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Urteil zu Nepp für bedingte Rufumleitung im Ausland?


11.08.2007 21:09 - Gestartet von telligent
Hallo,

o2 hat mich gerade gefi..t mit der inzwischen scheinbar klassischen Touri-Nepp-Masche, für eine bedingte Rufumleitung im Ausland 2x Roaming-Gebühren zu kassieren.

Was man so liest im Internet, wird vor dieser Praxis zwar überall gewarnt, aber ansonsten wird das Ganze offensichtlich so gleichmütig und selbstverständlich hingenommen wie die Schwerkraft, weil man das ja technisch auch gaaaanz bestimmt überhaupt gar nicht anders machen kann. Ich frage mich nun aber trotzdem, ob wirklich noch niemand vor mir dagegen geklagt hat, z.B. mit der Begründung wie man bei einer Rufumleitung bei Nicht-Erreichbarkeit die Kosten vom Aufenthaltsort abhängig machen kann, wenn man diesen gar nicht bestimmen kann bei Nicht-Erreichbarkeit.

Davon abgesehen ärgert mich im konkreten Fall mit einem alten o2 Genion Tarif (bis 2005), dass in der entsprechenden Preisliste zwar eine Fußnote enthalten ist für die Rufumleitung zur Mailbox, aber keine Fußnote für die Rufumleitung auf eine Festnetznummer im Inland, die auf Roaming-Gebühren hinweist. Kann jemand beurteilen, ob dies juristisch als arglistige Täuschung oder als irreführende Preisangabe ausgelegt werden kann?

Danke,
telligent

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[1] fantflip antwortet auf telligent
12.08.2007 12:45
Nepp ??

Die Kosten sind bekannt und Du hast den Dienst genutzt ???
Wo siehst du den Nepp ??

Gruß

Marc
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[1.1] telligent antwortet auf fantflip
12.08.2007 13:57
Der Nepp besteht für mich darin, dass dieser "Dienst" von A-Z auf eine irrtümliche Nutzung ausgerichtet ist. Das Verhältnis zwischen unabsichtlicher und absichtlicher Nutzung dürfte so bei 99 zu 1 liegen - falls es überhaupt ein paar Millionäre geben sollte, die diesen "Dienst" wirklich absichtlich im Ausland nutzen wollen.

1. Bezweifle ich, dass es technisch notwendig ist zur Feststellung, ob man erreichbar ist, das _gesamte_ Gespräch über das Auslandsnetz zu routen.

2. Bezweifle ich, dass die Kosten, die dem Netzbetreiber dafür entstehen in irgendeinem Verhältnis stehen zu dem Betrag, den er dem Endverbraucher dafür in Rechnung stellt.

3. Wenn die Kosten dafür tatsächlich so hoch sein sollten, und damit einen Preisunterschied von bis zu 1000%(!) je nach Aufenthaltsort ausmachen, dann reicht es nicht aus, diesen Sachverhalt in einer (nicht vorhandenen) Fußnote zu verstecken, sondern dann muss das in einer Preisliste als erstes und wichtigstes Kriterium der Preisbildung aufgeführt werden. Tatsächlich werden die Preislisten aber als erstes nach den unwichtigsten Kriterien wie Tageszeit und Zielrufnummer aufgeschlüsselt.

4. Behaupte ich, dass es dem Durchschnittsverbraucher nicht zuzumuten ist, bei der Nutzung eines Features, dass sich "Rufumleitung" nennt, sich erst im Detail mit der Funktionsweise eines Funknetzes vertraut machen zu müssen, um zu wissen, ob das Gespräch jetzt gerade über Timbuktu oder den Mond geroutet wird.

Fazit: Alles in allem unterstelle ich, dass die Netzbetreiber ganz bewusst alles dafür tun (z.b. Bedingte Rufumleitung bei SIM-Karten defaultmäßig aktivieren), um am Rande der Legalität mit Leuten, die keine Handy-Nerds sind oder noch ein paar andere Dinge zu tun haben, die schnelle Kohle zu machen. Wie wäre es denn zum Beispiel mal mit einem Feature, dass man, sobald man sich in einem Auslandsnetz befindet und eine bedingte Rufumleitung eingerichtet hat, eine SMS bekommt, die einen davor warnt. Das wär mir sogar einen Aufpreis wert. Komisch, dass da noch keiner drauf gekommen ist, wo den armen Kunden doch immer wieder solche schlimmen Missgeschicke mit dem "Dienst" passieren.
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[1.1.1] G-Zero antwortet auf telligent
12.08.2007 16:15
Wo kein Kläger da kein Recht.

