Benutzer kaverkarl schrieb:
Hallo Mir ist es genauso ergangen , mit dem unterschied , das der Vergindungsaufbau von gigantischen 2 Sekunden im August 2002 war .
Die Abrechnung kam aber erst im November .
Ende September habe ich mir einen neuen Rechner zugelegt , den alten plattgemacht und verkauft .
Habe also keine Beweise mehr .
Ich weiss nur noch , das mein 0190-Warner zu der Zeit reagiert hat . Ist das nicht seltsam ?
Jedenfalls habe ich bis heute jeder Zahlungsaufforderung wiedersprochen , ebenfalls beim Amtsgericht Lünfeld . Mitlerweile habe ich einen Anwalt eingeschaltet
Guten Morgen,
Wenn Du ein RA eingeschalten hast, in wie weit kennt er die Foren
www.dialerundrecht.de
www.dialerschutz.de
www.computerbetrug.de
www.bsi-fuer-buerger.de
Wenn man mit diesen Erkenntnissen, die diese Foren bislang abgeben haben, müßte man mit RA-Hilfe der Schlußakt setzen können.
In Deinem fall kann man nur sagen, wer verspätet abrechnet, muß damit rechnen, daß der USER seine Nachweise ohne böse Absichten
aus dem PC entfernt hat.
Es gibt genügend Tools, die das sogar automatisch machen.
Als Kaufmann muß man immer der Beweislast Folge leisten, insbesonders dann, wenn der Vorgang nicht abgerechnet ist.
Siehe ein Thread auszugsweise von computerbetrug
Wenn Umsätze in hohen Summen auf auf kaufmännisch unsichere Art
getätigt werden, verläßt sich der Kaufmann nicht nur auf die § des BGB,
sondern läßt den Kunden mittels Unterschrift das Geschäft bestätigen.
Dieser wird nur eine Unterschrift zur Bestätigung leisten, wenn er sieht, für was er zahlt und für was er unterschreibt.
Das wäre im Internet ebenso möglich über eine Rückbestätigung per Mail, ob er die Kosten für die Seiten übernehmen will.(Elektr. Unterschr).
Auch auf einem EVN könnte man über eine von Hand eingewählte Pin-
oder ID-Nummer den Willensnachweis des Kunden sichtbar machen.
Wer hat für Risiken der unsicheren Geschäftsführung aufzukommen??
Doch nicht die Verbraucher!!
Hier daran zu arbeiten, wäre Pflicht aller Internetanbieter, sowie die, die an der TKV beteiligten Gesetzgebung.
mfg
westok