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Kündigung bei Victorvox etc.


26.11.2003 15:41 - Gestartet von reini1
Ich habe schon einmal hier gepostet, dass die Kündigung der Handyverträge m.E. kein Problem darstellt: Durch die Insolvenz von faircom steht allen Vertragspartnern, denen fairocm Verträge mit dritten Netzkartenbetreibern wie Victorvox oder Talkline vermittelt hat, ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach den §§ 313 Abs. 3, S. 1 und 2, 314 BGB zu, sofern faircom die Erstattung der Grundgebühren wie bei meinen Verträgen zugesagt hatte und durch die Zahlungsunfähigkeit seit Juli 2003 nicht mehr eingehalten hat !
Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, sondern selbstverständlich nur um die Ansicht des Verfassers.
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[1] Doolittle antwortet auf reini1
26.11.2003 22:50
Hallo Reini1,

ich habs mit §§ 313 Abs. 3 S. 1 und 2, 314 BGB versucht. Heute kam die Antwort von VV:

" es müßte Ihnen auffallen, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ihnen und der VV AG nicht gegeben ist. Nach wie vor erfüllt die VV AG Ihr Kerngeschäft, welches bei Vertragsabschluss primär im Vordergrund stand. Wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben ist die GG-befreiung eine Zusatzvereinbarung der Firma Faircom und hat keine Auswirkung zum Mobilfunkvertrag. Daher können wir weiterhin einer vorzeitigen Kündigung nicht entsprechen "

und zu guter letzt noch

"Mit freundlichem Gruß, Ihr VictorVox Team"

Was könnte ich jetzt noch versuchen?
Hat es bei dir wirklich geklappt?
Ist überhaupt noch irgendwer in letzter Zeit bei VV rausgekommen ?

Doolittle.







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[1.1] Raul antwortet auf Doolittle
26.11.2003 23:27
Benutzer Doolittle schrieb:
Hallo Reini1,

ich habs mit §§ 313 Abs. 3 S. 1 und 2, 314 BGB versucht. Heute
kam die Antwort von VV:

" es müßte Ihnen auffallen, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ihnen und der VV AG nicht gegeben ist. Nach wie vor erfüllt die VV AG Ihr Kerngeschäft, welches bei Vertragsabschluss primär im Vordergrund stand. Wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben ist die GG-befreiung eine Zusatzvereinbarung der Firma Faircom und hat keine Auswirkung zum Mobilfunkvertrag. Daher können wir weiterhin einer vorzeitigen Kündigung nicht entsprechen "

und zu guter letzt noch

"Mit freundlichem Gruß, Ihr VictorVox Team"

Was könnte ich jetzt noch versuchen?
Hat es bei dir wirklich geklappt?
Ist überhaupt noch irgendwer in letzter Zeit bei VV rausgekommen ?

Doolittle.

Hartnäckig bleiben! Ich hatte das gleiche Problem mit O2. Man muss sich nur etwas an deren dumm-dreisten Ton anpassen und schon verstehen die,was Sache ist.
Ich für meinen Teil bin bei O2 raus :o)
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[1.2] oti12 antwortet auf Doolittle
11.01.2004 14:10
Benutzer Doolittle schrieb:
Hallo Reini1,

ich habs mit §§ 313 Abs. 3 S. 1 und 2, 314 BGB versucht. Heute
kam die Antwort von VV:

" es müßte Ihnen auffallen, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ihnen und der VV AG nicht gegeben ist. Nach wie vor erfüllt die VV AG Ihr Kerngeschäft, welches bei Vertragsabschluss primär im Vordergrund stand. Wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben ist die GG-befreiung eine Zusatzvereinbarung der Firma Faircom und hat keine Auswirkung zum Mobilfunkvertrag. Daher können wir weiterhin einer vorzeitigen Kündigung nicht entsprechen "

und zu guter letzt noch

"Mit freundlichem Gruß, Ihr VictorVox Team"

Was könnte ich jetzt noch versuchen?
Hat es bei dir wirklich geklappt?
Ist überhaupt noch irgendwer in letzter Zeit bei VV rausgekommen ?

Doolittle.

Wirst Du den Laden verklagen, hast Du eine Rechtsschutzversicherung?





