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E-Mail an Verbraucherzentrale Bayern


22.08.2008 13:36 - Gestartet von phone 4 you
Hallo Gemeinde,
ich habe heute einmal eine E-Mail an die Verbraucherzentrale Bayern geschickt.
Meine Partnerin und ich finden, hier muss jetzut endlich mal was passieren, mit diesem Kartenpfand-Affenzirkus!

Text meiner E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss Ihnen hiermit einmal dringend eine Mitteilung zu oben stehendem Mobilfunkanbieter machen.

Meine Lebenspartnerin, Frau ......, hatte mit der Firma SimplyTel (einem VictorVox -Ableger) einen
Mobilfunkvertrag abgeschlossen.
Laut den AGB dieser Firma, verlangt Victor Vox ein SIM-Kartenpfand von 29,65 EUR, wenn man die
alte SIM-Karte nicht nach Vertragsablauf (innerhalb 3 Wochen) in "einwandfreiem Zustand" zurücksendet.

Wir haben nun "das Stück Plastikmüll" leider etwas verspätet zurückgesendet, da wir im Urlaub waren.
Die Firma SimplyTel hat die SIM-Karte aber definitiv bekommen und auch den Erhalt bestätigt.
Jetzt können sie eben nun "leider" das Kartenpfand nicht zurückzahlen, da die 3 Wochen ja nun "leider" rum waren, schrieb der Kundenservice per E-Mail.
Für die Zurückgabe dieser Lastschrift bei der Bank war es zu unseren Gunsten aber "leider" noch nicht zu spät!

Jetzt bombardiert diese Firma meine Partnerin mit ständigen dusseligen E-Mails und Droh-Mahnungen.

Wir fragen uns beide nur - was soll dieser ganze Affenzirkus?
Das macht kein einziger Mobilfunkanbieter ausser dieser "Drillisch-Truppe". Der Kunde soll für die Vertragsbeendigung auch noch bestraft werden.
Früher verlangten sie eine Deaktivierungsgebühr, diese wurde vom Gericht als nicht zulässig erklärt - heute macht man Kartenpfand daraus, das auch mit der letzten Rechnung
"vorsorglich" schon einmal mit berechnet wird.
.. und wie gesagt - wir sprechen hier von einem Stück wertlosen, nicht wieder verwendbarem Plastikmüll!
Oder meinen Sie, dass diese Firma die SIM-Karte nochmal einem neuen Kunden gibt? Das ist gar nicht möglich!

Kann man denn gegen diese Firma nicht ENDLICH einmal was unternehmen (es geht vielen Kunden so wie uns, die nur Ärger mit dem Laden haben, siehe viele
Online-Foren, Teltarif.de usw.). Warum unternimmt da niemand etwas? Das kann doch einfach nicht wahr sein!
--
Wortlaut in den AGB von Victor Vox:
Für die Überlassung erhebt VICTORVOX ein SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%).
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem
Zustand an VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, behält VICTORVOX das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls VICTORVOX keinen höheren,
oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
--

Was für ein Schaden? Wie gesagt - wir reden hier nach wie vor von einem Stück wertlosen Plastikmüll.

Das ist genauso, wenn eine Firma Müller ihre leeren Joghurtbecher von den Kunden wieder zurückgeschickt haben mochte!

Hier gehts einfach um Bereicherung, viele Kunden werden klein bei geben bzw. die Abbuchung dieses Kartenpfandes gar nicht bemerken.

Hier muss jetzt endlich einmal, seitens Ihrer Seite, unternommen werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort und eine Stellungnahme dazu.
Diese Firma ist doch bei Ihnen sicherlich schon bekannt, im negativen Sinne?

Mit freundlichen Grüßen

--

Ich denke, viele sind hier meiner Meinung!
Zeigt dieser Firma die Zähne! So geht`s einfach nicht weiter!!

Grüße phone 4 you
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[1] holly07red antwortet auf phone 4 you
16.10.2008 16:03
Einfach vor dem Kauf die AGB lesen, und sich nicht hinterher beschweren!
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[1.1] bolino antwortet auf holly07red
16.10.2008 17:05
Benutzer holly07red schrieb:
Einfach vor dem Kauf die AGB lesen, und keinen Vertrag mit Simply !

Nie wieder Simply
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[1.2] heiko01 antwortet auf holly07red
24.02.2009 16:44
Benutzer holly07red schrieb:
Einfach vor dem Kauf die AGB lesen, und sich nicht hinterher beschweren!

Wenn ich die stetigen Verweise auf die AGB der Mobilfunkanbieter lese wird mir übel!

Was von den AGB manch fragwürdiger Prepaiddiscounter, wozu auch simply gehört, zu halten ist, braucht wohl nicht weiter erläutert werden.

Zudem sprechen die Neagtivmeinungen und Erfahrungen besonders zu bestimmten Anbietern eine ganz deutliche Sprache.

Nicht selten wurden AGB´s nachträglich über Verbraucherzentralen und Gerichte angefochten und Telekommunikationsanbieter zu Änderungen bei Bußgeldzahlungen und,- oder androhungen aufgefordert.

Nur gelangt dies meist nicht an die Öffentlichkeit.


Außerdem ist es ein sehr schlechter Ratschlag, AGB´s doch gefälligst vor Abschluss zu lesen.

Erstens entspricht das bei weitem nicht der Praxis, zum anderen werden die AGB´s gern versteckt und innerhalb der Bedingungen widersprüchliche und nicht haltbare Angaben niedergeschrieben.

Selbst Paragraphenreiter verstehen oft nicht die Zusammenhänge und Fallstricke mancher Klausel in den AGB´s.

Außerdem muss jederzeit die entsprechende Transparenz zwischen Angebot und Geschäftsbedingungen sichergestellt sein.

Vereinfacht ausgedrückt darf der Käufer bei Vertragsabschluss durch die eindeutige und klare Werbung auf der Internetseite des Anbieters nicht davon ausgehen, das es widersprüchlich oder benachteiligende Klauseln in den AGB´s gibt, die offensichtlichen Verkaufsanpreisungen bei Abschluss aufheben, eben zu Latsen des Käufes verändern.

Und noch was: Wer hier stets seinen Unfug bezüglich vorherigen Lesens der AGB´s von sich gibt und Negativäußerungen in Frage stellt kann doch nur ein Mitarbeiter des jeweiligen Anbieters sein! Da braucht man doch nur 1+ 1 zusammenzählen.