Interessant wäre, wie das Gespräch tatsächlich technisch geroutet wird. Ich bin zwar kein Experte, vermute aber das die Nichterreichbarkeit nach D signalisiert wird, und die Verbindung nur innerhalb von D zur Mailbox ( die in D ist ) stattfindet. D.h. es werden keine Sprachpakete über das Ausland geroutet.

Die Mailbox wird ja auch erreicht, wenn das Handy komplett ausgeschaltet ist.

Michael
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[1.1.1.1] telligent antwortet auf G-Zero
12.08.2007 17:44
Leider lohnt sich eine Klage für mich nicht wirklich, da ich ein ziemlicher Wenig-Telefonierer bin und der Schaden sich deshalb nur auf ein paar Hundert Euro beläuft. Eine eigene Klage würde ich deshalb nur riskieren, wenn ich genug Anhaltspunkte für einen möglichen Erfolg finde (daher auch mein Posting hier).

Unabhängig von meinem Fall wäre es mir aber schon so 1000-2000 Euro wert, mit einer Klage dieser Praxis ein für alle mal einen Riegel vorzuschieben. Das Ding ist wie ein Kartenhaus, dem nur mal einer einen Tritt verpassen muss. Und das dürfte nur eine Frage der Zeit sein, denn Angriffsfläche gibt es wirklich genug, sowohl auf der technischen Ebene (werden die Gespräche wirklich über das Ausland geroutet und muss das so sein? Ist als Laie natürlich schwer zu beweisen) als auch auf der Abrechnungsebene (sind Gebühren in dieser Höhe wirklich gerechtfertigt? Die neuen EU-Roaming-Gebühren lassen ja schon erkennen auf welchem Level sich die Kosten tatsächlich bewegen) als auch auf der Verbraucherebene, wie irreführend diese Dienste konfiguriert sind und beworben werden). Vielleicht gibt es ja ein paar Leute, die noch nen Tausender drauf legen, dann würde das schon mal reichen für die erste Instanz ;-)
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[1.1.1.2] Martin Kissel antwortet auf G-Zero
12.08.2007 21:36
Benutzer G-Zero schrieb:
Interessant wäre, wie das Gespräch tatsächlich technisch geroutet wird. Ich bin zwar kein Experte, vermute aber das die Nichterreichbarkeit nach D signalisiert wird, und die Verbindung nur innerhalb von D zur Mailbox ( die in D ist ) stattfindet. D.h. es werden keine Sprachpakete über das Ausland geroutet.

Doch, genau das geschieht.


Die Mailbox wird ja auch erreicht, wenn das Handy komplett ausgeschaltet ist.

Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. sofort) wird von der ersten MSC durchgeführt. Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. z.B. nach Zeit oder bei Nichterreichbarkeit) kann erst von der MSC durchgeführt werden, in deren Bereich das Handy eingebucht ist oder zuletzt war.

Gruß,
Martin
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[1.1.1.2.1] G-Zero antwortet auf Martin Kissel
13.08.2007 23:28
Benutzer Martin Kissel schrieb:

Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. sofort) wird von der ersten MSC durchgeführt. Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. z.B. nach Zeit oder bei Nichterreichbarkeit) kann erst von der MSC durchgeführt werden, in deren Bereich das Handy eingebucht ist oder zuletzt war.

Gruß,
Martin

Bist Du sicher ?

Das würde bedeuten, wenn Du im Ausland das Handy ausschaltest, dann nach Deutschland fliegst, das Handy einige Tage nicht einschaltest, trotzdem alle Gespräche über das Ausland geroutet werden ( inkl. Roamingkosten ) ???

Michael
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[1.1.1.2.1.1] Martin Kissel antwortet auf G-Zero
14.08.2007 10:34
Benutzer G-Zero schrieb:
Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. sofort) wird von der ersten MSC durchgeführt. Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. z.B. nach
Zeit oder bei Nichterreichbarkeit) kann erst von der MSC durchgeführt werden, in deren Bereich das Handy eingebucht ist oder zuletzt war.
Bist Du sicher ? Das würde bedeuten, wenn Du im Ausland das Handy ausschaltest, dann nach Deutschland fliegst, das Handy einige Tage nicht einschaltest, trotzdem alle Gespräche über das Ausland geroutet werden ( inkl. Roamingkosten ) ???

