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VictorVox und eteleon


26.01.2003 10:38 - Gestartet von lui
Hallo,

ich habe am 4.1.2003 ein Handy 'ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz' bestellt. Leider erfolgte bisher keine Lieferung. Als jetzt VictorVox Gebühren abbuchte, habe ich im Internet gesucht und habe dieses Forum gefunden. Es ist ja erschreckend, wie viele Probleme mit VictorVox haben. Am liebsten würde ich meinen Vertrag wiederrufen, die Abbuchung werde ich auf jeden Fall rückgängigmachen. Wer hat ähnliche Erfahrungen, was sollte man tun.

Lui
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[1] Zwack antwortet auf lui
26.01.2003 12:34
Wie bereits erwähnt habe ich die gleichen Erfahrungen gemacht, habe aber noch innerhalb der 2-wöchigen Widerrufsfrist widerrufen.
Ein Bekannter hat auch zu der von Dir genannten Zeit bestellt und auch keine Lieferung erhalten. Soweit ich weiss, hat er eine Nachfrist zur Lieferung gesetzt. So kann man dann vom Vertrag zurücktreten.
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[1.1] Shadowman antwortet auf Zwack
26.01.2003 14:01
@Zwack:

Habe das kostenlose Handy Anfang letzter Woche auch bestellt. Zwei Tage nach Abschicken des Vertrages bekam ich eine Bestätigung des Vertragseinganes bei Etelon, seither steht im Status nur 'Vertrag eingegangen - wird bearbeitet'.
Nun haben mir die Diskussionen hier, die ich leider erst gestern entdeckt habe, doch reichlich Kopfschmerzen verursacht.
Ich weiß nicht so recht, was ich tun soll. Wie hast Du wiederrufen? Per Einschreiben oder Mail??
Wie verhält sich die Sache denn nun rein rechtlich mal abgesehen vom versprochenen Handy? Laut Vertrag - Spalte 'Sonstige Verträge' habe ich bei VV einen E1 Fair Medium - 24 Monate ohne Grundgebühr 60/1 abgeschlossen.
Somit wäre doch jedwede Abbuchung außer der 24,95 Anschlußgebühr (also mit GG anteilig oder komplett) ein Vertragsbruch seitens VV, oder sehe ich das falsch?
Wäre über jede Hilfe/Antwort sehr dankbar.

bye, Mike
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[1.1.1] Zwack antwortet auf Shadowman
26.01.2003 14:34
@ Mike

Hallo Mike, nach meinen Erfahrungen kann ich Dir nur raten, beide Verträge innerhalb der 14-Tage-Frist zu widerrufen. Die eine Firma liefert nicht, die andere Firma bedient sich ohne Rechnung vom Konto und zwart nicht nur in Höhe von 24,95 €, sondern die Grundgebühr, die ja allerdings gar nicht anfallen dürfte.
Ich habe den Widerruf hinsichtlich beider Verträge gegenüber eteleon zunächst per Mail erklärt, nachdem da aber keine Reaktion kam, habe ich das ganze noch per Einwurf-Einschreiben wiederholt.
Ich bin auch der Meinung, dass man sich hinsichtlich des Vertrags auf einen Vertrag ohne GG berufen könnte, da das in den Formularen ausdrücklich steht.
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[1.1.2] lui antwortet auf Shadowman
26.01.2003 14:35
Hallo,

inzwischen habe ich per FAX "eteleon" eine Frist bis 30.1.2003 für die Lieferung gesetzt. Sollte bis dahin keine Lieferung erfolgt sein, werde ich bei VictorVox per Einschreiben/Rückschein den Vertrag kündigen.

Hoffentlich wird es nicht ein Fall für den Rechtsanwalt!

