wie kommt es dann bloß immer wieder zu Rechtsstreiten?
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[…1.1.1.2.1.2.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf ss33
05.09.2007 22:28
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hier zählen keine "Argumente" eines unbedarften Users, sondern harte, gesetzlich vorgegebene Fakten. Bevor Du weiter solchen Unsinn verbreitest, solltest Du mal in BGB schauen. Da ist alles abschliessend geregelt.

Ah, ich sehe, du bist hier die Jura-Koryphäe.

Fakten sind also gesetzlich vorgegeben, und im BGB ist alles abschließend geregelt. Gut zu wissen.
Wie kommt es dann bloß immer wieder zu Rechtsstreiten?

oh gott, bist du wirklich so oder tust du nur so ?

peso
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[…1.1.1.2.1.2.2.1.1.1.1.2] marco5555 antwortet auf ss33
06.09.2007 06:00
Benutzer ss33 schrieb:

Ah, ich sehe, du bist hier die Jura-Koryphäe.

Das sagt der Richtige. Verbreitest Blödsinn und dann soetwas.

Man man man selten so viel Unfug gelesen.

Nocheinmal für dich. Es ist nicht relevant, ob einer die Dienste nutzt. Im Vertrag stehen feste Preise. Werden diese erhöht, hat der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

avon ab, das o2 die Kunden nie informiert hat.


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[…1.1.2.1.2.2.1.1.1.1.2.1] klaussc antwortet auf marco5555
06.09.2007 08:29
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer ss33 schrieb:

Ah, ich sehe, du bist hier die Jura-Koryphäe.

Das sagt der Richtige. Verbreitest Blödsinn und dann soetwas.

Man man man selten so viel Unfug gelesen.

Nocheinmal für dich. Es ist nicht relevant, ob einer die Dienste nutzt. Im Vertrag stehen feste Preise. Werden diese erhöht, hat der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

avon ab, das o2 die Kunden nie informiert hat.

Außerdem gelten die Preise auch für die Zukunft, wer weiß denn wann er in den nächsten Jahren wo anruft...

Wenn ich mir eine Klimaanlage bestelle und bezahle, diese aber dann nicht bekomme (weil der Hersteller sie später raus gestrichen hat) muss ich ja auch nicht nachweisen, dass es irgendwann mal heiß war oder heiß wird, damit ich Anspruch auf Wandlung, Minderung oder sonstwas habe.

Gruß
Klaus
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.2.2.2] klaussc antwortet auf ss33
05.09.2007 20:11

einmal geändert am 05.09.2007 20:12
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Du hast also als Gegenleistung für zwei 24-Monats-Verträge zwei Handys bekommen und die Verträge nach 4 Monaten außerordentlich gekündigt. (Warum eigentlich erst so spät?)

Weil O2 es mir nicht mitgeteilt hat, es kam eben irgendwann in der Presse...

Dir ist also in deinen Rechnungen nicht aufgefallen, dass 0180-Verbindungen zu teuer abgerechnet wurden.

Wenn der Grund dafür der ist, dass du solche Gespräche gar nicht geführt hast, wäre ich in Bezug auf ein mögliches Gerichtsverfahren nicht so optimistisch.

Bei mir hat O2 seit der ersten Rechnung falsch abgerechnet, Reklamationen wurden mit sinnlosen Textbausteinen beantwortet.

Anstatt meinen zugesagten Tarif zu berechnen sagte man mir einen kostenlosen Tarifwechsel zu, was ich wiederum schriftlich ablehnte....

Eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhungen für Leistungen, die man gar nicht nutzt, könnte u.U. als missbräuchlich verworfen werden.
Wenn du noch dazu weißt, dass zum Zeitpunkt deines Vertragsabschlusses die Preiserhöhung schon beschlossen war, könnte man auf die Idee kommen, dass du genau deswegen noch schnell vorher die Verträge abgeschlossen hast, um dann durch SoKü wieder rauszukommen.

Dazu müsste ja vorher bekannt gewesen sein, dass sich die Tarife ändern würden...

Aber ich gebe Dir Recht, O2 wusste bereits bei der Bestätigung meines Vertrages (am 24.10.06 müsste das gewesen sein) dass sie die eigenen Verträge gar nicht einhalten würden. Dies wäre dann wohl ein vorsätzlicher Vertragsbruch, oder übersehe ich da etwas?

Ich will dir nicht unterstellen, dass es so war, schließlich kenne ich den Fall nicht.
Anhand der Fakten, die du hier geschildert hast, wäre das aber eine naheliegende Strategie für o2 vor Gericht. Daher solltest du dich für solche Vorwürfe wappnen.

