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Guckt Euch mal das an


26.08.2002 21:33 - Gestartet von IBF
Hallo Leute,

weiter unten seht Ihr das Schreiben, das ich an TL schicken will. Guckt es Euch an sagt mir bitte Eurer Meinung.


Sehr geehrte Frau xy,
sehr geehrte Frau ab,

ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens vom 22.8.2002 und somit auch den Eingang eines „Verbindungs­nachweises“. Bei der Durchsicht und Prüfung des von Ihnen erstellten „Verbindung­snachweises“ sind allerdings mehr Fragen als Antworten entstanden und so bitte ich um eine Antwort für die unten stehenden Fragen. Ihren „Verbindun­gsnachweis“ werde ich in dieser Form nicht anerkennen.

1) Warum dauert die Versendung des Verbindungsnachweises so lange? Hätten Sie wesentlich früher auf mein Anliegen reagiert, dann hätten Sie sich die Mahnung und die Beauftragung des Inkassobüros sparen können. Die Mahngebühren werden von mir nicht beglichen.
2) Warum wird nicht sekundengenau abgerechnet?
3) Es ist sehr auffallend, dass dieser „Verbindun­gsnachweis“ kein Ausdruck ist, so wie man ihn bei der DT. Telekom bekommen würde, sondern mit dem Tabellenprogramm MS-EXCEL von der Fa. Microsoft erstellt worden ist. Damit ist einer Manipulation des Nachweises Tür und Tor geöffnet. Bitte nehmen Sie zu diesem Punkt Stellung.
4) Bitte erklären Sie mir das technische Phänomen, wie man mit einem analogen Anschluss für ein paar Sekunden 2 Internetverbindungen aufbauen kann.
5) Die Preise schwanken pro Minute zwischen 4,03 cent und 4,30 cent. Wie kann denn das sein??? Bitte schicken Sie mir Ihre Preisliste, die für den Monat Februar und März gültig waren, so wie den Nachweis der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation. Zu diesem Punkt kann man sagen, dass, je länger die Verbindungsdauer ist, um so teuerer ist der Minutenpreis.
6) Ihre aufsummierte Zahl der Gesamtverbindungsdauer von 49740 sec. bzw. die Summe für des Gesamtentgelt kann ich auch nicht nachvollziehen. Vielleicht haben Sie in Ihrer Excel-Tabelle einen Additionsfehler. Auch hier bitte ich um eine Stellungsnahme.
7) Die Häufigkeit eines Verbindungsaufbaus an einem Tag (z.B.: am 18.02.02) laut Ihrer Aufstellung ist blanker Unsinn. Für ein paar Minuten im Internet surfen, dann die Verbindung abbrechen und nach ein paar Minuten/Sekunden wieder im Internet surfen, macht wirklich keinen Sinn. Auch hier gehe ich von einem Fehler Ihrerseits aus.
8) Am 18 Februar war ich gar nicht zu Hause, also konnte ich auch nicht im Internet surfen. Diese Aussage ist jederzeit beweisbar und weitere Familienmitglieder sind in meinem Haushalt nicht vorhanden.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

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[1] talkline ole antwortet auf IBF
27.08.2002 09:15
ICH finde, dass sich das gut anhört, aber ich bin ja kein rechtsberater oder anwalt. ich warte auch täglich auf den brief des inkasso-büros.
ich habe dazu dann noch ne anmerkung, vielleicht kann "ron" was dazu sagen:
eins der ersten formschreiben lautete sinngemäss: "ein EVN ist NICHT möglich, weil die TELEKOM keine mehr ausstellt" - bei so einer aussage ist es doch sehr merkwürdig, dass TALKLINE plötzlich DOCH welche ausstellt. erst die behauptung, es ginge (grundsätzlich) nicht, dann die aussage, dass es doch geht. bei einer rückfrage bei der TELEKOM wurde mir bestätigt, dass TELEKOM die daten wirklich nicht speichert, wenn dann müßte das TALKLINE selber machen. das kann doch nur betrug sein, wenn die vorher behaupten ein EVN wäre generell nicht möglich !!!!! ODER ???????????
ich bin wirklich mal auf meinen gespannt, da ich in dem umstrittenen zeitraum einige tage im krankenhaus vebrachte...
noch eine frage: muß ich gegen den inkasso-brief offiziell WIDERSPRUCH einlegen ???
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[1.1] IBF antwortet auf talkline ole
27.08.2002 11:38
Hi,

würde in Deinem Fall Widerspruch einlegen. Sicher ist sicher, da ich nicht genau weiß, wie das juristisch aussieht.