Lui
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[1.1.2.1] Shadowman antwortet auf lui
26.01.2003 14:59
Hmm. Hab im Netz etwas gelesen. Laut Fernabsatzgestz gilt das Widerrufsrecht nicht für Mobilfunkverträge - dort nur, wenn der Vertrag noch nicht aktiviert (freigeschaltet) wurde.
Andererseits wird auf diesen Sonderfall des Widerrufsrechtes bei Eteleon weder bei Vertragsabschluß noch in den AGB hingewiesen, somit dürfte man sich hier nach meiner Meinung auf die Gesetzgebung berufen und innerhalb der 14 Tage kündigen. Werd ich wohl morgen dann auch per Einschreiben und vorab per Fax tun.
Was mich aber etwas verwirrt: einige reden von Widerrufen/Kündigen bei Eteleon, andere bei VV, andere wieder bei beiden. Bei wem muss den der Widerruf eingehen? Eigentlich ist doch meiner Meinung nach Eteleon der Vertragspartner, solange noch keine Meldung seitens VV bei mir eingetroffen sind, oder?
Aber wenn hier wirklich eine gezielte Abzocke stattfinden, dann wundert mich schon die doch geringe Resonanz auf diesem Board. Schließlich müssten inzwischen Tausende Betrogene auf der Palme sein, oder??
Trotzdem erstmal vielen Dank...

Bye, Mike
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[1.1.2.1.1] Zwack antwortet auf Shadowman
26.01.2003 15:52
Hallo,
ich sehe es so wie Mike, nämlich dass ein Widerruf gegenüber eteleon ausreicht. Erstens kann ich ja nie wissen, wann eteleon meinen Vertrag an VV weiterleitet. Zweitens hat man rechtlich gesehen 2 Vertragspartner, einen Telefondienstvertrag mit VV und einen Kaufvertrag über das Handy mit eteleon. Ich bin der Meinung, dass die beiden Verträge verbundene Verträge sind und damit miteinander stehen und fallen sollen. Argument: Wenn der Handybetreiber mir den Telefondienstvertrag kündigt, soll ich ja auch das Handy nicht behalten dürfen. Also reicht das Vorgehen gegen einen Vertragspartner (aber sicher ist sicher).

Mike, könntest Du mal posten, wo Du das gelesen hast, dass das Widerrufsrecht bei Handyverträgen mit der Aktivierung der SIM-Karte erlischt, ich halte das selbst nämlich für falsch bzw. bin anderer Meinung??
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[1.1.2.1.1.1] Shadowman antwortet auf Zwack
26.01.2003 16:32
@Zwack:

Das mit dem Widerrufsrecht bei Mobilfunk(dienstleistungen!) ist im AGB ja geregelt. Ich habe eine Leistung beauftragt und damit erlischt mein Widerrufsrecht beim Erbringen dieser Leistung (also der Aktivierung der Mobilfunkkarte).
Nachzulesen im BGB §312
Inhaltlich findet man diese Formulierung auch in den AGB verschiedener Handyvermittler wieder, z.B.: http://www.handy-discount.de/agb.htm

Fraglich ist aber, ob die Leistung schon durch die Aktivierung der Karte erbracht wurde oder ob es zur Erbringung der Leistung erst durch Übergabe der (freigeschalteten) SIM-Karte kommt. In letzterem Fall wäre das Vorgehen von VV bzw. Eteleon schon ein Kündigungsgrund (Gebühr abgezogen, aber keine Karte da).
Nach Recherchen im Netz habe ich zwei weitere Anbieter gefunden, die im großen und ganzen dasselbe Eteleon-Angebot haben: www.handybude.de und www.sparhandy.com Dort ist nur die Rechnung bezüglich der 0,30 Online-Rechnungs-Vergütung etwas anders.
Zusammenfassend aber kann ich hier wieder etwas Mut machen.
Denn einerseits sollen die Probleme mit der abgezogenen Grundgebühr ein generelles Rechnungs/Computerproblem bei ca. 20% der Aktionskunden sein. Die Erstattung erfolgt dann einen Monat später (angeblich!).
Vertraglich wäre noch interessantes zu erwähnen:

- die ersten 18 Monate wird die Grundgebühr seitens VV nicht berechnet
- die 50 EUR Startguthaben verfallen nicht und decken die Grundgebühr vom 19. bis 24. Monat
- es bleiben unklare 7,90 EUR (diese Rechnung mit Erstattung der Onlinegebühren bei Eteleon geht nicht so recht auf).
Insgesamt aber werden diese Konditionen (Aktionsangebot von VV) von allen drei Anbietern in der gleichen Weise geschildert, was tatsächlich auf eine solche Aktion direkt vom Mobilfunkanbieter schließen lässt. Oder sollte hier noch ein bisher unbekannter ominöser Zwischenhändler zwischen VV und den Anbiteren stecken?

Fakt ist aber, selbst im schlimmsten Fall kostet nach dem derzeitigen Recherchestand die Geschichte 32,85 (24,95 AG + 7,90 Rest).
Da dieser Rechnung ausschließlich auf den von VV selber angebotenen Konditionen beruht, gilt das selbst bei einer eventuellen Pleite von Eteleon.
Das Risiko ist also kalkulierbar und ich werde wohl nicht kündigen sondern abwarten und dann hier im Forum berichten.

Bye, Mike
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[1.1.2.1.1.1.1] Zwack antwortet auf Shadowman
26.01.2003 18:58
Hallo,
das Widerrufsrecht erlischt aber erst dann, wenn der Verbraucher dem Beginn der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Das war bei mir nicht der Fall.
Außerdem ist es ja gerade der Sinn der "Fernabsatz-Vorschriften", dass der Verbraucher die Sache ausprobieren kann und dann ohne Grund widerrufen kann. Also muss das Widerrufsrecht bis zum Erhalt der SIM-Karte bestehen. ABer Du hast schon recht, viel verloren ist bei dem tollen Angebot natürlich nicht! Ich finde es trotzdem unverschämt von VV, abzubuchen bevor eine Rechnung oder Aktivierungsbestätigung für die Karte da ist.
Übrigens, die Konditionen auf der eteleon - Seite haben sich geändert, bei mir lautete das Angebot noch so:
"6 Monate sind grundgebührenbefreit.
13,16 Monate sind über das Startguthaben von 127 € abgegolten - die Gutschrift erfolgt auf der 2. Handyrechnung.
4,84 Monate erstatten wir Ihnen auf Ihr eteleon Guthabenkonto - dieser Betrag ist ebenfalls ab dem 2. Monat verfügbar und kann per Überweisung ausbezahlt werden.
= 24 Monate zahlen Sie nur für tatsächlich anfallende Gesprächskosten."

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[1.1.2.1.1.1.1.1] Shadowman antwortet auf Zwack
26.01.2003 19:22
Benutzer Zwack schrieb:
Hallo, das Widerrufsrecht erlischt aber erst dann, wenn der Verbraucher dem Beginn der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Das war bei mir nicht der Fall.

Hmm. Auf anderen Seiten habe ich in den AGB anderes gelesen. Das steht im Zusammenhang mit der anzugebenden Aktivierung im Vertrag. Besser gesagt, wenn ich als Vertragsbeginn 'ab sofort' eingebe, dann stimme ich dem Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, andernfalls müsste ich einen Zeitpunkt nach den 14 Tagen als Aktivierungsdatum/Wunschtermin angeben. Ein kleiner, aber in der Praxis feiner Unterschied. Natürlich habe ich das zuvor nicht gewusst und 'ab sofort' stehenlassen...
Ist auch Plausibel. Es handelt sich unangefochten um eine Dienstleistung. Und ich will sie sofort haben.

Also muss das Widerrufsrecht bis zum Erhalt der SIM-Karte bestehen.

