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Nutzungssperre von Talkline


26.06.2002 20:52 - Gestartet von Mona
Talkline hat mir bereits in der 1. Mahnung eine Zahlungsfrist gesetzt und gedroht bei Nicht-Zahlung "den Zugang zum Talkline-Netz" zu sperren. Das wäre mir ja egal bzw. gerade recht. Aber können jetzt irgendwelche Sperrungsgebühren auf mich zukommen?? Außerdem würde mich interessieren, ob man durch Überweisung einer angemessenen Summe das Mahnverfahren hinauszögern kann und ob es Fristen gibt, ab wann bzw. nach wie viel Mahnungen die Sache an ein Inkasso-Unternehmen geht. Wer weiß dazu etwas?
Danke und Gruß Mona.
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[1] Mona antwortet auf Mona
28.06.2002 08:49
Benutzer Mona schrieb:
Talkline hat mir bereits in der 1. Mahnung eine Zahlungsfrist gesetzt und gedroht bei Nicht-Zahlung "den Zugang zum Talkline-Netz" zu sperren. Das wäre mir ja egal bzw. gerade recht. Aber können jetzt irgendwelche Sperrungsgebühren auf mich zukommen?? Außerdem würde mich interessieren, ob man durch Überweisung einer angemessenen Summe das Mahnverfahren hinauszögern kann und ob es Fristen gibt, ab wann bzw. nach wie viel Mahnungen die Sache an ein Inkasso-Unternehmen geht. Wer weiß dazu etwas?
Danke und Gruß Mona.

Hallo ihr alle,
kann mir jemand netterweise meine Fragen beantworten? Würde mich seeeeehr freuen. Gruß Mona
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[1.1] Waylon antwortet auf Mona
28.06.2002 09:53
Überweisung einer angemessenen Summe das Mahnverfahren hinauszögern kann und ob es Fristen gibt, ab wann bzw. nach wie viel Mahnungen die Sache an ein Inkasso-Unternehmen geht.

1.Mahnung mit Androhung der Zugangssperrung; Mahngebühr 2,50€; Zahlungsfrist 2 Wochen.
2. und letzte Mahnung mit Mitteilung über erfolgte Zugangssperrung 3 Wochen nach 1.Mahnung; ohne erneute Mahngebühr; Zahlungsfrist 2 Wochen, danach Abgabe an Inkasso-Unternehmen mit zusätzlichen Kosten

(Was ich nun machen werde, weiß ich noch nicht - bei mir geht's 'nur' um 30 € !)

Ciao,
Waylon
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[1.1.1] Mona antwortet auf Waylon
28.06.2002 12:09
Benutzer Waylon schrieb:
Überweisung einer angemessenen Summe das Mahnverfahren hinauszögern kann und ob es Fristen gibt, ab wann bzw.
nach
wie viel Mahnungen die Sache an ein Inkasso-Unternehmen geht.

1.Mahnung mit Androhung der Zugangssperrung; Mahngebühr 2,50€; Zahlungsfrist 2 Wochen.
2. und letzte Mahnung mit Mitteilung über erfolgte Zugangssperrung 3 Wochen nach 1.Mahnung; ohne erneute Mahngebühr; Zahlungsfrist 2 Wochen, danach Abgabe an Inkasso-Unternehmen mit zusätzlichen Kosten

(Was ich nun machen werde, weiß ich noch nicht - bei mir geht's 'nur' um 30 € !)

Ciao,
Waylon

Danke, Waylon. Jetzt fehlt nur noch die Antwort auf meine Frage, ob die Nutzungssperre mich etwas kostet? Gruß Mona
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[1.1.1.1] Waylon antwortet auf Mona
28.06.2002 13:36
Benutzer Mona schrieb:
Danke, Waylon. Jetzt fehlt nur noch die Antwort auf meine Frage, ob die Nutzungssperre mich etwas kostet? Gruß Mona

Anscheinend ist wenigstens das umsonst, es wurde jedenfalls auf der 2.Mahnung Nichts entsprechendes vermerkt!

Grüßle,
Waylon