Benutzer holly07red schrieb:
Einfach vor dem Kauf die AGB lesen, und sich nicht hinterher beschweren!
Wenn ich die stetigen Verweise auf die AGB der Mobilfunkanbieter lese wird mir übel!
Was von den AGB manch fragwürdiger Prepaiddiscounter, wozu auch simply gehört, zu halten ist, braucht wohl nicht weiter erläutert werden.
Zudem sprechen die Neagtivmeinungen und Erfahrungen besonders zu bestimmten Anbietern eine ganz deutliche Sprache.
Nicht selten wurden AGB´s nachträglich über Verbraucherzentralen und Gerichte angefochten und Telekommunikationsanbieter zu Änderungen bei Bußgeldzahlungen und,- oder androhungen aufgefordert.
Nur gelangt dies meist nicht an die Öffentlichkeit.
Außerdem ist es ein sehr schlechter Ratschlag, AGB´s doch gefälligst vor Abschluss zu lesen.
Erstens entspricht das bei weitem nicht der Praxis, zum anderen werden die AGB´s gern versteckt und innerhalb der Bedingungen widersprüchliche und nicht haltbare Angaben niedergeschrieben.
Selbst Paragraphenreiter verstehen oft nicht die Zusammenhänge und Fallstricke mancher Klausel in den AGB´s.
Außerdem muss jederzeit die entsprechende Transparenz zwischen Angebot und Geschäftsbedingungen sichergestellt sein.
Vereinfacht ausgedrückt darf der Käufer bei Vertragsabschluss durch die eindeutige und klare Werbung auf der Internetseite des Anbieters nicht davon ausgehen, das es widersprüchlich oder benachteiligende Klauseln in den AGB´s gibt, die offensichtlichen Verkaufsanpreisungen bei Abschluss aufheben, eben zu Latsen des Käufes verändern.
Und noch was: Wer hier stets seinen Unfug bezüglich vorherigen Lesens der AGB´s von sich gibt und Negativäußerungen in Frage stellt kann doch nur ein Mitarbeiter des jeweiligen Anbieters sein! Da braucht man doch nur 1+ 1 zusammenzählen.