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Call & Surf Comfort: Kündigung bei Umzug?


27.10.2008 19:39 - Gestartet von EmmZett
Hallo,

ich hätte da mal gerne eine Frage ;-)

Vor Kurzem habe ich bei der Telekom einen Call & Surf Comfort-Vertrag abgeschlossen, Laufzeit 24 Monate.

Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass ich zum Jahreswechsel umziehen muss. In der neuen Wohnung werde ich selbst keinen Telefon- oder DSL-Anschluss benötigen.

Lt. AGB kann ich entweder frühestens nach 24 Monaten kündigen, oder aus einem wichtigen Grund. Wenn ich aus einem Grund, den die Telekom nicht zu vertreten hat, vorzeitig kündige, will die Telekom ein Viertel der Kosten, die bis zum Ende der Regulären Laufzeit noch angefallen wären (ggfls. auch mehr). Wenn sie die Kündigung überhaupt akzeptieren.

Ist es tatsächlich so, dass ich auch bei einem Umzug den Vertrag nicht kündigen kann? Jedenfalls nicht ohne eine happige Schadenersatzzahlung?

Ich sag schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Ciao,

Mario
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[1] LOWI antwortet auf EmmZett
28.10.2008 00:32
Benutzer EmmZett schrieb:
Hallo,

ich hätte da mal gerne eine Frage ;-)

Vor Kurzem habe ich bei der Telekom einen Call & Surf Comfort-Vertrag abgeschlossen, Laufzeit 24 Monate.

Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass ich zum Jahreswechsel umziehen muss. In der neuen Wohnung werde ich selbst keinen Telefon- oder DSL-Anschluss benötigen.

Lt. AGB kann ich entweder frühestens nach 24 Monaten kündigen, oder aus einem wichtigen Grund. Wenn ich aus einem Grund, den die Telekom nicht zu vertreten hat, vorzeitig kündige, will die Telekom ein Viertel der Kosten, die bis zum Ende der Regulären Laufzeit noch angefallen wären (ggfls. auch mehr). Wenn sie die Kündigung überhaupt akzeptieren.

Ist es tatsächlich so, dass ich auch bei einem Umzug den Vertrag nicht kündigen kann? Jedenfalls nicht ohne eine happige Schadenersatzzahlung?

Ich sag schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Ciao,

Mario

Ein "einfacher" Umzug entbindet Dich nicht vom Vertrag, es sei denn, die Telekom kann keine Leistungen erbringen. Da ich mal davon ausgehe, dass zumindest ein Telefonanschluss, bestimmt auch DSL möglich ist, ist der Umzug kein Grund.
Du schreibst, dass Du "...selbst keinen Telefon- oder DSL-Anschluss benötigen" wirst, ist denn schon einer vorhanden?
Unter der Voraussetzung, dass dort bereits ein Telekom-Anschluss mit ähnlichem Tarif (also auch Call&Surf Basic)mit Mindestvertragslaufzeit besteht, wird auf Deine Restlaufzeit verzichtet. Du musst nur noch nachweisen, dass Du unter dieser Adresse gemeldet bist (Vorlage der Meldebescheinigung + Mietvrtrag). Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern.
Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Gruß LOWI
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[1.1] EmmZett antwortet auf LOWI
28.10.2008 08:47
Benutzer LOWI schrieb:
Ein "einfacher" Umzug entbindet Dich nicht vom Vertrag, es sei denn, die Telekom kann keine Leistungen erbringen. Da ich mal davon ausgehe, dass zumindest ein Telefonanschluss, bestimmt auch DSL möglich ist, ist der Umzug kein Grund.

Hallo LOWI,

vielen Dank für Deinen Input.

Die Telekom könnte ihre Leistung erbringen. Ich ziehe aber zu meiner Freundin. Da besteht schon ein Anschluss, aber mit einem Vertrag bei einem anderen Anbieter.

Meldebescheinigung + Mietvrtrag). Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern.

Ich dachte 25 %? So steht es jedenfalls in den AGB; wenn die Forderung höher ist, müsste die Telekom nachweisen, dass ein entsprechend höherer Schaden entstanden ist.

Mal sehen, ob sie wirklich so knickerig sind. Immerhin bin ich seit 30 Jahren Kunde, vielleicht zählt das ja auch mal was. Ich habe erstmal einen netten Brief geschrieben.

Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Sie überlegt noch, aber wahrscheinlich wird sie den Vertrag nicht übernehmen, leider.

Ciao,

Mario
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[1.1.1] LOWI antwortet auf EmmZett
28.10.2008 21:24
Benutzer EmmZett schrieb:

Die Telekom könnte ihre Leistung erbringen. Ich ziehe aber zu meiner Freundin. Da besteht schon ein Anschluss, aber mit einem Vertrag bei einem anderen Anbieter.