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[1.2.1] csbb antwortet auf oti12
11.01.2004 22:36
Benutzer oti12 schrieb:
Benutzer Doolittle schrieb:
Hallo Reini1,

ich habs mit §§ 313 Abs. 3 S. 1 und 2, 314 BGB versucht.
Heute
kam die Antwort von VV:

" es müßte Ihnen auffallen, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ihnen und der VV AG nicht gegeben ist. Nach wie vor erfüllt die VV AG Ihr Kerngeschäft, welches bei Vertragsabschluss primär im Vordergrund stand. Wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben ist die GG-befreiung eine Zusatzvereinbarung der Firma Faircom und hat keine Auswirkung zum Mobilfunkvertrag. Daher können wir weiterhin einer

(1)
VV _wußte_ von dem Angebot von FC. Daher ist GG-Erstattung m.E. Vertragsbestandteil.
(2)
Der BGH führt (in m.E. vergleichbarem Zusammenhang) aus: "Ohne Bedeutung ist dabei die Aufspaltung in zwei Rechtsgeschäfte ..."
(s. mein Posting https://www.teltarif.de/forum/s11288/165-...)
Im Zweifelsfall sollte der BGH als kompetenter gelten als die Juristen bei VV. Zumindest ist er maßgeblicher :-).
(3)
Wenn VV anderer Auffassung ist, sollen sie ihre Forderungen doch einklagen. Ich glaube nicht, daß sie dies tun, denn:
(3.1)
Die Rechtslage spricht sehr gegen VV.
(3.2)
Wenn sie auch nur in _einem_ einzigen Präzedenzfall verlieren, dann können sie sich dank Teltarif-Postings alle weiteren n-tausend Kunden mit dem gleichen Problem abschminken.
Also setzen sie weiterhin auf Einschüchterung (wie FC bei der Quam-Rückforderung) und Angst bei den Kunden.

Nur Mut!

Gruß
csbb



vorzeitigen Kündigung nicht entsprechen "

und zu guter letzt noch

"Mit freundlichem Gruß, Ihr VictorVox Team"

Was könnte ich jetzt noch versuchen?
Hat es bei dir wirklich geklappt?
Ist überhaupt noch irgendwer in letzter Zeit bei VV rausgekommen ?

Doolittle.

Wirst Du den Laden verklagen, hast Du eine
Rechtsschutzversicherung?





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[1.2.1.1] oti12 antwortet auf csbb
13.01.2004 13:40
Wie geh ich weiter vor, wenn ich den Vertrag fristlos gekündigt habe und Victorvox der Kündigung widerspricht.( Dem Widerpruch widerspechen und Einzugsermächtigung entziehen?) , kann ich irgendwie die dann folgende Mahnungswelle stoppen, mir ist die dann folgende Situation etwas unangenehm. Kann Victorvox mich dann bei der Schufa negativ eintragen?
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[1.2.1.1.1] csbb antwortet auf oti12
13.01.2004 19:12
Benutzer oti12 schrieb:

Hallo, Oti12!

Wie geh ich weiter vor, wenn ich den Vertrag fristlos gekündigt habe und Victorvox der Kündigung widerspricht.( Dem Widerpruch

Wen VV Deine Kündigung nicht akzeptiert, ist das erstmal das Problem von VV. Du hast den Vertrag außerordentlich gekündigt (und sinnvollerweise auch die Einzugsermächtigung widerrufen).

Es ist für eine etwaige spätere Auseinandersetzung vor Gericht wichtig, daß Du die SIM-Karten (Einschreiben) an VV zurückgesandt hast, damit VV nicht behaupten kann, Du hättest den Vertrag noch irgendwie genutzt.

VV wird Dich vermutlich mehrfach mahnen und dann wahrscheinlich die Mahnungen an ein Inkasso-Büro abgeben. Dieses soll Dich durch Mahnungen mit unsinnigen Gebührenforderungen und Drohungen weichkochen.
Du solltest von vornherein mit Dir selbst abklären, ob Du meinst, daß Du solchem Mahn-Terror standhältst oder nicht. Falls nicht, bleibt Dir kaum etwas anderes übrig als weiterhin zu zahlen.

Zur Rechtslage nach meinem Kenntnisstand:
Mahngebühren dürfen nicht berechnet werden, auch keine Mahn- oder Inkasso- oder vorgerichtlichen Anwaltskosten; lediglich Zinsen auf die geschuldeten Beträge, und zwar bei Privatpersonen in Höhe von 6% über dem EZB-Basiszinssatz.

