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Kabel Deutschland stoppt Telefonwerbung nicht !!!


13.08.2007 15:39 - Gestartet von himmelblau
B
Ich besorge mir auf jeden Fall eine Trillerpfeife. ES LANGT EINFACH !!!

achgottchen wie süss :))
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[1] hbrkn antwortet auf himmelblau
14.08.2007 12:27
Benutzer himmelblau schrieb:
B
Ich besorge mir auf jeden Fall eine Trillerpfeife. ES LANGT EINFACH !!!

achgottchen wie süss :))

Ich habe auch eine Trillerpfeife rumliegen. Allerdings mußte ich diese erst einmal anwenden und dies auch nur zur Demo etwas vom Hörer weg. Dies liegt daran, weil man den Leuten dann schön drohen kann. Ich sage einfach immer "Wenn du nicht gleich auflegst und mich in Ruhe läßt, werde ich dir eine pfeifen". Und was soll ich sagen......es wirkt. Die Anruferdichte hat signifikant abgenommen. Insofern ist ein Trillerpfeifchen in der Nähe des Telefons durchaus ein probates Mittel.

Und es komme mir keiner mit dem Argument der Körperverletzung. Nicht ich bin es, der jemanden belästigt. Es sind die Telefonspammer, die mir meine wertvolle Zeit und Geduld stehlen. Daher ist jedes Mitleid mit diesen Leuten völlig fehl am Platz.

Happy pfeifing :)
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[1.1] himmelblau antwortet auf hbrkn
14.08.2007 12:35
Die Anruferdichte hat
signifikant abgenommen.

ich frage mich immer wieso einige menschen keine werbeanrufe bekommen, andere aber angeblich sooo viele. liegt es vielleicht daran das viele einfach zu sorglos mit ihren privaten daten umgehen? ich habe mein anschluss seint über 10 jahre und hatte in dieser zeit 2 werbeanrufe. bei mir auf arbeit höre ich immer wieder das die leute mehr als 10 mal die woche von irgendwelchen firmen angerufen werden. komischerweise sind das aber auch die leute die mir dauernd erzählen das sie in irgendwelchen preisausschreiben gewonnen haben.

einfach seine telefonnummer nicht ganz zu oft öffentlich machen und dann klappt es auch wieder mit der wohlverdienten ruhe ...
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[1.1.1] hbrkn antwortet auf himmelblau
14.08.2007 12:41
Benutzer himmelblau schrieb:
einfach seine telefonnummer nicht ganz zu oft öffentlich machen und dann klappt es auch wieder mit der wohlverdienten ruhe ...

An Telefonnummern rankommen ist kein Problem. Es gibt Telefonbücher und Telefonverzeichnisse auf CDs. Insofern sollte es kein Problem sein, an Telefonnummern ranzukommen. Als Informatiker bin ich sensibel was meine Daten angeht. Trotzdem kommt man da spielend leicht heran.

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[1.2] Zulu antwortet auf hbrkn
14.08.2007 21:09
Benutzer hbrkn schrieb:

Ich habe auch eine Trillerpfeife rumliegen. Allerdings mußte ich diese erst einmal anwenden und dies auch nur zur Demo etwas vom Hörer weg. Dies liegt daran, weil man den Leuten dann schön drohen kann. Ich sage einfach immer "Wenn du nicht gleich auflegst und mich in Ruhe läßt, werde ich dir eine pfeifen". Und was soll ich sagen......es wirkt. Die Anruferdichte hat signifikant abgenommen. Insofern ist ein Trillerpfeifchen in der Nähe des Telefons durchaus ein probates Mittel.

Dem kann erfahrungsgemäß ich uneingeschränkt zustimmen.:-)

Und es komme mir keiner mit dem Argument der Körperverletzung. Nicht ich bin es, der jemanden belästigt. Es sind die Telefonspammer, die mir meine wertvolle Zeit und Geduld stehlen. Daher ist jedes Mitleid mit diesen Leuten völlig fehl am Platz.

