Thread
Menü

Nachteil


12.07.2004 15:26 - Gestartet von koelli
"Auslandsgespräche gibt es ab neun Cent pro Minute."

Wenn wollen sie damit hinterm Ofen vorlocken? Da ist ja jedes CbC billiger.

"Der Festnetzanschluss samt Rufnummer soll weiter bestehen bleiben."

Wieso? Internet-Telefonie macht doch erst dann wirklich Sinn, wenn ich aufgrund der günstigen Tarife den normalen Telefonanschluß komplett aufgeben kann.
Menü
[1] REMchen antwortet auf koelli
12.07.2004 16:08
Benutzer koelli schrieb:


"Der Festnetzanschluss samt Rufnummer soll weiter bestehen bleiben."

Wieso? Internet-Telefonie macht doch erst dann wirklich Sinn, wenn ich aufgrund der günstigen Tarife den normalen Telefonanschluß komplett aufgeben kann.

Naja, vielleicht wollen sie damit diejenigen beruhigen, die ihren Telefonanschluss erstmal behalten möchten, und die Internet-Telefonie erstmal parallel ein bisschen ausprobieren wollen, bzw. als nette Ergänzung ansehen (vor allem die kostenlosen Gespräche). Zumal technisch die normalen Festnetz-Telefonate immer noch besser klingen.

Viel interessanter ist hier allerdings eher, ob der Festnetzanschluss nicht ohnehin bestehen bleiben *muss* (und nicht nur soll).

Denn: Bei der T-Com kann man keinen singulären T-DSL-Anschluss *ohne* gleichzeitigen Festnetzanschluss bekommen.

Wird denn diese Zwangskopplung durch das DSL-Anschluss-Reselling jetzt aufgehoben? Bedeutet das, wenn ich meinen T-DSL-Anschluss zu 1&1 wechsle, dass ich dann meinen Festnetzsanschluss bei der T-Com kündigen kann, und der DSL-Anschluss bleibt alleine übrig erhalten?

Davon hab ich nämlich bei allen Nachrichten über diese neuen Reselling-Angebote noch nix gelesen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das möglich ist.

Gruß,
REMchen

REMchen
Menü
[1.1] Martin Kissel antwortet auf REMchen
12.07.2004 16:23
Benutzer REMchen schrieb:
Viel interessanter ist hier allerdings eher, ob der Festnetzanschluss nicht ohnehin bestehen bleiben *muss* Denn: Bei der T-Com kann man keinen singulären T-DSL-Anschluss *ohne* gleichzeitigen Festnetzanschluss bekommen.
Wird denn diese Zwangskopplung durch das DSL-Anschluss-Reselling jetzt aufgehoben? Bedeutet das, wenn ich meinen T-DSL-Anschluss zu 1&1 wechsle, dass ich dann meinen Festnetzsanschluss bei der T-Com kündigen kann, und der DSL-Anschluss bleibt alleine übrig erhalten?

Nein.

Du bekommst eine Rechnung über den Telefonanschluß von der Telekom und die Rechnung über DSL-Anschluß und Zugang von z.B. 1&1.

Ohne DTAG-Telefonanschluß kein T-DSL. Auch kein "wiederverkauftes".
Menü
[1.1.1] koelli antwortet auf Martin Kissel
13.07.2004 14:34
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer REMchen schrieb:
Viel interessanter ist hier allerdings eher, ob der Festnetzanschluss nicht ohnehin bestehen bleiben *muss* Denn: Bei der T-Com kann man keinen singulären T-DSL-Anschluss
*ohne* gleichzeitigen Festnetzanschluss bekommen.
Wird denn diese Zwangskopplung durch das DSL-Anschluss-Reselling jetzt aufgehoben? Bedeutet das, wenn ich meinen T-DSL-Anschluss zu 1&1 wechsle, dass ich dann meinen Festnetzsanschluss bei der T-Com kündigen kann, und der DSL-Anschluss bleibt alleine übrig erhalten?

Nein.

Du bekommst eine Rechnung über den Telefonanschluß von der Telekom und die Rechnung über DSL-Anschluß und Zugang von z.B.
1&1.

Ohne DTAG-Telefonanschluß kein T-DSL. Auch kein "wiederverkauftes".

Doch sicher. Wenn 1&1 eigenständig einen DSL-Anschluß anbietet und auch die Abrechnung der DSL-Grundgebühr übernimmt, kann man doch wohl seinen Festnetzanschluß kündigen.
Menü
[1.1.1.1] baesserWisser antwortet auf koelli
13.07.2004 15:16
Benutzer koelli schrieb:

Ohne DTAG-Telefonanschluß kein T-DSL. Auch kein "wiederverkauftes".

Doch sicher. Wenn 1&1 eigenständig einen DSL-Anschluß anbietet und auch die Abrechnung der DSL-Grundgebühr übernimmt, kann man doch wohl seinen Festnetzanschluß kündigen.

tja - also zum anmelden braucht man ja die teilnehmernummer... wenn ich dann aber beides habe 1&1-dsl und t-com-t-net und dann t-net kündige... das wäre ein netter versuch :)
laut 1&1-aussagen geht das nicht - kann ich mir auch eigentlich nicht vorstellen - denn dsl ist ja soz. nur ein "teil" der leitung. wenn man aber den telefonanschluss kündigt, fällt die leitung ja auch eigentlich weg...
dsl ist dann ja nur ein "ad-on" zum telefonanschluss - aber man müsste mal nachfrage, was die t-com sagt, wenn man einen solchen anschluss kündigen will - hmmm
(ich probier's nich :)!)

gruß
b.w.
Menü
[1.1.1.2] Keks antwortet auf koelli
13.07.2004 23:17
Benutzer koelli schrieb:

Ohne DTAG-Telefonanschluß kein T-DSL. Auch kein "wiederverkauftes".

Doch sicher. Wenn 1&1 eigenständig einen DSL-Anschluß anbietet und auch die Abrechnung der DSL-Grundgebühr übernimmt, kann man doch wohl seinen Festnetzanschluß kündigen.

Nein. Glaube Martin Kissel ruhig, was er schreibt, der hat Ahnung.

1&1-DSL = wiederverkauftes T-DSL = nur mit T-Net/T-ISDN zu haben

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
Menü
[1.1.1.2.1] koelli antwortet auf Keks
14.07.2004 16:06
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer koelli schrieb:

Ohne DTAG-Telefonanschluß kein T-DSL. Auch kein "wiederverkauftes".

Doch sicher. Wenn 1&1 eigenständig einen DSL-Anschluß anbietet und auch die Abrechnung der DSL-Grundgebühr übernimmt, kann man doch wohl seinen Festnetzanschluß kündigen.

Nein. Glaube Martin Kissel ruhig, was er schreibt, der hat Ahnung.

1&1-DSL = wiederverkauftes T-DSL = nur mit T-Net/T-ISDN zu
haben

Na gut, dann glaube ich es ;-)
Dann ist ein DSL-Anschluss von 1&1 ja doppelt nachteilig: Kein Vorteil gegenüber dem T-DSL-Anschluss und feste Bindung an die Tarife von 1&1. Einziger Vorteil ist die ersparte Anschlussgebühr. Aber die bekommt man derzeit auch bei T-Online (nach drei Monaten kündigen) oder zumindest anteilig zurück bei Bestellung auf Vitrado.de