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Widerrusfrecht bei Vertrag phonehouse


18.11.2008 17:41 - Gestartet von franzhuber
Hallo,
habe im Juni 08 online einen Vertrag mit The Phone House über einen Anbieter geschlossen mit dem Wunsch Rufnummerportierung.
Der Tarif hieß Base2 Aktion und war verbunden mit der kurzfristigen Zusendung eines Nokia N65-handys.Vertragsbeginn und Rufnummernportierung war vorgesehen Ende November 08.
Handy ist nie versandt worden - mehrmalige Rückfragen Anfang Juli ergaben, dass der Händler inzwischen pleite war.In der Folge war ich der Meinung, dass sich dieser Vertrag erledigt hatte, da ich nichts mehr von dem Thema gehört hatte + auch keine Bestätigung von Phonehouse bekommen habe.
Mitte September überraschte mich die Mitteilung von Phonehouse, die Rufnummernportierung erfolge am 01.12.!!
Meine sofortigen Versuche, Klärung in die Vertragssituation zu bekommen waren völlig erfolglos. Weder auf mails, noch auf Faxe, Briefe oder Anrufe wurde reagiert.
Ein Brief mit der Schilderung des Falles direkt an den Vorstandsvoritzenden von Phonehouse,Dr. Simon, erbrachte nach einer Woche den Hinweis, sie hätten mit dem Händler nichts zu tun und der Vertrag hätte Gültikeit. Für die Bereitstellung der hardware vom Händler würden sie keine Haftung übernehmen.
Da ich noch gar nichts außer diesem Schreiben von Phonehouse bekommen habe, müßte ich doch am einfachsten durch das 14 tägige Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz von der portierung und Vertragsgeltung entbunden werden.
Hat jemand Erfahrung und weiß, ob dem so sein müßte?
Freue mich über Meinungen
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[1] raio-k antwortet auf franzhuber
18.11.2008 17:56
The Phone House erfüllt jetzt den Vertrag welcher zwischen Dir und dem Händler (der inzwischen Pleite ist) geschlossen wurde.
The Phone House ist nicht direkter Vertragspartner sondern "Diensterfüller", denn The Phone House hat einen Vertrag zu erfüllen mit dem Händler (der inzwischen Pleite ist).
Ich glaube das man nur auf dem Wege der Kulanz Seitens The Phone House aus dieser "Nummer" wieder herauskommen kann ...

Fernabsatzgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
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[1.1] kai31580 antwortet auf raio-k
18.11.2008 20:17
Hallo,

da hast du wohl schlechte Karten, Vertäge die über das Internet oder vor Ort im Geschäft abgeschlossen werden, besitzen kein Widerrufsrecht, da du bewusst den Vertrag gelesen, unterschrieben etc. hast. Bei deiner Online-Bestellung hast du mit Sicherheit die AGB´s, Vertragsdokument etc. zum download angeboten bekommen?!

Aber klar, versuch es ruhig! Und mit Kulanz ist das immer so eine Sache, wenn ich im Juni einen vordatierten Vertrag abschließe und erst jetzt merke das aus irgendwelchen Gründen auch immmer der Vertrag nun doch nicht zu Stande kommen soll, kann man TPH nicht den schwarzen Peter in die Schuhe schieben!
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[1.1.1] franzhuber antwortet auf kai31580
18.11.2008 23:50
Benutzer kai31580 schrieb:
Hallo,

da hast du wohl schlechte Karten, Vertäge die über das Internet oder vor Ort im Geschäft abgeschlossen werden, besitzen kein Widerrufsrecht, da du bewusst den Vertrag gelesen, unterschrieben etc. hast. Bei deiner Online-Bestellung hast du mit Sicherheit die AGB´s, Vertragsdokument etc. zum download angeboten bekommen?!