Noch dazu hier noch keiner eine Körperverletzung nachweisen konnte. Bisher wurde diesbezüglich selbst von Juristen nur was zusammengeschwurbelt. Faktisch gibt es wohl kein Nachweis, geschweige denn ein Urteil.

Happy pfeifing :)

Und es entschädigt für die Nervereien ungemein.:-)


Zulu.... ob mich nun einige als Oberpfeife hier beschimpfen? :-)))

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[] JuppDasRind antwortet auf
13.08.2007 15:59
Mag jeder über Telefonwerbung denken, was er mag...

Aber den Leuten mit einer Trillerpfeife zu begenen, ist DEFINITIV der falsche Ansatz !
Daraus können wirklich heftige Verletzungen entstehen, bei Leuten, die nichts dafür können.

Ich rate jedem Call-Center-Agenten der auf sowas stößt, das sofort und gnadenlos zur Anzeige zu bringen, das ist Körperverletzung!



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[1] Makler antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 16:19
Es ist sicherlich der falsche Weg, das Problem mit einer Trillerfeife zu lösen.

Ich lege einfach auf. Ich hoffe aber, das unser Gesetzgeber entlich was unternimmt.

Ich bekomme so um die 15 Anrufe die Woche, ferner ärger ich mich mit hunderten Spammails pro Woche rum.

Aber eine vernünftige Lösung habe ich noch nicht gefunden.
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[2] baeckerman antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 16:35
Benutzer JuppDasRind schrieb:
Mag jeder über Telefonwerbung denken, was er mag...

Aber den Leuten mit einer Trillerpfeife zu begenen, ist DEFINITIV der falsche Ansatz !
Daraus können wirklich heftige Verletzungen entstehen, bei Leuten, die nichts dafür können.

Ich rate jedem Call-Center-Agenten der auf sowas stößt, das sofort und gnadenlos zur Anzeige zu bringen, das ist Körperverletzung!


Wie denn bitte soll dadurch eine Verletzung entstehen? Der Frequenzbereich des Telefons reicht dazu nicht aus.
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[2.1] spl antwortet auf baeckerman
13.08.2007 18:10
Benutzer baeckerman schrieb:
Wie denn bitte soll dadurch eine Verletzung entstehen?

Woher willst du wissen, wie laut der Anrufer sein Telefon/Headset, wohlgemerkt abgestimmt auf Sprachübertragung, gestellt hat? Selbst bei ganz gewöhnlichen Telefonen variiert die Standard-Lautstärke je nach Gerät.

Ebenso unsinnig wäre die Aussage, dass eine bestimmte Musik-CD das Gehör schädigen könne oder nicht. Entscheidend ist natürlich nicht die CD, es sei denn, es ist nur absolute Ruhe darauf enthalten, sondern, wie laut sie abgespielt wird.

Der Frequenzbereich des Telefons reicht dazu nicht aus.

Würde der Frequenzbereich nicht ausreichen, würde das Gegenüber die Pfeife ja nicht hören. Das wird höchstens bei extremer Taubheit der Fall sein, und Taube im Callcenter sind glaube ich nicht so verbreitet.

spl
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
13.08.2007 18:14
Benutzer spl schrieb:

Würde der Frequenzbereich nicht ausreichen, würde das Gegenüber die Pfeife ja nicht hören. Das wird höchstens bei extremer Taubheit der Fall sein, und Taube im Callcenter sind glaube ich nicht so verbreitet.


Der Frequenzbereich reicht wirklich nicht aus. Wenn man den Telefonhörer vor Schreck fallen lässt, dürfte das für den Anrufer lauter sein.

peso
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[2.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
13.08.2007 18:25
Benutzer tcsmoers schrieb:
Der Frequenzbereich reicht wirklich nicht aus. Wenn man den Telefonhörer vor Schreck fallen lässt, dürfte das für den Anrufer lauter sein.

Diese Argumentation ist in meinen Augen ebenso unsinnig wie die Aussage: "Die Lautstärke einer bestimmten CD reicht nicht aus, um Hörschäden anzurichten." Entscheidend ist natürlich, wie laut die CD abgespielt wird, nicht, wie laut sie aufgenommen wurde. Jedem, der schon mal in einer Disco war, müsste das eigentlich einleuchten.