Gruß
IBF
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[2] Quehl antwortet auf IBF
30.08.2002 18:44
Benutzer IBF schrieb:
Hallo Leute,

weiter unten seht Ihr das Schreiben, das ich an TL schicken will. Guckt es Euch an sagt mir bitte Eurer Meinung.


Sehr geehrte Frau xy,
sehr geehrte Frau ab,

ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens vom 22.8.2002 und somit auch den Eingang eines „Verbindungs­nachweises“. Bei der Durchsicht
und Prüfung des von Ihnen erstellten „Verbindung­snachweises“ sind allerdings mehr Fragen als Antworten entstanden und so bitte ich um eine Antwort für die unten stehenden Fragen. Ihren „Verbindun­gsnachweis“ werde ich in dieser
Form nicht anerkennen.

1) Warum dauert die Versendung des Verbindungsnachweises so lange? Hätten Sie wesentlich früher auf mein Anliegen reagiert, dann hätten Sie sich die Mahnung und die Beauftragung des Inkassobüros sparen können. Die Mahngebühren werden von mir nicht beglichen.
2) Warum wird nicht sekundengenau abgerechnet?
3) Es ist sehr auffallend, dass dieser „Verbindun­gsnachweis“ kein Ausdruck ist, so wie man ihn bei der DT. Telekom bekommen würde, sondern mit dem Tabellenprogramm MS-EXCEL von der Fa. Microsoft erstellt worden ist. Damit ist einer Manipulation des Nachweises Tür und Tor geöffnet. Bitte nehmen Sie zu diesem Punkt Stellung. 4) Bitte erklären Sie mir das technische Phänomen, wie man mit einem analogen Anschluss für ein paar Sekunden 2 Internetverbindungen aufbauen kann.
5) Die Preise schwanken pro Minute zwischen 4,03 cent und 4,30 cent. Wie kann denn das sein??? Bitte schicken Sie mir Ihre Preisliste, die für den Monat Februar und März gültig waren, so wie den Nachweis der Veröffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation. Zu diesem Punkt kann man sagen, dass, je länger die Verbindungsdauer ist, um so teuerer ist der Minutenpreis.
6) Ihre aufsummierte Zahl der Gesamtverbindungsdauer von 49740 sec. bzw. die Summe für des Gesamtentgelt kann ich auch nicht nachvollziehen. Vielleicht haben Sie in Ihrer Excel-Tabelle einen Additionsfehler. Auch hier bitte ich um eine Stellungsnahme.
7) Die Häufigkeit eines Verbindungsaufbaus an einem Tag (z.B.: am 18.02.02) laut Ihrer Aufstellung ist blanker Unsinn. Für ein paar Minuten im Internet surfen, dann die Verbindung abbrechen und nach ein paar Minuten/Sekunden wieder im Internet surfen, macht wirklich keinen Sinn. Auch hier gehe ich von einem Fehler Ihrerseits aus.
8) Am 18 Februar war ich gar nicht zu Hause, also konnte ich auch nicht im Internet surfen. Diese Aussage ist jederzeit beweisbar und weitere Familienmitglieder sind in meinem Haushalt nicht vorhanden.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


2. weglassen. In der Regel wird minutengenau abgerechnet. Sieh Dir in dieser Hinsicht auch noch mal deine Verbindungen an. Angefangene Minuten müssen mitbezahlt werden. Letzten Satz "Diese Aussage... " weglassen. Geht Talkline nichts an.
Eine kurze Unterbrechung könnte stattgefunden haben. Manchmal gibt es da Abbrüche. Ob etwas Sinn macht oder nicht, ist rechtl. unerheblich.
Die Form des Nachweises bleibt Talkline überlassen. Nur vollständig nachvollziehbar muß sie sein.