Wenn es eine Rufumleitung nach Zeit oder bei Nichterreichbarkeit gibt, ist das tatsächlich der Fall.

Deswegen wird darauf hingewiesen, vor Auslandsreisen die Rufumleitungen auf die Mailbox zu löschen.

Gruß,
Martin
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[1.1.1.2.1.1.1] telligent antwortet auf Martin Kissel
16.08.2007 13:48
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. sofort) wird von der ersten MSC durchgeführt. Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. z.B. nach
Zeit oder bei Nichterreichbarkeit) kann erst von der MSC durchgeführt werden, in deren Bereich das Handy eingebucht ist oder zuletzt war.
Bist Du sicher ? Das würde bedeuten, wenn Du im Ausland das Handy ausschaltest, dann nach Deutschland fliegst, das Handy einige Tage nicht einschaltest, trotzdem alle Gespräche über das Ausland geroutet werden ( inkl. Roamingkosten ) ???

Wenn es eine Rufumleitung nach Zeit oder bei Nichterreichbarkeit gibt, ist das tatsächlich der Fall.

Deswegen wird darauf hingewiesen, vor Auslandsreisen die Rufumleitungen auf die Mailbox zu löschen.

Fakt ist auf jeden Fall, dass es technisch völlig sinnlos ist, bei Nicht-Erreichbarkeit den gesamten Anruf über das Ausland zu routen. Die Verbindung ist physikalisch schlicht überflüssig. Selbst wenn das nach den aktuellen technischen Standards nicht anders gehen sollte, ließe es sich auf jeden Fall dahingehend ändern. Bloß will das vermutlich aus verschiedenen Gründen niemand..
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf telligent
20.08.2007 18:05
Benutzer telligent schrieb:
Fakt ist auf jeden Fall, dass es technisch völlig sinnlos ist, bei Nicht-Erreichbarkeit den gesamten Anruf über das Ausland zu routen. Die Verbindung ist physikalisch schlicht überflüssig.

Ja. Das ist ein historisches Überbleibsel. Für die Signalisierung in Mobilnetzen hat man nicht ein neues Protokoll erarbeitet, sondern (zur günstigeren Herstellung und Kompatibilität mit dem Festnetz) SS7 eingesetzt.


Selbst wenn das nach den aktuellen technischen Standards nicht anders gehen sollte, ließe es sich auf jeden Fall dahingehend ändern. Bloß will das vermutlich aus verschiedenen Gründen niemand..

Dazu müßte die Signalisierung in allen Netzen geändert werden. Ein einzelner Netzbetreiber kann da schon nicht viel machen, da er lediglich am Markt verfügbare Netztechnik einsetzt. Für die Hersteller dieser Netztechnik bringt eine Änderung kein großes Gewinnpotential und außerdem müssen sie sich an den Standard halten. Und bis etwas in ein internationales Standardisierungsgremium kommt und vollständig und erfolgreich durch ist und es bis in einen Standard schafft, vergeht ziemlich viel Zeit.

Gruß,
Martin
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] telligent antwortet auf Martin Kissel
21.08.2007 12:19
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer telligent schrieb:
Fakt ist auf jeden Fall, dass es technisch völlig sinnlos ist,
bei Nicht-Erreichbarkeit den gesamten Anruf über das Ausland zu routen. Die Verbindung ist physikalisch schlicht überflüssig.

Ja. Das ist ein historisches Überbleibsel. Für die Signalisierung in Mobilnetzen hat man nicht ein neues Protokoll erarbeitet, sondern (zur günstigeren Herstellung und Kompatibilität mit dem Festnetz) SS7 eingesetzt.


Selbst wenn das nach den aktuellen technischen Standards nicht anders gehen sollte, ließe es sich auf jeden Fall dahingehend ändern. Bloß will das vermutlich aus verschiedenen Gründen niemand..

Dazu müßte die Signalisierung in allen Netzen geändert werden. Ein einzelner Netzbetreiber kann da schon nicht viel machen, da er lediglich am Markt verfügbare Netztechnik einsetzt. Für die Hersteller dieser Netztechnik bringt eine Änderung kein großes Gewinnpotential und außerdem müssen sie sich an den Standard halten. Und bis etwas in ein internationales Standardisierungsgremium kommt und vollständig und erfolgreich durch ist und es bis in einen Standard schafft, vergeht ziemlich viel Zeit.

