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E-Mail von Faircom


29.10.2003 13:53 - Gestartet von Amin
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der
eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen
sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies
sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für
uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung
auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere
Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März
2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen. Nachdem wir die
Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat
März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher
auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine
äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen
Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits
angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen. Nachdem auch
weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von Provisionsansprüchen in
beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen
Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch
die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen
Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der
Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren
können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen,
dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir
mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer
bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von
Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der
großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage,
auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt
ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die
Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre
zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer
Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
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[1] o2 - can do? antwortet auf Amin
29.10.2003 13:56
Ist ne Glaubensfrage. Entweder Du glaubst das ganze, oder Du glaubst es nicht.

Wenn Du sowieso die Hoffnung auf Erstattung aufgegeben hattest, dann antworte mit "JA"! Wenn Du aber schon gerichtliche Schritte eingeleitet hast, dann "NEIN"!

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[1.1] RE: E-Mail Addresse
motocrossi antwortet auf o2 - can do?
12.11.2003 10:48
Habe diese E-Mail nicht bekommen,kann mir mal einer den Absender
sagen,die alte E-Mail ist nicht mehr gültig!

Mfg Motocrossi
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[2] Stundung für Faircom
Alexda antwortet auf Amin
29.10.2003 14:15
Hmm, ich glaube Faircom hat noch eine alte Email-Adresse von mir. Ich habe nämlich schon ewig nichts mehr von Faircom bekommen. Schade, ich hätte meine ausstehenden Ansprüche gerne gestundet.
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[2.1] vectrasport antwortet auf Alexda
08.11.2003 18:27
Benutzer Alexda schrieb:
Hmm, ich glaube Faircom hat noch eine alte Email-Adresse von mir. Ich habe nämlich schon ewig nichts mehr von Faircom bekommen. Schade, ich hätte meine ausstehenden Ansprüche gerne gestundet.

Lese heute zum ersten Mal wieder hier mit und mit Verwundern mußte ich feststellen, daß ich die besagte Mail von Faircom auch nicht bekommen habe.

Ob das evtl. daran liegt, daß der komplette Schriftverkehr nur noch über meinen Anwalt läuft ?

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[3] grinsefrau antwortet auf Amin
29.10.2003 14:16
Ich würde der Stundung widersprechen, da ich nur meine Eigeninteressen verfolge.


Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch
weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von
Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen,
dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen
Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
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[3.1] hybride0704 antwortet auf grinsefrau
29.10.2003 14:38
Ich habe die gleiche mail erhalten.
Würde mich interessieren, wieviel Leute noch!?
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[3.1.1] BastiL antwortet auf hybride0704
29.10.2003 14:56
Hallo,

ich habe wie Anim einen Genion Duo über Faircom und auch die üblichen Probleme mit der Grundgebührerstattung. Die zitierte Mail habe ich allerdings bisher nicht bekommen.

Grüße Basti
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[3.1.1.1] Raul antwortet auf BastiL
30.10.2003 15:34
Benutzer BastiL schrieb:
Hallo,

ich habe wie Anim einen Genion Duo über Faircom und auch die üblichen Probleme mit der Grundgebührerstattung. Die zitierte Mail habe ich allerdings bisher nicht bekommen.

Grüße Basti

bei mir das gleiche,nur:Ich hab auch die Mail bekommen.
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[3.1.2] Baldun antwortet auf hybride0704
29.10.2003 20:20
Benutzer hybride0704 schrieb:
Ich habe die gleiche mail erhalten. Würde mich interessieren, wieviel Leute noch!?

wohl zitausend !!!

Denen steht das Wasser bis zu Hals. Da ist wohl nichts mehr zu holen.

Tipp: Sich an die halten, die diesen Vermittler losschickten Verträge machen !

Die sind die Nutznießer, die haben das Geld !!!
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[3.1.2.1] hybride0704 antwortet auf Baldun
30.10.2003 09:33
Das wäre ja VV
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[3.2] hybride0704 antwortet auf grinsefrau
29.10.2003 14:52
Ich werde es wahrscheinlich annehmen, denn ich denke, mit einer Insolvenz von faircom ist keinem geholfen.
Dann wär das Geld eh futsch, es wäre immerhim ne Chance und zu verlieren hab ich nicht mehr.
Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden.
Anzumerken wäre noch, daß ich schon seit Jahren faircom Kunde bin und bis jetzt immer pünktlich meine Gebührenerstattung bekommen habe.
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[3.2.1] o2 - can do? antwortet auf hybride0704
29.10.2003 17:01
Wer nichts mehr zu verlieren hat und schon damit zurecht gefunden hat, dass man eh kein Geld mehr bekommen wird, dann sollte man dies durchaus annehmen, um das letzte Körnchen Hoffnung noch ergattern zu können.

Wer allerdings juristische Wege eingeleitet hat, dann natürlich nicht.

Was der Zweck dieser Mail von Faircom ist, soll mal dahin gestellt sein.
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[3.2.1.1] Baldun antwortet auf o2 - can do?
29.10.2003 20:32
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Wer nichts mehr zu verlieren hat und schon damit zurecht gefunden hat, dass man eh kein Geld mehr bekommen wird, dann sollte man dies durchaus annehmen, um das letzte Körnchen Hoffnung noch ergattern zu können.

Wer allerdings juristische Wege eingeleitet hat, dann natürlich nicht.


Was der Zweck dieser Mail von Faircom ist, soll mal dahin gestellt sein. Na vielleicht abzulenken, dass sie ihrer Insolvenzbeantragungspflicht nicht nachkommen ?
Ist die Geschäftsführung nun nicht sogar privat haftbar zu machen ?
Denn sie gibt nun tausendfach zu, von der Zahlungsunfähigkeit zu wissen !
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[3.2.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf Baldun
29.10.2003 21:12
Klar weiß ich bzw. kann mir diverse Sachen ausmalen, wieso solch ein Schreiben rausgeschickt wurde von Faircom. Als Privatperson würde es nur haften, wenn es keine Unternehmensform hat. Weiß nicht, ob Faircom eine war. Du solltest Dich sowieso mehr auf Deinen Pfad konzentrieren. Du wirst sowieso nicht bejahen, da es Dich eher belasten würde.

Es gibt nun mal nicht viele Leute, die den juristischen Weg suchen. Die es nicht tun, sollen es ruhig tun. Denn die haben schon aufgegeben.
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[3.2.1.1.1.1] Baldun antwortet auf o2 - can do?
29.10.2003 21:19
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Klar weiß ich bzw. kann mir diverse Sachen ausmalen, wieso solch ein Schreiben rausgeschickt wurde von Faircom. Als Privatperson würde es nur haften, wenn es keine Unternehmensform hat. Weiß nicht, ob Faircom eine war. Du solltest Dich sowieso mehr auf Deinen Pfad konzentrieren. Du wirst sowieso nicht bejahen, da es Dich eher belasten würde.

Es gibt nun mal nicht viele Leute, die den juristischen Weg suchen. Die es nicht tun, sollen es ruhig tun. Denn die haben schon aufgegeben.

Noch einmal

faircom ist ein juristische Person und somit nur mit diesem Vermögen haftbar.

Wenn die Geschäftsführung versäumte die nötige Insolvenz zu beantragen, dann ist sie privat haftbar.

Auch wenn sich diese Geschäftsführung in einer &Co KG verkonstruiert.

Da gibt es neue und für die Verbraucher neue Gestze und eine bessere Rechtssprechung.

Das gilt auch für die Nutznießer, die den Vermittler beauftragtn zu vermitteln !

Der VVler Herr Dr....., der in anderen seriösen Firmen im Aufsichtsrat steckt. ist informiert. Ich hoffe er legt das nicht als Banalität an die Seite.

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[3.2.1.2] vectrasport antwortet auf o2 - can do?
08.11.2003 18:32
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Wer nichts mehr zu verlieren hat und schon damit zurecht gefunden hat, dass man eh kein Geld mehr bekommen wird, dann sollte man dies durchaus annehmen, um das letzte Körnchen Hoffnung noch ergattern zu können.

