1. Ein Telekom -Mitarbeiter ruf abendes so gegen 16 Uhr in einem Unternehmen an und fragt: Hätten Sie Interesse an unserem neuen Produkt? Die Frau antwortet: Bitte schicken Sie mir was zu?
2. Nach drei Tagen kommt ein Fax mit der Bestätigung: Unten: Ein Widerruf dieser Bestätigung ist nicht möglich. Der Vertrag Beginnt ab xx.xx.xxxx
3. Die Frau überlegt, ob Sie da nicht anrufen sollte und sagen, es ist ein Mißverständnis. Dabei lässt sie sich Zeit. Sie denkt, nach einpaar Tage kann ich auch Anrufen, der Vertrag fängt ja erst nach 3 Wochen an (z.B.)
4. Am Ende denkt Sie, thja ich habe in einem Forum gelesen (z.B. www.telekomtarif.fr), da sollte man ein Vertrag, der nicht gültig ist, gar nicht anfechten. Wozu soll ich ja Geld und Zeit verschwenden, und anrufen? Lassen wir es lieber
5. Die Telekom schickt Mahnungen, dann sperrt den Anschluß und am Ende entscheidet sich die Frau zu klagen.
Frage: Hat die Klage der Frau Aussicht auf Erfolg?
Ergebnis(kurzgefasst): Da der Vertrag unter Kaufleute als geschlossen gilt mit der Zugang des Kaufmänischen Bestätigungsschreibens (muß nicht unbedingt KBS heißen) und mit dem Inhalt des KBS, haben wir in diesem Fall einen gültigen Vertrag. Ausnahmsweise könnte sich der Absender auf die Absendung des kBS nicht berufen, falls er bewußt vom Ergebniss der Vertragsverhandlungen abweicht, dabei ist Sache des Empfängers zu beweisen, daß das Schreiben vom Inhalt der Verhandlungen so erheblich abweicht, daß ihm eine Bindugswirkung nicht zukommt. (dazu BGH Urt. 8.2.2001, veröffentlicht in NJW-RR 2001, 680)
So, Fazit: Die Frau soll beweisen, Sie hat nicht bestellt, sondern nur Infos angefordert,
der Telekom soll beweisen, sie haben über Telefonnaschluß verhandelt:
Die Telekom verhandelt normalerweise über Anschlüße z.B. -> die Rufnummer, über die die Frau bei uns bestellte ist nur für Telefonische bestellungen, oder, die Mitarbeiterin, die die Bestellung entgegennahm ist eine Verkaufsagentin, an dem Tag hatte Sie 120 Bestellungen abgewickelt, warum soll sich genau mit dieser Frau über Broschüren unterhaten; die Frau hat nichts in der Hand, denn Sie darf das Gespräch nicht aufzeichnen.
Ergebnis: Die Klage hat keinen Еrfolg, der Vertrag ist gültig und die Frau muß zahlen.
Abwandlung: Das Gericht auch so entscheiden: Der Vertrag gilt als geschlossen, da die Frau nicht unverzüglich, sondern mit schuldhaftes Verzögern angefochten hatte, ist die Anfechtung nicht gültig. Schlußfolgerung->Vertrag gültig.
Schluß der Gerichtsverhandlung
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer tele2 schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Achso. Dann gibt es also zwischen einem "Telekom-24-Monate-Business-Vertrag" und einem "Renault-24-Monate-lang-je-10-Vel-Satis-Vertrag" einen
Unterschied?
Kannst Du mir bitte den § im HGB nennen, der das
unterscheidet ?
Wo liegt eigentlich die Grenze ?
In dem Fall, was du beschreibst gab es keine mündliche Vorverhandlungen. EIn über Fernsprecher abgeschlossener Vertag ist auch gültig.
Naja, dann sage ich vor Gericht: "Die Firma XY hat den vertrag telefonisch geschlossen". Kein Problem.
Du merkst wahrscheinlich, worauf ich hinauswill ;->
Nein, eigentlich beharrst du nur auf deine unbegründete Meinung
um somit deine Meinung durchzusetzen.
Meine Meinung ist meine Meinung. Die muß ich nicht *durchsetzen*.
Ich kann lediglich versuchen, Dich von den Fakten zu überzeugen.
Dann sollst du auch Fakten angeben - ich hab´s getan - Link zum passenden Urteil, Ron und du jetzt halten nur an der Meinug fets, es sei nicht in unserem Fall zutreffend. Das sehe ich anders, ein Gericht würde es genau so anders sehen.
"genau so anders". Genau. ;-)
Derartige Auftragsbestätigungen gibt es bei der Telekom nicht.
Doch, du hast die aber noch nicht gesehen. Da meinten die Leute vor 200 Jahren, die Erde sei flach, dann hat aber was anderes rausgestellt.
Ich habe mehrere hundert Auftragsbestätigungen für T-Businessverträge gesehen.
Auf keinem einzigen stand drauf, daß ein Widerruf nicht möglich sei.
Im Gegenteil. Es steht seit geraumer Zeit ein Hinweis drauf, daß man -so man Korrekturen vornehmen möchte- die Telekom anrufen, anmailen oder anschreiben soll.
Aber das hatten wir ja schonmal.
