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Kündigung per Post


12.11.2003 14:42 - Gestartet von Pescu

Trotz fristgerechter Kündigung meines Telepassport Vetrages, lief die Abbuchung weiter. Als ich die Hotline anrief und nachfragte wie dieses möglich ist, sagte man mir dass mein Kündigungsschreiben zwar fristgerecht abgeschickt wurde (laut Poststempel ) jedoch 1 1/2 Monate unterwegs war und somit nicht pünktlich einging ! Welch freche Ausrede. Traurig wie manche Firmen, dass Vetrauen Ihrer Kunden ausnutzen, ...Kündigung ab jetzt nur noch mit Einschreiben Rückschein !
Falls jemand die gleiche Ausrede zu hören bekommen hat würde mich das sehr interessieren !
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[1] bartd antwortet auf Pescu
12.11.2003 15:25
Benutzer Pescu schrieb:

Trotz fristgerechter Kündigung meines Telepassport Vetrages, lief die Abbuchung weiter. Als ich die Hotline anrief und nachfragte wie dieses möglich ist, sagte man mir dass mein Kündigungsschreiben zwar fristgerecht abgeschickt wurde (laut Poststempel ) jedoch 1 1/2 Monate unterwegs war und somit nicht pünktlich einging ! Welch freche Ausrede. Traurig wie manche Firmen, dass Vetrauen Ihrer Kunden ausnutzen, ...Kündigung ab jetzt nur noch mit Einschreiben Rückschein ! Falls jemand die gleiche Ausrede zu hören bekommen hat würde mich das sehr interessieren !

vielleicht hast du doch noch 'ne chance:
falls absender & empfänger auf umschlag standen, erbitte kopie des umschlags (z.b. per fax) -> beweis des poststempels
dann gilt rechtliche fiktion: stempel + max. 3 tage = zustellung !

bye bart

p.s. es geht auch billiger, d.h. ohne rückschein!
einfach einwurf-einschreiben, d.h. postbote bürgt für zustellung.
zustellung kann man dann online einsehen oder zur not (endgeltpflichtig) schriftlich von post erhalten!
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[2] Kündigung per Fax
Alexda antwortet auf Pescu
12.11.2003 16:20
Benutzer Pescu schrieb:

Trotz fristgerechter Kündigung meines Telepassport Vetrages, lief die Abbuchung weiter. Als ich die Hotline anrief und nachfragte wie dieses möglich ist, sagte man mir dass mein Kündigungsschreiben zwar fristgerecht abgeschickt wurde (laut Poststempel ) jedoch 1 1/2 Monate unterwegs war und somit nicht pünktlich einging ! Welch freche Ausrede. Traurig wie manche Firmen, dass Vetrauen Ihrer Kunden ausnutzen, ...Kündigung ab jetzt nur noch mit Einschreiben Rückschein ! Falls jemand die gleiche Ausrede zu hören bekommen hat würde mich das sehr interessieren !

Frechheit!

Meine Lösung:

Kündigung per Fax, mit Bitte um schriftliche Bestätigung. Und das zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dann hat man noch genug Zeit, wenn nach vier Wochen keine Bestätigung kommt, ein Einschreiben zu schicken.

Postkarte als Einwurfeinschreiben (könnte sonst jemand behaupten, der Umschlag wäre leer gewesen! ;-)


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[2.1] michaelmess antwortet auf Alexda
12.01.2004 23:07
Benutzer Alexda schrieb:
[...]
Meine Lösung:

Kündigung per Fax, mit Bitte um schriftliche Bestätigung. Und das zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dann hat man noch genug Zeit, wenn nach vier Wochen keine Bestätigung kommt, ein Einschreiben zu schicken.

Kündigung per Fax ist meiner Ansicht nach nicht sicher rechtswirksam, auch wenn da manchmal Gerichte anderer Meinung waren, aber sicher ist sicher - lieber per Post!
Sofern wir jedoch eine Kündigungsbestätigung - 'Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung zum xx.xx.xxxx.' - und nicht nur eine Eingangsbestätigung - 'wir haben Ihr Schreiben erhalten.' - haben, so dürfte aber auch eine Kündigung per Fax/email rechtswirksam sein, da ja der Vertragspartner mit der Kündigungsbestätigung diese auch anerkennt.
Falls jedoch nur eine Eingangsbestätigung kommt, laufen wir auf brüchigem Eis, wenn wir nur ein Fax geschickt haben.

Also besser so:
- Normale, fristgerechte Kündigung am besten rechtzeitig per normalem Brief - mit Bitte um Bestätigung. Wenn wir die Bestätigung (Kündigungsbestätigung oder Eingangsbestätigung) haben, ist alles OK. Eventuell können wir die Bestätigung anmahnen. Falls keine Bestätigung kommt, rechtzeitig vor Fristablauf Einschreiben schicken.
- Bei Ärger fristlose Kündigungen (z. B. nach wiederholt falschen Abrechnungen, etc.) grundsätzlich immer per Einschreiben. Dann kann man den Kündigungstermin auch taggenau nachweisen.


Postkarte als Einwurfeinschreiben (könnte sonst jemand behaupten, der Umschlag wäre leer gewesen! ;-)
Ist sogar billiger als ein Brief! :-)


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[2.1.1] Alexda antwortet auf michaelmess
13.01.2004 09:50
Benutzer michaelmess schrieb:
Benutzer Alexda schrieb: [...]
Meine Lösung:

Kündigung per Fax, mit Bitte um schriftliche Bestätigung.
Und das zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dann hat man noch genug Zeit, wenn nach vier Wochen keine Bestätigung kommt,
ein Einschreiben zu schicken.

Kündigung per Fax ist meiner Ansicht nach nicht sicher rechtswirksam, auch wenn da manchmal Gerichte anderer Meinung waren, aber sicher ist sicher - lieber per Post! Sofern wir jedoch eine Kündigungsbestätigung - 'Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung zum xx.xx.xxxx.' - und nicht nur eine Eingangsbestätigung - 'wir haben Ihr Schreiben erhalten.'
- haben, so dürfte aber auch eine Kündigung per Fax/email rechtswirksam sein, da ja der Vertragspartner mit der Kündigungsbestätigung diese auch anerkennt. Falls jedoch nur eine Eingangsbestätigung kommt, laufen wir auf brüchigem Eis, wenn wir nur ein Fax geschickt haben.

Das ist ein sehr guter Hinweis! Ich habe zwar bisher auf meine Faxe immer eine KÜNDIGUNGSbestätigung bekommen, werde aber in Zukunft mal genau darauf achten, ob nicht doch nur eine EINGANGSbestätigung kommt.

Kündigen werde ich erstmal weiterhin per Fax und dabei ausdrücklich um eine Bestätigung des Kündigungstermins bitten.
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[3] ststhv antwortet auf Pescu
12.11.2003 18:08
...Kündigung ab
jetzt nur noch mit Einschreiben Rückschein !

TPP hat mir ein falsche Rechnung geschickt und auf mein Schreiben trotz Rückschein überhaupt nicht reagiert. Ich mußte erst die Einzugsermächtigung stornieren lassen, da hat TPP reagiert. Mobilcom ist eben ein sehr gute Getränkehandel, mehr aber auch nicht. Nie wieder!!!!