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Hat Kündigung denn nu Zweck oder Nicht?!?


03.02.2001 15:19 - Gestartet von Teddy-22
Hallo!

Ich habe seit ca 2 1/2 JAhren einen E-Plus-Vertrag bei TL. Als ich von der Preiserhöhung erfuhr, hab ich telefonisch da nachgefragt. Bei der Hotline hat man mir gesagt, daß ich auch die Möglichkeit hätte, über die Kurzmitteilungszantrale von TL meine SMS für 33 Pfg zu versenden. DIESER Preis bliebe vorerst noch konstant. Im Gegensatz zu den momentan 29 Pfg von E-Plus ist das aber:
1. nach §28 TKV eine Vertragsänderung zu ungunsten des Kunden

2. nach AGB eine Erhöhung der Entgelte von mehr als 7%.

Meine Frage: Hat eine Kündigung unter Berufung auf einen dieser beiden Punkte denn nu Zweck oder nicht???

Für Antworten wäre ich dankbar!

MfG
Teddy
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[1] bodo_wunderlich antwortet auf Teddy-22
03.02.2001 15:47
Benutzer Teddy-22 schrieb:

Ich habe seit ca 2 1/2 JAhren einen E-Plus-Vertrag bei TL. Als Als ich von der Preiserhöhung erfuhr, hab ich telefonisch da nachgefragt. Bei der Hotline hat man mir gesagt, daß ich auch die Möglichkeit hätte, über die Kurzmitteilungszantrale von TL TL meine SMS für 33 Pfg zu versenden. DIESER Preis bliebe vorerst noch konstant. Im Gegensatz zu den momentan 29 Pfg von von E-Plus ist das aber:
1. nach §28 TKV eine Vertragsänderung zu ungunsten des Kunden

2. nach AGB eine Erhöhung der Entgelte von mehr als 7%.

Meine Frage: Hat eine Kündigung unter Berufung auf einen dieser beiden Punkte denn nu Zweck oder nicht???

Hai,

aber sicher.

Du bist _nicht_ verpflichtet, das SMS-Gateway von Talkline zu benutzen --> damit _hast_ Du ab 01.03.2001 eine Kostenerhöhung.

Ciao,

Bodo
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[1.1] Teddy-22 antwortet auf bodo_wunderlich
03.02.2001 16:10
Benutzer bodo_wunderlich schrieb:


Hai,

aber sicher.

Du bist _nicht_ verpflichtet, das SMS-Gateway von Talkline zu benutzen --> damit _hast_ Du ab 01.03.2001 eine
Kostenerhöhung.

Ciao,

Bodo

Eine Kostenerhöhung hätte ich ja so oder so! Auch wenn ich das SMS-Gateway von TL nutzen würde, müsste ich ja pro SMS 5 Pfg mehr zahlen.
Nur: Erkennen die das auch an?!?

Teddy
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[1.1.1] bodo_wunderlich antwortet auf Teddy-22
03.02.2001 16:44
Benutzer Teddy-22 schrieb:

Eine Kostenerhöhung hätte ich ja so oder so! Auch wenn ich das das SMS-Gateway von TL nutzen würde, müsste ich ja pro SMS 5 Pfg mehr zahlen. Nur: Erkennen die das auch an?!?

Tja, wenn Sie "lustig" sind, können sie Dir schreiben: "Erkennen wir nicht an" ... Dann kommt es darauf an, ob Du es "durchziehen" willst, oder nicht (sprich: ob Du genug Nerven hast).

M.E.: Preiserhöhung --> Sonderkündigungsrecht: Liegt vor, also kannst Du kündigen.

Ciao,

Bodo
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[1.1.1.1] Teddy-22 antwortet auf bodo_wunderlich
05.02.2001 22:34
Benutzer bodo_wunderlich schrieb:

Tja, wenn Sie 'lustig' sind, können sie Dir schreiben: 'Erkennen wir nicht an' ... Dann kommt es darauf an, ob Du es 'durchziehen' willst, oder nicht (sprich: ob Du genug Nerven hast).

M.E.: Preiserhöhung --> Sonderkündigungsrecht: Liegt vor,
also kannst Du kündigen.

Ciao,

Bodo


Ich habe heute die Kündigung abgeschickt. Mal abwarten, was passiert. Ich werde Euch jedenfalls auf dem Laufenden halten!