Ok, danke für die informative Antwort. Wenn die Provider an "fairem" Umsatz interessiert wären, könnte es sich trotzdem auch für sie lohnen, den Standard dahingehend zu ändern. Ich bin mir sicher, dass es 2-3 Kunden auf der Welt gibt, die auch im Ausland gerne ihre Mailbox oder eine andere Rufumleitung in der bedingten Variante benutzen würden und auch bereit wären einen angemessenen Preis dafür zu bezahlen.
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[1.1.1.2.2] G-Zero antwortet auf Martin Kissel
17.08.2007 15:59

einmal geändert am 17.08.2007 15:59
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer G-Zero schrieb:
Interessant wäre, wie das Gespräch tatsächlich technisch geroutet wird. Ich bin zwar kein Experte, vermute aber das die Nichterreichbarkeit nach D signalisiert wird, und die Verbindung nur innerhalb von D zur Mailbox ( die in D ist ) stattfindet. D.h. es werden keine Sprachpakete über das Ausland
geroutet.

Doch, genau das geschieht.


Die Mailbox wird ja auch erreicht, wenn das Handy komplett ausgeschaltet ist.

Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. sofort) wird von der ersten MSC durchgeführt. Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. z.B. nach Zeit oder bei Nichterreichbarkeit) kann erst von der MSC durchgeführt werden, in deren Bereich das Handy eingebucht ist oder zuletzt war.

Gruß,
Martin

Folgende gestellte Situation:
Mailbox eingeschaltet für besetzt, nicht erreichbar usw.
Letztes Telefonat im Ausland. Handy wird abgeschaltet und bleibt abgeschaltet.
Man reist nach Deutschland zurück. Handy bleibt ausgeschaltet z.B eine Woche lang.
Mehrere Leute versuchen Dich zu erreichen.

Dann sollten Deiner Meinung nach alle Versuche per Roaming doppelt abgerechnet werden ?

Michael

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[1.1.1.2.2.1] Martin Kissel antwortet auf G-Zero
20.08.2007 18:14
Benutzer G-Zero schrieb:
Folgende gestellte Situation: Mailbox eingeschaltet für besetzt, nicht erreichbar usw. Letztes Telefonat im Ausland. Handy wird abgeschaltet und bleibt abgeschaltet.
Man reist nach Deutschland zurück. Handy bleibt ausgeschaltet z.B eine Woche lang.
Mehrere Leute versuchen Dich zu erreichen.
Dann sollten Deiner Meinung nach alle Versuche per Roaming doppelt abgerechnet werden ?

Ja, denn die Gespräche werden erst mal ins Ausland geschickt, weil sich das Handy dort zuletzt gemeldet hat.

Allerdings keine Woche lang, denn wenn das Handy längere Zeit gar nichts von sich hören läßt, wird das vom Netz auch registriert.

Gruß,
Martin
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[1.1.1.2.2.1.1] telligent antwortet auf Martin Kissel
21.08.2007 12:11
Ja, denn die Gespräche werden erst mal ins Ausland geschickt, weil sich das Handy dort zuletzt gemeldet hat.

Allerdings keine Woche lang, denn wenn das Handy längere Zeit gar nichts von sich hören läßt, wird das vom Netz auch registriert.

Das find ich ja extrem spannend. In meinem Fall war das Handy nämlich mindestens ein paar Wochen lang nicht am Netz und die SIM-Karte überhaupt nicht im Telefon. Ist das abhängig vom Netzbetreiber nach welcher Zeit nicht mehr zuerst über das Auslandsnetz geroutet wird?
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[1.1.1.2.2.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf telligent
22.08.2007 20:36
Benutzer telligent schrieb:
Das find ich ja extrem spannend. In meinem Fall war das Handy nämlich mindestens ein paar Wochen lang nicht am Netz und die SIM-Karte überhaupt nicht im Telefon. Ist das abhängig vom Netzbetreiber nach welcher Zeit nicht mehr zuerst über das Auslandsnetz geroutet wird?

Puh... rein aus dem Bauch raus: ja.

Ich schätze, daß es allerdings vom ausländischen Netzbetreiber abhängt nach welcher Zeit der Eintrag im HLR (im Heimnetz) aktualisiert wird.
Genau weiß ich das allerdings nicht.

