Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Hallatsch schrieb:
Guten Tag Herr Petzke,
"Wie dieser Fall von "Zahlungsunfähigkeit wegen Chaos" zu behandeln ist, geht nicht eindeutig aus dem Gesetz hervor."
mir ist danach, Ihnen einmal meine große Freude an Ihren Aphorismen zu bescheinigen....ein Schenkelklopfer sondersgleichen. Und so ungeheuer weiterbringend in der Sache.
"Andererseits bringt vorgenannte Aussage Faircom bzw. deren Geschäftsführer Herrn Roloff bezüglich eines anderen Paragraphen des Strafgesetzbuches in Bedrängnis: § 283b stellt es nämlich unter Strafe, Handelsbücher so (chaotisch) zu führen, dass man den Überblick über das Unternehmen verliert."
Sie sollten diese üppige Rechtsdiagnose sowie die diese unterbauende Vermutung besser den tätigen Steuerberatern und - nun denn offenbar prüfendem - Richter überlassen.
Mit freundlichem Gruß zum Wochenbeginn,
Lars Hallatsch
Sind Sie nun Rechtsanwalt bzw. haben einen juristischen Abschluss ?
peso
Ihr glaubt doch wohl nicht wirklich, dass der alte Windbeutel RA ist, oder??? Wenn der das auch nur annähernd wäre würde der das bei seinem Geltungsdrang unter jede(n) Brief / E-Mail / Beitrag schreiben, vorallem auch bei Sachen wie "Quam-'Rückforderungen'" und hätte es auch schon 1001x hier im Forum breitgetreten...
der ist nie und nimmer RA, da muss ich nicht erst irgendwo nachschauen oder mich sonstwo informieren...