Benutzer Alexda schrieb:
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Meine Lösung:
Kündigung per Fax, mit Bitte um schriftliche Bestätigung. Und das zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dann hat man noch genug Zeit, wenn nach vier Wochen keine Bestätigung kommt, ein Einschreiben zu schicken.
Kündigung per Fax ist meiner Ansicht nach nicht sicher rechtswirksam, auch wenn da manchmal Gerichte anderer Meinung waren, aber sicher ist sicher - lieber per Post!
Sofern wir jedoch eine Kündigungsbestätigung - 'Hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung zum xx.xx.xxxx.' - und nicht nur eine Eingangsbestätigung - 'wir haben Ihr Schreiben erhalten.' - haben, so dürfte aber auch eine Kündigung per Fax/email rechtswirksam sein, da ja der Vertragspartner mit der Kündigungsbestätigung diese auch anerkennt.
Falls jedoch nur eine Eingangsbestätigung kommt, laufen wir auf brüchigem Eis, wenn wir nur ein Fax geschickt haben.
Also besser so:
- Normale, fristgerechte Kündigung am besten rechtzeitig per normalem Brief - mit Bitte um Bestätigung. Wenn wir die Bestätigung (Kündigungsbestätigung oder Eingangsbestätigung) haben, ist alles OK. Eventuell können wir die Bestätigung anmahnen. Falls keine Bestätigung kommt, rechtzeitig vor Fristablauf Einschreiben schicken.
- Bei Ärger fristlose Kündigungen (z. B. nach wiederholt falschen Abrechnungen, etc.) grundsätzlich immer per Einschreiben. Dann kann man den Kündigungstermin auch taggenau nachweisen.
Postkarte als Einwurfeinschreiben (könnte sonst jemand behaupten, der Umschlag wäre leer gewesen! ;-)
Ist sogar billiger als ein Brief! :-)