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Widerruf


17.12.2007 12:29 - Gestartet von masi79
Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte - ich habe Ende November bei Versatel einen Online-Vertrag abgeschlossen. Mein Arcor-Vertrag war zu diesem Zeitpunkt zur Fristwahrung bereits gekündigt. Da die Herrschaften von Versatel sich nicht im Stande sahen, meine Rufnummern in diesem Fall zu übertragen (geht wohl nur, wenn Versatel kündigt), habe ich meinen Online-Auftrag fristgerecht widerrufen. Dies interessiert Versatel jedoch nicht - sie sind der Ansicht, dass mein Widerrufsrecht erloschen sei, weil ich Sie mit dem sofortigen Beginn der Dienstleistung beauftragt habe... Dies halte ich für rechtswidrig - egal, ich habe in diesem Zusammenhang noch eine ganz andere Frage:

In meiner Wohnung gibt es ja nur eine Telefonleitung. Diese hat ja mein aktueller Anbieter Arcor gemietet, an den ich nach der Rücknahme der Kündigung nun noch 24 Monate gebunden bin... Somit kann doch Versatel überhaupt nicht mit ihrer Dienstleistung beginnen, oder? Insofern könnte ich doch einfach eine Frist bspw. bis zum 31.1.2008 setzen und wenn sie bis dahin nicht liefern können, endgültig stornieren, oder übersehe ich da etwas???

Besten Dank für eure Hilfe!