Die Sim-Karte muss in angemessener Zeit nach der Freischaltung beim Kunden sein. Aber die Gebühren und Aufwendungen, die bis zur 1. Nutzung der Sim-Karte anfallen müssen laut AGB einiger Händler bezahlt werden. Darunter fällt logischerweise die Aktivierungsgebühr, die ja Kosten VOR Nutzung der Karte (Einpflegen ins System etc.) deckt.
Insofern kann es schon rechtens sein, daß trotz rechtzeitigem Widerrufs die Anschlußgebühr bezahlt werden muss.

Ich finde es trotzdem unverschämt von VV, abzubuchen bevor eine Rechnung oder
Aktivierungsbestätigung für die Karte da ist.

Das ist der Knackpunkt und das Problem gleichzeitig. Die Karte wird vermutlich von Eteleon verschickt, der Provider erbringt nur die Leistung der Freischaltung. Wenn Eteleon Schwierigkeiten hat, dann ist das vermutlich in erster Linie auch denen anzurechnen und nicht VV.
Denke ich jedenfalls mal.
Naja, ich habe an Eteleon jedenfalls mal eine Email mit Lieferfrist von 10 Tagen geschickt, mal schauen ob die Reagieren.
Übrigens: laut Mobilfunkvertrag/AGB hat man als Kunde ein Rücktrittsrecht, wenn die Freischaltung nicht in einer Frist von 15 Tagen ab Auftragsbestellung erfolgt ist. Das nur mal als Bemerkung am Rande.

Bye, Mike
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[1.1.2.1.1.1.1.1.1] Zwack antwortet auf Shadowman
26.01.2003 22:10
Hmm. Auf anderen Seiten habe ich in den AGB anderes gelesen. Das steht im Zusammenhang mit der anzugebenden Aktivierung im Vertrag. Besser gesagt, wenn ich als Vertragsbeginn 'ab sofort' eingebe, dann stimme ich dem Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, andernfalls müsste ich einen Zeitpunkt nach den 14 Tagen als Aktivierungsdatum/Wunschtermin angeben. Ein kleiner, aber in der Praxis feiner Unterschied. Natürlich habe ich das zuvor nicht gewusst und 'ab sofort' stehenlassen...
Ist auch Plausibel. Es handelt sich unangefochten um eine Dienstleistung. Und ich will sie sofort haben.

Das kann man durchaus auch so sehen. Zwingend ist das aber nicht, wenn man sagt, dass das Widerrufsrecht nur erlischt, wenn der Unternehmer tatsächlich mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und man als die Dienstleistung den Erhalt der SIM-Karte ansieht. Einigkeit dürfte aber darüber bestehen, dass bis zum fraglichen Zeitpunkt (Aktivierung oder Erhalt) das Widerrufsrecht uneingeschränkt besteht. Per AGB kann übrigend nach der alten Rspr. zum Fernabsatzgesetz nicht festgelegt werden, dass der Kunde seine Zustimmung zum sofortigen Beginn der Dienstleistung erteilt.

Selbst wenn man ein Erlöschen des Widerufsrechts betreffend die Dienstleistung annimmt, müsste ein Widerruf möglich sein bezüglich des Handykaufs gegenüber eteleon. Dieser Widerruf muss sich dann aber logischerweise auch auf den Vertrag mit VV erstrecken, oder?

Aber die Gebühren und Aufwendungen, die bis zur 1. Nutzung der Sim-Karte anfallen müssen laut AGB einiger Händler bezahlt werden. Darunter fällt logischerweise die Aktivierungsgebühr, die ja Kosten VOR Nutzung der Karte (Einpflegen ins System etc.) deckt.
Insofern kann es schon rechtens sein, daß trotz rechtzeitigem Widerrufs die Anschlußgebühr bezahlt werden muss.

Die Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs bestimmen eindeutig, dass es neben eventuellem Ersatz für die Kosten der Rücksendung keine weiteren Ansprüche gibt. Aber wenn vorher schon Kosten anfallen würden, wäre dies ja widersinnig, denn so könnte man ja jeden Kunden., auch bei einem normalen Kauf vom Rücktritt abhalten, indem man sagt, er muss Reinigungsgebühr o. ä. bezahlen.