Hörschäden können theoretisch mindestens auf allen wahrnehmbaren Frequenzbereichen eintreten, wenn das Signal nur laut genug ist. Und dass das Telefon ausschließlich nicht wahrnehmbare Frequenzbereiche überträgt, wird hier hoffentlich niemand ernsthaft behaupten wollen.

spl
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[2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
13.08.2007 19:23
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Der Frequenzbereich reicht wirklich nicht aus. Wenn man den Telefonhörer vor Schreck fallen lässt, dürfte das für den Anrufer lauter sein.

Diese Argumentation ist in meinen Augen ebenso unsinnig wie die Aussage: "Die Lautstärke einer bestimmten CD reicht nicht aus, um Hörschäden anzurichten." Entscheidend ist natürlich, wie laut die CD abgespielt wird, nicht, wie laut sie aufgenommen wurde. Jedem, der schon mal in einer Disco war, müsste das eigentlich einleuchten.

Hörschäden können theoretisch mindestens auf allen wahrnehmbaren Frequenzbereichen eintreten, wenn das Signal nur laut genug ist. Und dass das Telefon ausschließlich nicht wahrnehmbare Frequenzbereiche überträgt, wird hier hoffentlich niemand ernsthaft behaupten wollen.

Du solltest mal mit dem Telefon Musik hören. Dann wirst Du feststellen, dass das Telefon bei bestimmten Tönen nicht mehr mitspielt.

So laut kann man da nicht reinpfeifen, dass es zu einen auf Schalldruck basierten Schädigung kommt.

Es könnte allerhöchstens sein, dass sich der illegale Anrufer so erschreckt, dass ihm die heiße Tasse in den Schoß fällt.

peso

spl
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[2.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
13.08.2007 19:51

2x geändert, zuletzt am 13.08.2007 20:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Du solltest mal mit dem Telefon Musik hören. Dann wirst Du feststellen, dass das Telefon bei bestimmten Tönen nicht mehr mitspielt.

Das ist schon richtig. Bei einer Trillerpfeife aber schon. Andernfalls wäre sie ja wirkungslos und würde von Zulu & Co somit auch nicht ständig propagiert.

So laut kann man da nicht reinpfeifen, dass es zu einen auf Schalldruck basierten Schädigung kommt.

Wie gesagt kann man das, was die Lautstärke betrifft, meines Erachtens nicht sagen, weil es davon abhängt, wie laut der Gesprächspartner sein Endgerät eingestellt hat und was das alles für Dynamikfunktionen (Komprimierung, also Verstärkung leiser Töne etc.) hat.

Was die Leier mit den nicht ausreichenden Frequenzen am Telefon betrifft: Ich hab das mal spaßeshalber gemessen, nachdem ihr hier schätzungsweise 1.000 Beiträge mit gegenseitig abgeschriebenen Mutmaßungen und Ratereien ohne substanzielle Grundlage gefüllt habt. Eine gewöhnliche Trillerpfeife hat bei kräftigem Reinblasen im Schnitt ca. 2,9 MHz. Das liegt sehr wohl im Übertragungsbereich des deutschen Telefonnetzes. Wie gesagt würde man die Trillerpfeife sonst auch nicht hören, womit sich die Befürworter der "Frequenztheorie" selbst widerlegen.

spl
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[2.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf spl
14.08.2007 07:56
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Du solltest mal mit dem Telefon Musik hören. Dann wirst Du feststellen, dass das Telefon bei bestimmten Tönen nicht mehr mitspielt.

Das ist schon richtig. Bei einer Trillerpfeife aber schon. Andernfalls wäre sie ja wirkungslos und würde von Zulu & Co somit auch nicht ständig propagiert.

Da haste aber nie alles von mir gelesen.:-)
Und pssst... sie ist völlig wirkungslos. Sag's aber blos nicht weiter.:-)
Es ist der Schreck vor der Trillerpfeife, den der CCA widerfährt.
Der Schalldruck reicht bei dieser Übertragungsart bei weitem nicht aus um einen Hörschaden zu erleiden - leider. :-)

So laut kann man da nicht reinpfeifen, dass es zu einen auf Schalldruck basierten Schädigung kommt.