Solltest du aber in den 4 Monaten regelmäßig 0180-Telefonate geführt haben und lediglich die genaue Kontrolle deines EVN versäumt haben, kannst du meine obigen Anmerkungen getrost vergessen.

Es ist doch einfach nur meine Angelegenheit wann ich welche Nummer anrufe. Ich muss mich doch nicht rechtfertigen wenn ich bestimmte Nummern gerade nicht anrufe, nur weil O2 einfach einseitig unseren Vertrag ändert...

Gruß
Klaus
Menü
[…1.3.1.1.1.1.2.1.2.2.2.1] ss33 antwortet auf klaussc
05.09.2007 22:56
Benutzer klaussc schrieb:

Dir ist also in deinen Rechnungen nicht aufgefallen, dass 0180-Verbindungen zu teuer abgerechnet wurden.

Wenn der Grund dafür der ist, dass du solche Gespräche gar nicht geführt hast, wäre ich in Bezug auf ein mögliches Gerichtsverfahren nicht so optimistisch.

Bei mir hat O2 seit der ersten Rechnung falsch abgerechnet, Reklamationen wurden mit sinnlosen Textbausteinen beantwortet.

OK, dann ist dein Kündigungsmotiv also ein anderes, als man aus den bisherigen Fakten dieses Threads mutmaßen konnte.

Dazu müsste ja vorher bekannt gewesen sein, dass sich die Tarife ändern würden...

Wenn du jetzt die Information hast, wann die Änderung bei o2 bekannt war, könntest du sie ja auch schon damals von einem Insider bekommen haben.

Aber ich gebe Dir Recht, O2 wusste bereits bei der Bestätigung meines Vertrages (am 24.10.06 müsste das gewesen sein) dass sie die eigenen Verträge gar nicht einhalten würden.

Dass derjenige, der den Vertrag bestätigt hat, dieses Wissen hatte, kann ich mir nicht vorstellen. Ansonsten käme nämlich der Tatbestands des Betrugs in Betracht.

Dies wäre dann
wohl ein vorsätzlicher Vertragsbruch, oder übersehe ich da etwas?

Vorsatz spielt im Zivilrecht keine Rolle.

Es ist doch einfach nur meine Angelegenheit wann ich welche Nummer anrufe. Ich muss mich doch nicht rechtfertigen wenn ich bestimmte Nummern gerade nicht anrufe, nur weil O2 einfach einseitig unseren Vertrag ändert...

Du musst aber rechtfertigen, warum du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen willst. Und da könnte es Schwierigkeiten geben, wenn du dich auf Dinge berufst, die dich gar nicht betreffen.

Ein Vertrag kann übrigens nicht einseitig geändert werden. Von daher kann eigentlich ohne Bekanntmachung keine Preiserhöhung bei 0180ern wirksam werden. Damit würde dann auch kein vertragliches Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen entstehen.
Eine außerordentliche Kündigung müsste daher IMHO eher auf Unzumutbarkeit wegen permanenter Falschabrechnung gestützt werden.
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[…3.1.1.1.1.2.1.2.2.2.1.1] Zulu antwortet auf ss33
06.09.2007 07:40
Benutzer ss33 schrieb:

Ein Vertrag kann übrigens nicht einseitig geändert werden. Von daher kann eigentlich ohne Bekanntmachung keine Preiserhöhung bei 0180ern wirksam werden. Damit würde dann auch kein vertragliches Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen entstehen.

O2 schreibt den Kunden aber dass sie zu einer solchen Preiserhöhung berechtigt sind.
Selbstverständlich entsteht eben genau dadurch ein Sonderkündigungsrecht. Abgesehen davon steht das sogar in den gültigen AGBn sogar drin.

Eine außerordentliche Kündigung müsste daher IMHO eher auf Unzumutbarkeit wegen permanenter Falschabrechnung gestützt werden.

Nö.


Zulu... Ob sich manche Leute ein Spaß draus machen wenn sie so einen Unsinn verbreiten?

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[…3.1.1.1.1.2.1.2.2.2.1.2] klaussc antwortet auf ss33
06.09.2007 08:24
Benutzer ss33 schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Dir ist also in deinen Rechnungen nicht aufgefallen, dass 0180-Verbindungen zu teuer abgerechnet wurden.

Wenn der Grund dafür der ist, dass du solche Gespräche gar nicht geführt hast, wäre ich in Bezug auf ein mögliches Gerichtsverfahren nicht so optimistisch.

