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Umzug - welche Kosten - Vertragslaufzeit?


13.05.2012 14:53 - Gestartet von RollinCHK
Hallo!

Eine Freundin hat einen Call & Surf Comfort Anschluss bei der Telekom. Der Anschluss wurde vor rund 10 Monaten geschaltet. Der Anschluss musste bei der Telekom gebucht werden, da in der ländlichen Gegend nichts anderes verfügbar war.

Nun zieht die Freundin in eine größere Stadt. Laut T-Punkt Info kostet ein Umzug 59,95 Euro und die Vertragslaufzeit (24 Monate) beginnt von vorne.

Nun sind in der Stadt natürlich diverse andere Anbieter verfügbar, so dass es natürlich ärgerlich wäre, wenn man erneut 24 Monate an die Telekom gebunden wäre.

Jetzt ist es ja so, dass die neue TK-Novelle rechtskräftig geworden ist. Es soll nun möglich sein, bei einem Umzug den bestehenden Vertrag einfach weiter laufen zu lassen, ohne dass es eine neue Vertragslaufzeit gibt.

Wie verhält sich das bei Alt-Verträgen, gilt das ab sofort, oder z. B. erst ab 01.09. etc.?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Gruß
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[1] telefonlaie antwortet auf RollinCHK
14.05.2012 10:17
Benutzer RollinCHK schrieb:

Wie verhält sich das bei Alt-Verträgen, gilt das ab sofort, oder z. B. erst ab 01.09. etc.?

Hi,

siehe https://www.teltarif.de/tag/tkg-novelle/
letzter Absatz Zitat:
"Diese Regelung gilt ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes."
Dies ist leider erst der 1. Dezember
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[2] Sascha_R_1982 antwortet auf RollinCHK
18.05.2012 17:09
Hallo,
der Kommentar von telefonlaie ist leider nicht ganz korrekt, denn sein Zitat "Diese Regelung gilt ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes" aus dem besagtem TT-Artikel bezieht sich lediglich auf den Abschnitt "Zudem sind bei einem Anbieterwechsel die Zeiten mit DSL-Versorgungslücke vorbei: Die Umschaltung darf nur noch einen Tag dauern", aber nicht auf den § 46 Anbieterwechsel und Umzug.

In der neuen Fassung des TKG § 46, Abs.(8) heißt es:
"Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu
erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Im Artikel 5 Abs. 1 des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 09. Mai 2012 heißt es:
"Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft". Da die besagten Absätze 2 und 3 nichts mit dem § 46, Abs.(8) zutun haben tritt § 46, Abs.(8) nach der Verkündung am 09.05.2012 mit dem 10.05.2012 in Kraft.

Damit sollte die Regelung auch für Deinen Fall gelten und für den Umzug die standardmäßige einmalige Bereitstellungsgebühr für einen Telefonanschluss in Höhe von 59,95 EUR anfallen und die ursprüngliche Vertragslaufzeit weiterhin gelten.

Fraglich ist, ob die DTAG beim Umzug künftig das bislang nicht mehr berechnete einmalige Bereitstellungsentgelt für DSL in Höhe von 99,95 EUR berechnet, da sich der Vertrag jetzt ja nicht mehr verlängert und aus diesem Grund sonst bislang immer erlassen worden ist.

Viele Grüße, Sascha R.