Gruß,
Martin
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[1.1.1.2.3] tomi1 antwortet auf Martin Kissel
10.09.2007 12:51
Hallo Martin,

weißt Du auch, wie die "Genion"-Umleitung kostenmäßig gehandhabt wird, wenn man sich bei Anrufen auf die Festnetznummer außerhalb der Homezone befindet?

Streng genommen ist das ja auch nur eine bedingte RuL für den Fall einer besonderen Nichterreichbarkeit. Konsequenterweise müssten dann für diese Umleitung ebenfalls doppelte Roaming-Kosten anfallen, wenn man sich gerade im Ausland befindet, denn mit den bisherigen Argumenten wäre nur die Weiterleitung im Inland kostenfrei - ... Oder sind bei der Umleitung der Festnetznummer halt O2-proprietäre Server vorgeschaltet, die die Anwesenheit im dt. Netz erkennnen können und den Umweg über das Ausland vermeiden?

Viele Grüße

Tomi

Benutzer Martin Kissel schrieb:
Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. sofort) wird von der ersten MSC durchgeführt. Eine unbedingte Rufumleitung (d.h. z.B. nach Zeit oder bei Nichterreichbarkeit) kann erst von der MSC durchgeführt werden, in deren Bereich das Handy eingebucht ist
oder zuletzt war.
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[1.1.1.2.3.1] Martin Kissel antwortet auf tomi1
10.09.2007 17:34
Benutzer tomi1 schrieb:
weißt Du auch, wie die "Genion"-Umleitung kostenmäßig gehandhabt wird, wenn man sich bei Anrufen auf die Festnetznummer außerhalb der Homezone befindet?

Was genau meinst Du?
Anrufe werden nur dann aufs Handy außerhalb der Homezone weitergeleitet, wenn man es explizit so im Anrufmanager eingestellt hat. Das kostet 19 Cent/Min.
Wenn das Handy dann auch noch im Ausland ist, kommen die entsprechenden Roamingkosten oben drauf, genau wie bei einem direkten Anruf.


Streng genommen ist das ja auch nur eine bedingte RuL für den Fall einer besonderen Nichterreichbarkeit. Konsequenterweise müssten dann für diese Umleitung ebenfalls doppelte Roaming-Kosten anfallen, wenn man sich gerade im Ausland befindet, denn mit den bisherigen Argumenten wäre nur die Weiterleitung im Inland kostenfrei - ... Oder sind bei der Umleitung der Festnetznummer halt O2-proprietäre Server vorgeschaltet, die die Anwesenheit im dt. Netz erkennnen können und den Umweg über das Ausland vermeiden?

Ja und nein.

Die gewöhnlichen Rufumleitungen werden in den Vermittlungsstellen (MSC) durchgeführt. Für so etwas wie Genion braucht man schon deutlich mehr Intelligenz und was Du als O2-proprietäre Server bezeichnest ist dann eher sowas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligentes_Netz

Gruß,
Martin
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[1.1.1.2.3.1.1] tomi1 antwortet auf Martin Kissel
11.09.2007 11:13
Danke, das dürfte es sein. Mein "Denkfehler" war, dass die Genion-Anrufe eben zunächst nicht über die MSC laufen.

Für ein Routing dieser Anrufe ins Ausland und zurück besteht noch weniger Anlass als bei den Mobilfunkanrufen, denn für die Umleitung auf die Sprachbox genügt die Feststellung, dass sich das Handy in der Homezone (und nicht einmal im Netz von O2) befindet. Dafür gibt es kein GSM-Protokoll, an dem die ausländischen Provider mitwirken müssten oder auch nur könnten.

Viele Grüße

Tomi
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[1.1.2] Klingelt's? antwortet auf telligent
16.08.2007 12:48
Benutzer telligent schrieb:
[...]

Fazit: Alles in allem unterstelle ich, dass die Netzbetreiber ganz bewusst alles dafür tun (z.b. Bedingte Rufumleitung bei SIM-Karten defaultmäßig aktivieren), um am Rande der Legalität mit Leuten, die keine Handy-Nerds sind oder noch ein paar andere Dinge zu tun haben, die schnelle Kohle zu machen. Wie wäre es denn zum Beispiel mal mit einem Feature, dass man, sobald man sich in einem Auslandsnetz befindet und eine bedingte Rufumleitung eingerichtet hat, eine SMS bekommt, die einen davor warnt. Das wär mir sogar einen Aufpreis wert. Komisch, dass da noch keiner drauf gekommen ist, wo den armen Kunden doch immer wieder solche schlimmen Missgeschicke mit dem "Dienst" passieren.