Teddy
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[1.1.1.1.1] qntal antwortet auf Teddy-22
07.02.2001 00:02
Benutzer Teddy-22 schrieb:

Ich habe heute die Kündigung abgeschickt. Mal abwarten, was passiert. Ich werde Euch jedenfalls auf dem Laufenden halten!

Bin auch von dem Problem "betroffen", möchte ebenfalls kündigen.
Könntest Du hier oder mir direkt per E-Mail (news@hol.st)Deine Kündigung posten, weil ich durch den ganzen AGB und TKV-Kram nicht so ganz durchsteige und nicht sicher bin, auf welche Paragraphen usw. ich mich berufen muß.

Wäre echt nett !
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[1.1.1.1.1.1] papi antwortet auf qntal
07.02.2001 08:13
Benutzer qntal schrieb:

Könntest Du hier oder mir direkt per E-Mail (news@hol.st)Deine (news@hol.st)Deine Kündigung posten, weil ich durch den ganzen ganzen AGB und TKV-Kram nicht so ganz durchsteige und nicht sicher bin, auf welche Paragraphen usw. ich mich berufen muß.

Wäre echt nett !

Wie wäre es damit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der von Ihnen vorgenommenen Preiserhöhung für SMS in Fremdnetze mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Mobilfunk-Vertrag

Mobilfunk-Rufnummer: ***
Talkline Kunden-Nummer: ***

hiermit zum 1. März 2001.

Bezüglich der Sonderkündigung beziehe ich mich dabei auf die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, in der es heißt:
„§ 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsänderungen
...(3) Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen....“
sowie
㤠1 Anwendungsbereich
...(2) Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam....“.

(Die in Ihren AGB Punkt 5.7 enthaltene ‚7%-Klausel‘ halte ich für unwirksam, da sie das Sonderkündigungsrecht zuungunsten des Kunden einschränkt.)

Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.


Mit freundlichen Grüßen...

Gruß,
Papi
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[1.1.1.1.1.1.1] Teddy-22 antwortet auf papi
09.02.2001 15:56
Benutzer papi schrieb:

Wie wäre es damit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der von Ihnen vorgenommenen Preiserhöhung für SMS in Fremdnetze mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch Gebrauch und kündige meinen Mobilfunk-Vertrag

Mobilfunk-Rufnummer: ***
Talkline Kunden-Nummer: ***

hiermit zum 1. März 2001.

Bezüglich der Sonderkündigung beziehe ich mich dabei auf die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, in der es heißt: „§ 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsänderungen ...(3) Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen....“
sowie
„§ 1 Anwendungsbereich ...(2) Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam....“.

(Die in Ihren AGB Punkt 5.7 enthaltene ‚7%-Klausel‘ halte ich für unwirksam, da sie das Sonderkündigungsrecht zuungunsten des Kunden einschränkt.)

Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.


Mit freundlichen Grüßen...

Gruß,
Papi


Hallo Papi!

Im Großen und Ganzen hat meine Kündigung den gleichen Inhalt. Nur das mit der Kündigungsbestätigung habe ich vergessen.
Hast Du denn mit Deiner Kündigung Erfolg gehabt?

Teddy
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[1.1.1.1.1.1.2] temitrion antwortet auf papi
11.02.2001 16:36
Hi,
habe ein ähnliches Schreiben aufgesetzt und auch mit Paragrafen argumentiert. Die von der Hotline haben mir aber zu verstehen gegeben, dass ich von dem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch machen kann, da ich Kunde von Talkline und nicht von Eplus bin. (Die Dame an Telefon hat das richtig gut auswendig gelernt!). Weisst du was ich jetzt machen soll? Ich bin mir sicher, dass ich im Recht bin, aber was mache ich, wenn ein Antwortschreiben zurückkommt mit der auch schon im Forum aufgelisteten Nachricht? Und was mache ich, wenn ich keine Nachricht bekomme? Woher weiss ich, dass die Kündigung doch geklappt hat und nicht Talkline einfach zu langsam und verpeilt war und mir womöglich noch weiter Rechnungen schickt?
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[1.1.1.1.1.1.2.1] www.telecommunity.de antwortet auf temitrion
11.02.2001 17:08
Hole Dir Rat beim Verbraucherservice der Regulierungsbehörde (http://www.regtp.de/service/start/fs_02.html).