Wie gesagt kann man das, was die Lautstärke betrifft, meines Erachtens nicht sagen, weil es davon abhängt, wie laut der Gesprächspartner sein Endgerät eingestellt hat und was das alles für Dynamikfunktionen (Komprimierung, also Verstärkung leiser Töne etc.) hat.

Du wirst kein Telefon-Headset finden das sowas schafft.


Was die Leier mit den nicht ausreichenden Frequenzen am Telefon betrifft: Ich hab das mal spaßeshalber gemessen, nachdem ihr hier schätzungsweise 1.000 Beiträge mit gegenseitig abgeschriebenen Mutmaßungen und Ratereien ohne substanzielle Grundlage gefüllt habt.

Nix Mutmaßungen. Das Mittel der Pfeife wird sogar behördlich empfohlen.

Eine gewöhnliche Trillerpfeife hat bei kräftigem Reinblasen im Schnitt ca. 2,9 MHz. Das liegt sehr wohl im Übertragungsbereich des deutschen Telefonnetzes. Wie gesagt würde man die Trillerpfeife sonst auch nicht hören, womit sich die Befürworter der "Frequenztheorie" selbst widerlegen.

Da du jetzt selbst Mutmaßungen anstellst - der Schalldruck fehlt.


Zulu... Schuster bleib bei deinen Leisten.:->
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[2.1.1.1.1.1.2] fonpfutzi antwortet auf spl
14.08.2007 10:02
betrifft: Ich hab das mal spaßeshalber gemessen, nachdem ihr hier schätzungsweise 1.000 Beiträge mit gegenseitig abgeschriebenen Mutmaßungen und Ratereien ohne substanzielle Grundlage gefüllt habt. Eine gewöhnliche Trillerpfeife hat bei kräftigem Reinblasen im Schnitt ca. 2,9 MHz. Das liegt sehr wohl im Übertragungsbereich des deutschen Telefonnetzes. Wie gesagt würde man die Trillerpfeife sonst auch nicht hören, womit sich die Befürworter der "Frequenztheorie" selbst widerlegen.

Du kannst 2,9 MHz hören ?
Du Armer, ist das nicht unerträglich ?
Ich gehe davon aus, Du meinst 2,9 kHz, oder ?
Soweit ich mich erinnern kann, geht übers Telefonnetz bis 8kHz.
AVM arbeitet im Moment an Übertragungen von bis 16kHz, das kann man dann schon als HiFi bezeichnen.
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[2.1.1.1.1.1.2.1] chb antwortet auf fonpfutzi
14.08.2007 13:36
Benutzer fonpfutzi schrieb:
Soweit ich mich erinnern kann, geht übers Telefonnetz bis 8kHz.

Das Sprachtelefonieband liegt zwischen 300 und 3400 Hz. Deswegen gibt es auch das ISDN-Dienstmerkmal "3,1 kHz Audio" für Anrufe von Analoganschlüssen ohne Dienstekennung.

AVM arbeitet im Moment an Übertragungen von bis 16kHz, das kann man dann schon als HiFi bezeichnen.

...wenn beide Seiten entsprechende Geräte besitzen...

Benni
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[2.1.1.1.1.1.2.2] spl antwortet auf fonpfutzi
14.08.2007 13:56
Benutzer fonpfutzi schrieb:
Ich gehe davon aus, Du meinst 2,9 kHz, oder?

Stimmt.

spl
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[2.1.2] Zulu antwortet auf spl
14.08.2007 08:05
Benutzer spl schrieb:

Ebenso unsinnig wäre die Aussage, dass eine bestimmte Musik-CD das Gehör schädigen könne oder nicht. Entscheidend ist natürlich nicht die CD, es sei denn, es ist nur absolute Ruhe darauf enthalten, sondern, wie laut sie abgespielt wird.

