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VVL bei o2 - einzigartig


30.08.2010 13:27 - Gestartet von pa-jt
letzte Woche habe ich von o2-Hotline erfahren , dass VVl-Kondtionen bei o2 nicht für die nächste Vertragslaufzeit sondern auf 24 Monate seit dem VVL-Gespräch gelten.
Heute kam diesbezüglich auch eine schriftliche Bestätigung.
Für mich war die Regelung eigentlich völlig unerwartet, da ich die letzte VVL 4 Monate vor dem Vertragsende gemacht habe.
Hat jemand auch welche Erfahrung damit?
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[1] Telly antwortet auf pa-jt
30.08.2010 13:41
Ich nehme mal an, Du hast eine "aktive VVL" gemacht - also dafür eine Gutschrift oder andere Boni bzw. ein Handy bekommen. Dann läuft der Vertrag weitere 24 Monate. Ist also soweit alles richtig.

Telly
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[1.1] pa-jt antwortet auf Telly
30.08.2010 15:58

einmal geändert am 30.08.2010 16:33
Benutzer Telly schrieb:
Ich nehme mal an, Du hast eine "aktive VVL" gemacht - also dafür eine Gutschrift oder andere Boni bzw. ein Handy bekommen. Dann läuft der Vertrag weitere 24 Monate. Ist also soweit alles richtig.

Telly

Ja, zu dem Zeitpunkt habe ich die gleiche Konditionen gehabt,5 GG und 5 Gesprächguthaben. Dies war ja auch die Voraussetzung für VVL. Jetzt habe ich erfahren, dass die Konditionen 24 Monaten nach VVL-Absprache gelten und mit der Vertragslaufzeit nicht zu tun haben.Bei dem Gespräch wird auf die Kleinigkeit in keinem Fall hingewiesen
ALso VVL im Juli 2008 abgeschloßen -> Konditionen gelten bis Juli 2010, Vertrag wurde bis Dezember 2010 aber verlängert.
Also was wäre da richtig?
Ich frage mich jetzt ob es rechtlich gesehen richtig ist.
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[1.1.1] Telly antwortet auf pa-jt
30.08.2010 22:12
Sorry. Ich kann Dir nicht folgen. Ich weiß gar nicht, wo Dein Problem liegt? Sollst Du jetzt bis zum Vertragsende mehr bezahlen oder was ist eigentlich los?

Was ist wann wie passiert?

Telly
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[1.1.1.1] pa-jt antwortet auf Telly
30.08.2010 23:29
Benutzer Telly schrieb:
Sorry. Ich kann Dir nicht folgen. Ich weiß gar nicht, wo Dein Problem liegt? Sollst Du jetzt bis zum Vertragsende mehr bezahlen oder was ist eigentlich los?

Was ist wann wie passiert?

Telly


Also bei der letzten Rechnung von 25.08.2010 war schon 10 GG berechnet, ohne Gesprächsguthaben. Der Vertrag heißt "Genion ohne Handy online Power SMS". Für eine fristlose Kündigung sieht Telefonica Germany dabei keine Grunde, weil, wie der Telly sagt, alles richtig wäre.
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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf pa-jt
31.08.2010 01:06
Also bei der letzten Rechnung von 25.08.2010 war schon 10 GG berechnet, ohne Gesprächsguthaben. Der Vertrag heißt "Genion ohne Handy online Power SMS". Für eine fristlose Kündigung sieht Telefonica Germany dabei keine Grunde, weil, wie der Telly sagt, alles richtig wäre.

Mir fällt es immernoch schwer, Dir zu folgen.

Für mich war die Regelung eigentlich völlig unerwartet, da ich die letzte VVL 4 Monate vor dem Vertragsende gemacht habe.

Eine VVL 4 Monate vor Vertragsende? Was soll das sein? Wenn man verlängert, dann i. d. R. für 24 Monate und eine evtl. vorausgegangene Kündigung wird hinfällig und man bekommt dafür irgendwelche Vergünstigungen.

Nochmal. Was ist wann passiert?

Wann Vertragsbeginn?
Wann evtl. Kündigung Deinerseits?
Wann VVL?
Welche Vergünstigungen bekommen?
Welcher ursprüngliche Tarif mit welchen Konditionen?
Wurde ein Tarifwechsel von Dir vorgenommen?
Wurde ein Tarifwechsel von denen vorgenommen?
Wenn ja, wie rechnen sie jetzt ab.