Aber klar, versuch es ruhig! Und mit Kulanz ist das immer so eine Sache, wenn ich im Juni einen vordatierten Vertrag abschließe und erst jetzt merke das aus irgendwelchen Gründen auch immmer der Vertrag nun doch nicht zu Stande kommen soll, kann man TPH nicht den schwarzen Peter in die Schuhe schieben.

Hallo Kai,

sehe erst jetzt Deine Nachricht.

Du hast meinen Text wohl nicht richtig gelesen!?!
Vertragsschluss Juni - keine Bestätigung, keine Nachricht,kein handy. also 0 Reaktion nur Info, dass Händler Pleite.
Im September erst Brief von Phonehouse mit Bestätigung der Nummernportierung.
Alle Kontaktversuche zu Phonehouse vergeblich.
Bis heute wurde keine Leistung erbracht/keine Simkarte!
Nach meiner bisherigen Info greift der Beginn des Widerrufsrechts nach Fernabsatzgesetz erst nach Zusendung der Simkarte bzw. handys.
also doch anderer Sachverhalt als Du schildertest.
Trotzdem Danke für Deine Zeilen.

Gibt es noch andere Meinungen???
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[2] qw antwortet auf franzhuber
19.11.2008 00:02
Benutzer franzhuber schrieb:
Hallo, habe im Juni 08 online einen Vertrag mit The Phone House über einen Anbieter geschlossen mit dem Wunsch Rufnummerportierung. Der Tarif hieß Base2 Aktion und war verbunden mit der kurzfristigen Zusendung eines Nokia N65-handys.Vertragsbeginn und Rufnummernportierung war vorgesehen Ende November 08. Handy ist nie versandt worden - mehrmalige Rückfragen Anfang Juli ergaben, dass der Händler inzwischen pleite war.In der Folge war ich der Meinung, dass sich dieser Vertrag erledigt hatte, da ich nichts mehr von dem Thema gehört hatte + auch keine Bestätigung von Phonehouse bekommen habe. Mitte September überraschte mich die Mitteilung von Phonehouse, die Rufnummernportierung erfolge am 01.12.!!
Meine sofortigen Versuche, Klärung in die Vertragssituation zu bekommen waren völlig erfolglos. Weder auf mails, noch auf Faxe, Briefe oder Anrufe wurde reagiert.
Ein Brief mit der Schilderung des Falles direkt an den Vorstandsvoritzenden von Phonehouse,Dr. Simon, erbrachte nach einer Woche den Hinweis, sie hätten mit dem Händler nichts zu tun und der Vertrag hätte Gültikeit. Für die Bereitstellung der hardware vom Händler würden sie keine Haftung übernehmen. Da ich noch gar nichts außer diesem Schreiben von Phonehouse bekommen habe, müßte ich doch am einfachsten durch das 14 tägige Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz von der portierung und Vertragsgeltung entbunden werden.
Hat jemand Erfahrung und weiß, ob dem so sein müßte?
Freue mich über Meinungen

da noch nicht mit einer Dienstleistung begonnen wurde und du noch nicht die gut lesbare Widerrufsbelehrung bekommen hast (Internetgeschreibsel gilt leider nicht), kannst du den vertrag widerrufen. Handyvertrag und Mobilfunkvertrag bilden nach BGH eine Rechtseinheit, der Widerruf des Handykaufes geht daher automatisch mit einem Widerruf des Mobilfunkvertrages einher. Da der Händler mglw. nicht mehr zu erreichen ist, kannst du den Widerruf auch an den Mobilfunkanbieter senden (am besten aber beide informieren). Durch schnelles Portieren auf einen anderen Vertrag bzw. Prepaidkarte, kann man sich natürlich Stress entgehen. Denn sonst muss ja bei wirksamen Widerruf die Sachlage so hergestellt werden, als sei kein Vertragsschluss erfolgt wäre und mobilcom hat sich damals bei meiner Rückportierung der Rufnummer nach Widerruf ein wenig problematisch gezeigt, denn eigentlich hätten sie ja in das Netz zurückportieren müssen, aus dem die Nummer kam ,-)