Das ist etwa so glaubwürdig, als würde jmd. behaupten, die Telekom male bei T-Umsätzen unter 10,00 EUR/Monat immer einen
Stinkefinger mit auf die Rechnung.
was viel wichtiger ist: Es ist auch nicht so wichtig OB
eine Klage Erfolg hat oder nicht, viel wichtiger ist, ob es
überhaupt zum Prozess kommt. In diesem Fall hatte die
Frau Angst vor so einem Prozess - warum, das kann ich auch
nicht erklären. Vielleicht hatte sie gedacht, die Prozesskosten könnten zu hoch sein, um so eine Kleinigkeit zu streiten.
Gut, das ist aber wieder etwas ***GANZ*** anderes.
Nein, das ist genau das, was wichtig war. Aber offensichtlich kann hier keiner wichtig von unwichtig unterscheiden. Denn ein Prozess wurde auch nicht eröffnet. Gegenüber Talkline auch nicht. Daher gilt: alles hier in diesem Forum sind reine Spekulationen. Wie gesagt, man sollte nicht so selbstbewußt anderen Leuten was erzählen....
Mein Rede.
Vor allem, wenn man behauptet, die Telekom würde "Widerruf nicht möglich" qauf Auftragsbestätigungen schreiben.
Motto: "Ich habe gedacht, der nette Mann, der plötzlich vor
der Haustür stand und sagte, er sei von der Sparkasse, tauscht
mir meine 30.000,- DM gegen Euro und kommt am nächsten Tag wieder".
Auch ein Urteil zu Gunsten von der Telekom ist nach geltendem
Recht möglich,
Nein.
Beweise...
Och, die finden sich allein schon durch die Lektüre des BGB und des HGB. Viele, viele bunte §§. Jeder für sich ein "Beweis".
deshalb besteht die reele Chance den Prozess zu verlieren.
Welchen Prozess ?
Ein eventueller Prozess...
Motto: "Ich habe gedacht, ich könne bei Rot über die Straße gehen. Schließlich habe ich kein Auto gesehen. Gut, vielleicht hätte ich vorher auch 'mal nach links und rechts schauen sollen."
Es kam doch noch gar nicht zum Prozess ...
Sie hatte doch vorher schon "gedacht" und damit das Handtuch
geschmissen.
In diesem Fall war die Verspätung bei der Anfechtung
entscheidend.
Nein.
Doch - §120 BGB - Anfechtungserklärung muß sofort abgegeben werden, ohne schuldhaftes Verzögern.
MANN !!! ES IST ABER NICHTS ANZUFECHTEN !!!
Die Telekom hat in diesem Fall die rechtliche Grundlage so ein Satz in ihre Bestätigung reinzuschreiben.
Die Telekom schreibt aber diesen Satz nicht die Auftragsbestätigungen rein.
Tut sie doch, aber eben nur bei Buisnesskunden
Nein. Hat sie auch noch nie.
Ansonsten gilt: Beweise ?
Sie schreibt das genausowenig wie: "Vielen Dank für Ihren Auftrag. Das Wetter war heute gar nicht so gut und mit den Erdbeeren geht es langsam zu Ende. Der Vertrag beginnt am
08.07.2002 ...".
UND DAS IST DER ENTSCHEIDENE PUNKT!
Nicht einmal, würde sie es tatsächlich reinschreiben.
Denn auch wenn die Telekom kein Recht im Gerichtsaal
bekommt,
hat sie in dem Fall geschafft, ein Vertrag in der Tasche zu stecken.
Bis zum Gericht muß es ja gar nicht gehen.
Die Telekom vielleicht nicht, aber die Frau, die sich vom Vertag lösen will...
Sie muß aber keinen Vertrag lösen, der nicht besteht.
Meiner Meinnug nach würde auch in einem Verfahren die Telekom gewinnen.
Ja, klar.
Dann mach' ich aber den oben beschriebenen Autohandel auf.
;-)
Ob auch du dieser Meinnung bist,
Meinung ist etwas anderes.
Ich WEIß es aber.
Aha, dann sollst du mir mal erklären, warum du so gut über alles bescheid weißt.
Weil ich u.a. beruflich damit zu tun habe.
oder ob es Ron
gleubt oder nicht, ist eure Sache.
Was wir gleuben thuen ... pardon ... Was wir glauben,
ist
eine
andere Sache.
Tippfeheler sind erlaubt
Aber wenn Du hier -mehr oder weniger- Müll schreibst, dann
kann man das nicht unwidersprochen stehen lassen.
Als Müll würde ich das nicht bezeichnen. Ich will nur zeigen, das man auf alles befasst werden sollte.
Dann mach' das nicht mit der Behauptung: "Die Telekom sagt, ich darf einen nicht abgeschlossenen Vertrag nicht widerrufen" o.ä.
Konnte die Telekom einen schriftlichen Auftrag vorweisen ?
Die Telekom braucht nichts vorzuweisen, der Vertrag wurde rein juristisch über das KBS abgeschlossen. Da ging es um die Beweislast glaube ich...
Steht das mit dem KBS ("über das KBS abgeschlossene Verträge unterliegen nicht den deutschen Gesetzen") im HGB oder im BGB ?
Wenn auch die Frau recht hat, so eindeutig sind die Gesetze nicht.
Doch. In diesem Falle sind sie *sehr* eindeutig.
Ja, zu gunsten der Telekom
Nein, natürlich nicht. Aber das weißt Du.
Ich hoffe nur, daß Sie nicht Dich als "Rechtsberater" hatte.
Sieht nämlich fast so aus.
Und ich finde, ich bin dein Rechtsberater:-)
Nein, sicherlich nicht.
Aber wenn Du Deine Qualifikation als Rechtsberater offenbaren
möchtest: Bitte.