Benutzer Traumtaenzer09 schrieb:
Ich habe keinen weiteren Vertrag abgeschlossen sondern habe der Firma Versatel nur mitgeteilt, dass ich den Anschluss kündige weil ich umziehen werde.
Ein Umzug berechtigt nicht zur Kündigung. Wenn Versatel in deiner neuen Wohnung einen Anschluss bereitstellen kann (lt. deinen folgenden Ausführungen ist das der Fall), dann läuft der Vertrag ganz normal weiter. Du hättest nur dann Chancen, aus dem Vertrag zu kommen, wenn dein gebuchter Versatel-Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar wäre.
Achtung: Versatel garantiert keine DSL-Mindestbandbreite. D. h. der Anschluss gilt auch dann als verfügbar, wenn eine wesentlich geringere DSL-Bandbreite erreicht wird als in deiner alten Wohnung.
Ich wage mal zu behaupten, dass du vor Gericht einen ziemlich teuren Dämpfer erhalten wirst. Bei so etwas Komplexem wie einer außerordentlichen Vertragskündigung würde ich auch immer einen Anwalt hinzuziehen. Der hätte dich vielleicht auch vor teuren Irrtümern bewahrt.
Du hättest einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abschließen müssen, wenn du nicht sicher bist, dass du einen Langzeitvertrag für die volle Laufzeit erfüllen kannst oder willst. Ebenso hättest du einen Vertrag mit Bandbreiten-Garantie abschließen müssen, wenn du bei zu geringer Bandbreite aus dem Vertrag herauskommen möchtest. So etwas gibt es, allerdings wie gesagt nicht bei Versatel.
Gruß
niknuk