Ebenso unsinnig ist es doch zu glauben, dass der CCA schwerhörig ist und deshalb mit einem Headset arbeitet, welches das Signal des Headsets stark verstärkt.
Er würde diesen Schallpegel wegen seiner Schwerhörigkeit dann auch als normal empfinden.


Würde der Frequenzbereich nicht ausreichen, würde das Gegenüber die Pfeife ja nicht hören. Das wird höchstens bei extremer Taubheit der Fall sein, und Taube im Callcenter sind glaube ich nicht so verbreitet.

Ebend! Und die im Normalfall eingestellte Verstärkung, falls es überhaupt verstärt wird, reicht dazu hinten und vorne nicht aus.


Zulu
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[2.1.2.1] spl antwortet auf Zulu
14.08.2007 15:59

einmal geändert am 14.08.2007 16:07
Benutzer Zulu schrieb:
Und die im Normalfall eingestellte Verstärkung, falls es überhaupt verstärt wird, reicht dazu hinten und vorne nicht aus.

Da die Lautstärke auf Sprache optimiert ist und nicht auf Trillerpfeifen, läuft deine Behauptung ins Blaue hinein.

Auch die Zeitschrift c't hat mal geschrieben, dass Schäden zwar unwahrscheinlich sind, aber nicht letzten Endes ausgeschlossen. Damit ist das behauptete Monopol deiner Auffassung gebrochen.

Der Zeitschrift c't glaube ich persönlich mehr als den Verwaltungsangestellten irgendwelcher nicht näher bezeichneten Behörden, deren Qualifikation in puncto Medizin und Physik ich mir gut vorstellen kann. Schon, wenn ich höre, was Polizeibeamte rechtlich alles von sich geben, was sie eigentlich wissen sollten, wird mir angst und bange.

Im Übrigen ist es irrelevant. Eine Körperverletzung wird nicht rechtmäßig, wenn eine Behörde sie empfohlen hat, allenfalls ist die Behörde dann auch dran.

Es wäre alles andere als das erste Mal, dass Behörden rechtswidrig agieren. Was meinst du, womit sich die vielen Verwaltungsgerichte Tag für Tag beschäftigen?

Du wirst kein Telefon-Headset finden das sowas schafft.

Quelle?

Laut http://tinyurl.com/2u4gw2 schafft ein Kopfhörer 100 dbA, was auf Dauer durchaus Hörschäden verursachen kann.

Laut einer mir vorliegenden Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Hannover hält diese ab einem Pegel von 90 dbA unabhängig von der Möglichkeit einer Hörschädigung allein die nicht unerhebliche psychische Beeinträchtigung für eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB und damit für eine Körperverletzung. Sie würde es also vermutlich zumindest anklagen.

Wir merken uns: Eine Hörschädigung ist zum einen nicht ausgeschlossen, zum anderen nicht Vorausetzung für eine Körperverletzung. Schmerzen übrigens auch nicht.

So ganz eindeutig, wie du behauptest, ist das also nicht.

Das Mittel der Pfeife wird sogar behördlich empfohlen.

Jo, und die c't empfiehlt das Gegenteil. Und jetzt?

Selbst, wenn du diese deine wiederholte Leier belegen würdest, wäre sie irrelevant, s.o. Weder spricht irgendwas dafür, dass Behörden immer rechtmäßig handeln, noch würde das deine Strafbarkeit mindern. Vielmehr halten die Behörden mit zweifelhaften Handlungen eine ganze Gerichtsbarkeit auf Trab.

spl
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[2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
14.08.2007 19:08
Benutzer spl schrieb:

Auch die Zeitschrift c't hat mal geschrieben, dass Schäden zwar unwahrscheinlich sind, aber nicht letzten Endes ausgeschlossen.

Die können viel Schreiben. Kann man diese Behauptung nachprüfen?

Ich habe mich mal von einem Pfeifer anrufen lassen. Das Geräusch ist niemals so laut, dass ein Gehörschaden entstehen kann. Es ist allerhöchstens so, dass der illegale Anrufen von dieser Reaktion überrascht wird und entsprechend reagiert.