Bei mir hat O2 seit der ersten Rechnung falsch abgerechnet, Reklamationen wurden mit sinnlosen Textbausteinen beantwortet.

OK, dann ist dein Kündigungsmotiv also ein anderes, als man aus den bisherigen Fakten dieses Threads mutmaßen konnte.

Es war sozusagen "der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte". Während ich mich noch um den Tarif abmühte der mir schriftlich zugesagt wurde, ändert O2 alle bestehenden Verträge erneut.

Dazu müsste ja vorher bekannt gewesen sein, dass sich die Tarife ändern würden...

Wenn du jetzt die Information hast, wann die Änderung bei o2 bekannt war, könntest du sie ja auch schon damals von einem Insider bekommen haben.

Nein, ich habe keine Insiderinformationen. Wenn die Änderung der AGB in einem so wichtigen Punkt zum 01.11.06 geplant war, dann war dies von Seiten O2 selbstverständlich am 24.10.06 längst vorbereitet. Es dürfte wohl absolut unrealistisch sein, einen Vorlauf einer solchen Änderung von weniger als einer Woche anzunehmen, oder?

Aber ich gebe Dir Recht, O2 wusste bereits bei der Bestätigung meines Vertrages (am 24.10.06 müsste das gewesen sein) dass sie die eigenen Verträge gar nicht einhalten würden.

Dass derjenige, der den Vertrag bestätigt hat, dieses Wissen hatte, kann ich mir nicht vorstellen. Ansonsten käme nämlich der Tatbestands des Betrugs in Betracht.
Dies wäre dann wohl ein vorsätzlicher Vertragsbruch, oder übersehe ich da etwas?

Vorsatz spielt im Zivilrecht keine Rolle.

Die Verträge werden doch direkt von O2 bestätigt, Händler geben nur die "Anträge" weiter, oder?

Und wie bereits geschrieben, wird O2 diese Änderungen nicht innerhalb von wenigen Tagen auf den Weg gebracht haben.

Dann würde ich mich also Deiner Auffassung anschließen, dass es sich wohl um Betrug handeln muss.

Es ist doch einfach nur meine Angelegenheit wann ich welche Nummer anrufe. Ich muss mich doch nicht rechtfertigen wenn ich bestimmte Nummern gerade nicht anrufe, nur weil O2 einfach einseitig unseren Vertrag ändert...

Du musst aber rechtfertigen, warum du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen willst. Und da könnte es Schwierigkeiten geben, wenn du dich auf Dinge berufst, die dich gar nicht betreffen.

Wie soll ich nachweisen, dass ich innerhalb der nächsten Jahre bestimmt Rufnummern anrufen werde, das ist doch absurd!

Ein Vertrag kann übrigens nicht einseitig geändert werden. Von daher kann eigentlich ohne Bekanntmachung keine Preiserhöhung bei 0180ern wirksam werden. Damit würde dann auch kein vertragliches Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen entstehen.

Ich habe das Schreiben der Verbraucherzentrale hingeschickt und O2 hat daraufhin erklärt, warum sie die Preise geändert haben, z.B. geben sie an, dass andere Firmen ebenfalls bestimmte Preise nehmen... damit dürfte klar sein, dass O2 dies anders sieht als Du.

Eine außerordentliche Kündigung müsste daher IMHO eher auf Unzumutbarkeit wegen permanenter Falschabrechnung gestützt werden.

Ein Verfahren wegen permanenter Falschabrechnung gegen O2 zu führen ist sicherlich sehr zermürbend und zeitaufwändig.

Dann doch lieber eine Verfahren wg. der vielbeachteten 0180er Erhöhung, wie dies z.B. auch von der Verbraucherzentrale unterstützt wurde, so habe ich die Kündigung erst abgeschickt als das entsprechende Kündigungsschreiben der VZBW veröffentlicht wurde.

Und selbst wenn ich verlieren sollte, bleiben die Prozessakten für immer in tausendfacher Ausfertigung im Internet und ich werde zum Opfer eines "skrupellosen Großkonzerns" ;-)

Gruß
Klaus
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[4.1.3.1.1.1.1.2.1.3] marco5555 antwortet auf ss33
05.09.2007 04:33
Benutzer ss33 schrieb:
Auch wenn o2 den Vertrag bricht, für die Handys musst du schon einen angemessenen Preis zahlen. Ist jemals über eine rückwirkende Stornierung des Vertrags mit Rückgabe der Geräte oder eine Akzeptanz der Kündigung gegen Zahlung des fehlenden Kaufpreises gesprochen worden?