Wenn Eteleon Schwierigkeiten hat, dann ist das vermutlich in erster Linie auch denen anzurechnen und nicht VV.
Denke ich jedenfalls mal.

Ich denke anders, denn VV muss sich das Verschulden von Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen und als einen solchen wird man eteleon verstehen dürfen. Eine solche Lösung fände ich sehr gerecht. Als Netzbetreiber würde ich Firmen ziemlich stark auf die Finger klopfen, die den Bestand von Verträgen, die sie vermittelt haben durch Verzug gefährden.

Die Sache mit der Frist sehe ich auch als die beste Lösung an.

Schönen Sonntag noch!
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[1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Shadowman antwortet auf Zwack
26.01.2003 22:42
@Zwack

Alles in allem stimme ich natürlich mit Dir überein. Man kann VV durchaus als unseriös einstufen, wenn sie trotz besserem Wissens derartige Vermittlungsgeschäfte dulden, ja sogar fördern. Denn schließlich beklagen sich die betroffenen Kunden zu Recht nicht nur bei eteleon, sondern auch bei VV.
Alle von mir zitierten Quellen beziehen sich ja auch auf AGB und deren Wirksamkeit kann im Einzelnen selbstverständlich durchaus angezweifelt werden.
Fakt ist, ich schließe einen rechtswirksamen Vertrag mit dem Anbieter Eteleon ab. Der beinhaltet das kostenlose Handy und den Vertrag ohne Grundgebühr. Das alles dürfte im Falle eines Falles auch einklagbar sein, egal wer im Einzelnen welche Leistung erbringt. Naja, ich warte mal ab. Noch habe ich Zeit was die 14-Tage-Frist angeht. Schleierhaft ist mir nur, warum 3 Anbieter das Gleiche Angebot haben. Sollte es sich um vorsätzlichen Betrug handeln, dann wäre das mit dem kostenlosen C45 doch nicht so verbreitet, oder?
Außerdem berichten ja auch Forumsteilnehmer von der Lieferung des versprochenen Handys...
Naja, mal abwarten, im Notfall kann man ungerechtfertigte Lastschriften ja immernoch 6 Wochen zurückbuchen...

Bye, Mike
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[1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Zwack antwortet auf Shadowman
27.01.2003 07:21
@ Mike

Ich glaube nicht, dass es sich um Betrug handelt.
Meine Theorie: Die nehmen einfach zu viele Kunden an und kommen dann hinten und vorne mit der Bearbeitung nicht mehr nach.
Es ist, glaube ich in der Branche schon üblich, dass ein Distributor ein derartiges Angebot macht.
Objektiv gesehen ist auch kein Risiko dabei, denn wenn das Handy nie kommt, erfüllt auch VV seinen Vertrag nicht (so zumindest meine Meinung).
Aber wie gesagt, dass es nicht kommt, glaube ich nicht, die Frage ist für mich eher wann.

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[1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2] quixxz antwortet auf Shadowman
27.01.2003 17:24
Du kannst dich zurücklehnen!

Zum einen beträgt das Widerrufsrecht laut AGB

"Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz (z.B. per E-Mail) geschlossen werden, hat der Kunde ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, gerechnet ab der Lieferung..."

Zum zweiten weiß ich, das eteleon auch Handys, wenn auch mit etwas Verspätung ausgeliefert hat!Ist bei so einem Angebot doch auch Verständlich,oder?



Gruß
Quixxz

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[1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Zwack antwortet auf quixxz
28.01.2003 15:41
Verständlich ist höchstens noch, dass ein Anbieter mal temporär bei einem guten Angebot nicht liefern kann. Dass er aber auf Faxe, Einschreiben, Mails nicht reagieren kann hingegen ist für mich nicht besonders einsichtig. Noch weniger verständlich ist, dass man über Lieferverzögerungen nicht informiert wird.
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Shadowman antwortet auf Zwack
28.01.2003 16:09
Benutzer Zwack schrieb:
Verständlich ist höchstens noch, dass ein Anbieter mal temporär bei einem guten Angebot nicht liefern kann. Dass er aber auf Faxe, Einschreiben, Mails nicht reagieren kann hingegen ist für mich nicht besonders einsichtig. Noch weniger verständlich ist, dass man über Lieferverzögerungen nicht informiert wird.