Damit ist das behauptete Monopol deiner Auffassung gebrochen.

ICH sehe das nicht so.



Der Zeitschrift c't glaube ich persönlich mehr als den Verwaltungsangestellten irgendwelcher nicht näher bezeichneten Behörden, deren Qualifikation in puncto Medizin und Physik ich mir gut vorstellen kann. Schon, wenn ich höre, was Polizeibeamte rechtlich alles von sich geben, was sie eigentlich wissen sollten, wird mir angst und bange.

Wenn ich Juristen reden höre, ist das auch nicht anders. Frage drei Juristen und du erhältst vier Antworten.



Im Übrigen ist es irrelevant. Eine Körperverletzung wird nicht rechtmäßig, wenn eine Behörde sie empfohlen hat, allenfalls ist die Behörde dann auch dran.

Quelle ??


Es wäre alles andere als das erste Mal, dass Behörden rechtswidrig agieren. Was meinst du, womit sich die vielen Verwaltungsgerichte Tag für Tag beschäftigen?

Da gebe ich Dir Recht. Aber ein Großteil der "normalen" Gerichte beschäftigt sich auch mit den Fehlern der "Vorrichter".



Du wirst kein Telefon-Headset finden das sowas schafft.

Quelle?

Stimmt er hat Recht.



Laut http://tinyurl.com/2u4gw2 schafft ein Kopfhörer 100 dbA, was auf Dauer durchaus Hörschäden verursachen kann.

Du sagt es, auf Dauer !


Laut einer mir vorliegenden Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Hannover hält diese ab einem Pegel von 90 dbA unabhängig von der Möglichkeit einer Hörschädigung allein die nicht unerhebliche psychische Beeinträchtigung für eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB und damit für eine Körperverletzung. Sie würde es also vermutlich zumindest anklagen.


Da stimme ich Dir zu. Aber durch die illegalen Anrufe in meiner Freizeit wird auch mein Wohlbefinden erheblich gestört. Und wenn dann noch auf meine Kosten der Anruf weitergeleitet wird, beklauen die mich auch noch.


Wir merken uns: Eine Hörschädigung ist zum einen nicht ausgeschlossen, zum anderen nicht Vorausetzung für eine Körperverletzung. Schmerzen übrigens auch nicht.

Stimmt. Aber illegales Anrufen berechtigt zur Abwehr.


So ganz eindeutig, wie du behauptest, ist das also nicht.

Stimmt. Aber auch Deine Behauptung ist nicht so klar.



peso
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[2.1.2.1.2] Zulu antwortet auf spl
14.08.2007 20:43
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Und die im Normalfall eingestellte Verstärkung, falls es überhaupt verstärt wird, reicht dazu hinten und vorne nicht aus.

Da die Lautstärke auf Sprache optimiert ist und nicht auf Trillerpfeifen, läuft deine Behauptung ins Blaue hinein.

Ähm. Sorry spl. Auch wenn ich deine rechtlichen Kenntnisse hier schätze, hier liegst du schief.
Es ist in diesem Frequenzbereich nicht relevant, ob die Lautstärke auf "Sprache" oder auf "Trillerpfeife" optimiert wurde. Es fehlt der Schalldruck.

Auch die Zeitschrift c't hat mal geschrieben, dass Schäden zwar unwahrscheinlich sind, aber nicht letzten Endes ausgeschlossen. Damit ist das behauptete Monopol deiner Auffassung gebrochen.

Hmm, Du enttscäuscht mich. Glaubst du wirklich die ct ist das maßgebende Medium für diesen Bereich? Wenn du mir nun mit einer Ärtzezeitschrift gekommen wärst, dann ja. Aber für die ct ist das nun wirklich außerhalb ihrer Wissenbreite.

Der Zeitschrift c't glaube ich persönlich mehr als den Verwaltungsangestellten irgendwelcher nicht näher bezeichneten Behörden, deren Qualifikation in puncto Medizin und Physik ich mir gut vorstellen kann. Schon, wenn ich höre, was Polizeibeamte rechtlich alles von sich geben, was sie eigentlich wissen sollten, wird mir angst und bange.