Ich weiss zwar nicht wie du auf den Blödsinn kommst, aber eine Rückgabe der Handys steht nirgendwo im Raum. Kann auch nicht, weil es sich um verschiedene Verträge handelt.

Oder kannst du das Untermauern?
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[4.1.3.1.1.1.2] Zulu antwortet auf c42ux
26.08.2007 19:42
Benutzer c42ux schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
... und kündigte garnix

1.Du hast bei O2 einen Vertrag vor 4 Monaten verlängert.Da war der einheitliche Tarif von 69 Cent für 180 Nummer längst bekannt.

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

3.Deswegen verlangt O2, dass du die Grundgebühr von je 10 Euro monatlich bezahlst.

4. Das ist keine Nötigung von O2.

Meine Meinung zu diesem Thread.

Gruss c42Ux

Was bist du denn da gerade am erfinden? Is ja schon reichlich hanebüchen von dir. :-)

Zulu... und dann wundern se sich wenn die Diskussion wieder aufblüht.
Menü
[4.1.3.1.1.1.3] kfschalke antwortet auf c42ux
29.08.2007 19:42
Benutzer c42ux schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:


Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.

1.Du hast bei O2 einen Vertrag vor 4 Monaten verlängert.Da war der einheitliche Tarif von 69 Cent für 180 Nummer längst bekannt.

2.Du hast bestimmt 2 neue Mobilfunkgeräte von O2 bekommen.

3.Deswegen verlangt O2, dass du die Grundgebühr von je 10 Euro monatlich bezahlst.

4. Das ist keine Nötigung von O2.

Meine Meinung zu diesem Thread.

Gruss c42Ux



Nee, ich habe am 04.11.06 einen Genion mit Homezoneflat abgeschlossen. Für einen Mehrpreis von 5,00 Euro pro Monat (also 120,00 Euro) habe ich ein Handy dazu gekauft.
Ich habe diesen Vertrag als Festnetzersatz abgeschlossen, weil ich via Kabelanschluss Internet nutzen kann. Gerade deswegen habe ich die Kosten für evtl. Anrufe auf 0180-x Rufnummern in meiner Kalkulation berücksichtigt, da sowohl mein Kabelanbieter, wie auch Premiere nur über solche Rufnummern erreichbar sind. Und ob ich in den Abendstunde 11 ct mehr oder 58 ct mehr zahle, wie bei einem T-Com-Anschluss (bei mir am Wohnort war zu dem Zeitpunkt kein anderes Anbebot verfügbar) verändert die Kosten. Wären mir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die höheren Kosten bekannt gewesen, hätte ich den Vertrag mit o2 niemals abgeschloßen.
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[4.1.3.1.1.1.3.1] c42ux antwortet auf kfschalke
29.08.2007 20:02
Gut, jetzt kann ich dich verstehen.Genion soll ja laut O2 Germany - Werbung ein Festnetzersatz sein.Und dann werden diese Kunden so über den Tisch gezogen! Dir alles gute,und viel Erfolg.
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[4.1.3.1.1.2] Gerhard1011 antwortet auf kfschalke
29.08.2007 20:22
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert. Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO)
Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben. Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.
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[4.1.3.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Gerhard1011
29.08.2007 20:30
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert. Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben. Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
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[4.1.3.1.1.2.1.1] Gerhard1011 antwortet auf tcsmoers
29.08.2007 20:46
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert.
Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben.
Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
Die "Top-Juristischen kenntnisse, wie du sie nennst, Sind einfachstes BGB, und sonst nix. Das sollte jeder ein Mann Betrieb auf dem Kasten haben.
Und Sammelklagen sind ja eh, soweit ich informiert bin, nicht rechtmäßig in Deutschland.
Aber solange unsere Staatsanwälte Bundespolizisten verklagen weil sie einen Dieb "außerhalb ihrer Befügnisse" festgenommen haben, wird o2 auch mit der Preiserhöhung vor den Richtern der Amtsgerichte recht bekommen.
Am einfachsten man schickt bei o2 in München mal das Inkassobüro Moskau vorbei. Die regeln alles auf dem "kleinen Dienstweg".
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[4.1.3.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Gerhard1011
29.08.2007 20:58
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert.
Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben.
Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
Die "Top-Juristischen kenntnisse, wie du sie nennst, Sind einfachstes BGB, und sonst nix. Das sollte jeder ein Mann Betrieb auf dem Kasten haben.
Und Sammelklagen sind ja eh, soweit ich informiert bin, nicht rechtmäßig in Deutschland.
Aber solange unsere Staatsanwälte Bundespolizisten verklagen weil sie einen Dieb "außerhalb ihrer Befügnisse" festgenommen haben, wird o2 auch mit der Preiserhöhung vor den Richtern der Amtsgerichte recht bekommen.
Am einfachsten man schickt bei o2 in München mal das Inkassobüro Moskau vorbei. Die regeln alles auf dem "kleinen Dienstweg".