Ohne diese Angaben auf einen Blick kann man Deinen Fall nicht beurteilen.

Telly
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[1.1.1.1.1.1] pa-jt antwortet auf Telly
31.08.2010 09:53
Benutzer Telly schrieb:
Also bei der letzten Rechnung von 25.08.2010 war schon 10 GG berechnet, ohne Gesprächsguthaben. Der Vertrag heißt "Genion ohne Handy online Power SMS". Für eine fristlose Kündigung sieht Telefonica Germany dabei keine Grunde, weil, wie der Telly sagt, alles richtig wäre.

Mir fällt es immernoch schwer, Dir zu folgen.

Für mich war die Regelung eigentlich völlig unerwartet, da ich
die letzte VVL 4 Monate vor dem Vertragsende gemacht habe.

Eine VVL 4 Monate vor Vertragsende? Was soll das sein? Wenn man verlängert, dann i. d. R. für 24 Monate und eine evtl.
vorausgegangene Kündigung wird hinfällig und man bekommt dafür irgendwelche Vergünstigungen.

Nochmal. Was ist wann passiert?

Wann Vertragsbeginn?
Wann evtl. Kündigung Deinerseits?
Wann VVL?
Welche Vergünstigungen bekommen?
Welcher ursprüngliche Tarif mit welchen Konditionen?
Wurde ein Tarifwechsel von Dir vorgenommen?
Wurde ein Tarifwechsel von denen vorgenommen?
Wenn ja, wie rechnen sie jetzt ab.

Ohne diese Angaben auf einen Blick kann man Deinen Fall nicht beurteilen.

Telly
Was ist da schwer zu verstehen?
Die o2-Verträge kann man vor 5 Monaten vor Vertragsende verlängen, dies steht immet in MyO2 Bereich.
Ich habe 2 "Genion ohne Handy online power SMS" mit je 5 Grundgebühr und 5 Gesprächsguthaben/Monat gehabt, Verträge hätten Dezember 2008 sein Ende. Ich habe die beide im Juli mit bestehenden Konditionen verlängert, also 5 GG und 5 Gesprächsguthaben je Vertrag ohne jeglichen Tarifwechsel. Jetzt hat O2 GG auf 10 erhöht und Gesrpächsguthaben sind weg, bei o2 wird jetzt von Sonderkonditionen gesprochen. Ich sehe dies als Sonderverars...
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[1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf pa-jt
31.08.2010 14:01
Die o2-Verträge kann man vor 5 Monaten vor Vertragsende verlängen, dies steht immet in MyO2 Bereich. Ich habe 2 "Genion ohne Handy online power SMS" mit je 5 Grundgebühr und 5 Gesprächsguthaben/Monat gehabt, Verträge hätten Dezember 2008 sein Ende.

Ein "Ende" zum Dezember 2008 hätte es nur gegeben, wenn Du oder o2 den Vertrag zu diesem Zeitpunkt gekündigt hätten. Ansonsten wäre der Vertrag sozusagen auf ewig weitergelaufen wie er war.

Ich habe die beide im Juli mit bestehenden Konditionen verlängert, also 5 GG und 5 Gesprächsguthaben je Vertrag ohne jeglichen Tarifwechsel.

Warum hast Du denn verlängert? Ein Vertrag läuft doch einfach weiter und weiter. Mehrfach habe ich danach gefragt, was man Dir denn geboten hat dafür. Warum kriege ich darauf keine Antwort?

Jetzt hat O2 GG auf 10 erhöht und Gesrpächsguthaben sind weg, bei o2 wird jetzt von Sonderkonditionen gesprochen. Ich sehe dies als Sonderverars...

Ich kann Deinen Ärger verstehen. Ich kann Dir nur empfehlen, über die Hotline nochmals zu fragen, warum das denn jetzt von denen umgestellt wurde. Da Du meine Fragen nicht beantwortet hast, kann ich nur vermuten. Und ich vermute mal, dass Dein Vertrag im Dezember 2006 begonnen hat und Du erstmalig zum Dezember 2008 hättest kündigen können. Eine Verlängerung im Juli 2008 ändert an den Daten auch nichts. Du kannst also jetzt zum Dezember 2010 kündigen und das würde ich auch jetzt sofort tun. Die Zeit wird knapp! Dann hast Du immer noch 3 Monate Zeit, die Sache mit denen zu klären.