Wer allerdings juristische Wege eingeleitet hat, dann natürlich nicht.

Was der Zweck dieser Mail von Faircom ist, soll mal dahin gestellt sein.

Schon mal dran gedacht, daß viele Geschäftsjahre zum 31.12. enden ?? Könnte also auch steuerliche Vorteile haben, wenn Faircom dieses Jahr Verluste ausweist, obwohl die Gelder überhaupt nicht geflossen sind
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[3.2.2] hybride0704 antwortet auf hybride0704
29.10.2003 17:06
stimmt nicht, ich auch:)
Wenn jeder mit Anwalts- und Gerichtskosten kommt, ist die Insolvenz wohl beschlossenen Sache.
Ich denke mal, wie ich hier schon öfters gelesen habe, kann sich nicht jeder einen Anwalt leisten.
Wie dem auch sei,es kommt auch auf diese "legale" Stundung nicht mehr darauf an.
Es ist mir auch klar, daß bis Dezember kein Gerichtsurteil gefällt werden kann, aber ich denke auch nicht, daß faircom diesen Weg einschlägt.
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[3.2.3] Baldun antwortet auf hybride0704
29.10.2003 20:35
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Ich werde es wahrscheinlich annehmen, denn ich denke, mit einer Insolvenz von faircom ist keinem geholfen.

Dem stimme ich Dir absolut zu!

Vor ca. 1 Monat war ich aber der einzige der diese Meinung vertrat.
Der Rest lag seinem Führer zu Füssen........

Dann wär das Geld eh futsch, es wäre immerhim ne Chance und zu verlieren hab ich nicht mehr.
Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden. Anzumerken wäre noch, daß ich schon seit Jahren faircom Kunde bin und bis jetzt immer pünktlich meine Gebührenerstattung bekommen habe.


ach du bist das !!

endlich wissen die zigtausenden von Kunden, die fc prellte wer die GG erhielt...

(Galgenhumor)
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[4] dirkko antwortet auf Amin
29.10.2003 15:06
Merkwürdig ist nur, dass nun so gar nicht mehr von einer defekten Datenbank die Rede ist...

<Kopf schüttel on>
Geht die plötzlich wieder? Und seitdem ist Premiere allein verantwortlich?
<Kopf schüttel off>

Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch
weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von
Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen,
dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen
Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
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[4.1] arnold123 antwortet auf dirkko
29.10.2003 15:16
Wozu sollte jemand das annehmen?
Ich würde mir das hier nicht aus der Hand nehmen lassen.
Wer's glaubt - trotz offensichtlich vorgeschobener Aussagen in den Monaten zuvor - wartet eben ab.

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[4.2] Keks antwortet auf dirkko
10.11.2003 18:38
Benutzer dirkko schrieb:
Merkwürdig ist nur, dass nun so gar nicht mehr von einer defekten Datenbank die Rede ist...

<Kopf schüttel on>
Geht die plötzlich wieder? Und seitdem ist Premiere allein verantwortlich?
<Kopf schüttel off>

Tja, der beste Indiz dafür, dass es eine Lüge war, und für eine Insolvenzverschleppung.

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de/faircom/

P.S.: http://quoting.is-easy.de/ und http://learn.to/quote
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[5] DrDirk antwortet auf Amin
29.10.2003 15:18
Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

Auch mir ging dieses Lebenszeichen zu.

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.

Eine Stundung ist eine "Verschiebung", ja. Oder genauer "das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung".

Ob ich mit "Ja" stimme (es ginge bei mir nicht mehr um das Premiere-Cellway-Paket, sondern um einen einzelnen VV-Vertrag), muß ich mir noch überlegen. Wenn ich eine Formulierung wie

Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen, dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen Erstattungsansprüche bis zunächst zum 31.12.2003 gewähren. Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

machen mich jedoch stutzig. Es ist meiner Meinung nach völlig utopisch anzunehmen, daß bis Ende des Jahres schon irgendeine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, durch die Ansprüche von Faircom bestätigt werden. Es riecht mir nach einer weiteren Verzögerungstaktik, wobei ich den Sinn nicht mehr so ganz sehe.

Und mal so ganz nebenbei: Faircom hat seit ca. März 2003 keinen Cent mehr bezahlt (Ausnahme bei einigen wohl eine Zahlung von 4.95 EUR im Mai). Egal, ob Ihr jetzt auf diese Mail antwortet oder nicht: sie werden auch weiterhin nicht bezahlen. Somit verschaffen sie sich schon ohne Eure Zustimmung ihre ganz eigene Art der "Stundung". *g*

DrDirk
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[6] big brother antwortet auf Amin
29.10.2003 15:31
Hallo alle Betroffenen !

Was will FairCom damit bewirken ? Zum einen könnte man das denken was Herr Roloff in seiner E-Mail an alle Betroffenen schreibt. Zum Anderen könnte man aber auch wirklich denken , daß sich FairCom so vor irgendwelchen oder besser gesagt den bevorstehenden Prozessen schützen will , denn jeder der dieser Mail mit ' JA ' antwortet kann ja wohl nicht mehr die ausstehenden monatlichen Grundgebühren einklagen ! Und das er sich vor einer möglichen Insolvenz schützen will kann ich mir nicht vorstellen , denn die wird ja wohl auf kurz oder lang kommen. Na schauen wir mal was da noch kommt. Ich habe auf jeden Fall einen Rechtsanwalt damit beauftragt mir alles austehende gerichtlich zu beschaffen. Da ich auch keinen Selbstkostenanteil bei meiner Rechtschutzversicherung habe , fiel mir dieser Schritt auch nicht besonders schwer !

Es grüßt
Der große Bruder


Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute , ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag
abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.
. . . . . . . . . . . . . . . und so weiter und so fort !
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[6.1] Warum über Rechtsanwalt mahnen ?
arne antwortet auf big brother
30.10.2003 08:45
Hallo Leute!

Ich hoffe ich kriege hierfür keine Drohungen von Rechtsanwälten... ;-)

... aber warum wollt ihr alle diesen Berufsstand bemühen oder sagt euch 'Sch... ich bin nicht rechtsschutzversichert und kann mir keinen Anwalt leisten.'?

Ein gerichtliches Mahnverfahren kann jeder bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht eröffnen. Ich hab das zwar selbst noch nicht gemacht, aber das kann doch nicht so schwer sein.

Meine Frau hat auch die besagte Mail von Faircom bekommen. Wir wissen noch nicht, was wir machen, aber wenn mahnen, dann ohne Anwalt.

Wenn jemand ohne Anwalt gerichtlich gemahnt hat, würde mich mal interessieren wie das funktioniert hat.

Tschuess

Arne

PS: Ich bin kein Jurist und alle gemachten Angaben sind natürlich ohne Gewähr.
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[6.1.1] Napster antwortet auf arne
30.10.2003 12:32
Benutzer arne schrieb:

... aber warum wollt ihr alle diesen Berufsstand bemühen...> Ein gerichtliches Mahnverfahren kann jeder bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht eröffnen. Ich hab das zwar selbst noch nicht gemacht, aber das kann doch nicht so schwer sein.

Ganz einfach: Weil der RA juristisch gebildet ist und für Fehler haftbar gemacht werden kann.

Klar kannst Du selber mahnen, klar kannst Du selber Briefe an meinen Gegner schreiben und Zahlungsfristen setzen usw.

Aber hast Du wirklich absolut nichts besseres in Deiner Freizeit zu tun?
Weißt Du, ob Deim Brief juristisch 'wasserdicht' ist, oder ob Dir durch falsche Formulierung Nachteile entstehen?

Ich schon.

Gruß

Napster

www.mailchecker.de
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[6.1.1.1] arne antwortet auf Napster
30.10.2003 19:37
Ganz einfach: Weil der RA juristisch gebildet ist und für Fehler haftbar gemacht werden kann.

Das ist natürlich ein gutes Argument. Aber kommts bei ein paar Euro Streitwert wirklich darauf an?

Klar kannst Du selber mahnen, klar kannst Du selber Briefe an meinen Gegner schreiben und Zahlungsfristen setzen usw.