ich freue mich immer, wenn hier leute mit solchem fachwissen schreiben.

man wundert sich immer wieder, wie einfach die welt doch ist.

peso
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[4.1.3.1.1.2.1.1.1.1] Gerhard1011 antwortet auf tcsmoers
29.08.2007 21:08
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach
ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert.
Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben.
Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
Die "Top-Juristischen kenntnisse, wie du sie nennst, Sind einfachstes BGB, und sonst nix. Das sollte jeder ein Mann Betrieb auf dem Kasten haben.
Und Sammelklagen sind ja eh, soweit ich informiert bin, nicht
rechtmäßig in Deutschland.
Aber solange unsere Staatsanwälte Bundespolizisten verklagen weil sie einen Dieb "außerhalb ihrer Befügnisse" festgenommen haben, wird o2 auch mit der Preiserhöhung vor den Richtern der
Amtsgerichte recht bekommen.
Am einfachsten man schickt bei o2 in München mal das Inkassobüro Moskau vorbei. Die regeln alles auf dem "kleinen
Dienstweg".

ich freue mich immer, wenn hier leute mit solchem fachwissen schreiben.

man wundert sich immer wieder, wie einfach die welt doch ist.

peso
Geh mal hier drauf : http://www.moskau-team.com/ die gibts ja wirklich! Wir könnten da doch alle mal zusammenlegen :)

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[4.1.3.1.1.2.1.1.2] kfschalke antwortet auf Gerhard1011
30.08.2007 07:26
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert.
Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben.
Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
Die "Top-Juristischen kenntnisse, wie du sie nennst, Sind einfachstes BGB, und sonst nix. Das sollte jeder ein Mann Betrieb auf dem Kasten haben.
Und Sammelklagen sind ja eh, soweit ich informiert bin, nicht rechtmäßig in Deutschland.

Nur dumm, dass man im BGB nichts zum thema Nötigung findet, denn das regelt der § 240 STGB. Nach Absatz muss die Verweflichkeit des Tuns festgestellt werden. Und das gilt es hier zu prüfen. Der Kunde vertritt eine klare Rechtsauffassung und hat den Vertrag ausserordentlich gekündigt und o2 mitgeteilt, dass er nicht mehr zahlt. Statt nun die Kündigung zu akzeptieren oder Klage zu erheben, wird hier der Kunde mittels Inkassoschreiben eingeschüchtert. Es wird einzig auf die angst gebaut, dass ein nicht zahlungsbereiter Kunde sich durch Inkassoschreiben zur Zahlung veranläßt sieht. o2 geht geht es somit nicht um die Klöärung der Sache, sondern nur um Einschüchterung der Kunden. Gut im Zweifel entscheidet ein Staatsanwalt, ob er die Klage erhebt.
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[4.1.3.1.1.2.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf kfschalke
30.08.2007 08:31
spielverderber
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[4.1.3.1.1.2.1.1.2.2] Gerhard1011 antwortet auf kfschalke
30.08.2007 18:55
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach
ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert.
Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben.
Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
Die "Top-Juristischen kenntnisse, wie du sie nennst, Sind einfachstes BGB, und sonst nix. Das sollte jeder ein Mann Betrieb auf dem Kasten haben.
Und Sammelklagen sind ja eh, soweit ich informiert bin, nicht rechtmäßig in Deutschland.