Ich empfehle generell Kündigungen per Einschreiben zu versenden.

Telly
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[1.1.1.1.1.1.1.1] pa-jt antwortet auf Telly
31.08.2010 15:44
Benutzer Telly schrieb:
Ich kann Deinen Ärger verstehen. Ich kann Dir nur empfehlen, über die Hotline nochmals zu fragen, warum das denn jetzt von denen umgestellt wurde. Da Du meine Fragen nicht beantwortet hast, kann ich nur vermuten. Und ich vermute mal, dass Dein Vertrag im Dezember 2006 begonnen hat und Du erstmalig zum Dezember 2008 hättest kündigen können. Eine Verlängerung im Juli 2008 ändert an den Daten auch nichts. Du kannst also jetzt zum Dezember 2010 kündigen und das würde ich auch jetzt sofort tun. Die Zeit wird knapp! Dann hast Du immer noch 3 Monate Zeit, die Sache mit denen zu klären.

Ich empfehle generell Kündigungen per Einschreiben zu versenden.

Telly
Also Telly Du hast Recht,die Verträge laufen seit Dezember 2002 und ich habe die beide wie üblich bereits im Mai 2008 zum Vertragslaufende gekündigt,wie und immer, per Fax, die Bestätigung lag mir auch vor. Der Ärger mit o2-Abrechnung und Kundenbetreuung passiert auch nicht zum ersten Mal, da geht immer wieder was verloren/vergessen. Jedes mal mit einer fristlosen Kündigung zu drohen macht mir auch kein Spass.
Und bezüglich der bestehenden Konditionen wurde ich mal von Hotline gesagt es wäre auch ohne vorherige Kündigung bei VVL möglich, aber wie ich es wieder sehe, die machen keine verbindliche Aussagen, auf Papier kommt auf Aufforderung nur eine Kündigungsbestätigung. Leider
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf pa-jt
31.08.2010 16:10
Der Ärger mit o2-Abrechnung und Kundenbetreuung passiert auch nicht zum ersten Mal, da geht immer wieder was verloren/vergessen.

Ich hatte auch schon Ärger mit Abrechnungen. Das ließ sich aber bisher alles klären. Was vergessen die denn und was geht verloren? Du hast Deinen Tarif und fertig. Die Sache jetzt, einfach auf 10 Euro umzustellen, ist natürlich nicht in Ordnung.

Jedes mal mit einer fristlosen Kündigung zu drohen macht mir auch kein Spass.

Sicher macht das keinen Spaß. Vielleicht liegt es aber auch teilweise an der Kommunikation und Du verstehst etwas anderes als sie oder Du drückst Dich auch nicht genau aus, was Du willst. Auf konkrete Fragen jedenfalls Antwort zu geben, ist nicht Deine Stärke. ;-)

Mit Kündigung zu drohen, bringt i. d. R. nichts. Du musst es auch tun!

Telly
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[1.1.1.1.1.1.1.2] NicoFMuc antwortet auf Telly
31.08.2010 16:23
Benutzer Telly schrieb:
Die o2-Verträge kann man vor 5 Monaten vor Vertragsende verlängen, dies steht immet in MyO2 Bereich. Ich habe 2 "Genion ohne Handy online power SMS" mit je 5 Grundgebühr und 5 Gesprächsguthaben/Monat gehabt, Verträge hätten Dezember 2008 sein Ende.

Ein "Ende" zum Dezember 2008 hätte es nur gegeben, wenn Du oder o2 den Vertrag zu diesem Zeitpunkt gekündigt hätten. Ansonsten wäre der Vertrag sozusagen auf ewig weitergelaufen wie er war.

Ich habe die beide im Juli mit bestehenden Konditionen verlängert, also 5 GG und 5 Gesprächsguthaben je Vertrag ohne jeglichen Tarifwechsel.

Warum hast Du denn verlängert? Ein Vertrag läuft doch einfach weiter und weiter.

Nein. Das war bei diesem Tarif nicht so. Die 5 Euro GG und 5 Euro Gesprächsguthaben galten nur die ersten 24 Monate. Und danach musste man aktiv verlängern. Ansosnten wäre es eben mit desen 10 Euro GG weitergelaufen. Er hat also ein Anrecht auf die "Sonderkonditionen" bis Dezember 2010:
Dezember 2006 das erste Mal die Konditionen bekommen, dann 24 Monate laufen und dann VVL im Mai 2008 VVL mit den gleichen Konditionen, die ab Dezember 2008 erst greifen durften, da ja erst die ersten 24 Monate ablaufen müssten.

