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Quam und d.l.c. new media AG


05.09.2002 01:38 - Gestartet von Saba
Hallo an Alle! Ich gehöre zu den Leuten, die vor Monaten 2 Quam-Karten erhalten haben und nun warten.In einer der letzten Mails von d.l.c. stand, dass man selbst einmal bei Quam nachhaken sollte und das habe ich per Mail getan.Darauf kam diese Antwort:::: Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir für zusätzliche Leistungen, die
unser
Vertriebspartner mit Ihnen bei Abschluss Ihres Quam Mobilfunkvertrages
vereinbart hat, nicht haften können.

Zusätzliche Leistungen sind alle Leistungen, die über unser vertraglich
vereinbartes Leistungsangebot hinausgehen. Unser Leistungsangebot ergibt
sich
aus dem Quam Mobilfunk Kartenauftrag, unseren Allgemeinen
Geschäftbedingungen,
den Leistungsbeschreibungen und der Tarifbroschüre.

Rechtlich gesehen haben Sie mit der Zusatzvereinbarung einen zweiten
Vertrag
abgeschlossen, der zwar auf den Quam Mobilfunkvertrag Bezug nimmt, aber
dennoch
rechtlich eigenständig ist. Ihr Vertragspartner für den Quam
Mobilfunkvertrag
ist Group 3G UMTS GmbH. Ihr Vertragspartner für die Zusatzvereinbarung ist
allein unser Vertriebspartner: Weil er hier nicht als Vermittler von Group
3G
UMTS GmbH handelt, sondern als eigenständiger Unternehmer.

Für die Frage, wer für was einzustehen hat, sind diese beiden Verträge
voneinander zu trennen.
Wir haften für das, was wir in unserem Quam Mobilfunkvertrag versprechen.
Das
ist anders bei der Zusatzvereinbarung, weil wir auf Verträge zwischen Ihnen
und
unserem Vertriebspartner keinerlei Einfluss haben. Deswegen können wir für
derartige Verträge nicht einstehen, falls unser Vertriebspartner sie nicht
erfüllen kann. Die Folge davon ist: Ansprüche, die Sie aus diesem
zusätzlichen
Vertrag haben, können Sie nur gegenüber dem Vertragspartner geltend machen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen verbindlichen Informationen geholfen zu.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Quam Team ---->>> Von d.l.c. kam inzwischen der Vorschlag, das man mit der Rücksendung der Karten und eines Begleitschreibens alles stornieren könne.Ob dies dann klappt, dass schreiben sie nicht genau. Denn Sie müssen alles an Quam schicken und wer weiß, wie die reagieren?!(Wenn sie überhaupt reagieren. Vielleicht landet auch dort alles im Müll?)Jedenfalls habe ich angefragt, weil mir nun langsam jeder Cent den ich dafür ausgeben soll gegen den Strich geht,ob sie (d.c.l.) die Versandkosten übernehmen.Denn sicherheitshalber müsste man ja wieder per Einschreiben verschicken und diese Ausgaben hatte man ja schon für die Anmeldung+Ausweiskopie.(Mir ist schon klar, dass ich kleinlich werde!)Jedenfalls habe ich nicht unerwähnt gelassen, dass mein Storno eine Entlastung für d.c.l. wäre und um eine Antwort gebeten.Es kam keine! Ich weiß nun wirklich nicht, ob ich einfach abwarten soll oder ob ich die Karten zurück schicke.Einerseits habe ich eine Rechtschutzversicherung und könnte es darauf ankommen lassen, aber andererseits ist das unnötiger Stress. Vielleicht ist d.c.l. im nächsten Jahr nicht in der Lage zu zahlen?Andererseits sind die eine AG. Ach ich weiß wirklich nicht.Bitte gebt mir doch mal einen Rat.Bei mir läuft im Moment einfach alles schief. Viele Grüsse Saba
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[1] gauli antwortet auf Saba
05.09.2002 07:50
Du kannst die Sachen unfrei zurückschicken - das steht doch im Brief - damit Dir keine Unkosten entstehen.

Was hat bitte eine AG mit Zahlungsfähigkeit zu tun?
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[1.1] sp. antwortet auf gauli
05.09.2002 08:56
Benutzer gauli schrieb:

Was hat bitte eine AG mit Zahlungsfähigkeit zu tun?

Und vor allem: Mit Zahlungswilligkeit?

Aber ich sach ohnehin: Selbst schuld, wer wissentlich bei einem solchen Laden abschließt. Es ist hier und an anderen Orten mehr als genug vor dlc gewarnt worden, zusammen mit ausführlichen Problembeschreibungen.

Sp.
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[1.2] dianaseck antwortet auf gauli
05.09.2002 10:52
Benutzer gauli schrieb:
Du kannst die Sachen unfrei zurückschicken - das steht doch im Brief - damit Dir keine Unkosten entstehen.

Was hat bitte eine AG mit Zahlungsfähigkeit zu tun?

...unfrei per Einschreiben geht aber leider nicht.

Wenn DLC dann sagt sie hätten die Sachen nicht bekommen (oder Quam) - hast Du den Salat.

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[1.2.1] gauli antwortet auf dianaseck
05.09.2002 11:04
Benutzer dianaseck schrieb:
Benutzer gauli schrieb:
Du kannst die Sachen unfrei zurückschicken - das steht doch im Brief - damit Dir keine Unkosten entstehen.

Was hat bitte eine AG mit Zahlungsfähigkeit zu tun?

...unfrei per Einschreiben geht aber leider nicht.

Wenn DLC dann sagt sie hätten die Sachen nicht bekommen (oder Quam) - hast Du den Salat.


Dann verpack es halt als Paket - das dürfte DLC besonders freuen.
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[1.2.1.1] dianaseck antwortet auf gauli
06.09.2002 08:40
Benutzer gauli schrieb:

Dann verpack es halt als Paket - das dürfte DLC besonders freuen.

oops - klare Sache.
Daran hatte ich nicht gedacht... hast natürlich recht.
War in Gedanken wohl beim Brief.