Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

NUR AERGER MIT DEM SAUHAUFEN


15.05.2009 11:30 - Gestartet von Traumtaenzer09
Ich würde Versatel den Hals am lieben .....




An

Versatel

Unterste Wilms – Straße 29
44143 Dortmund
Bielefeld 15.05.2009




Betr.: Kundennummer xxxx



Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit teile ich Ihnen zum letzten mal außergerichtlich mit das wir den Anschluss nach §314 BGB gekündigt haben. Außerdem wurde mir keine Kündigungsbestätigung zugesendet. Ich weis jedoch dass die Kündigung bei ihnen angekommen ist. ( Einliefernachweis ).
Ihre Mahnung werde ich nicht zahlen!!
Da können Sie Mahnungen schreiben bis sich die Haare sträuben.

Diesen Vorgang werde ich, sollte es nicht zu einer Einigung kommen an die Spiegel TV und… und… und weiter leiten.
Außerdem werde ich die Seite www.nur-aerger-mit-versatel.de registrieren und ins Internet stellen.

Ich habe keinen weiteren Vertrag abgeschlossen sondern habe der Firma Versatel nur mitgeteilt, dass ich den Anschluss kündige weil ich umziehen werde.
Der CC sagte mir am Telefon, dass ich in den nächsten Tagen eine kündigungs- Bestätigung erhalten werde.

Stattdessen erhielt ich ein schreiben wo mir ein Anschalttermin mitgeteilt wurde. Ich rief an und sagte dass ich niemand in meine Wohnung reinlassen werde. Der Techniker kam trotzdem, ich lies ihn jedoch nicht in meine Wohnung rein. Wozu ich nicht verpflichtet bin.

Eine Mitarbeiterin von Ihnen sagte mir, notfalls würde man sich zwangsweisen Zugriff zum Hausverteiler suchen.

Sollte ein Anschluss nun bereits hier existieren was wir noch nicht ausprobiert haben, so werde ich Versatel auf Hausfriedensbruch verklagen.

Ich werde Ihnen nun nochmals mitteilen dass ich keinen Anschluss mehr hier im xxxxx 33607 Bielefeld haben möchte. Sollte ich nun jetzt noch ein schreiben außer der Kündigungsbestätigung erhalten so werde ich Sie ebenfalls anzeigen wegen Belästigung und Vertragsaufzwingung. Au0erdem werden Sie Post von meinem Rechtsanwalt bekommen der meine Rechtlichen Interessen gegen sie vertreten wird.

Mit einem Donnerwetter aus Bielefeld


xxxxxxx
Menü
[1] niknuk antwortet auf Traumtaenzer09
15.05.2009 18:54
Benutzer Traumtaenzer09 schrieb:

Ich habe keinen weiteren Vertrag abgeschlossen sondern habe der Firma Versatel nur mitgeteilt, dass ich den Anschluss kündige weil ich umziehen werde.

Ein Umzug berechtigt nicht zur Kündigung. Wenn Versatel in deiner neuen Wohnung einen Anschluss bereitstellen kann (lt. deinen folgenden Ausführungen ist das der Fall), dann läuft der Vertrag ganz normal weiter. Du hättest nur dann Chancen, aus dem Vertrag zu kommen, wenn dein gebuchter Versatel-Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar wäre.

Achtung: Versatel garantiert keine DSL-Mindestbandbreite. D. h. der Anschluss gilt auch dann als verfügbar, wenn eine wesentlich geringere DSL-Bandbreite erreicht wird als in deiner alten Wohnung.

Ich wage mal zu behaupten, dass du vor Gericht einen ziemlich teuren Dämpfer erhalten wirst. Bei so etwas Komplexem wie einer außerordentlichen Vertragskündigung würde ich auch immer einen Anwalt hinzuziehen. Der hätte dich vielleicht auch vor teuren Irrtümern bewahrt.

Du hättest einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abschließen müssen, wenn du nicht sicher bist, dass du einen Langzeitvertrag für die volle Laufzeit erfüllen kannst oder willst. Ebenso hättest du einen Vertrag mit Bandbreiten-Garantie abschließen müssen, wenn du bei zu geringer Bandbreite aus dem Vertrag herauskommen möchtest. So etwas gibt es, allerdings wie gesagt nicht bei Versatel.

Gruß

niknuk