Was anderes wäre es natürlich, wenn er schon im Juli 2006 in diesen Tarif gewechselt wäre und die 24 Monate da angefangen haben zu laufen. Also hätten sie nur bis Juli 2008 gegolten und durch die VVL in der Zeit hätten die 24 Monate schon da begonnen und wären jetzt im juli 2010 abgelaufen, dadurch ist halt noch die "Luft" bis Dezember 2010.


Mehrfach habe ich danach gefragt, was man Dir denn geboten hat dafür. Warum kriege ich darauf keine Antwort?

Ich glaube da gab es nix weiter, da man die Konditionen weiterhin so bekommen hat.

Ich empfehle generell Kündigungen per Einschreiben zu versenden.

Wenn es kurz vor knapp ist, ja. Ansonsten per Fax oder normalen Brief. Bestätigung schicken fast alle ohne Umschweife. o part man sich 2 Euro.

Gruß
Nico
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] pa-jt antwortet auf NicoFMuc
31.08.2010 16:59
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Gebrauch von meinem Recht und kündige die oben genannte Verträge aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zum 15.September 2010. Rufnummernmitnahme ist nicht vorgesehen.

Die beide Verträge wurden im Juli 2008 mit bestehenden Konditionen ohne jegliche Tarifwechsel um 24 Monate bis Dezember 2010 verlängert. Der Vertrag mit Rufnummer 0179-xxxx1 war bereits am 4.Mai 2008 zum Vertragslaufende gekündigt.
Die monatliche Grundgebühr in Höhe von 5 und monatliche Gesprächsguthaben in Höhe von 5 je Vertrag auf die Dauer der Vertragslaufzeit sind fester Bestandsteil dieser Vertragsverlängerung.

Das die vereinbarte Konditionen laut ihrem internen Vermerk lediglich auf 24 Monaten ab Tag der Vereinbarung sich beschränken war mir nicht bekannt und ihrerseits wurde erst mit dem Schreiben vom 27.August 2010 mir hingewiesen.

Daher ist die Grundgebührenerhöhung und Gesprächsguthabenwegfall vertragswidrig und rechtfertigt die Kündigung.

Die Kündigung wird unwirksam falls meinem Widerruf vom 31.August 2010 entgegengekommen wird, die Kündigung von 30.August 2010 zum Vertragslaufende bleibt aber davon unberührt.

Bestätigen bitte den Eingang dieser Kündigung auf postalischem Weg.

Mit freundlichen Grüßen
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] NicoFMuc antwortet auf pa-jt
31.08.2010 17:14
Benutzer pa-jt schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich Gebrauch von meinem Recht und kündige die oben genannte Verträge aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zum 15.September 2010. Rufnummernmitnahme ist nicht vorgesehen.

Ich würde eher schreiben: Stellen sie die ursprünglichen Vertrags-Konditionen bis zum 15. September wieder her, ansonsten mache ich Gebrauch von meinem Recht und kündige aus wichtigem Grund außerordentlich zum 15. September 2010. usw.

Aber iehe dazu einen Absatz weiter.

Die beide Verträge wurden im Juli 2008 mit bestehenden Konditionen ohne jegliche Tarifwechsel um 24 Monate bis Dezember 2010 verlängert. Der Vertrag mit Rufnummer 0179-xxxx1 war bereits am 4.Mai 2008 zum Vertragslaufende gekündigt.

Wann hast du 2006 verlängert? Da bist du wahrscheinlich in den Tarif reingewechselt, oder? War das Mitte 2006?
Wenn ja, gingen die 24 Monate Sonderkonditionen (nicht Vertragslaufzeit) schon da los und bei deiner VVL Juli 2008 ist das dann wahrscheinlich nicht aufgefallen, da es durch die nochmalige Verlängerung nahtlos weiterging. Deswegen gingen die 24 Monate erstmals Mitte 2006 los und liefen im Juli 2008 bzw. Juli 2010 aus. So könnte ich mir das erklären.

Normal ist sowas bei einer VVL kein Problem, aber die konditione n bei diesem tarif galten immer nur für 24 Monate, ähnlich bei den Studentenkonditionen (es sei denn man erbrachte einen neuen Nachweis). Das ist das blöde dabei.