Nur dumm, dass man im BGB nichts zum thema Nötigung findet, denn das regelt der § 240 STGB. Nach Absatz muss die Verweflichkeit des Tuns festgestellt werden. Und das gilt es hier zu prüfen. Der Kunde vertritt eine klare Rechtsauffassung und hat den Vertrag ausserordentlich gekündigt und o2 mitgeteilt, dass er nicht mehr zahlt. Statt nun die Kündigung zu akzeptieren oder Klage zu erheben, wird hier der Kunde mittels Inkassoschreiben eingeschüchtert. Es wird einzig auf die angst gebaut, dass ein nicht zahlungsbereiter Kunde sich durch Inkassoschreiben zur Zahlung veranläßt sieht. o2 geht geht es somit nicht um die Klöärung der Sache, sondern nur um Einschüchterung der Kunden. Gut im Zweifel entscheidet ein Staatsanwalt, ob er die Klage erhebt.
Und genau das isses! Du hast vollkommen recht.
Ich hatte auch mal so nen schrieb vom Inkassobüro wegen einer angeblich bestellten Plus-Mitgliedschaft bei web.de.
Ich hab die Schreiben einfach in die Rundablage gegeben bis ich eines Tages tatsälich ein Mahnbescheid bekam.
Ohne langes drumherum, ich habe das Inkassobüro verklagt wegen Rufschädigung, falscher Eintrag in das Verzeichniss der Schufa und meine Auslagen gegenüber meinem Arbeitgeber. Als Staatsdiener hat man ein echtes Probleme wenn man einen Mahnbescheid bekommt.
kurzum, ich bekam recht und ein Schadensersatz war auch noch Drinnen. War ein schöner zweiwöchiger 5 Sterne Urlaub auf Mallorca !!!
Aber Du hast vollkommen recht, die Schüchtern einen echt ein! Meine Frau wollte die Mahnungen auch gleich bezahlen, somal es nur um ca. 70 Euro ging. Die Vorderungen die ich dann allerdings gestellt habe waren erheblich höher!!! :)
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[4.1.3.1.1.2.1.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf Gerhard1011
30.08.2007 22:37
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Gerhard1011 schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht
einfach
ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren
kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu
diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt
wird.

peso

Man könnte die einfach wegwerfen. Man könnte damit auch zur Polizei gehen und mal ermitteln lassen. Schließlich ist dies einzig und allein der Versuch einen Kunden einzuschüchtern. Schließlich hat der Kunde gekündigt und erklärt nicht mehr zu zahlen. Vielleicht ermittelt dann ja ein Staatsanwalt wegen Nötigung oder ähnlichem.
Na ganz tolle Idee !!! Der Polizeibeamte schmeisst Dich Hochkant aus seinem Büro!
Der Tatbestand der Nötigung ist ein bisschen anderes definiert.
Und ein Staatsanwalt ermittelt ja nur wenn ein staatliches Interesse an der Sache besteht. (z.B. Nötigung im Straßenverkehr gem. STVO) Also nicht so unqualifizierte Beiträge hier in Forum schreiben.
Die Sache mit 02 ist und bleibt ein zivil Verfahren (OHNE Staatsanwalt).
Wenn einer beweisen könnte das sich der Rudi den Mehrverdienst an den 0180 Nummern in die eigene Tasche gesteckt hat, dann ermittelt wiederum die Staatsanwaltschaft.

hei, du hast aber top-juristische kenntnisse.

aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

peso
Die "Top-Juristischen kenntnisse, wie du sie nennst, Sind einfachstes BGB, und sonst nix. Das sollte jeder ein Mann Betrieb auf dem Kasten haben.
Und Sammelklagen sind ja eh, soweit ich informiert bin, nicht rechtmäßig in Deutschland.

Nur dumm, dass man im BGB nichts zum thema Nötigung findet, denn das regelt der § 240 STGB. Nach Absatz muss die Verweflichkeit des Tuns festgestellt werden. Und das gilt es hier zu prüfen. Der Kunde vertritt eine klare Rechtsauffassung und hat den Vertrag ausserordentlich gekündigt und o2 mitgeteilt, dass er nicht mehr zahlt. Statt nun die Kündigung zu akzeptieren oder Klage zu erheben, wird hier der Kunde mittels Inkassoschreiben eingeschüchtert. Es wird einzig auf die angst gebaut, dass ein nicht zahlungsbereiter Kunde sich durch Inkassoschreiben zur Zahlung veranläßt sieht. o2 geht geht es somit nicht um die Klöärung der Sache, sondern nur um Einschüchterung der Kunden. Gut im Zweifel entscheidet ein Staatsanwalt, ob er die Klage erhebt.
Und genau das isses! Du hast vollkommen recht. Ich hatte auch mal so nen schrieb vom Inkassobüro wegen einer angeblich bestellten Plus-Mitgliedschaft bei web.de. Ich hab die Schreiben einfach in die Rundablage gegeben bis ich ich eines Tages tatsälich ein Mahnbescheid bekam. Ohne langes drumherum, ich habe das Inkassobüro verklagt wegen Rufschädigung, falscher Eintrag in das Verzeichniss der Schufa und meine Auslagen gegenüber meinem Arbeitgeber. Als Staatsdiener hat man ein echtes Probleme wenn man einen Mahnbescheid bekommt.
kurzum, ich bekam recht und ein Schadensersatz war auch noch Drinnen. War ein schöner zweiwöchiger 5 Sterne Urlaub auf Mallorca !!!
Aber Du hast vollkommen recht, die Schüchtern einen echt ein! Meine Frau wollte die Mahnungen auch gleich bezahlen, somal es nur um ca. 70 Euro ging. Die Vorderungen die ich dann allerdings gestellt habe waren erheblich höher!!! :)


sind alle staatsdiener so clever wie du und können so gut märchen erzählen?

peso
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[4.1.3.1.1.2.1.1.2.2.1.1] klappehalten antwortet auf tcsmoers
30.08.2007 22:43
Na wenn ich erst auspacke!!!