Aber hast Du wirklich absolut nichts besseres in Deiner Freizeit zu tun?

Das ist natürlich immer Ansichtssache. Meine Gegenfrage wäre: Hast du nichts besseres mit deinem Geld zu tun, als es in einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsschutzversicherung zu investieren?

Ich habe z. B. aus gutem Grund keine Rechtsschutzversicherung, d. h. ich müsste neben den Mahnkosten auch noch die Anwaltskosten erstmal vorstrecken. Die Investition ist mir bei 60 EUR Streitwert zu hoch.

Ich wollte mit meinem Posting vor allem Leute, die aus welchem Grund auch immer nicht wegen allem gleich zum Anwalt rennen, auf eine Alternative aufmerksam machen.

Wie gesagt: Ob und wie man mahnt, muss jeder selber entscheiden.

In diesem Sinne

Arne
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[6.1.2] JoeCribe antwortet auf arne
30.10.2003 12:38
Hallo Arne!

Benutzer arne schrieb:
Wenn jemand ohne Anwalt gerichtlich gemahnt hat, würde mich mal interessieren wie das funktioniert hat.

Das funktioniert ganz einfach... Gehe in einen gut sortierten Schreibwarenladen Deiner Wahl, frage nach dem Formblatt für die Beantragung eines Mahnbescheides, füll das Ding aus, schick es nach Euskirchen (in meinem Fall), und warte eine Zeit. Falls etwas falsch ausgefüllt war, bekommst Du eine entsprechende Monierung, dort die Angaben korrigieren, wieder rauschicken, wieder warten. Irgendwann bekommst Du dann die Mitteilung, daß der Mahnbescheid erlassen wurde. Zwei Wochen warte, dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen (Formular liegt dem letzten Brief bei), den Du dann per Gerichtsvollzieher zustellen läßt.

Zwischendurch fallen diverse Gebühren an, die alle auf die Gesamtsummer aufgeschlagen werden. Die mußt Du allerdings vorstecken! (ca. 2 EUR für das Antragsformular, je nach Höhe Deiner Forderung etwa 10-25 EUR Gebühren vom Mahngericht, Kosten für den Gerichtsvollzieher).

Dauer der ganzen Geschichte: Hoffe nicht, das unter zwei, drei Monaten durchzukriegen...

Mein Vollstreckungsbescheid liegt momentan in Bonn bei irgendeinem Gerichtsvollzieher, mal sehn, ob er was wird holen können.

Joe
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[6.1.2.1] wuselone antwortet auf JoeCribe
30.10.2003 14:25
Benutzer JoeCribe schrieb:
Hallo Arne!

Benutzer arne schrieb:
Wenn jemand ohne Anwalt gerichtlich gemahnt hat, würde mich mal interessieren wie das funktioniert hat.

Das funktioniert ganz einfach... Gehe in einen gut sortierten Schreibwarenladen Deiner Wahl, frage nach dem Formblatt für die Beantragung eines Mahnbescheides, füll das Ding aus, schick es nach Euskirchen (in meinem Fall), und warte eine Zeit. Falls etwas falsch ausgefüllt war, bekommst Du eine entsprechende Monierung, dort die Angaben korrigieren, wieder rauschicken, wieder warten. Irgendwann bekommst Du dann die Mitteilung, daß der Mahnbescheid erlassen wurde. Zwei Wochen warte, dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen (Formular liegt dem letzten Brief bei), den Du dann per Gerichtsvollzieher zustellen läßt.

Zwischendurch fallen diverse Gebühren an, die alle auf die Gesamtsummer aufgeschlagen werden. Die mußt Du allerdings vorstecken! (ca. 2 EUR für das Antragsformular, je nach Höhe Deiner Forderung etwa 10-25 EUR Gebühren vom Mahngericht, Kosten für den Gerichtsvollzieher).

Dauer der ganzen Geschichte: Hoffe nicht, das unter zwei, drei Monaten durchzukriegen...

Mein Vollstreckungsbescheid liegt momentan in Bonn bei irgendeinem Gerichtsvollzieher, mal sehn, ob er was wird holen können.

Joe

auch mein Vollstrechungsbeschied liegt jetzt bei einem Gerichtsvollzieher in Bonn. Das ganze hat bis zu diesem Punkt genau 2 Monate gedauert. Ich glaube aber nicht, dass dort noch was zu holen ist. Wenn ja, warum haben sie sich nicht mal die Mühe gemacht 1. gegen den Mahnbescheid einspruch einzulegen 2. dann gegen den Vollstreckungsbescheid. Sie treiben doch selbst noch die Kosten in die Höhe, aber wohl auch nur weil sie genau wissen, das wir nichts mehr holen können und somit die Kosten entweder selbst bezahlen müssen oder die Rechtschutzversicherung. Trotzdem habe ich die Vollstrechnung beantrag, eigentlich nur aus Prinzip. So geht es ja auch nicht.

Dann habe ich noch was zu schreiben über Rücksendung des Decoders an VV. Ich würde den Decoder so lange behalten bis meine Forderung ausgeglichen ist. Premiere hat mich zwar nach 4 Monaten aus den Vetrag gelassen, aber ich habe ja immer noch die offene Forderung an Faircom und wenn die nicht zahlen, verkaufe ich meinen Decoder um so mein Geld zu bekommen. Dann hatte ich noch das Glück meinen Handyvertrag von Cellway zu bekommen. Die haben mich dann auch im August aus den Vertrag gelassen, so dass ich, wenn ich den Decoder verkaufe, vielleicht mit Null aus dieser Nummer raus komme. Schauen wir aber erstmal ob noch was zu holen ist.
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[7] schste82 antwortet auf Amin
29.10.2003 15:37
Benutzer Amin schrieb:

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.

Hi Amin,

Stundung heisst, dass Du das Dir zustehende Geld nicht vor dem genannten Termin verlangen kannst. Du verzichtest also nicht auf's Geld, wenn Du "JA" antwortest. Risikolos ist das ganze trotzdem nicht.

Dass Faircom naemlich verspricht, die Schulden ab dem Termin wieder zu bezahlen, ist nur soviel wert, wie Faircom dann noch Geld hat. Kann sein, dass sie Geld reinbekommen, dann stehen wir alle besser da. Kann sein, dass mehr Geld rausgeht als reinkommt, dann stehen wir alle schlechter da.

Stefan
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[7.1] Baldun antwortet auf schste82
29.10.2003 20:38
Benutzer schste82 schrieb:
Benutzer Amin schrieb:

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.

Hi Amin,

Stundung heisst, dass Du das Dir zustehende Geld nicht vor dem genannten Termin verlangen kannst. Du verzichtest also nicht auf's Geld, wenn Du "JA" antwortest. Risikolos ist das ganze trotzdem nicht.

Dass Faircom naemlich verspricht, die Schulden ab dem Termin wieder zu bezahlen, ist nur soviel wert, wie Faircom dann noch Geld hat. Kann sein, dass sie Geld reinbekommen, dann stehen wir alle besser da. Kann sein, dass mehr Geld rausgeht als reinkommt, dann stehen wir alle schlechter da.

Stefan


das kann ein Insolvenverwalter aufgrund der Objektivität viel besser !!!

Ihr tut ja so, das das Insolvenzverfahren bedeutet niemand erhält mehr Geld.

Der Insolvernzverwalter sorgt auch für die Geltendmachung der angeblichen Provisionsforderungen...

ich denke besser als der, der die Karre in den Dreck gefahren hat.

Ich bin überzeugt, man will Zeit gewinnen, um abzräumen !!!

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[7.1.1] o2 - can do? antwortet auf Baldun
29.10.2003 21:15
Zeit gewinnen: ja! Aber abräumen? Wohl kaum, da gibt es nichts mehr.
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[7.1.1.1] Baldun antwortet auf o2 - can do?
29.10.2003 21:19
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Zeit gewinnen: ja! Aber abräumen? Wohl kaum, da gibt es nichts mehr.