Gruß
Nico
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] pa-jt antwortet auf NicoFMuc
31.08.2010 17:51
Benutzer NicoFMuc schrieb:


Wann hast du 2006 verlängert? Da bist du wahrscheinlich in den Tarif reingewechselt, oder? War das Mitte 2006?

Gruß Nico

1.Die Aufforderung zum Konditionenwiedereinräumung und zwar auch rückwirkend habe ich bereits mit dem Widerspruch losgeschickt.
2. Die Vertäge habe ich am Ende November 2006 bei VVL der gekündigten Verträgen umgestellt. Ich kündige normalerweise nach Widerrufsablauf oder spätestens 7 Monaten vor Vertragsende
3. Der Hammer war eigentlich vor 1 Monat, als ich von VVL-Mitarbeiterin gesagt wurde ich habe die Vertäge nicht verlängern müssen,die laufen mit der Konditionen auch so weiter.
Ich habe geziehlt mit 5 Grundgebuhr/Gesprächsguthaben gefragt
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf pa-jt
31.08.2010 18:04
Benutzer pa-jt schrieb:
Benutzer NicoFMuc schrieb:


Wann hast du 2006 verlängert? Da bist du wahrscheinlich in den Tarif reingewechselt, oder? War das Mitte 2006?

Gruß Nico

1.Die Aufforderung zum Konditionenwiedereinräumung und zwar auch rückwirkend habe ich bereits mit dem Widerspruch losgeschickt.

ahso :-)

2. Die Vertäge habe ich am Ende November 2006 bei VVL der gekündigten Verträgen umgestellt.

Ok, dann liegt der Fehler bei o2. Dann müssen die Konditionen auch bis Ende November gelten.

Schreib mal was o2 drauf antwortet.

Richte deinen brief vielleicht auch ans "Beschwerdemanagement Geschäftsführung". Habe ich bei meiner außerordentlichen Kündigung damals auch gemacht. Hatten die zwar nicht akzeptiert, aber es kamen keine vorgefertigten Standardschreiben. Rausgekommen bin ich auch ohne Zustimmung von o2.

Ich kündige normalerweise nach Widerrufsablauf oder spätestens 7 Monaten vor Vertragsende 3. Der Hammer war eigentlich vor 1 Monat, als ich von VVL-Mitarbeiterin gesagt wurde ich habe die Vertäge nicht verlängern müssen,die laufen mit der Konditionen auch so weiter.

Naja, Hotline halt :-)

Gruß
Nico
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] pa-jt antwortet auf NicoFMuc
01.09.2010 17:06
Benutzer NicoFMuc schrieb:


Schreib mal was o2 drauf antwortet.


Gruß Nico

Heute wurde angerufen, Fehler seitens o2 anerkannt, entschuldigt und alles wieder gutgeschrieben.
Schade nur, dass ein kompetenter Kundenbetreuung­sansprechpartner erst nach einer schriftlichen Beschwerde/fristlose Kündigung da ist.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf pa-jt
01.09.2010 17:12
Benutzer pa-jt schrieb:
Heute wurde angerufen, Fehler seitens o2 anerkannt, entschuldigt und alles wieder gutgeschrieben.
Schade nur, dass ein kompetenter Kundenbetreuung­sansprechpartner erst nach einer schriftlichen Beschwerde/fristlose Kündigung da ist.


Hey, wow. Glückwunsch.

Danke für die Rückmeldung. Wie schnell es doch dann gehen kann :-)

Gruß
Nico

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[1.1.2] NicoFMuc antwortet auf pa-jt
30.08.2010 22:24
Benutzer pa-jt schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Ich nehme mal an, Du hast eine "aktive VVL" gemacht - also dafür eine Gutschrift oder andere Boni bzw. ein Handy bekommen. Dann läuft der Vertrag weitere 24 Monate. Ist also soweit alles richtig.

Telly

Ja, zu dem Zeitpunkt habe ich die gleiche Konditionen gehabt,5 GG und 5 Gesprächguthaben. Dies war ja auch die Voraussetzung für VVL. Jetzt habe ich erfahren, dass die Konditionen 24 Monaten nach VVL-Absprache gelten und mit der Vertragslaufzeit nicht zu tun haben.Bei dem Gespräch wird auf die Kleinigkeit in keinem Fall hingewiesen ALso VVL im Juli 2008 abgeschloßen -> Konditionen gelten bis Juli 2010, Vertrag wurde bis Dezember 2010 aber verlängert.

