Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Ein "einfacher" Umzug entbindet Dich nicht vom Vertrag, es sei denn, die Telekom kann keine Leistungen erbringen. Da ich mal davon ausgehe, dass zumindest ein Telefonanschluss, bestimmt auch DSL möglich ist, ist der Umzug kein Grund.
Du schreibst, dass Du "...selbst keinen Telefon- oder DSL-Anschluss benötigen" wirst, ist denn schon einer vorhanden?
Unter der Voraussetzung, dass dort bereits ein Telekom-Anschluss mit ähnlichem Tarif (also auch Call&Surf Basic)mit Mindestvertragslaufzeit besteht, wird auf Deine Restlaufzeit verzichtet. Du musst nur noch nachweisen, dass Du unter dieser Adresse gemeldet bist (Vorlage der Meldebescheinigung + Mietvrtrag).
Das ist ja schon eine Aussage.
Ein Bekannter muss einige Zeit (eventuell auch Jahre) in eine Zweitwohnung, einige hundert Kilometer entfernt von Zuhause, ziehen.
Wenn er irgendwann (vorzeitig) kündigen muss geht das "einfach so" wenn er Zuhause einen T-Com Anschluss hat?
Ja, nach derzeitigen "betrieblichen Regelungen" ist das möglich, ist aber nicht in den AGB festgehalten.
Andernfalls wirds wohl eher nichts, in diesem Fall wird man 50% der Restlaufzeit fordern. Dann bliebe noch die Möglichkeit, dass Du Deinen Anschluss auf eine andere Person (Nachmieter) überträgst.
Kann man das mit den 50% irgendwo nachlesen?
Dass es nun nur noch ein Viertel ist, ist selbst mir neu. Bisher waren es 50%, aber ist doch nun gut so. Der Link wurde ja schon gepostet, allerdings kann, wie dort zu lesen ist, der Schadensersatz bei nachweislich höherem Schaden noch steigen.
Gilt das alles auch für Verlängerung um 12 Monate nach Ablauf der ersten 24?
Ja
Ich habe die Frage per Mail gestellt, die Antwort kam schnell, war aber unqualifiziert (sieht die AGB nicht vor). Auch wurde die Frage, welche über eine Eingabemaske gestellt werden sollte nicht mit zurück geschickt.
Wie bereits oben erwähnt, ist es eine betriebliche Regelung, sowas ist kein AGB-Bestandteil. Es wird sich bei entsprechend erbrachtem Nachweis (Meldebescheinigung, Mietvertrag) jeder Bearbeiter daran halten. Man wird Dir in der Mail natürlich nicht antworten, dass man Kulanz gewären wird...
... vor Allem aber brauche ich die Angaben schriftlich,
was soll ich mit einer mündlichen Aussage?
Man stelle sich vor, Du bekommst es schriftlich. In 3 Jahren handhabt die Telekom es vielleicht doch wieder anders...
Naja ich weiß nicht...