Benutzer oti12 schrieb:
Hallo, Oti12!
Wie geh ich weiter vor, wenn ich den Vertrag fristlos gekündigt habe und Victorvox der Kündigung widerspricht.( Dem Widerpruch
Wen VV Deine Kündigung nicht akzeptiert, ist das erstmal das Problem von VV. Du hast den Vertrag außerordentlich gekündigt (und sinnvollerweise auch die Einzugsermächtigung widerrufen).
Es ist für eine etwaige spätere Auseinandersetzung vor Gericht wichtig, daß Du die SIM-Karten (Einschreiben) an VV zurückgesandt hast, damit VV nicht behaupten kann, Du hättest den Vertrag noch irgendwie genutzt.
VV wird Dich vermutlich mehrfach mahnen und dann wahrscheinlich die Mahnungen an ein Inkasso-Büro abgeben. Dieses soll Dich durch Mahnungen mit unsinnigen Gebührenforderungen und Drohungen weichkochen.
Du solltest von vornherein mit Dir selbst abklären, ob Du meinst, daß Du solchem Mahn-Terror standhältst oder nicht. Falls nicht, bleibt Dir kaum etwas anderes übrig als weiterhin zu zahlen.
Zur Rechtslage nach meinem Kenntnisstand:
Mahngebühren dürfen nicht berechnet werden, auch keine Mahn- oder Inkasso- oder vorgerichtlichen Anwaltskosten; lediglich Zinsen auf die geschuldeten Beträge, und zwar bei Privatpersonen in Höhe von 6% über dem EZB-Basiszinssatz.
Ich glaube nicht, daß VV Dich verklagen wird, da das Risiko für sie zu verlieren einfach zu hoch ist - sie würden einen Präzedenzfall schaffen, der weit über Deinen Fall hinaus Bedeutung hat.
widerspechen und Einzugsermächtigung entziehen?) , kann ich irgendwie die dann folgende Mahnungswelle stoppen, mir ist die
Leider nein. Die mußt Du aussitzen.
dann folgende Situation etwas unangenehm. Kann Victorvox mich
Darauf setzen Inkasso-Büros.
dann bei der Schufa negativ eintragen?
Nein. Bei der Schufa kann man Dich erst dann negativ eintragen, wenn Du - unwahrscheinlicherweise - vor Gericht verklagt wurdest und - noch unwahrscheinlicher - rechtskräftig verloren hast.
Alle Informationen von mir nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Viele Grüße
csbb