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unrechtmäßige Deaktiverungsgebühr wird berechnet


03.09.2000 08:26 - Gestartet von csh
Wie allen Mobilfunkbenutzern bekann sein dürfte, sind dekativierungsgebühren unzulässig. Es hat hierzur bereits einige Gerichtsurteile gegeben.

TROTZDEM bucht TALKLINE die unzulässige DEAKTIVIERUNGSGEBÜHR ab.

Nehmt also Abstand von dieser Firma. Wer gegen geltende Rechtssprechnungen handelt, gehört vom Markt.

csh
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[1] handman antwortet auf csh
03.09.2000 08:29
Ich habe auch gehört, daß die unrechtmäßig diese Gebühr berechnen.

Das ist eine FRECHHEIT von TALKLINE.

Die sollte man wirlkich vom Markt verbannen. Man darf schließlich mit BETRÜGERN keine Geschäfte machen.

handman