Dann sieht es wohl schlecht aus.


Mal sehen, ob sie wirklich so knickerig sind. Immerhin bin ich seit 30 Jahren Kunde, vielleicht zählt das ja auch mal was.

Was heißt hier knickerig, schließlich gehts doch um einige Euros und Du bist ja auch kein Einzelfall. Auch wenn Du 30 Jahre Kunde bist, Du bist es künftig nicht mehr und das zählt.

Ich
habe erstmal einen netten Brief geschrieben.

Ob es hilft...??? Ich mag es bezweifeln, wie gesagt, es sollte schon ein T-Com Anschluss sein.

Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Sie überlegt noch, aber wahrscheinlich wird sie den Vertrag nicht übernehmen, leider.

Warum eigentlich nicht? Machst es ihr etwas schmackhaft, überlass Ihr den Anschluss 2 Monate kostenfrei oder so.
Dann überlegt sie sich das vielleicht....

LOWI
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[1.1.1.1] Dreyriel antwortet auf LOWI
29.10.2008 17:39
Hallo,

mach es doch so, wie LOWI geschrieben hat (Ummeldebescheinigung, eventuell noch den Mietvertrag, falls du dann mit eingetragen bist)oder überrede eben deine Freundig *g* Das Problem liegt darin, das 1. du eben 24 Monate gebunden bist (und damit einverstanden warst) und das ein Vertrag auch standortgebunden ist. Soll heißen: Der Telekom kann es rein rechtlich gesehen egal sein, ob du umziehst.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg
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[1.2] klaussc antwortet auf LOWI
30.10.2008 08:44
Benutzer LOWI schrieb:

Ein "einfacher" Umzug entbindet Dich nicht vom Vertrag, es sei denn, die Telekom kann keine Leistungen erbringen. Da ich mal davon ausgehe, dass zumindest ein Telefonanschluss, bestimmt auch DSL möglich ist, ist der Umzug kein Grund.
Du schreibst, dass Du "...selbst keinen Telefon- oder DSL-Anschluss benötigen" wirst, ist denn schon einer vorhanden?
Unter der Voraussetzung, dass dort bereits ein Telekom-Anschluss mit ähnlichem Tarif (also auch Call&Surf Basic)mit Mindestvertragslaufzeit besteht, wird auf Deine Restlaufzeit verzichtet. Du musst nur noch nachweisen, dass Du unter dieser Adresse gemeldet bist (Vorlage der Meldebescheinigung + Mietvrtrag).

Das ist ja schon eine Aussage.

Ein Bekannter muss einige Zeit (eventuell auch Jahre) in eine Zweitwohnung, einige hundert Kilometer entfernt von Zuhause, ziehen.

Wenn er irgendwann (vorzeitig) kündigen muss geht das "einfach so" wenn er Zuhause einen T-Com Anschluss hat?

Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern. Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Kann man das mit den 50% irgendwo nachlesen?

Gilt das alles auch für Verlängerung um 12 Monate nach Ablauf der ersten 24?

Ich habe die Frage per Mail gestellt, die Antwort kam schnell, war aber unqualifiziert (sieht die AGB nicht vor). Auch wurde die Frage, welche über eine Eingabemaske gestellt werden sollte nicht mit zurück geschickt.

Die T-Com-AGB zu den Paketen finde ich nicht auf der T-Com-Seite (unten AGB anklicken, AGB ins Suchfeld, die gesuchten AGB sind nicht dabei)

Die Hotline konnte gar nicht helfen, jetzt will man mich zurück rufen... vor Allem aber brauche ich die Angaben schriftlich, was soll ich mit einer mündlichen Aussage?

Gruß und Danke
Klaus
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[1.2.1] Dreyriel antwortet auf klaussc
30.10.2008 13:06
Ein Bekannter muss einige Zeit (eventuell auch Jahre) in eine Zweitwohnung, einige hundert Kilometer entfernt von Zuhause,

Wenn er irgendwann (vorzeitig) kündigen muss geht das "einfach so" wenn er Zuhause einen T-Com Anschluss hat?
Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern. Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Kann man das mit den 50% irgendwo nachlesen?

Gilt das alles auch für Verlängerung um 12 Monate nach Ablauf der ersten 24?