So sehe ich das auch und deshalb habe ich gestern Abend per Email und Fax und dann heute per Einschreiben mit Rückschein meinen Widerruf erklärt. Alles in allem absolut keine Geschäftsgebahren. Hat jemand einen Tipp, wo ich auf seröse Weise an ein ähnliches Angebot komme? Wichtig wäre mir das C45 zu angemessenen Konditionen, muss ja nicht die 0,- EUR Nummer sein.
Was mir am Rande noch einfällt: Nicht das manchmal die 0,- EUR Geschichte einen Sinn ergibt. Bei anderen Anbietern kostet das handy mind. 1,- EUR und das ist eine Kaufsumme, die auch einen Kaufvertrag hervorruft, aber bei 0,- EUR ist es eine Schenkung und für die gelten vielleicht ganz andere gesetzliche Regeln? Das gesponnen und nur so am Rande, aber nicht umsonst werden andere prominente Geschäfte (ich erinnere mal an die Neue Heimat) über den symbolischen und rechtswirksamen Kaufpreis von 1,- Mark abgehandelt...

bye, Mike
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] quaxx antwortet auf Shadowman
28.01.2003 16:16
Hallo Leute!
Ich habe auch grottenschlechte Erfahrungen mit solchen Verträgen gemacht, bei denen die GG dann für einen gewissen Zeitraum erstattet wird.
Bei mir hieß der Übeltäter noch Hilton Telecom. Nach 6 Monaten war das Unternehmen dann nicht mehr existent. Die GG musste ich dann selbst bezahlen. Solche "Spar"-Angebote nehme ich jedenfalls nicht mehr an.
Eteleon hört sich genauso an...

Viele Grüße,
Dennis
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] Masterhans antwortet auf Shadowman
28.01.2003 16:52
Hi,

das Angebot gibt es auch bei Sparhandy.com, der Laden ist auf jeden Fall serioes(er als Eletelon). Habe nur gute Erfahrungen gemacht. Auch dort kommt es von Zeit zu Zeit zi 2-3 Wochen Wartezeit man wird aber permanent per Mail auf dem Laufenden gehalten.

Also - ich wuerde da bestellen!
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.3] Zwack antwortet auf Shadowman
28.01.2003 18:59
Hat jemand einen Tipp, wo ich auf seröse Weise an ein ähnliches Angebot komme? Wichtig wäre mir das C45 zu angemessenen Konditionen, muss ja nicht die 0,- EUR Nummer sein.
Mit dem Angebot von TEL-Plus habe ich hinsichtlich der Lieferung sehr gute Angebote gemacht. Allerdings erfolgt die Auszahlung erst nach 3 Monaten. Vgl. auch hier: https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/1660-...

und das ist eine Kaufsumme, die auch einen Kaufvertrag hervorruft, aber bei 0,- EUR ist es eine Schenkung und für die gelten vielleicht ganz andere gesetzliche Regeln?

Ich bin mit Dir völlig einer Meinung, dass es bei einem Preis von 0,- € kein Kauf sein kann. Aber ein Schenkungsversprechen ist es auch nicht. Der "Käufer" weiss ja, dass das Handy über den Vertrag mitbezahlt wird. Außerdem wäre ja dann eine notarielle Beurkundung nötig. Ich bin der Meinung, dass es ein einseitiges Leistungsversprechen ist.
Aus meiner Sicht haben die Anbieter den 1,- € Preis vor Abschaffung der Zugabeverordnung gewählt, um keinen Verstoß gegen selbige zu begehen.