Falls alles nicht klappt, kannst Du ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörte veranlassen... (http://www.regtp.de/service/start/in_02-03-00-00-00_m/fs.html).

Benutzer temitrion schrieb:

Hi, habe ein ähnliches Schreiben aufgesetzt und auch mit Paragrafen argumentiert. Die von der Hotline haben mir aber zu zu verstehen gegeben, dass ich von dem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch machen kann, da ich Kunde von Talkline und nicht nicht von Eplus bin. (Die Dame an Telefon hat das richtig gut auswendig gelernt!). Weisst du was ich jetzt machen soll? Ich bin mir sicher, dass ich im Recht bin, aber was mache ich, wenn ein Antwortschreiben zurückkommt mit der auch schon im Forum aufgelisteten Nachricht? Und was mache ich, wenn ich keine Nachricht bekomme? Woher weiss ich, dass die Kündigung doch geklappt hat und nicht Talkline einfach zu langsam und
verpeilt war und mir womöglich noch weiter Rechnungen schickt?
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] temitrion antwortet auf www.telecommunity.de
11.02.2001 18:12
Danke,
habe denen von der Regierungsbehörde eine mail geschickt und hoffe die können mit neuen Tips etwas Licht in die Sache bringen...
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Teddy-22 antwortet auf temitrion
12.02.2001 00:19
Benutzer temitrion schrieb:

Danke, habe denen von der Regierungsbehörde eine mail geschickt und hoffe die können mit neuen Tips etwas Licht in die Sache bringen...

Wenn die sich melden, halte uns bitte auf dem Laufenden!!!

Teddy
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Information von der Regulierungsbehoerde
temitrion antwortet auf Teddy-22
13.02.2001 14:01
Hier die neuen Erkenntnisse wie versprochen. Leider kann mir die Regulierungsbehoerde nicht weiterhelfen, da sie eigentlich nicht fuer Rechtsberatung, sondern nur als Wegweiser für Anfragen der Endverbraucher zustaendig ist. Inhalt des Schreibens war somit, dass ich mich an eine Rechtsberatung wenden solle...


Fuer interessierte die ganze mail ...

Verbraucherservice der Regulierungsbehörde
...

Erlauben Sie mir eingangs einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des
Zuständigkeitsbereichs der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post.

Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 25. Juli 1996
die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post im Bereich der Telekommunikation festgelegt. Zweck des Gesetzes ist
es, durch Regulierung den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend
angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine
Frequenzordnung festzulegen. Die Regulierungsbehörde überwacht danach die
Einhaltung des TKG und der gemäß diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen
ergangenen Auflagen, Anordnungen und Verfügungen, insbesondere die
Einhaltung der einem Lizenznehmer erteilten Auflagen.

Beim Verbraucherservice der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post( Reg TP )geht es in erster Linie darum, dass sich der Endverbraucher
über seine Rechte auf dem Gebiet des Telekommunikations-Kundenschutzes
(Rechtsgrundlage ist hier die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV)) informieren kann. Gleichfalls soll der Verbraucherservice auch als
Wegweiser für Anfragen der Endverbraucher zur Verfügung stehen.

Eine Rechtsberatung ist nicht vorgesehen. .

Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit
können Leistungsbeschreibungen und Entgelte ändern.

Nach § 28 Abs. 2 TKV können Verträge durch Veröffentlichung der Änderungen
im Amtsblatt der Regulierungsbehörde und die Möglichkeit der Einsichtnahme
bei den Geschäftsstellen des entsprechenden Unternehmens geändert werden.
Bei Änderungen zuungunsten des Kunden kann der betroffene Kunde das
Vertragsverhältnis gemäß § 28 Abs. 2 TKV für den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Laut Begründung zu § 28 TKV ist in
diesem Fall nur eine individuelle, schriftliche Information des Kunden als
geeignet anzusehen. Vor dieser Information wird die Änderung gemäß § 28 Abs.
3 Satz 4 TKV nicht wirksam.
Die Entscheidung über die konkrete Form dieses Hinweises obliegt den
zuständigen Gerichten.