Die T-Com-AGB zu den Paketen finde ich nicht auf der T-Com-Seite (unten AGB anklicken, AGB ins Suchfeld, die gesuchten AGB sind nicht dabei)

Ich habe dir einmal die passenden AGB herraus gesucht:
http://www.t-home.de/dlp/agb/33335.pdf
Dort ist übriegens von 1/4 die Rede, nicht 50% :)

Wenn du einen zweiten Standort "anmeldest" mit Bereitstellung eines Tarifs mit Vertragslaufzeit und anschließend wieder, vor ablauf der Vertragslaufzeit, an den ersten Standort mit vorhandenem Anschluß ziehst, kannst du den Vertrag auch auf Kullanz vorher kündigen lassen.
In der 12 monatigen Vertragsverlängerung gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in den ersten 24 Monaten.
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[1.2.1.1] klaussc antwortet auf Dreyriel
30.10.2008 14:20
Benutzer Dreyriel schrieb:
Ein Bekannter muss einige Zeit (eventuell auch Jahre) in eine Zweitwohnung, einige hundert Kilometer entfernt von Zuhause,

Wenn er irgendwann (vorzeitig) kündigen muss geht das "einfach so" wenn er Zuhause einen T-Com Anschluss hat?
Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern. Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Kann man das mit den 50% irgendwo nachlesen?

Gilt das alles auch für Verlängerung um 12 Monate nach Ablauf der ersten 24?


Die T-Com-AGB zu den Paketen finde ich nicht auf der T-Com-Seite (unten AGB anklicken, AGB ins Suchfeld, die gesuchten AGB sind nicht dabei)

Ich habe dir einmal die passenden AGB herraus gesucht:
http://www.t-home.de/dlp/agb/33335.pdf
Dort ist übriegens von 1/4 die Rede, nicht 50% :)

Vielen Dank, ist mir nicht gelungen.

Wenn du einen zweiten Standort "anmeldest" mit Bereitstellung eines Tarifs mit Vertragslaufzeit und anschließend wieder, vor ablauf der Vertragslaufzeit, an den ersten Standort mit vorhandenem Anschluß ziehst, kannst du den Vertrag auch auf Kullanz vorher kündigen lassen.

Hier ist es aber so, dass am ersten Standort ein Anschluss ist und bleibt, ich glaube auch T-Com, weiß es aber im Moment nicht genau, muss mal fragen.

In der 12 monatigen Vertragsverlängerung gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie in den ersten 24 Monaten.

Die max. denkbare Strafe betrüge dann 180,- Euro, in der Praxis wird es wohl in die 12 Monats-Verlängerung fallen, wären dann max. 90,- Eur. Das halte ich für akzeptabel.

Das Problem bei alternativen Anbietern ohne MVLZ (Alice, Congstar..) ist es einfach, dass die Bereitstellung mindestens 4 Wochen länger dauern dürfte als bei T-Com.

Schade, dass einem T-Com selber da so gar nicht weiter helfen kann.

Gruß und Danke
Klaus
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[1.2.2] LOWI antwortet auf klaussc
30.10.2008 23:24
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

Ein "einfacher" Umzug entbindet Dich nicht vom Vertrag, es sei denn, die Telekom kann keine Leistungen erbringen. Da ich mal davon ausgehe, dass zumindest ein Telefonanschluss, bestimmt auch DSL möglich ist, ist der Umzug kein Grund.
Du schreibst, dass Du "...selbst keinen Telefon- oder DSL-Anschluss benötigen" wirst, ist denn schon einer vorhanden?
Unter der Voraussetzung, dass dort bereits ein Telekom-Anschluss mit ähnlichem Tarif (also auch Call&Surf Basic)mit Mindestvertragslaufzeit besteht, wird auf Deine Restlaufzeit verzichtet. Du musst nur noch nachweisen, dass Du unter dieser Adresse gemeldet bist (Vorlage der Meldebescheinigung + Mietvrtrag).

Das ist ja schon eine Aussage.

Ein Bekannter muss einige Zeit (eventuell auch Jahre) in eine Zweitwohnung, einige hundert Kilometer entfernt von Zuhause, ziehen.

Wenn er irgendwann (vorzeitig) kündigen muss geht das "einfach so" wenn er Zuhause einen T-Com Anschluss hat?

Ja, nach derzeitigen "betrieblichen Regelungen" ist das möglich, ist aber nicht in den AGB festgehalten.

Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern. Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.

Kann man das mit den 50% irgendwo nachlesen?

Dass es nun nur noch ein Viertel ist, ist selbst mir neu. Bisher waren es 50%, aber ist doch nun gut so. Der Link wurde ja schon gepostet, allerdings kann, wie dort zu lesen ist, der Schadensersatz bei nachweislich höherem Schaden noch steigen.

Gilt das alles auch für Verlängerung um 12 Monate nach Ablauf der ersten 24?

Ja


Ich habe die Frage per Mail gestellt, die Antwort kam schnell, war aber unqualifiziert (sieht die AGB nicht vor). Auch wurde die Frage, welche über eine Eingabemaske gestellt werden sollte nicht mit zurück geschickt.

Wie bereits oben erwähnt, ist es eine betriebliche Regelung, sowas ist kein AGB-Bestandteil. Es wird sich bei entsprechend erbrachtem Nachweis (Meldebescheinigung, Mietvertrag) jeder Bearbeiter daran halten. Man wird Dir in der Mail natürlich nicht antworten, dass man Kulanz gewären wird...