Es waren die Berufsgenossenschaften. Den Link hatte ich damals mehrmals gepostet. Und die werden sich hüten Mist zu erzählen, da man sie als Versicherer in Regress nehmen könnte.
Und denen glaube ich wiederum mehr als der ct.:-)))

Im Übrigen ist es irrelevant. Eine Körperverletzung wird nicht rechtmäßig, wenn eine Behörde sie empfohlen hat, allenfalls ist die Behörde dann auch dran.

Ich ahne auf was du hinauswillst. Aber dann mach dir doch mal die Arbeit und suche im Fundus der Urteile wo denn jemals auf Körperverletzung geklagt wurde, anstatt wir hier alle herumschwurbeln - wie du ja auch schon passend erwähnt hattest.
Ich trete gerne von meiner Trillerpfeife zurück, wenn denn endlich wirklich jemand die Körperverletzung NACHWEISEN kann und nicht irgendwelche Mutmaßungen mit Hilfe der Gesetzgebung zusammenschwurbelt.
Da bin ich doch ganz offen.:-)

Es wäre alles andere als das erste Mal, dass Behörden rechtswidrig agieren. Was meinst du, womit sich die vielen Verwaltungsgerichte Tag für Tag beschäftigen?

Wenn es denn rechtswidrig ist, oder? Wo kann man mir mal einen solchen Entscheid posten?

Du wirst kein Telefon-Headset finden das sowas schafft.

Quelle?

Laut http://tinyurl.com/2u4gw2 schafft ein Kopfhörer 100 dbA, was auf Dauer durchaus Hörschäden verursachen kann.

Du wirst auch Kopfhörer für DJs finden die noch mehr können. Aber keine Headsets.
Abgesehen davon ist für einen Hörschaden auch die Dauer des Einwirkens relevant.
Und nun denk mal ganz praktisch. Hast du mal aktiv Fußball gespielt? Weisst du auf was ich hinauswill? Kein Schiedsrichter hat bisher einen Hörschaden von seiner Pfeife davongetragen, das obwohl bei ihm der Schalldruck auf dem Fußballplatz gegeben ist.

Und das ist auch der Grund warum du wohl nie ein Urteil finden wirst, in dem ein Richter einen Trillerpfeifenbenutzer zur Abwehr telefonishcer Belästigungen, verdonnert wurde.
Aber vielleicht findest du ja doch ein Urteil. Selbst die ct, hat da wohl nie eine plausible Quellen gefunden.

Laut einer mir vorliegenden Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Hannover hält diese ab einem Pegel von 90 dbA unabhängig von der Möglichkeit einer Hörschädigung allein die nicht unerhebliche psychische Beeinträchtigung für eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB und damit für eine Körperverletzung. Sie würde es also vermutlich zumindest anklagen.

:-)
90 dB auf dem Headset oder einem Telefonhörer.:-))))

Wir merken uns: Eine Hörschädigung ist zum einen nicht ausgeschlossen, zum anderen nicht Vorausetzung für eine Körperverletzung. Schmerzen übrigens auch nicht.

Wir ekannten: Wir müssen erstmal 90 dB auf so einem Headset bekommen. Und dann müssen wir auch noch eine außreichende Zeit den Pfiff geniessen. Und dann können wir jederzeit auch noch den Höhrer auflegen. Und dann müssen wir die braven Bürger einfach nicht mehr mit solchen Anrufen ärgern.:-)))

So ganz eindeutig, wie du behauptest, ist das also nicht.

Ich finde meine Erläuterungen schon um einiges eindeutiger.


Das Mittel der Pfeife wird sogar behördlich empfohlen.

Jo, und die c't empfiehlt das Gegenteil. Und jetzt?

Die Berufsgenossenschaften haben keine Bedenken. Und nun?

Selbst, wenn du diese deine wiederholte Leier belegen würdest, wäre sie irrelevant, s.o. Weder spricht irgendwas dafür, dass Behörden immer rechtmäßig handeln, noch würde das deine Strafbarkeit mindern. Vielmehr halten die Behörden mit zweifelhaften Handlungen eine ganze Gerichtsbarkeit auf Trab.

