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Gebühr für Sim Karte


27.01.2006 14:29 - Gestartet von xxxl
Hallo an alle Formumteilnehmer.

Solltet Ihr nach regulärer Kündigung eine Gebühr für eine nicht zurückgeschickte Sim-Karte belastet bekommen erhebt Einspruch.

Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrer Antwort auf meinen Widerspruch gegen die o.g. Gebühr in meiner letzten Handyrechnung nehmen Sie Bezug darauf, dass auf den Rechnungen im Frühjahr 2004 auf die Einführung dieser Gebühr 'ausdrücklich hingewiesen' wurde.

Dieser Hinweis, der zudem an einer Stelle plaziert war, wo sonst allgemeine Werbung abgedruckt wurde, hat rechtlich keinerlei bindende Wirkung. In der bei Vertragsabschluss gültigen AGB und Preisliste gab es diese Gebühr nicht.

Ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen und stelle fest:
- dass AGB-Änderungen einer ausdrücklichen Schriftform bedürfen und nicht nur als Mitteilung auf der Rechnung abgedruckt werden dürfen.
- dass in AGB-Änderungen explizit auf eine schriftliche Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden muss. Stattdessen haben Sie nur eine teure 0180er Telefonnummer als Widerrufsmöglichkeit angegeben.
- nach §305c BGB kommen 'Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.' Dieser Teil der AGB ist somit nichtig.
- die SIM-Karte sich nicht im Besitz von Talkline befindet, sondern von mir bei Vertragsabschluss käuflich erworben wurde. Eine Eigentumsübertragung an Talkline oder gar Schenkung o.ä. hat nicht stattgefunden.

Sollte die beanstandete Gebühr in Höhe von 8,97 EUR, die zusammen mit der letzten Rechnung unberechtigterweise von meinem Konto per Lastschrift eingezogen wurde, von Ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zurück überwiesen worden sein, werde ich der Lastschrift widersprechen. Ich werde dann den Rechnungsbetrag abzüglich der o.g. Gebühr und Aufwandspauschale an Talkline überweisen.

Abschließend stelle ich fest:
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Rücksendung der SIM-Karte gegangen wäre, hätten Sie in Ihrem Kündigungs-Bestätigungsschreiben vom 13.12.2004 auf die entsprechende Klausel hingewiesen. Es handelt sich also vermutlich um eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die von den Gerichten jedoch ausdrücklich verboten wurde. Ich habe persönlich kein Interesse an der deaktivierten SIM-Karte und biete Ihnen hiermit an, diese innerhalb von 14 Tagen bei mir abzuholen. Danach wird die Karte vernichtet.
Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein sein, behalte ich mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte über meinen Anwalt gegen Sie einzuleiten und Ihnen alle entstehenden Kosten (Anwalt, Rückbuchungsgebühr, Porto etc.) in Rechnung zu stellen.'


Gruß XXXL
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[1] nic69 antwortet auf xxxl
27.01.2006 14:34
Benutzer xxxl schrieb:
Hallo an alle Formumteilnehmer.

Solltet Ihr nach regulärer Kündigung eine Gebühr für eine nicht zurückgeschickte Sim-Karte belastet bekommen


ich bekam sogar ein Schreiben von deren Rechtsanwälten, obwohl ich kündigte, alles fristgerecht ablieferte und über alles eine Bestätigung bekam. VV scheint nichts unversucht zu lassen um zusätzlich an Geld zu kommen. ;-)



erhebt Einspruch.

Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrer Antwort auf meinen Widerspruch gegen die o.g. Gebühr in meiner letzten Handyrechnung nehmen Sie Bezug darauf, dass auf den Rechnungen im Frühjahr 2004 auf die Einführung dieser Gebühr 'ausdrücklich hingewiesen' wurde.

