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Nichtssagende Rechnungsposten


05.07.2004 23:17 - Gestartet von Dr. B.
Guten Tag!

Ich frage mich manchmal, ob es denn keine Regeln für die Benennung der Rechnungsposten gibt.
Klar ist, dass Internet-by-Call-Anbieter verschiedene Nummern bei verschiedenen Leitungsbetreibern schalten und dass diese Leitungsbetreiber einen Komplettservice inkl. Inkasso anbieten können.
So kann z.B. ein 1click2surf-Tarif von MCI WorldCom, ein anderer von BT Ignite abgerechnet werden. Das sollte für den Endverbraucher zum einen verstänlich, zum anderen aber auch kompliziert genug sein.

Ich finde auf meiner Rechnung unter BT Ignite
Aalara Internetdienst, obwohl ich Aalara nie unter diesem Namen genutzt habe.
Außerdem finde ich dort Äakus AG Internet Dienste. Zufällig weiß ich, dass Avego eine Marke von Äakus ist.
Ich protokolliere meine Verbindungen mit, allerdings ist das nur eine ungefähre Sache, weil der Berechnungsbeginn während des Verbindungsaufbaus nicht exakt erfasst wird. Rechne ich nun meine Protokolle über alle Avego-Tarife zusammen und vergleiche das mit der Summe aus Aalara und Äakus, kommt ungefähr dieselbe Summer heraus. Keine Ahnung, ob nun jemand unberechtigt etwas berechnet hat und ein anderer zu wenig. Von der Doppelberechnung scheine ich wenigstens nicht betroffen zu sein.

Weitere "Scherze":
Telefonica hat beispielsweise einen Rechnungsposten "Verbindungen zu Onlinediensten" - klasse, das gibt es auch so "wenige"....
1click2surf verwendet die Bezeichnungen von ehemaligen Tarifen zur Abrechnung aktueller Tarife.
Manche Inkassofirmen schreiben einen Zeitraum von wenigen TAgen am Monatsende in die Rechnungszeile - obwohl der Abrechnungszeitraum viel länger (i.d.R. ca. 1 Monat) ist. Vermutlich wurden in diesem kurzen Zeitraum die Abrechnungen der verschiedenen genutzten Internet-by-Call-Anbieter angefertigt.

Vernünftig wäre:
1. Der Abrechnungszeitraum pro Inkassounternehmen oder pro Tarif
sollte korrekt angegeben sein.
2. Der Tarifname und der Name des Internet-by-Call-Anbieters
sollten in verständlicher Weise genannt werden.
3. Sammelposten wie "Internetgebühren pro Monat" oder
"Verbindungen zu Onlinediensten" sollten unterlassen werden,
auch wenn damit der Inkasso-Preis durch eine höhere Anzahl
von Rechnungszeilen steigt. (Klar, dann steigt auch der Preis
für den Kunden.)

Ich frage mich, wieso die Regulierungsbehörde an dieser Stelle keine Vorschriften mach bzw. kontrolliert.
Diese Art des Verbraucherschutzes (nachprüfbare Rechnung) sollte Aufgabe des Regulierers sein.

Ciao
Euer Dr. B.
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[1] ottogeorg antwortet auf Dr. B.
06.07.2004 18:10
Hallo Dr. B.,
was Sie da sagen, kann ich nur bestätigen und bekräftigen!
Forderungen mit dem leistungsbegründenden lapidaren Wort "Onlinedienst" oder ähnlich Nichtssagendem ohne jegliche Tarif-Angaben habe ich auch auf meiner Telefon-Rechnung. Es bleibt nichts anderes übrig, als alles einzeln mitzudokumentieren.
NEXNET empfiehlt hierfür (habe ich schriftlich) einen Online-Verbindungsnachweis der/des Provider/s oder einen Online-Counter als "unverbindliches" Kontrollinstrument.
Fazit:
Die betroffenen Telekommunikationskunden und Internetbenutzer sind insofern in Wirklichkeit sozusagen quasi rechtlos gestellt, was meines Wissens in der Bundesrepublik Deutschland zwar nicht zulässig ist, aber - wie man sieht - einfach gemacht und geduldet wird!
Mit freundlichen Grüßen
ottogeorg