;-)

Grüße
kh
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[…1.3.1.1.2.1.1.2.2.1.1.1] Beschder antwortet auf klappehalten
30.08.2007 22:45
oder ich.... als erfinder der krümellosen brotsuppe.... joi!!!

beschder
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[…1.3.1.1.2.1.1.2.2.1.1.2] tcsmoers antwortet auf klappehalten
31.08.2007 21:24
Benutzer klappehalten schrieb:
Na wenn ich erst auspacke!!!

;-)

Grüße
kh

Und ich erst. Aber irgendwas stimmt mit diesem Nachwuchs nicht. Oder sind die Einstellungsbedingungen wirklich so runtergefahren worden. M.E. gehört Rechtsschreibung immer noch zum Eignungstext.

peso
Menü
[4.1.3.1.1.2.1.2] o2SG antwortet auf tcsmoers
29.08.2007 20:50
Benutzer tcsmoers schrieb:
aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

rudi ist doch schon eine ganze weile nicht mehr ceo!

mehr infos:
http://www.de.o2.com/ext/standard/index?page_id=12259&state=online&style=standard&
Menü
[4.1.3.1.1.2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf o2SG
29.08.2007 20:55
Benutzer o2SG schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
aber warte mal, wenn die sammelklage gegen rudi läuft.

rudi ist doch schon eine ganze weile nicht mehr ceo!

mehr infos: http://www.de.o2.com/ext/standard/index?page_id=12259&state
=online&style=standard&

das war der grund der ablösung. angst vor der sammelklage.

peso
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[4.1.3.1.1.2.1.2.1.1] o2SG antwortet auf tcsmoers
29.08.2007 21:07
Benutzer tcsmoers schrieb:> das war der grund der ablösung. angst vor der sammelklage.

peso

;-)
Menü
[4.1.3.1.2] G-Zero antwortet auf tcsmoers
25.08.2007 19:24
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Benutzer fantflip schrieb:
ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....
Gruß

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Michael


Das kannst Du machen, wie die Witwe Bolte. Ich schmeisse diese Dinger mittlerweile weg, sofern kein Freiumschlag mitgesandt wird.

peso


Der ist wirklich witzig:

sofern kein Freiumschlag mitgesandt

Menü
[4.1.3.2] Zulu antwortet auf G-Zero
25.08.2007 17:01
Benutzer G-Zero schrieb:

Ich würde es auch nicht ignorieren, sondern denen mitteilen ( per FAX ) das die Forderung unberechtigt ist. Des Weiteren kann man noch mitteilen, dass man bereits O2 alles relevante zu diesem Thema geschrieben hat.

Warum? Kostet einen doch nur Porto. Und das wäre nun wirklich schade um das Porto.
Ein Inkassobüro ist doch nur zur Einschüchterung da. Sie werden sowieso nicht auf deine Briefe reagieren.
O2 hat die strittigen Beträge dem Inkassobüro übergeben, ihnen aber höchstwahrscheinlich nicht mitgeteilt, das diese Beträge strittig sind.
Es ist also ein Problem von O2 und nicht mein Problem.


Zulu

Menü
[4.1.4] tcsmoers antwortet auf fantflip
25.08.2007 16:08
Benutzer fantflip schrieb:
Wartet ruhig....

aber dann nicht weinen, wenn ihr einen Schufaeintrag bekommt...

ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....

Aber jeder wie er will....

Gruß


Stimmt. Und bei der Sammelklage hilfst Du uns.

peso
Menü
[4.1.4.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
25.08.2007 17:03
Benutzer tcsmoers schrieb:

Stimmt. Und bei der Sammelklage hilfst Du uns.

peso

Ahhh! Du hast das böse Wort erwähnt! Mein Tag scheint gerettet.:-)

Zulu... wer hängt sich an die Sammelklagggääääää an! :->>>

Menü
[4.1.5] klaussc antwortet auf fantflip
27.08.2007 16:16
Benutzer fantflip schrieb:
Wartet ruhig....

aber dann nicht weinen, wenn ihr einen Schufaeintrag bekommt...