PRIVAT ???
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[8] ist eine email rechtlich bindend?
gonsolo antwortet auf Amin
29.10.2003 18:31
Hallo Leute,

ich habe die Mail auch bekommen und denke ich werde zustimmen, da ich
1. nicht erwarte noch viel von denen zu bekommen, auch wenn ich noch reichlich Ansprüche habe.
2. denke, dass das keine Rolle mehr spielt, da ja schon Insolvenzanträge gestellt sind.

mal ne Frage an die "Experten":
hat so eine Email mit "ja" irgendeine rechtliche Relevanz?
Oder ist das, falls wirklich nen ernster Ansatz dahinter steckt, nur ne Orientierung für Faircom, wieviele zustimmen würden

Meinungen, Kommentare? immer her damit


Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch
weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von
Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen,
dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen
Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
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[8.1] hybride0704 antwortet auf gonsolo
29.10.2003 18:36
Meinung:
nein, da keine Unterschrift erfolgt und die mail auch nicht an deine email-Adresse gerichtet ist.
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[8.1.1] Baldun antwortet auf hybride0704
29.10.2003 20:30
Benutzer hybride0704 schrieb:
Meinung:
nein, da keine Unterschrift erfolgt und die mail auch nicht an deine email-Adresse gerichtet ist.

ist ein Fax mit Unterschrift bindend?
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[8.1.1.1] Abakus antwortet auf Baldun
29.10.2003 21:08
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Meinung:
nein, da keine Unterschrift erfolgt und die mail auch nicht an deine email-Adresse gerichtet ist.

ist ein Fax mit Unterschrift bindend?

Ja.
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[8.1.1.1.1] Baldun antwortet auf Abakus
29.10.2003 21:31
Benutzer Abakus schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Meinung:
nein, da keine Unterschrift erfolgt und die mail auch nicht an deine email-Adresse gerichtet ist.

ist ein Fax mit Unterschrift bindend?

Ja.

sehr interessant ! Teile mir bitte mit, woher Du dieses Wissen beziehst !

Denn ich befürchte, dass Du Blödsinn schreibts. Ich lasse mich gern belehren, dass Fernkopien, und damit Kopien, rechtlich bindend sind.

Bin sehr gespannt !!!
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[8.1.1.1.1.1] Abakus antwortet auf Baldun
29.10.2003 21:48
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Abakus schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Meinung:
nein, da keine Unterschrift erfolgt und die mail auch nicht an deine email-Adresse gerichtet ist.

ist ein Fax mit Unterschrift bindend?

Ja.

sehr interessant ! Teile mir bitte mit, woher Du dieses Wissen beziehst !

Denn ich befürchte, dass Du Blödsinn schreibts. Ich lasse mich gern belehren, dass Fernkopien, und damit Kopien, rechtlich bindend sind.

Bin sehr gespannt !!!

Das ist auf den teltarif Foren schon so oft durchgekaut worden... Google kennst Du doch auch, oder?
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[8.1.1.1.1.1.1] Baldun antwortet auf Abakus
29.10.2003 21:51
Benutzer Abakus schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Abakus schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer hybride0704 schrieb:
Meinung:
nein, da keine Unterschrift erfolgt und die mail auch nicht an deine email-Adresse gerichtet ist.

ist ein Fax mit Unterschrift bindend?

Ja.

sehr interessant ! Teile mir bitte mit, woher Du dieses Wissen beziehst !

Denn ich befürchte, dass Du Blödsinn schreibts. Ich lasse mich gern belehren, dass Fernkopien, und damit Kopien, rechtlich bindend sind.

Bin sehr gespannt !!!

Das ist auf den teltarif Foren schon so oft durchgekaut worden... Google kennst Du doch auch, oder?

Habe ich mir gedacht. Keine Ahnung !!

Kopien sind nicht rechtlich bindend, da voll manipulierbar.

Faxe (Fernkopien) ber Computer noch viel einfacher.

Das müsste sich sogar hier herumgesprochen haben.

Also: Faxe sind NICHT rechtlich bindend.

Ansonsten begründe kompetent !!
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[8.1.1.1.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf Baldun
29.10.2003 21:56
Aber in der Praxis anerkannt. Alles lässt sich fälschen, auch die besagte Unterschrift.
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[8.1.1.1.1.1.1.1.1] Baldun antwortet auf o2 - can do?
29.10.2003 22:00
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Aber in der Praxis anerkannt. Alles lässt sich fälschen, auch die besagte Unterschrift.

aber NICHT rechtlich bindend !!

in der Praxis ist vieles anerkannt, auch das Abzocken. Aber hinterher kommen die rechtlichen Fallstricke.

Deshalb schreiben sich viele hier di Finger wund !!

Warum lassen sich wohl die Provider alles per Post und Original Unterschrift kommen !!???!
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[8.1.1.1.1.1.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf Baldun
29.10.2003 22:19
Schon mal beim Händler Deines Vertrauen ein Mobilfunkvertrag per Fax zukommen lassen?
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[8.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Abakus antwortet auf Baldun
29.10.2003 23:11
Benutzer Baldun schrieb:
Warum lassen sich wohl die Provider alles per Post und Original Unterschrift kommen !!???!

Och, bei mir nicht...
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[8.1.1.1.1.1.1.1.1.3] Email ausreichend für Buchhaltung
Alexda antwortet auf Baldun
30.10.2003 16:37
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Aber in der Praxis anerkannt. Alles lässt sich fälschen, auch die besagte Unterschrift.

aber NICHT rechtlich bindend !!


Rechtlich bindend ist relativ.

Wenn du in Deutschland ein Haus kaufen willst, reicht nicht einmal die Original-Unterschrift.

Auch z.B. heiraten kannst du nicht per Unterschrift.

Achja, und kennst du Ebay? Da kannst du ohne Fax geschweige denn Unterschrift Verträge abschliessen.

Hier geht es um die Stundung von schlimmstenfalls ein paar hundert Euro für nicht einmal ein Jahr. Der Wert, um den es geht, sind also ein paar Euro. Sollen dafür etwa 10.000 Kunden einen Brief schreiben?

Entscheidend ist, dass die Buchhaltung von Faircom den Betrag erstmal (ohne sich strafbar zu machen) aus dem Soll rausnehmen kann.

Wenn jemand mit JA antwortet und nachher doch vor Gericht geht, wird man ja sehen, was der Richter sagt.
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[8.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] Baldun antwortet auf Alexda
30.10.2003 17:20
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Aber in der Praxis anerkannt. Alles lässt sich fälschen, auch die besagte Unterschrift.

aber NICHT rechtlich bindend !!


Rechtlich bindend ist relativ.

Wenn du in Deutschland ein Haus kaufen willst, reicht nicht einmal die Original-Unterschrift.
nein ? denn ohne ?


Auch z.B. heiraten kannst du nicht per Unterschrift.

auch nicht ohne

Achja, und kennst du Ebay? Da kannst du ohne Fax geschweige denn Unterschrift Verträge abschliessen.

Hier geht es um die Stundung von schlimmstenfalls ein paar hundert Euro für nicht einmal ein Jahr. Der Wert, um den es geht, sind also ein paar Euro. Sollen dafür etwa 10.000 Kunden einen Brief schreiben?

Entscheidend ist, dass die Buchhaltung von Faircom den Betrag erstmal (ohne sich strafbar zu machen) aus dem Soll rausnehmen kann.

Wenn jemand mit JA antwortet und nachher doch vor Gericht geht, wird man ja sehen, was der Richter sagt.

der sagt, dass die Beweislast bei faircom liegt. Und wie will faircom ohne Unterschrift eine Beweisführung erheben ??
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[8.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1] Alexda antwortet auf Baldun
30.10.2003 17:34
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Aber in der Praxis anerkannt. Alles lässt sich fälschen, auch die besagte Unterschrift.

aber NICHT rechtlich bindend !!


Rechtlich bindend ist relativ.

Wenn du in Deutschland ein Haus kaufen willst, reicht nicht einmal die Original-Unterschrift.
nein ? denn ohne ?

Hab ich jetzt einen Smiley übersehen?

"Reicht nicht" heisst nicht, dass es ohne geht, oder?!


Auch z.B. heiraten kannst du nicht per Unterschrift.

auch nicht ohne

Na, ich denke da könntest du dich irren.


