Benutzer kai31580 schrieb:
Hallo,
da hast du wohl schlechte Karten, Vertäge die über das Internet oder vor Ort im Geschäft abgeschlossen werden, besitzen kein Widerrufsrecht, da du bewusst den Vertrag gelesen, unterschrieben etc. hast. Bei deiner Online-Bestellung hast du mit Sicherheit die AGB´s, Vertragsdokument etc. zum download angeboten bekommen?!
Aber klar, versuch es ruhig! Und mit Kulanz ist das immer so eine Sache, wenn ich im Juni einen vordatierten Vertrag abschließe und erst jetzt merke das aus irgendwelchen Gründen auch immmer der Vertrag nun doch nicht zu Stande kommen soll, kann man TPH nicht den schwarzen Peter in die Schuhe schieben.
Hallo Kai,
sehe erst jetzt Deine Nachricht.
Du hast meinen Text wohl nicht richtig gelesen!?!
Vertragsschluss Juni - keine Bestätigung, keine Nachricht,kein handy. also 0 Reaktion nur Info, dass Händler Pleite.
Im September erst Brief von Phonehouse mit Bestätigung der Nummernportierung.
Alle Kontaktversuche zu Phonehouse vergeblich.
Bis heute wurde keine Leistung erbracht/keine Simkarte!
Nach meiner bisherigen Info greift der Beginn des Widerrufsrechts nach Fernabsatzgesetz erst nach Zusendung der Simkarte bzw. handys.
also doch anderer Sachverhalt als Du schildertest.
Trotzdem Danke für Deine Zeilen.
Gibt es noch andere Meinungen???