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Aufladung per SMS im Ausland


18.03.2012 12:07 - Gestartet von peter de valk
Weiß jemand, ob die Aufladung des Guthabens per SMS auch aus dem Ausland (genauer aus den Niederlanden) funktioniert?
Müßte ja eigentlich zumindest dann klappen, wenn man bei der "Simyo-Mutter" KPN eingebucht ist.

Die automatische Aufladung aktiviere ich gerade vor Auslandsaufenthalten ungern, weil ein Dieb dann relativ schnell das Bankkonto leertelefonieren könnte.

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[1] Antifraud antwortet auf peter de valk
16.06.2012 20:01
Du solltest die automatische Wiederaufladung von Haus nicht aktivieren. Die Niederlande sind nicht gefährlicher als Deutschland. Ich weiß nicht, ob das Aufladen aus den Niederlanden per SMS funktioniert, würde aber vermuten, dass es geht. Denn Geld nehmen diese Unternehmen immer gerne an. Falls Du per SMS auflädst, solltest Du daran denken, die SMS mit dem Code nach dem Aufladen sicher zu löschen - denn sonst stehst Du noch schlechter als mit der automatischen Wiederaufladung.

Ein anderes Unternehmen als simyo - die simply GmbH klagt gegen einen Kunden auf Bezahlung von 14.700 Euro für einen Datenstrom von 750 MB, der auf der Prepaid-Karte durch simply in Gestalt fortwährender automatischer Wiederaufladungen "ermöglicht" wurde.

Übrigens braucht Simply dazu gar keine Wiederaufladung. In den AGB ist ein Hinweis versteckt, der aus dem Prepaid-Angebot einen Postpaid-Vertrag für Datenverbindungen machen soll. Ist zwar wohl rechtswidrig, aber die meisten Prepaid-Besitzer gleichen dann den angeblichen "Negativ-Saldo" auf der Karte doch aus...
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[1.1] spunk_ antwortet auf Antifraud
16.06.2012 20:36
Benutzer Antifraud schrieb:

AGB ist ein Hinweis versteckt, der aus dem Prepaid-Angebot einen Postpaid-Vertrag für Datenverbindungen machen soll. Ist

wichtig ist erstmal ob irgendwo überhaupt "Vertrag mit Vorabzahlung" also -prepaid- steht.

ist der Begriff prepaid eigentlich ein geschützer Begriff der eindeutig einen solchen Vertrag definiert? hmmm?
ist jetzt Sache eine Experten.

zwar wohl rechtswidrig, aber die meisten Prepaid-Besitzer

das ist echt die Frage.


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[1.1.1] Antifraud antwortet auf spunk_
17.06.2012 00:47
Ja, Mr. Spunk. Die Nutzer und Kunden sind natürlich wieder einmal alle selbst schuld, wenn sie sich über den Tisch ziehen lassen. ;-)

Nur zu Deiner Info: Maxxim verwendet selbst ausdrücklich den Begriff "Prepaid" in der Verwaltungsoberfläche des Portals. Und Maxxim schreibt sogar auch in den AGB, dass Vorauszahlung erforderlich sei zum Telefonieren, dass Verbindungen gekappt würden mit Verbrauch des Guthabens und erweckt auch sonst jeden Eindruck eines echten Prepaid-Anbieters. Nur dann, wenn es um die richtig teuren "Dienstleistungen" geht, dann funktioniert das Vorauszahlungsmodell plötzlich nicht mehr.... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Antifraud schrieb:

AGB ist ein Hinweis versteckt, der aus dem Prepaid-Angebot einen Postpaid-Vertrag für Datenverbindungen machen soll. Ist

wichtig ist erstmal ob irgendwo überhaupt "Vertrag mit Vorabzahlung" also -prepaid- steht.

ist der Begriff prepaid eigentlich ein geschützer Begriff der eindeutig einen solchen Vertrag definiert? hmmm?
ist jetzt Sache eine Experten.

zwar wohl rechtswidrig, aber die meisten Prepaid-Besitzer

das ist echt die Frage.


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[1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Antifraud
17.06.2012 14:02
Benutzer Antifraud schrieb:
Ja, Mr. Spunk. Die Nutzer und Kunden sind natürlich wieder einmal alle selbst schuld, wenn sie sich über den Tisch ziehen lassen. ;-)

keineswegs - nur ist es niht immer eindeutig wenn jemand eine Dientlsiteung nutzt und diese später nicht bezahlen möchte ob dies korrekt oder eben nicht korrekt ist.

Nur zu Deiner Info: Maxxim verwendet selbst ausdrücklich den Begriff "Prepaid" in der Verwaltungsoberfläche des Portals.

spontan sehe ich zwar nur maxxfree und 8cent und freidns4free und maxxlimit aber vielleicht findest du eindeutigere Angaben.

das ist sowieso noch ungeklärt ob der Begriff "prepaid" für alle Verträge mit Vorabkasse gelten kann/darf/muss oder ob dies speziell nur im Telekommunikationsbereich mit BVorkasse und zeitnaher Abrechnung gilt.

ich selber finde dazu leider keine eindeutigen Angaben.

erforderlich sei zum Telefonieren, dass Verbindungen gekappt würden mit Verbrauch des Guthabens und erweckt auch sonst

war deine Aussage nicht dass es um datenverbindungen geht?