Dieser Hinweis, der zudem an einer Stelle plaziert war, wo sonst allgemeine Werbung abgedruckt wurde, hat rechtlich keinerlei bindende Wirkung. In der bei Vertragsabschluss gültigen AGB und Preisliste gab es diese Gebühr nicht.
Ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen und stelle fest:
- dass AGB-Änderungen einer ausdrücklichen Schriftform bedürfen und nicht nur als Mitteilung auf der Rechnung abgedruckt werden dürfen.
- dass in AGB-Änderungen explizit auf eine schriftliche Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden muss. Stattdessen haben Sie nur eine teure 0180er Telefonnummer als
Widerrufsmöglichkeit angegeben.
- nach §305c BGB kommen 'Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.' Dieser Teil der AGB ist somit nichtig.
- die SIM-Karte sich nicht im Besitz von Talkline befindet, sondern von mir bei Vertragsabschluss käuflich erworben wurde. Eine Eigentumsübertragung an Talkline oder gar Schenkung o.ä.
hat nicht stattgefunden.

Sollte die beanstandete Gebühr in Höhe von 8,97 EUR, die zusammen mit der letzten Rechnung unberechtigterweise von meinem Konto per Lastschrift eingezogen wurde, von Ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zurück überwiesen worden sein, werde ich der Lastschrift widersprechen. Ich werde dann den Rechnungsbetrag abzüglich der o.g. Gebühr und Aufwandspauschale an Talkline überweisen.

Abschließend stelle ich fest: Wenn es Ihnen tatsächlich um die Rücksendung der SIM-Karte gegangen wäre, hätten Sie in Ihrem Kündigungs-Bestätigungsschreiben vom 13.12.2004 auf die entsprechende Klausel hingewiesen. Es handelt sich also vermutlich um eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die von den Gerichten jedoch ausdrücklich verboten wurde. Ich habe persönlich kein Interesse an der deaktivierten SIM-Karte und biete Ihnen hiermit an, diese innerhalb von 14 Tagen bei mir abzuholen. Danach wird die Karte vernichtet. Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein sein, behalte ich mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte über meinen Anwalt gegen Sie einzuleiten und Ihnen alle entstehenden Kosten (Anwalt, Rückbuchungsgebühr, Porto etc.) in Rechnung zu stellen.'


Gruß XXXL
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[1.1] eddel antwortet auf nic69
27.01.2006 17:29
Benutzer nic69 schrieb:
Benutzer xxxl schrieb:
Hallo an alle Formumteilnehmer.

Solltet Ihr nach regulärer Kündigung eine Gebühr für eine nicht zurückgeschickte Sim-Karte belastet bekommen


ich bekam sogar ein Schreiben von deren Rechtsanwälten, obwohl ich kündigte, alles fristgerecht ablieferte und über alles eine Bestätigung bekam. VV scheint nichts unversucht zu lassen um zusätzlich an Geld zu kommen. ;-)

...usw...

Wer ist 'VV' ???
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[1.1.1] xxxl antwortet auf eddel
29.01.2006 14:48
Ich denke mit VV ist Viktor Vox (=Anbieter) gemeint.

Schönes Wochenende
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[1.1.1.1] spunk_ antwortet auf xxxl
29.01.2006 15:05
Benutzer xxxl schrieb:
Ich denke mit VV ist Viktor Vox (=Anbieter) gemeint.

die berechnen dafür aber satte 30EUR - okay in der Kündigungsbestätigung wird darauf dick gedruckt hingewiesen.


Sinnvoll meiner Meinung: Ein schriftliche Erklärung des Datenschutzbeauftragten fordern übder die Vernichtung personenbezogener Daten die auf eben dieser Karte enthalten sind. Gleichzeitig auch das Löschen personenbezogener Daten ganz allgemein Bestätigen lassen.
Der erhöhte Aufwand macht VV sicher Freude und schafft Arbeitsplätze.
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[2] RE: Gebühr für Sim Karte - Nepp auch bei easyMobile von Talkline?
hscd antwortet auf xxxl
29.01.2006 16:20
Danke für die Info!

Versucht Talkline diesen 'SIM-Pfand-Nepp' eigentlich auch bei ihrem Discount-Ableger easyMobile oder gibt es da wider Erwarten anständigere AGB?


Benutzer xxxl schrieb:
Hallo an alle Formumteilnehmer.

Solltet Ihr nach regulärer Kündigung eine Gebühr für eine nicht zurückgeschickte Sim-Karte belastet bekommen erhebt Einspruch.

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