Boahh, das ist ja krass. Da war wieder mal einer ganz schlau bei o2...

Du hattest vor der VVL auch schon 5 Euro GG und 5 Euro Guthaben.
Wenn ja, kannst du damit argumentieren, das die ersten 24 Monate erfüllt werden müssen und erst anschließend die VVL anlaufen darf.
Folglich muss das bis in den 48. Monat gelten!
Was zahlst denn jetzt, wo die angebliche VVL ausgelaufen ist? 10 Euro GG und kein Guthaben? Oder nur kein Gutaben?

Das ist ein Genion ohne Handy, oder?

Also was wäre da richtig?

Ich finde deine und meine Denkweise richtiger ;-)

Ich frage mich jetzt ob es rechtlich gesehen richtig ist.

Da ist die Frage. Aber da es gleiche Konditionen sind müssen erst die ersten 24 Monate erfüllt werden und anschliessend die nächsten 24 Monate. Alles andere sind debitel/freenet/mobilcom-Methoden. ok davon war o2 ein paar Jahre auch nicht weit entfernt, bzw. auf gleicher höhe.

Gruß
Nico
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[1.1.2.1] pa-jt antwortet auf NicoFMuc
30.08.2010 23:37
Benutzer NicoFMuc schrieb:

Das ist ein Genion ohne Handy, oder?

Also was wäre da richtig?

Ich finde deine und meine Denkweise richtiger ;-)

Ich frage mich jetzt ob es rechtlich gesehen richtig ist.

Da ist die Frage. Aber da es gleiche Konditionen sind müssen erst die ersten 24 Monate erfüllt werden und anschliessend die nächsten 24 Monate. Alles andere sind debitel/freenet/mobilcom-Methoden. ok davon war o2 ein paar Jahre auch nicht weit entfernt, bzw. auf gleicher höhe.

Gruß
Nico
Das sind zwei Genion ohne Handy online Power SMS. Wird jetzt je 10 GG ohne Gesprächsguthaben berechnet. Man könnte entweder verlängern oder zum Vertragslaufende kündigen. Good Bye o2 nach 8 schöne Jahre, keine Verträge mehr mit Dir
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[1.1.2.1.1] SLAB antwortet auf pa-jt
12.09.2010 19:23

einmal geändert am 12.09.2010 19:24
Hallo,

hab mir den Fall mal durchgelesen, ich bin übrigens Mitarbeiter bei o2, also kenn ich mich aus ;-)

Im grundegenommen lief diese VVL richtig! o2 gibt dir ab dem Tag der VVL die aktuellen gültigen Konditionen (und auch AGBs), denen hast du konkludent zugestimmt ! Du hast ja nicht umsonst 2 Wochen Zeit nach Fernabsatzgesetz dem zu widersprechen bzw. in diesem Zeitraum das auch zu prüfen. Natürlich ist die Lösung absolut kundenunfreundlich, seh ich genauso und finde ich auch schade, aber o2 ist da fein raus. Sonderkonditionen gelten immer bis zu einer Veränderung, weil du damit wie gesagt die neuen Konditionen des Tarifes angenommen hast, das war dann halt leider so, dass es diese 5 Gutschrift monatlich nicht mehr gab, das ist auch in Ordnung so aus rechtlicher Sicht. Einfaches Bsp., vorzeitige VVL von Mobile Flat mit 150 SMS (über 2 Jahre natürlich) in den o2o, theoretisch stehen nach deinem Beispiel dir auch noch die restlichen 5 Monate diese Frei SMS zu, macht beim o2o natürlich keinen Sinn, aber ist nur als Verdeutlichung anzusehen, dass du damit automatisch die neuen Konditionen annimmst! Ist in deinem Fall wirklich schade und auch schlecht gelaufen. Zugegeben das ist leider nicht der einzige Fall mit dem ich mich tagtäglich rumschlagen darf/muss bzw. gradestehen für Dinge, die ich nie getan hab und dann soll man das dem Kunden auch noch logisch erklären ;-) Schwierige Aufgabe meistens. Ich geb dir aber Recht in deinem Fall, da hätte ich auch gekündigt bzw. hätte jedes Verständnis, kundenfreundlich ist das wirklich nicht.

Als Info: Es bringt durchaus etwas mit einer Kündigung zu drohen ;-)