Gibts doch so ähnlich schon bei E-Plus.
Da entstehen im Ausland nämlich keine doppelten Kosten sondern der Anrufer bekommt eine kostenfreie Nichterreichbarkeitsansage wenn man sich im Ausland aufhält und das Handy aus ist...
Keine berechneten Rufumleiteungen wie bei den anderen 3 Netzen!
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[1.1.2.1] telligent antwortet auf Klingelt's?
16.08.2007 13:42
Gibts doch so ähnlich schon bei E-Plus.
Da entstehen im Ausland nämlich keine doppelten Kosten sondern der Anrufer bekommt eine kostenfreie Nichterreichbarkeitsansage wenn man sich im Ausland aufhält und das Handy aus ist... Keine berechneten Rufumleiteungen wie bei den anderen 3 Netzen!

Womit doch schon bewiesen wäre, dass sobald die Nicht-Erreichbarkeit zurück an den Inlandsnetzbetreiber signalisiert wird, es im Ermessen des Inlandsnetzbetreibers liegt, was mit dem Anruf passiert. Genauso gut könnte also auch das Gespräch aus Sicht des ausländischen Netzbetreibers sofort beendet werden und der Anruf über das eigene Netz weitergeleitet werden. Fakt ist auf jeden Fall, dass es technisch völlig sinnlos ist, bei Nicht-Erreichbarkeit den gesamten Anruf über das Ausland zu routen. Selbst wenn das nach den aktuellen technischen Standards nicht anders gehen sollte, ließe es sich auf jeden Fall dahingehend ändern. Bloß will das vermutlich aus verschiedenen Gründen niemand..
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[1.1.2.1.1] fantflip antwortet auf telligent
16.08.2007 16:46
Entwickle die Umsetzung !
Bewirb dein Konzept bei den Mobilfunkfirmen! -weltweit-
und werde Millionär.....

Danach kämpfe gegen "sauren Regen", die Abholzung vom Regenwald, dem Dosenpfand und die Frisur von Angela Merkel...
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[1.1.2.1.1.1] telligent antwortet auf fantflip
16.08.2007 17:10
Entwickle die Umsetzung !
Bewirb dein Konzept bei den Mobilfunkfirmen! -weltweit- und werde Millionär.....

Da kann ich ja gleich Kühlschränke an Eskimos verkaufen. Schöner wär's doch, wenn der Gesetzgeber die Mobilfunkfirmen etwas dazu "ermuntern" würde. Bin mir sicher, dann wär das bis über's Wochenende umgesetzt.

Danach kämpfe gegen "sauren Regen", die Abholzung vom Regenwald, dem Dosenpfand und die Frisur von Angela Merkel...

So war mein Plan. In dieser Reihenfolge.
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[1.1.2.1.1.2] Real1 antwortet auf fantflip
16.08.2007 19:44
Benutzer fantflip schrieb:
Danach kämpfe gegen "sauren Regen", die Abholzung vom Regenwald, dem Dosenpfand und die Frisur von Angela Merkel...

und kämpfe FÜR @peso und @nosscirE ynoS... :-)))

Alles ist gut!
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[1.1.2.1.1.2.1] G-Zero antwortet auf Real1
17.08.2007 13:14
Benutzer Real1 schrieb:
Alles ist gut!

Dieser belämmerte "Alles ist gut!" Spruch geht mir echt auf die Nerven. Es ist nicht alles gut.
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[1.1.2.2] Fernsprecher in 0815 antwortet auf Klingelt's?
20.08.2007 19:28
Bei Vodafone kostet die Umleitung auf die Mailbox zumindest im EU-Ausland gar nichts.
Man nimmt dort übrigens noch Kunden an...
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[1.1.2.2.1] telligent antwortet auf Fernsprecher in 0815
21.08.2007 12:26
Benutzer Fernsprecher in 0815 schrieb:
Bei Vodafone kostet die Umleitung auf die Mailbox zumindest im EU-Ausland gar nichts.
Man nimmt dort übrigens noch Kunden an...

Gut zu wissen. Wenn das auch mit anderen Rufumleitungen geht oder sogar im Nicht-EU-Ausland, dann bin ich die längste Zeit O2-Kunde gewesen.