Eine Veröffentlichung der Änderungen der Tarife des Anbieters Talkline in
meinem Amtsblatt liegt bisher nicht vor.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass Änderungen von Tarifen nicht nur nach
den Vorschriften des § 28 Abs. 2, 3 TKV, sondern auch nach § 2 AGB - Gesetz
erfolgen können.

Da mir Ihre Vertragssituation im Einzelnen nicht bekannt ist und Ihre
konkreten Vertragsunterlagen nicht vorliegen, ist eine Bewertung Ihrer
speziellen Vertragsangelegenheit nicht gegeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen insoweit weiterhelfen. Sollten Sie
weitergehende vertragsrechtliche Anfragen haben, bitte ich Sie sich an eine
Rechtsberatung zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bärbel Bergmann
verbraucherservice@regtp.de
Fon 030 22480 571
Fax 030 22480 517
13.02.01
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] RE: Information von der Regulierungsbehoerde/Gibts Leute die nun wissen, was lo
logifrech0019 antwortet auf temitrion
14.02.2001 21:37
Hi Leute,

kennt sich jemand in diesem Punkt richtig gut aus ? Ist es nun gültig oder nicht ?

Vielen Dank im voraus.

L.#





Benutzer temitrion schrieb:

Hier die neuen Erkenntnisse wie versprochen. Leider kann mir die Regulierungsbehoerde nicht weiterhelfen, da sie eigentlich eigentlich nicht fuer Rechtsberatung, sondern nur als Wegweiser für Anfragen der Endverbraucher zustaendig ist. Inhalt des Schreibens war somit, dass ich mich an eine Rechtsberatung wenden solle...


Fuer interessierte die ganze mail ...

Verbraucherservice der Regulierungsbehörde
...

Erlauben Sie mir eingangs einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post.

Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom vom 25. Juli 1996 die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Bereich der Telekommunikation festgelegt. Zweck des Gesetzes ist es, durch Regulierung den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Die Regulierungsbehörde überwacht überwacht danach die Einhaltung des TKG und der gemäß diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen ergangenen Auflagen, Anordnungen und Verfügungen, insbesondere insbesondere die Einhaltung der einem Lizenznehmer erteilten Auflagen.

Beim Verbraucherservice der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post( Reg TP )geht es in erster Linie darum, dass sich der Endverbraucher
über seine Rechte auf dem Gebiet des
Telekommunikations-Kundenschutzes
(Rechtsgrundlage ist hier die
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV)) informieren kann. Gleichfalls soll der
Verbraucherservice auch als Wegweiser für Anfragen der Endverbraucher zur Verfügung stehen.

Eine Rechtsberatung ist nicht vorgesehen. .

Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit können Leistungsbeschreibungen und Entgelte ändern.

Nach § 28 Abs. 2 TKV können Verträge durch Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der Regulierungsbehörde und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei den Geschäftsstellen des entsprechenden Unternehmens geändert werden.
Bei Änderungen zuungunsten des Kunden kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis gemäß § 28 Abs. 2 TKV für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Laut Begründung zu § 28 TKV ist in
diesem Fall nur eine individuelle, schriftliche Information des Kunden als geeignet anzusehen. Vor dieser Information wird die Änderung gemäß § 28 Abs.
3 Satz 4 TKV nicht wirksam.
Die Entscheidung über die konkrete Form dieses Hinweises obliegt den
zuständigen Gerichten.

Eine Veröffentlichung der Änderungen der Tarife des Anbieters Talkline in
meinem Amtsblatt liegt bisher nicht vor.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass Änderungen von Tarifen nicht nur nach den Vorschriften des § 28 Abs. 2, 3 TKV, sondern auch nach § 2
2 AGB - Gesetz
erfolgen können.

Da mir Ihre Vertragssituation im Einzelnen nicht bekannt ist und Ihre konkreten Vertragsunterlagen nicht vorliegen, ist eine Bewertung Ihrer speziellen Vertragsangelegenheit nicht gegeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen insoweit weiterhelfen. Sollten Sie weitergehende vertragsrechtliche Anfragen haben, bitte ich Sie Sie sich an eine
Rechtsberatung zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bärbel Bergmann
verbraucherservice@regtp.de
Fon 030 22480 571
Fax 030 22480 517
13.02.01
Menü
[1.1.1.1.1.2] rix antwortet auf qntal
09.02.2001 16:04
sieh mal bei "papi" nach.
gruss