Achja, und kennst du Ebay? Da kannst du ohne Fax geschweige denn Unterschrift Verträge abschliessen.

Hier geht es um die Stundung von schlimmstenfalls ein paar hundert Euro für nicht einmal ein Jahr. Der Wert, um den es geht, sind also ein paar Euro. Sollen dafür etwa 10.000 Kunden einen Brief schreiben?

Entscheidend ist, dass die Buchhaltung von Faircom den Betrag erstmal (ohne sich strafbar zu machen) aus dem Soll rausnehmen kann.

Wenn jemand mit JA antwortet und nachher doch vor Gericht geht, wird man ja sehen, was der Richter sagt.

der sagt, dass die Beweislast bei faircom liegt. Und wie will faircom ohne Unterschrift eine Beweisführung erheben ??

Ja, dann zahlen sie halt im schlimmsten Fall. Zzgl. ein paar Euro Verzugszinsen und Gerichtskosten von mir aus. Aber der Buchhalter wird nicht bestraft. (Jedenfalls nicht deswegen)

Soll ichs nochmal schreiben:

Entscheidend ist, dass die Buchhaltung von Faircom den Betrag erstmal (ohne sich strafbar zu machen) aus dem Soll rausnehmen kann.

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1] Baldun antwortet auf Alexda
30.10.2003 17:40
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Aber in der Praxis anerkannt. Alles lässt sich fälschen, auch die besagte Unterschrift.

aber NICHT rechtlich bindend !!


Rechtlich bindend ist relativ.

Wenn du in Deutschland ein Haus kaufen willst, reicht nicht einmal die Original-Unterschrift.
nein ? denn ohne ?

Hab ich jetzt einen Smiley übersehen?

"Reicht nicht" heisst nicht, dass es ohne geht, oder?!


Auch z.B. heiraten kannst du nicht per Unterschrift.

auch nicht ohne

Na, ich denke da könntest du dich irren.


Achja, und kennst du Ebay? Da kannst du ohne Fax geschweige denn Unterschrift Verträge abschliessen.

Hier geht es um die Stundung von schlimmstenfalls ein paar hundert Euro für nicht einmal ein Jahr. Der Wert, um den es geht, sind also ein paar Euro. Sollen dafür etwa 10.000 Kunden einen Brief schreiben?

Entscheidend ist, dass die Buchhaltung von Faircom den Betrag erstmal (ohne sich strafbar zu machen) aus dem Soll rausnehmen kann.

Wenn jemand mit JA antwortet und nachher doch vor Gericht geht, wird man ja sehen, was der Richter sagt.

der sagt, dass die Beweislast bei faircom liegt. Und wie will faircom ohne Unterschrift eine Beweisführung erheben ??

Ja, dann zahlen sie halt im schlimmsten Fall. Zzgl. ein paar Euro Verzugszinsen und Gerichtskosten von mir aus. Aber der Buchhalter wird nicht bestraft. (Jedenfalls nicht deswegen)

wenn der Beweis nicht erbracht werden kann, JA

im schlimmsten Fall muss er sich sogar eine Bilanzfälschung vorwerfen lassen.

Und bei fc wird sich noch so einiges wohl zeigen...


Soll ichs nochmal schreiben:

Entscheidend ist, dass die Buchhaltung von Faircom den Betrag erstmal (ohne sich strafbar zu machen) aus dem Soll rausnehmen kann.

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[…1.1.1.1.1.1.1.3.1.1.1.1] Beweise sind relativ!
Alexda antwortet auf Baldun
30.10.2003 17:48
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Ja, dann zahlen sie halt im schlimmsten Fall. Zzgl. ein paar Euro Verzugszinsen und Gerichtskosten von mir aus. Aber der Buchhalter wird nicht bestraft. (Jedenfalls nicht deswegen)

wenn der Beweis nicht erbracht werden kann, JA

Beweis ist relativ. Eine archivierte Email (bzw. etliche davon) mit Mailserver-Protokoll sollte genügen, damit der Buchhalter nicht in den Bau geht.

Eine archivierte Email würde aber nicht reichen, dir ggü. einen Vertrag über den Kauf einer Waschmaschine geschweige denn eines Hauses gerichtlich durchzusetzen.
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[…1.1.1.1.1.1.3.1.1.1.1.1] Baldun antwortet auf Alexda
30.10.2003 17:52
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Ja, dann zahlen sie halt im schlimmsten Fall. Zzgl. ein paar Euro Verzugszinsen und Gerichtskosten von mir aus. Aber der Buchhalter wird nicht bestraft. (Jedenfalls nicht deswegen)

wenn der Beweis nicht erbracht werden kann, JA

Beweis ist relativ. Eine archivierte Email (bzw. etliche davon) mit Mailserver-Protokoll sollte genügen, damit der Buchhalter nicht in den Bau geht.

Eine archivierte Email würde aber nicht reichen, dir ggü. einen Vertrag über den Kauf einer Waschmaschine geschweige denn eines Hauses gerichtlich durchzusetzen.

Oh Gott bist Du lebensfremd !
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[…1.1.1.1.1.3.1.1.1.1.1.1] Alexda antwortet auf Baldun
30.10.2003 17:56
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Ja, dann zahlen sie halt im schlimmsten Fall. Zzgl. ein paar Euro Verzugszinsen und Gerichtskosten von mir aus. Aber der Buchhalter wird nicht bestraft. (Jedenfalls nicht deswegen)

wenn der Beweis nicht erbracht werden kann, JA

Beweis ist relativ. Eine archivierte Email (bzw. etliche davon) mit Mailserver-Protokoll sollte genügen, damit der Buchhalter nicht in den Bau geht.

Eine archivierte Email würde aber nicht reichen, dir ggü. einen Vertrag über den Kauf einer Waschmaschine geschweige denn eines Hauses gerichtlich durchzusetzen.

Oh Gott bist Du lebensfremd !

Ähm, das ist hier ein Diskussionsforum. Deine letzte "Äußerung" trägt nicht zur Diskussion bei.
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[8.1.1.1.1.1.1.2] faircomopfer antwortet auf Baldun
30.10.2003 19:27
Benutzer Baldun schrieb:

Habe ich mir gedacht. Keine Ahnung !!

Kopien sind nicht rechtlich bindend, da voll manipulierbar.

Faxe (Fernkopien) ber Computer noch viel einfacher.

Das müsste sich sogar hier herumgesprochen haben.

Also: Faxe sind NICHT rechtlich bindend.

Ansonsten begründe kompetent !!

Hallo, hier ist meine Ansicht zu dem Thema.

Ein Fax mit Unterschrift ist dann bindend, wenn es nicht der Schriftform gem. § 126 I BGB bedarf.

Eine Kündigung beispielsweise bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform. Wenn Du nun eine Kündigung formulierst, diese eigenhändig unterschreibst und per Brief abschickst, ist alles in Ordnung. Wenn Du die Kündigung jedoch per Fax verschickst, bekommt der Empfänger nur die Kopie, welche nicht von Dir eigenhändig unterschrieben wurde. Die eigenhändig unterschriebene Kündigung ist noch bei Dir und damit nicht wirksam dem Empfänger zugegangen. Die Kündigung ist unwirksam.

Bestellst Du aber z. B. ein Buch bei Deinem Buchladen um die Ecke, so gibst Du per Fax ein Angebot ab. Dieses Angebot ist eine Willenserklärung, und die bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform. (Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe Kündigung) Deine Willenserklärung und damit Dein Angebot gehen dem Empfänger zu, wenn er das Fax ausdruckt. Damit hast Du sogar per Fax ein verbindliches Angebot abgegeben.

MfG
faircomopfer
Menü
[8.1.1.1.1.1.1.2.1] Baldun antwortet auf faircomopfer
30.10.2003 19:36
Benutzer faircomopfer schrieb:
Benutzer Baldun schrieb:

Habe ich mir gedacht. Keine Ahnung !!

Kopien sind nicht rechtlich bindend, da voll manipulierbar.

Faxe (Fernkopien) ber Computer noch viel einfacher.