ICH würde ein Schreiben von einem Inkassobüro nicht einfach ignorieren....

Aber jeder wie er will....

In jedem Schreiben an O2 und nun auch an REAL-Inkasso habe ich folgendes eingefügt:

"Bitte beachten Sie auch, dass eine offene, aber strittige Forderung nicht zu einem „Negativeintrag“ bei der „SCHUFA“ führen darf und dass O2 in einem solchen Fall schadenersatzpflichtig werden kann."

Ein Schufa-Eintag würde mich allerdings in der Praxis kaum berühren, nehme ich jedenfalls an.

Gruß
Klaus
Menü
[4.1.5.1] Zulu antwortet auf klaussc
27.08.2007 17:24
Benutzer klaussc schrieb:

"Bitte beachten Sie auch, dass eine offene, aber strittige Forderung nicht zu einem „Negativeintrag“ bei der „SCHUFA“
führen darf und dass O2 in einem solchen Fall
schadenersatzpflichtig werden kann."

Ein Schufa-Eintag würde mich allerdings in der Praxis kaum berühren, nehme ich jedenfalls an.

Der hier is wirkungsvoller:

Ergänzend weise ich darauf hin, dass, wie genannt, die Forderungen ab Datum meiner außerordentlichen Kündigung bestritten werden. Sollte wider § 20 IV BDSG und somit rechtswidrig dennoch eine Meldung bei Schufa, FPP Bürgel, Infoscore o. ä. folgen, kann und wird dies zwingend zivil- und strafrechtliche Schritte wegen Kreditgefährdung und jedweder sonst in Frage kommender Delikte ggü. der O2 Germany GmbH & Co. OHG, vertreten durch Herrn Jaime Smith und ggf. i. V. Anwaltskanzlei Bissel + Partner, nach sich ziehen. Ich bitte dies zu beachten.


Zulu
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[4.1.5.1.1] klaussc antwortet auf Zulu
27.08.2007 17:31
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

"Bitte beachten Sie auch, dass eine offene, aber strittige Forderung nicht zu einem
„Negativeintrag“ bei der
„SCHUFA“
führen darf und dass O2 in einem solchen Fall schadenersatzpflichtig werden kann."

Ein Schufa-Eintag würde mich allerdings in der Praxis kaum berühren, nehme ich jedenfalls an.

Der hier is wirkungsvoller:

Ergänzend weise ich darauf hin, dass, wie genannt, die Forderungen ab Datum meiner außerordentlichen Kündigung bestritten werden. Sollte wider § 20 IV BDSG und somit rechtswidrig dennoch eine Meldung bei Schufa, FPP Bürgel, Infoscore o. ä. folgen, kann und wird dies zwingend zivil- und strafrechtliche Schritte wegen Kreditgefährdung und jedweder sonst in Frage kommender Delikte ggü. der O2 Germany GmbH & Co. OHG, vertreten durch Herrn Jaime Smith und ggf. i. V. Anwaltskanzlei Bissel + Partner, nach sich ziehen. Ich bitte dies zu beachten.

Genau so meinte ich das ja auch, is doch klar...

Gruß
Klaus
Menü
[4.1.5.1.2] Enrico76 antwortet auf Zulu
04.09.2007 14:48
Es geht hier doch ganz klar um Einschüchterung. Und auch wenn es sich aus der Logik ergibt, so ist nicht jedem Laien klar, dass er bei einem Forderungskauf o. Zession o. Factoring etc. gem. §§ 398 ff. BGB dem neuen Gläuber ebenfalls alle Einwendungen entgegenhalten kann.
Wird es überhaupt zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen? Es würde mich wundern, denn im Interesse von o2 wird dies nicht sein!
Grüße an alle Betroffenen und lasst euch nicht einschüchtern!
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[5] Enrico76 antwortet auf klaussc
04.09.2007 14:36
Bei mir ist es das Gleiche. O2 tut wirklich alles damit man nie wieder etwas mit denen zu tun haben will.
Ich lasse es jetzt ganz einfach auf eine Klage ankommen!
MfG
Menü
[5.1] skymosquito antwortet auf Enrico76
04.09.2007 15:24
Am besten nimmst du dir gleich einen Anwalt, der sich um alles kümmert, das spart dir auch die Nervereien mit o2.
Gib ihm auch gleich die entsprechenden Informationen (Verbraucherschutz, Urteile von München und Berlin).