Ich glaube nicht, daß VV Dich verklagen wird, da das Risiko für sie zu verlieren einfach zu hoch ist - sie würden einen Präzedenzfall schaffen, der weit über Deinen Fall hinaus Bedeutung hat.

widerspechen und Einzugsermächtigung entziehen?) , kann ich irgendwie die dann folgende Mahnungswelle stoppen, mir ist die

Leider nein. Die mußt Du aussitzen.

dann folgende Situation etwas unangenehm. Kann Victorvox mich

Darauf setzen Inkasso-Büros.

dann bei der Schufa negativ eintragen?

Nein. Bei der Schufa kann man Dich erst dann negativ eintragen, wenn Du - unwahrscheinlicherweise - vor Gericht verklagt wurdest und - noch unwahrscheinlicher - rechtskräftig verloren hast.

Alle Informationen von mir nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Viele Grüße

csbb
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[1.2.1.1.1.1] oti12 antwortet auf csbb
13.01.2004 19:40
Benutzer csbb schrieb:
>

Hallo, Oti12!




VV wird Dich vermutlich mehrfach mahnen und dann wahrscheinlich die Mahnungen an ein Inkasso-Büro abgeben. Dieses soll Dich durch Mahnungen mit unsinnigen Gebührenforderungen und Drohungen weichkochen.

Muß man in einem solchen Fall jedesmal der Mahnung widersprechen.
Wenn ja, kann ich den ganzen Aufwand Victorvox in Rechnung stellen (möglichst zum Stundensatz von 60 Euro, wennschon dennschon).Ich würd sogar eine Schuhabnutzungsgebühr für das Laufen zur Post in Rechnung stellen.naja

Alle Informationen von mir nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Ich danke Dir recht herzlich für Dein Bemühen, Du hast im Gegensatz zu anderen hier im Forum mal ein paar Anregungen zum Besten gegeben und keine Schadenfreude oder ähnliches.

Vielen Dank
oti12
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[1.2.1.1.1.1.1] csbb antwortet auf oti12
13.01.2004 21:08
Benutzer oti12 schrieb:
Benutzer csbb schrieb:
>

Hallo, Oti12!




VV wird Dich vermutlich mehrfach mahnen und dann wahrscheinlich die Mahnungen an ein Inkasso-Büro abgeben. Dieses soll Dich durch Mahnungen mit unsinnigen Gebührenforderungen und Drohungen weichkochen.

Muß man in einem solchen Fall jedesmal der Mahnung widersprechen.

Nein. Du solltest mindestens einmal beweisbar - also per Einschreiben - VV Deinen Standpunkt und Deine außerordentliche Kündigung dargelegt haben. Damit hast Du alles gesagt, was Du rechtlich sagen mußt.
Die weiteren Mahnungen sind nur dazu da, Dir Angst zu machen.
Wenn Du antwortest, weiß das Inkassobüro, daß die Mahnungen Dich ärgern - und schickt in der Folge weitere.

Wenn VV korrekt vorginge, würden Sie Dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken statt Mahnungen eines Inkasso-Büros. Dem kannst Du ganz einfach widersprechen.


Wenn ja, kann ich den ganzen Aufwand Victorvox in Rechnung stellen (möglichst zum Stundensatz von 60 Euro, wennschon dennschon).Ich würd sogar eine Schuhabnutzungsgebühr für das Laufen zur Post in Rechnung stellen.naja

Ich kann Dich da gut verstehen. Leider wird Dein Aufwand für Briefwechsel als normales Geschäfts- und Lebensrisiko betrachtet. Also keine Chance, die Schuhabnutzung oder das Porto fürs Einschreiben gerichtlich einfordern zu können. Versuchen kannst Du es aber allemal - es ist so berechtigt bzw. unberechtigt wie die Mahngebühren, die Dir VV oder ein Inkassobüro berechnen.



Alle Informationen von mir nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Ich danke Dir recht herzlich für Dein Bemühen, Du hast im Gegensatz zu anderen hier im Forum mal ein paar Anregungen zum Besten gegeben und keine Schadenfreude oder ähnliches.

Danke für das Lob, man bemüht sich.

Wenn Du je doch verklagt werden solltest, melde Dich per mail via Teltarif bei mir, dann kann ich Dich versuchen mit Unterlagen eines prinzipiell gleich gelagerten Falles zu unterstützen.

Aber mach Dir mal keine übermäßigen Sorgen.

Viele Grüße

csbb



Vielen Dank
oti12