Das müsste sich sogar hier herumgesprochen haben.

Also: Faxe sind NICHT rechtlich bindend.

Ansonsten begründe kompetent !!

Hallo, hier ist meine Ansicht zu dem Thema.

Ein Fax mit Unterschrift ist dann bindend, wenn es nicht der Schriftform gem. § 126 I BGB bedarf.

Eine Kündigung beispielsweise bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform. Wenn Du nun eine Kündigung formulierst, diese eigenhändig unterschreibst und per Brief abschickst, ist alles in Ordnung. Wenn Du die Kündigung jedoch per Fax verschickst, bekommt der Empfänger nur die Kopie, welche nicht von Dir eigenhändig unterschrieben wurde. Die eigenhändig unterschriebene Kündigung ist noch bei Dir und damit nicht wirksam dem Empfänger zugegangen. Die Kündigung ist unwirksam.

Bestellst Du aber z. B. ein Buch bei Deinem Buchladen um die Ecke, so gibst Du per Fax ein Angebot ab. Dieses Angebot ist eine Willenserklärung, und die bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform. (Ausnahmen bestätigen die Regel, siehe Kündigung) Deine Willenserklärung und damit Dein Angebot gehen dem Empfänger zu, wenn er das Fax ausdruckt. Damit hast Du sogar per Fax ein verbindliches Angebot abgegeben.

MfG
faircomopfer

Und wenn der Anbieter das Fax nicht als seine "Willenserklärung" akzeptiert. Sprich behauptet das Fax sei nicht von ihm ?
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[8.1.1.1.1.1.1.2.1.1] faircomopfer antwortet auf Baldun
30.10.2003 19:46
Benutzer Baldun schrieb:

Und wenn der Anbieter das Fax nicht als seine "Willenserklärung" akzeptiert. Sprich behauptet das Fax sei nicht von ihm ?

Hallo,

es geht hier doch darum, ob Dein Fax rechtlich bindend ist, nicht das Fax des Anbieters, oder habe ich da was verwechselt?

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[8.1.1.1.1.1.1.2.2] Alexda antwortet auf faircomopfer
31.10.2003 09:45
Benutzer faircomopfer schrieb:
Hallo, hier ist meine Ansicht zu dem Thema.

Ein Fax mit Unterschrift ist dann bindend, wenn es nicht der Schriftform gem. § 126 I BGB bedarf.

Eine Kündigung beispielsweise bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform.

Um Kündigung welcher Verträge handelt es sich dort?

Praxis ist, dass man z.B. bei vielen Mobil-Service-Providern (z.B. Eplus und o2) per Fax kündigen kann, und diese Kündigung auch bestätigt und damit akzeptiert wird.

Deine oben dargestellte Rechtsauffassung würde ja bedeuten, dass die Kündigungen per Fax gar nicht akzeptiert werden durften.

Möglicherweise sind hier die Konsequenzen nicht so tragisch, wenn jemand gafaxt hat und dann doch nicht kündigen will. Sprich er bekommt keinen Schadensersatz für die paar Tage bis zur Reaktivierung.
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[8.1.1.1.1.1.1.2.2.1] faircomopfer antwortet auf Alexda
31.10.2003 11:27
Benutzer Alexda schrieb:
Um Kündigung welcher Verträge handelt es sich dort?

Hallo,

in meinem Beispiel ging es um die Kündigung von Mietverträgen. Hätte ich noch dazu schreiben sollen, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Gruß
faircomopfer
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[8.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1] hybride0704 antwortet auf faircomopfer
31.10.2003 13:10
Hi,
Bezgl. eamil-rechtlich bindend, schaut mal hier rein, sehr interessant!:

http://www.bwl.univie.ac.at/bwl/org/Lehrveranstaltungen/Informationsmanagement/Arbeiten/Rechtliche%20Aspekte%20von%20Internetvertr%E4gen.doc
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[8.1.1.1.1.2] hybride0704 antwortet auf Baldun
30.10.2003 09:42
Deiner Aussage nach wären online-Geschäfte also nicht rechtlich bindend?
---
basierend auf einem Gerichtsurteil
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[8.1.1.2] hybride0704 antwortet auf Baldun
30.10.2003 09:34
ja, aber die Unterschrift war in dem Fall ja nicht verlangt
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[8.2] Alexda antwortet auf gonsolo
29.10.2003 20:42
Benutzer gonsolo schrieb:
ich habe die Mail auch bekommen und denke ich werde zustimmen, da ich 1. nicht erwarte noch viel von denen zu bekommen, auch wenn ich noch reichlich Ansprüche habe.
2. denke, dass das keine Rolle mehr spielt, da ja schon Insolvenzanträge gestellt sind.

mal ne Frage an die "Experten":
hat so eine Email mit "ja" irgendeine rechtliche Relevanz? Oder ist das, falls wirklich nen ernster Ansatz dahinter steckt, nur ne Orientierung für Faircom, wieviele zustimmen würden

Es könnte sein, dass die Email mit dem "JA" bewirkt, dass Faircom deinen Betrag bei der Berechnung Insolvenzantrag-JA/NEIN berücksichtigt.

Ein Geschäftsführer muss einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Zahlen dies erforderlich machen.

Bislang war Faircom ja offenbar wegen der defekten Kundendatenbank nicht in der Lage, die Summe der ausstehenden Beträge zu bestimmen und in die Berechnung Insolvenz-JA/NEIN einzubeziehen. ;-)

Sobald die Datenbanmk repariert ist, könnten diese ausstehenden Beträge ein Problem werden...

Fazit:

Wer möchte, dass Faircom nicht in die Insolvenz geht, antworte mit JA.

Wer seine Forderungen jetzt gerichtlich durchsetzen will und/oder gerne möchte, dass das Thema schnell beendet wird, antworte mit NEIN oder gar nicht.

Ich würde aus reiner Antipathie der Firma Premiere gegenüber mit JA antworten. Leider habe ich die Email wegen einer neuen Emailadresse nicht bekommen...
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[8.3] Nicht mehr insolvent ?
grinsefrau antwortet auf gonsolo
30.10.2003 09:32
Wenn alle zustimmen, ist er nicht mehr insolvent. Dann hat er hohe Forderungen gegenüber Premiere etc. und keiner kann ihm an den Karren. Ab 1. Januar geht dann das Spiel von neuem los...






Benutzer gonsolo schrieb:
Hallo Leute,

ich habe die Mail auch bekommen und denke ich werde zustimmen, da ich 1. nicht erwarte noch viel von denen zu bekommen, auch wenn ich noch reichlich Ansprüche habe.
2. denke, dass das keine Rolle mehr spielt, da ja schon Insolvenzanträge gestellt sind.

mal ne Frage an die "Experten":
hat so eine Email mit "ja" irgendeine rechtliche Relevanz? Oder ist das, falls wirklich nen ernster Ansatz dahinter steckt, nur ne Orientierung für Faircom, wieviele zustimmen würden

Meinungen, Kommentare? immer her damit


Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen, dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
Menü
[8.3.1] Baldun antwortet auf grinsefrau
30.10.2003 17:43
Benutzer grinsefrau schrieb:
Wenn alle zustimmen, ist er nicht mehr insolvent. Dann hat er hohe Forderungen gegenüber Premiere etc. und keiner kann ihm an den Karren. Ab 1. Januar geht dann das Spiel von neuem los...



was sagt die e-mail denn sonst aus, wenn er nicht zahlen kann ???

Dass er insolvent ist.

Alle werden nicht mit JA antworten, also bleibt er insolvent.

Er beantragt kein Insolvenzverfahren, als macht er eine Insolvenzverschleppung und das ist strafbar !

Wenn alles so einfach ginge, wie hier diskutiert wird.








