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Vertragsfalle


18.11.2008 16:20 - Gestartet von Stachelnüsschen
Liebe Nutzer von Phonehouse:
Beachtet die Vertragsfalle:
24 Monate Laufzeit und
AUTOMATISCHE VERLÄNGERÄUNG um 12 (!!) Monate, wenn nicht

3 Monate (!!!) vor Vertragsablauf gekündigt wird.

ist das rechtlich überhaupt zulässig??

Viele Grüße
Bernhard.
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[1] Beschder antwortet auf Stachelnüsschen
18.11.2008 16:25
Benutzer Stachelnüsschen schrieb:
Liebe Nutzer von Phonehouse:
Beachtet die Vertragsfalle:
24 Monate Laufzeit und AUTOMATISCHE VERLÄNGERÄUNG um 12 (!!) Monate, wenn nicht

3 Monate (!!!) vor Vertragsablauf gekündigt wird.

ist keine falle. ist so marktüblich.

ist das rechtlich überhaupt zulässig??

warum nicht?

gruss
beschder
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[2] dancer antwortet auf Stachelnüsschen
18.11.2008 16:49

einmal geändert am 18.11.2008 16:50
paßt, viele verlängern auch um 2 Jahre

guido

p.s. hast du dich extra zum hetzen hier im forum angemeldet?
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[2.1] Stachelnüsschen antwortet auf dancer
18.11.2008 17:11
Benutzer dancer schrieb:
paßt, viele verlängern auch um 2 Jahre

guido

p.s. hast du dich extra zum hetzen hier im forum angemeldet?

Ja, ich habe mich zum hetzen angemeldet.
Ich denke, es wird Zeit, daß die Nutzer sich gegen diese Praxis der Verlängerung per AGB um 12 Monate kollektiv wehren.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Verlängerung mit moderaterer Laufzeit, z.B. jeweils 1 Monat oder meinetwegen noch drei Monate.
Ich empfehle jedem Anbieter, damit aggressiv zu werben, täglich ärgern sich hunderte Menschen über diese vertrakten 12 Monate.
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[2.1.1] dancer antwortet auf Stachelnüsschen
18.11.2008 17:23
Hi,

ja die meisten ärgern sich, weil sie trotz Verlängerung kein Handy abgegriffen haben. Aber das findet man ja vielfach...auch Zeitschriftenabos verlängern sich meist um ein weiteres Jahr, wenn du nicht kündigst. Heisst natürlich nicht, dass das alles gut und ok ist

LG Guido
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[3] raio-k antwortet auf Stachelnüsschen
18.11.2008 18:12
Benutzer Stachelnüsschen schrieb:

24 Monate Laufzeit und AUTOMATISCHE VERLÄNGERÄUNG um 12 (!!) Monate, wenn nicht 3 Monate (!!!) vor Vertragsablauf gekündigt wird.
ist das rechtlich überhaupt zulässig??

Also ich weiß doch nicht erst 3 Monate vor der Vertragsverlängerung das ich meinen Mobilfunkvertrag nicht mehr verlängern will ... natürlich wäre 1 Monat vorher besser, aber es gibt auch Mobilfunkverträge die keine 24 Monate laufen und nicht 3 Monate vor der Vertragsverlängerung gekündigt werden müssen ...
Da muss man eben das Kleingedruckte lesen und sich "den Wecker stellen" zum rechtzeitig zu kündigen ...
Außerdem gibt es auch gute und günstige Prepaidangebote, für den der keinen Mobilfunkvertrag abschließen will, natürlich ohne Laufzeiten, Kündigungen und natürlich auch ohne neues Handy ...
Wo ist dabei das Problem???!!!
raio-k
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[3.1] kai31580 antwortet auf raio-k
18.11.2008 20:11
ach ich kann es nicht mehr hören, die bösen Anbieter, die ihre Kunden in Knebelvertäge binden!

Ich arbeitete selber auf der HL von einem Netzbetreiber, sowohl Prepaid als auch Postpaid und was sich die Kunden zum Teil heraus nehmen, das haut mitunter den Boden aus den Fass!

Leute, wenn Ihr einen Vertrag abschließt dann lest euch vorher die Bedingungen durch und jammert nich immer im Nachgang rum. Der Anbieter/Kunde hat Pflichten und auch RECHTE und wenn der Kunde, nun mal bestimmte Sachen nicht einhält oder eingehalten hat, selber schuld! Und was sollen denn die VBZ oder RA machen?! 2 Jahresvertäge sind nun auch nicht die Welt, oder?! Schonmal im Versicherungsbereich/Immobilienbereich umgesehen?! Dort gibt es auch Laufzeiten von 5-10 Jahren und wenn ich damit nicht einverstanden bin, dann nehme ich das Angebot halt nicht an, ganz einfach oder?!

Man bekommt ja nicht umsonst in Deutschland erst Verträge mit 18-Jahren, denn dort ist man lt. Rechtssprechung voll Geschäftsfähig und für sein handeln selbst verantwortlich!

Man kann ja mal versuchen mit dem Auto gegen ein Baum zu fahren und dann den Hersteller zum Regress fordern, da ja auch nicht in der Bedienungsanleitung steht, dass wenn man mit dem Auto gegen ein Baum fährt, dieses kaputt geht?! Und wenn der Hersteller nicht mitgeht, dann klagen wir halt dagegen. Das Bsp. hat zwar nicht wirklich was mit dem Thema zu tun, musste aber mal gesagt werden.

So!

...genug geschrieben...
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[3.1.1] six..pack antwortet auf kai31580
19.11.2008 00:04
Ich weiß gar nicht wo das Problem ist.
Wenn ich mir ein Handy besorge, dann ist es umsonst.
Der Anbieter möchte natürlich etwas verdienen und das geht nur noch über hohe Gebühren.

Also:
Handy bestellen, Vertrag unterzeichnen, Handy in Empfang nehmen und den Vetrag form- und fristgerecht kündigen.
Das macht man alles innerhalb weniger Tage. Wetten, daß das drei Monate vor Vertragsende ist.

Dann kann man noch das Startguthaben schnell abtelefonieren und ndann fliegt die Karte in die Schubblade und es kommt eine andere rein.
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[3.1.2] fugazi2000 antwortet auf kai31580
22.11.2008 16:08
Ich gebe dir absolut recht !!
Auch ich arbeite bei einem Unabhängigen Mobilfunk Anbieter.
Man hat ja schließlich auch z.B die möglichkeit nach der ersten Rechnung, die Kündigung schonmal zu schreiben.
Nirgendwo steht das eine Kündigung erst am ende geschrieben werden darf.
Also, Vertrag machen, nach freischaltung Kündigung zum Laufzeitende schreiben und per Einschreiben an deinen Anbieter.
Und schon kannst du deine 3 Monats Frist vor ablauf des Vertrages nicht mehr verpassen.
Blöd natürlich wenn man nichtmal in der Lage ist eine Kündigung richtig zu schreiben und zu unterschreiben.
Das bekomme ich bei mir regelmäßig zu sehen.
Ein Postit Zettelchen reicht halt nicht unbedingt als Kündigun.
Der Name und die Rufnummer sollten schon draufstehen und natürlich die Unterschrift !!!