Benutzer kfschalke schrieb:
Grundsätzlich hat auch der Mobilfunkprovider das Recht, einen Vertrag zu kündigen, soviel erstmal zum Thema, darf mich mobilcom in einen anderen Tarif zwingen... Die dürfen also den Vertrag kündigen und dir anbieten, zu anderen Konditionen zu bleiben. Oft wird es ja so gemacht, dass die nur bei einem Tarifwechsel ein neues Handy "rausrücken" sonst kann man den Vertrag nur fortführen (jeweils 12 Monate) Die 3 monatige Kündigungsfrist steht in den AGB´s (auch Telepassport hatte die immer drin) Auch hier gilt erstmal der Tarif, der abgeschlossen wurde mit x,- € Grundgebühr. Grundsätzlich darf ab Zeitpunkt x dann auch nur diese berechnet werden. Die entscheidene Frage ist, wann der Zeitpunkt x ist. Wichtig ist, welcher Vertrag mit welchem Tarif und wie will mobilcom den Vertrag fortführen...
Wie hoch ist die Grundgebühr im abgeschlossenen Vertrag? Wer trägt die Grundgebührbefreiung (mobilcom oder Händlerpromotion?)
... also, es sind häufig mehrere Verträge und darum ist es wichtig, dat im ´Mobilfunkvertrag steht, dass es sich um einen Vertrag mit Tarif x und Grundgebührerstattung handelt, dann ist klar, dat die Grundgebühr nicht weiter berechnet werden kann. Wenn es nicht drin steht, verlängert sich der Mobilfunkvertrag und die Frage ist, gibt es einen 2 Vertrag über die Grundgebührerstattung ist die Frage, mit wem der geschlossen wurde. Dieser muss sich nicht verlängern obwohl sich der Mobilfunkvertrag verlängert.
klar, das mit der kündigungsfrist ist klar- 3 Monate in den AGB.
in meinem fall hat der mobilfunkprovider nicht gekündigt oder ähnliches.
er hat mir auch keine neuen vertragsmodalitäten angeboten zur vertragsverlängerungen, wie das normal üblich ist!
er hat einfach ganz leise ohne vorwarnung nach ablauf der 24 monate eine rechnung geschickt, in der er eine grundgebühr von ca. 11 euro berechnete...
damals gab es aber noch andere grundgebührmodelle, z.b. 5 euro. darüber wurde ich aber nicht informiert. es wurde nichts vereinbart. die telepassport ag hat einfach diesen betrag festgelegt für weitere 12 monate, um die sich der vertrag mangels kündigung verlängert hat. grundgebühren sind aber essentiella negotii im vertrag- allgemein preisabsprachen eben..die telepassport ag darf nicht einfach einseitige preisabsprachen tätigen ohne mich in kenntnis davon zu setzen.
die andere frage ist, ob sie nicht im vertrag festhalten muss, dass sich der vertrag nach ablauf der 24 monate mit anfallen einer grundgebühr danach verlängert...bisher hat sie das nur auf der internetplatform getan..fraglich ist aber ob das ausreicht. all das muss juristisch mal geprüft werden...daher die klage.
feststeht aber schon jetzt, dass die telepassport ag eine absolut verbraucherfeindliche praxis an den tag legte!!
auf gut deutsch: ein echter abzockverein!