Benutzer gonsolo schrieb:
Hallo Leute,

ich habe die Mail auch bekommen und denke ich werde zustimmen, da ich 1. nicht erwarte noch viel von denen zu bekommen, auch wenn ich noch reichlich Ansprüche habe.
2. denke, dass das keine Rolle mehr spielt, da ja schon Insolvenzanträge gestellt sind.

mal ne Frage an die "Experten":
hat so eine Email mit "ja" irgendeine rechtliche Relevanz? Oder ist das, falls wirklich nen ernster Ansatz dahinter steckt, nur ne Orientierung für Faircom, wieviele zustimmen würden

Meinungen, Kommentare? immer her damit


Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen, dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
Menü
[8.3.2] Prunkl antwortet auf grinsefrau
30.10.2003 23:29
Benutzer grinsefrau schrieb:
Wenn alle zustimmen, ist er nicht mehr insolvent. Dann hat er hohe Forderungen gegenüber Premiere etc. und keiner kann ihm an den Karren. Ab 1. Januar geht dann das Spiel von neuem los...

Ach Forderungen, mein Gott.
Der legt sich das so wie er es brauch.
Er kann es nicht einmal nachweisen, mit den Forderungen, der muss noch draufzahlen, anstatt er was bekommt.

Den kann man nichts mehr glauben, darum sitzen auch fast alle ehemaligen Mitarbeiter mit Ihm vor Gericht.





Benutzer gonsolo schrieb:
Hallo Leute,

ich habe die Mail auch bekommen und denke ich werde zustimmen, da ich 1. nicht erwarte noch viel von denen zu bekommen, auch wenn ich noch reichlich Ansprüche habe.
2. denke, dass das keine Rolle mehr spielt, da ja schon Insolvenzanträge gestellt sind.

mal ne Frage an die "Experten":
hat so eine Email mit "ja" irgendeine rechtliche Relevanz? Oder ist das, falls wirklich nen ernster Ansatz dahinter steckt, nur ne Orientierung für Faircom, wieviele zustimmen würden

Meinungen, Kommentare? immer her damit


Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen, dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
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[8.3.2.1] Geben Sie auf, Herr Roloff !
grinsefrau antwortet auf Prunkl
31.10.2003 07:52
Mit Umsatz macht man Gewinn und nicht mit irgendwelchen Zahlenspielen und Traumtänzereien. Und immer auf dem Boden bleiben.Wer zu hoch hinaus will, fällt tiefer.



Benutzer Prunkl schrieb:
Benutzer grinsefrau schrieb:
Wenn alle zustimmen, ist er nicht mehr insolvent. Dann hat er hohe Forderungen gegenüber Premiere etc. und keiner kann ihm an den Karren. Ab 1. Januar geht dann das Spiel von neuem los...

Ach Forderungen, mein Gott. Der legt sich das so wie er es brauch.
Er kann es nicht einmal nachweisen, mit den Forderungen, der muss noch draufzahlen, anstatt er was bekommt.

Den kann man nichts mehr glauben, darum sitzen auch fast alle ehemaligen Mitarbeiter mit Ihm vor Gericht.

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[9] waerner antwortet auf Amin
29.10.2003 21:30
Da lese ich die Email von Faircom und wundere mich über deren Text-> und siehe da,in den wesentlichen Punkten werden dieselben Formulierungen und Textpassagen wie in der letzten mir bekannten Email von der "DLC New Media ..." verwendet. Haben diese "Brüder" alle nur den einen "Anwalt" ,den-, der immer dieselben Textbausteine verwendet???
Es ist einfach nur noch lächerlich was da aus Bonn kommt.





mfg
waerner
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[9.1] Baldun antwortet auf waerner
29.10.2003 21:32
Benutzer waerner schrieb:
Da lese ich die Email von Faircom und wundere mich über deren Text-> und siehe da,in den wesentlichen Punkten werden dieselben Formulierungen und Textpassagen wie in der letzten mir bekannten Email von der "DLC New Media ..." verwendet. Haben diese "Brüder" alle nur den einen "Anwalt" ,den-, der immer dieselben Textbausteine verwendet???

auch eine Firma des adipösen Herr R... ?

Es ist einfach nur noch lächerlich was da aus Bonn kommt.

das erkennt nur nicht jeder hier !






mfg
waerner
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[9.1.1] o2 - can do? antwortet auf Baldun
29.10.2003 21:53
Was jetzt erkannt wird, ist eine Sache. Wer aber davor dennnoch dort unterschrieben hat, eine andere. Lieber zu Beginn aufgepasst, dann wäre dies jetzt unnötig gewesen.
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[9.1.2] Alexda antwortet auf Baldun
30.10.2003 17:41
Benutzer Baldun schrieb:
Benutzer waerner schrieb:
Da lese ich die Email von Faircom und wundere mich über deren Text-> und siehe da,in den wesentlichen Punkten werden dieselben Formulierungen und Textpassagen wie in der letzten mir bekannten Email von der "DLC New Media ..." verwendet. Haben diese "Brüder" alle nur den einen "Anwalt" ,den-, der immer dieselben Textbausteine verwendet???

auch eine Firma des adipösen Herr R... ?

Nein, Leidensgenossen aus der Quam-Story. Letztere ist übrigens im Z.hang mit FC auch sehr lesenswert... ;-)

Ichdenke die Vermutung mit dem gleichen Anwalt könnte zutreffen... ;-)
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[10] HoffiImNetz antwortet auf Amin
30.10.2003 14:56
Hi,

Ich habe die gleiche Mail auch erhalten und werde diese auf KEINEN Fall mit Ja beantworten. Im Gegenteil: Ich werde versuchen über eine Mahnbescheid einen Vollstreckungsauftrag zu erwirken (Vorgehensweise ist auch im Thread beschrieben).

Ggf. kann man sich dazu auch zusammentun.

Hope it helps!

Jörg
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[11] Prunkl antwortet auf Amin
30.10.2003 23:25
Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.
Nachdem auch
weitere Geschäftspartner die Auszahlungen von
Provisionsansprüchen in beträchtlicher Höhe schuldig geblieben sind, können wir die vertraglichen Verpflichtungen unseren Kunden gegenüber nicht mehr im vollem Umfange
erfüllen.

Zur Realisierung unserer Ansprüche haben wir zwischenzeitlich eine
renommierte Anwaltssozietät beauftragt.

Das alleine wird uns aber nicht helfen, die Krise zu überstehen. Die durch die fehlenden Zahlungen unserer Vertragspartner entstandenen Zahlungsschwierigkeiten könnte uns zwingen, Insolvenz anzumelden mit der Folge, dass auch Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht werden realisieren können. Daher bitten wir Sie, unsere Bemühungen dadurch zu unterstützen,
dass Sie uns eine Stundung Ihrer monatlichen
Erstattungsansprüche bis
zunächst zum 31.12.2003 gewähren.

Schaffen wir es in dieser Zeit unsere Ansprüche durchzusetzen, würden wir mit den Zahlungen unverzüglich wieder beginnen.

Zur Rettung des Unternehmens und Befriedigung der Ansprüche unserer bisherigen Kunden haben wir zudem Kosten reduziert, indem wir uns von Mitarbeitern getrennt und das operative Geschäft eingestellt haben. Bei der großen Zahl unserer Kunden sind wir dadurch leider nicht mehr in der Lage, auf individuelle Kundenschreiben zu antworten. Wir konzentrieren uns jetzt ausschließlich auf die Realisierung unserer Ansprüche, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, sowohl Ihre bereits bestehenden wie auch Ihre zukünftigen Forderungen zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie, uns in Ihrer Antwort-Mail durch ein kurzes "JA" Ihre Zustimmung zu der Stundung Ihrer
Ansprüche zu erklären.

In der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marc Roloff
(Geschäftsführer,
faircom GmbH & Co. KG)
- E-Mail Ende -

Na warum macht der das denn jetzt erst, die Sache ging schon seit Mai.
Spinner, vielleicht bekomme ich dann auch mal mein Gehalt!!!
Im Dezember, dass wäre doch ein gutes Weihnachtsgeschenk plus Zinsen *freu*

Bey

Was bedeutet hier Stundung? Eine Verschiebung der Zahlungen oder wird gar nicht mehr gezahlt? Soll ich mit "JA" antworten oder wäre das eine falsche Entscheidung in der Faircom versucht
mich abzuziehen? Danke für eure Antworten.
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[11.1] VariusC antwortet auf Prunkl
30.10.2003 23:38
Benutzer Prunkl schrieb:
Benutzer Amin schrieb:
Hallo Leute,

ich habe heute eine Email von Faircom erhalten:

- E-Mail Anfang -
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Sie haben über die Firma faircom einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine monatliche Erstattung der Grundgebühren vorsieht. Diese Erstattungen sind in den letzten Monaten zum Teil nicht mehr erfolgt. Wir bedauern dies sehr und wollen Ihnen erläutern, warum wir in diese für Sie aber auch für uns missliche Lage geraten sind. Zugleich möchten wir Sie in der Hoffnung auf eine Lösung der Probleme um Ihre Mithilfe bitten.