... vor Allem aber brauche ich die Angaben schriftlich,
was soll ich mit einer mündlichen Aussage?

Man stelle sich vor, Du bekommst es schriftlich. In 3 Jahren handhabt die Telekom es vielleicht doch wieder anders...
Naja ich weiß nicht...

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[1.2.2.1] klaussc antwortet auf LOWI
31.10.2008 08:23
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

Wenn er irgendwann (vorzeitig) kündigen muss geht das "einfach so" wenn er Zuhause einen T-Com Anschluss hat?

Ja, nach derzeitigen "betrieblichen Regelungen" ist das möglich, ist aber nicht in den AGB festgehalten.

Ich habe die Frage per Mail gestellt, die Antwort kam schnell, war aber unqualifiziert (sieht die AGB nicht vor). Auch wurde die Frage, welche über eine Eingabemaske gestellt werden sollte nicht mit zurück geschickt.

Wie bereits oben erwähnt, ist es eine betriebliche Regelung, sowas ist kein AGB-Bestandteil. Es wird sich bei entsprechend erbrachtem Nachweis (Meldebescheinigung, Mietvertrag) jeder Bearbeiter daran halten. Man wird Dir in der Mail natürlich nicht antworten, dass man Kulanz gewähren wird...

... vor Allem aber brauche ich die Angaben schriftlich,
was soll ich mit einer mündlichen Aussage?

Man stelle sich vor, Du bekommst es schriftlich. In 3 Jahren handhabt die Telekom es vielleicht doch wieder anders... Naja ich weiß nicht...

Man stelle sich vor, ich möchte einfach nur vor Vertragsabschluss wissen, wie die T-Com die Aufgabe einer Zweitwohnung aus dienstlichen Gründen handhabt.

Das es hierzu aus "innerbetrieblichen" Gründen einfach keine verbindliche Aussage gibt ist meiner Auffassung nach wirklich armselig.

Wenn ich nach drei Jahren kündigen muss, habe ich die ersten 24 Monate (welche schließlich Anschluss und Hardware sponsern sollen) bereits "abgezahlt".

Ich sehe in der Verlängerung um jeweils 12 Monate ohnehin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (das ändert sich auch nicht dadurch, dass es ja "die Anderen" auch so machen).

Es kann doch nicht sein, dass die Kündigungsfrist für Mietwohnungen (außer Zeitverträge) gesetzlich 3 Monate beträgt und ich meinen "blöden" Telefonanschluss in der Wohnung mit 12 Monaten Vorlauf kündigen muss... (wie gesagt, eine MVLZ zur Subvention von Anschlusspreis und Hardware ist ja nachvollziehbar... aber nicht die langfristigen Verlängerungen)

Auch Telefongesellschaften sollten nicht "gottesgleich" ohne jede nachvollziehbare Regel entscheiden können wie sie jeden Einzelfall abhandeln, ein Gerichtsverfahren wegen eines blockierten DSL-Ports oder einer TAL ist (wegen der Verfahrenslänge) ebenfalls keine Lösung.

Ich schreibe es nicht gerne, aber es hilft wohl nur der Ruf nach dem Gesetzgeber :-(

Gruß
Klaus
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[1.2.2.1.1] LOWI antwortet auf klaussc
31.10.2008 23:07
Benutzer klaussc schrieb:


Man stelle sich vor, ich möchte einfach nur vor Vertragsabschluss wissen, wie die T-Com die Aufgabe einer Zweitwohnung aus dienstlichen Gründen handhabt.

Das es hierzu aus "innerbetrieblichen" Gründen einfach keine verbindliche Aussage gibt ist meiner Auffassung nach wirklich armselig.

Es gibt keine "innerbetriebliche" Gründe, aber bitte, eine verbindliche Aussage steht in den AGB (Punkt 11.1 und 11.4)
Diese Info hast Du per Mail bereits erhalten.
Mein Hinweis auf die betriebliche Regelung (Handlungsrichtlinien die kein AGB Bestandteil sind) ist zwar nicht verbindlich, wird aber so gehandhabt und war aber zumindest ein gutgemeinter Tipp. Dass Du dazu keine, bzw eine negative Auskunft bekommst, liegt eben am Festhalten an den AGB und nicht an den inoffiziellen, aber praktizierten Handlungen. Ob nun Du oder der jeweilige Anbieter, man versucht seine Interessen mit den AGB durchzusetzen.


Ich sehe in der Verlängerung um jeweils 12 Monate ohnehin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden

Sehe ich auch so, leider kannst Du und auch ich nichts dran ändern. Mir ist es selber vor nem 3/4 Jahr ergangen, dass ich vergaß, nen Handyvertrag zu kündigen. Nun sitze ich noch 3 Monate ab, aber geärgert hab ich mich auch.
LOWI