Einer unserer bedeutendsten Geschäftspartner war zuletzt die Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Für dieses Unternehmen vermittelten wir im März 2003 eine fünfstellige Anzahl von Abonnement-Neuverträgen.
Nachdem wir die Kunden gewonnen hatten, war Premiere nicht mehr bereit, sie zu den im Monat März vereinbarten Konditionen anzunehmen. Wir brauchen nicht näher auszuführen, dass dadurch sowohl für unsere Kunden als auch für uns eine äußerst unerfreuliche Situation entstanden ist. Es bestehen Provisionsansprüche in Millionenhöhe, die bisher nicht erfüllt wurden.
Mittlerweile weigert sich unser Vertragspartner z. T. sogar für bereits angenommene Anträge die vereinbarten Provisionen zu zahlen.

Ist schon spannend, wenn eine Pleitefirma `ne andere Pleitefirma vorschiebt...

Gruß
VariusC
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[11.2] XXL antwortet auf Prunkl
31.10.2003 18:31
Na warum macht der das denn jetzt erst, die Sache ging schon seit Mai. Spinner, vielleicht bekomme ich dann auch mal mein > > Gehalt!!! Im Dezember, dass wäre doch ein gutes Weihnachtsgeschenk plus Zinsen *freu*


Warum Gehalt? Haben die nicht mal mehr Gehalt an Ihre Mitarbieter bezahlt? Sind deshalb die ganzen Mitarbieter mit ihm vor Gericht? Spielt Hallatsch überhaupt noch eine Rolle bei Faircom?

Das Gehalt kannst Du/Ihr doch einklagen oder sogar ggf. einen Gerichtsvollzieher hinschicken um zur Not eine Sachpfändung vorzunehmen. Denn nach meiner Kenntnis muß er nach einer evtl. unfruchtbaren Sachpfändung eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Aus dieser kann man dann doch ersehen wo er noch Konten hat und wieviel Geld darauf ist!
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[11.2.1] Prunkl antwortet auf XXL
31.10.2003 23:20
Benutzer XXL schrieb:
Na warum macht der das denn jetzt erst, die Sache ging schon seit Mai. Spinner, vielleicht bekomme ich dann auch mal mein
> Gehalt!!!
Im Dezember, dass wäre doch ein gutes Weihnachtsgeschenk plus Zinsen *freu*


Warum Gehalt? Haben die nicht mal mehr Gehalt an Ihre Mitarbieter bezahlt? Sind deshalb die ganzen Mitarbieter mit ihm vor Gericht? Spielt Hallatsch überhaupt noch eine Rolle bei Faircom?

Das Gehalt kannst Du/Ihr doch einklagen oder sogar ggf. einen Gerichtsvollzieher hinschicken um zur Not eine Sachpfändung vorzunehmen. Denn nach meiner Kenntnis muß er nach einer evtl. unfruchtbaren Sachpfändung eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Aus dieser kann man dann doch ersehen wo er noch Konten hat und wieviel Geld darauf ist!

Ja, noch eine Verhandlung und dann ist der Titel auch da und dann wird vollstreckt.
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[11.2.1.1] grinsefrau antwortet auf Prunkl
01.11.2003 10:21
Nur leider dauert das immer viel zu lange...




Benutzer Prunkl schrieb:
Benutzer XXL schrieb:
Na warum macht der das denn jetzt erst, die Sache ging schon seit Mai. Spinner, vielleicht bekomme ich dann auch mal mein
> Gehalt!!!
Im Dezember, dass wäre doch ein gutes Weihnachtsgeschenk plus Zinsen *freu*


Warum Gehalt? Haben die nicht mal mehr Gehalt an Ihre Mitarbieter bezahlt? Sind deshalb die ganzen Mitarbieter mit ihm vor Gericht? Spielt Hallatsch überhaupt noch eine Rolle bei Faircom?

Das Gehalt kannst Du/Ihr doch einklagen oder sogar ggf. einen Gerichtsvollzieher hinschicken um zur Not eine Sachpfändung vorzunehmen. Denn nach meiner Kenntnis muß er nach einer evtl. unfruchtbaren Sachpfändung eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Aus dieser kann man dann doch ersehen wo er noch Konten hat und wieviel Geld darauf ist!

Ja, noch eine Verhandlung und dann ist der Titel auch da und
dann wird vollstreckt.
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[11.2.2] vectrasport antwortet auf XXL
08.11.2003 18:57
Benutzer XXL schrieb:
Na warum macht der das denn jetzt erst, die Sache ging schon seit Mai. Spinner, vielleicht bekomme ich dann auch mal mein
> Gehalt!!!
Im Dezember, dass wäre doch ein gutes Weihnachtsgeschenk plus Zinsen *freu*


Warum Gehalt? Haben die nicht mal mehr Gehalt an Ihre Mitarbieter bezahlt? Sind deshalb die ganzen Mitarbieter mit ihm vor Gericht? Spielt Hallatsch überhaupt noch eine Rolle bei Faircom?

Das Gehalt kannst Du/Ihr doch einklagen oder sogar ggf. einen Gerichtsvollzieher hinschicken um zur Not eine Sachpfändung vorzunehmen. Denn nach meiner Kenntnis muß er nach einer evtl. unfruchtbaren Sachpfändung eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Aus dieser kann man dann doch ersehen wo er noch Konten hat und wieviel Geld darauf ist!

Viel interessanter sollte es für Herrn Roloff werden, wenn er neben ausstehenden Gehaltszahlungen auch keine Sozialabgaben gezahlt hat. Der Staat geht da anders gegen Ihn vor als ehemalige Angestellte
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[12] fluxus antwortet auf Amin
01.11.2003 02:21
Ich kann nur jedem Gläubiger von Faircom raten, keine Stundung zu bewilligen und die Forderung sofort geltend zu machen. Diese E-Mail ist doch quasi eine vorweggenommene eidesstattliche Versicherung. Faircom ist definitiv pleite - da kann man drumherum reden soviel wie man möchte. Es wird - so oder so - auf ein Insolvenzverfahren hinauslaufen, in dem jeder Gläubiger gleich behandelt wird und einen (vermutlich lediglich geringen) Prozentsatz seiner Forderung durchdrücken wird können. Nur diejenigen, die allen anderen zuvorkommen, haben eine Chance, ihre Forderung in voller Höhe befriedigt zu bekommen.

Übrigens: im Grunde verdienen die Faircom-Gläubiger kein Mitleid. Fälle dieser Art sind und waren vorher zu sehen.
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[12.1] RE: E-Muell von Faircom
grinsefrau antwortet auf fluxus
08.11.2003 19:27
Benutzer fluxus schrieb:
Ich kann nur jedem Gläubiger von Faircom raten, keine Stundung zu bewilligen und die Forderung sofort geltend zu machen. Diese E-Mail ist doch quasi eine vorweggenommene eidesstattliche Versicherung. Faircom ist definitiv pleite - da kann man drumherum reden soviel wie man möchte. Es wird - so oder so - auf ein Insolvenzverfahren hinauslaufen, in dem jeder Gläubiger gleich behandelt wird und einen (vermutlich lediglich geringen) Prozentsatz seiner Forderung durchdrücken wird können. Nur diejenigen, die allen anderen zuvorkommen, haben eine Chance, ihre Forderung in voller Höhe befriedigt zu bekommen.

Übrigens: im Grunde verdienen die Faircom-Gläubiger kein
Mitleid. Fälle dieser Art sind und waren vorher zu sehen.