Es ist sehr wohl relevant, weil diese meine Äußerungen auf schlichte physikalische Gesetze beruhen - die nicht jeder Jurist versteht da er nicht vom Fach ist.
Relevant ist allerdings dann das Gutachten welches jeder Richer glauben schenken wird.

Und nü?


Zulu... Schuster bleib bei deinen Leisten
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[2.1.2.1.2.1] spl antwortet auf Zulu
15.08.2007 16:43
Benutzer Zulu schrieb:
Glaubst du wirklich die ct ist das maßgebende Medium für diesen Bereich?

In Sachen Physik glaube ich ihr jedenfalls mehr als einer nicht näher bestimmten, angeblichen Behörde. Zur Informatik gehört auch Physik. Im Ggs. zu Behörden haben Privatunternehmen etwas zu verlieren.

Es waren die Berufsgenossenschaften. Den Link hatte ich damals mehrmals gepostet.

Wenn du so freundlich wärst ihn mir noch ein letztes Mal rauszusuchen, da ich ihn nicht finden kann?

Und denen glaube ich wiederum mehr als der ct.:-)))

Dazu müsste ich die Orginal-Mitteilung lesen, um abzuschätzen, wie fundiert das ist.

Aber dann mach dir doch mal die Arbeit und suche im Fundus der Urteile wo denn jemals auf Körperverletzung geklagt wurde,

1. Es geht hier nicht um (=Zivil-)Klagen, sondern um einen Straftatbestand. Zivilrechtliche Ansprüche können natürlich daneben bestehen.

2. Du vermischst zwei Sachen: a. Eine Behörden-Pressemeldung ist kein Alibi; b. Es gibt keine Urteile. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Da du a. nicht widersprochen hast, gehe ich davon aus, dass du das zugibst.

3. Ich weiß, dass in den gängigen Datenbanken keine entsprechende Verurteilung vorhanden ist. Das heißt nicht, dass es nicht strafbar ist, sondern kann auch bedeuten, dass sich das alles (noch) im Dunkelfeld abspielt abspielt, evtl. aber doch mal Folgen haben kann.

Ferner wird nur ein Bruchteil aller Entscheidungen veröffentlicht, so dass man aus einer fehlenden Veröffentlichung keineswegs schließen kann, dass es keine gibt. Darauf habe ich dich auch schon mal hingewiesen, wenn ich mich recht erinnere.

Außerdem wäre auch das ohne Belang. 1975 gab es auch noch keine Verurteilungen wegen illegalen Filesharings. Das heißt doch nicht, dass das für immer so bleibt. Und es heißt auch nicht, dass man bis zur ersten veröffentlichten Entscheidung beliebig straffrei raubkopieren darf.

anstatt wir hier alle herumschwurbeln - wie du ja auch schon passend erwähnt hattest. Ich trete gerne von meiner Trillerpfeife zurück, wenn denn endlich wirklich jemand die Körperverletzung NACHWEISEN kann

Wie gesagt, eine KV ist nicht dann gegeben, wenn es schon mal eine Verurteilung gab, sondern, wenn es unter den gesetzlichen Tatbestand passt. Und das halte ich aus den genannten Gründen jedenfalls nicht für so völlig abwegig wie von dir behauptet, wobei mir deine Fakten bis auf die Berufsgenossenschafts-Pressemeldung, die zu lesen ich immer noch nicht die Ehre hatte, mit Verlaub ziemlich dünn zu sein scheinen.

Es wäre alles andere als das erste Mal, dass Behörden rechtswidrig agieren. Was meinst du, womit sich die vielen Verwaltungsgerichte Tag für Tag beschäftigen?

Wenn es denn rechtswidrig ist, oder? Wo kann man mir mal einen solchen Entscheid posten?

Peso würde an dieser Stelle mit einer willkürlichen Beweislastumkehr kontern: "Kannst du das Gegenteil nachweisen?" :)

Medienbekannt sind doch bspw. die Fälle, in denen Scientology immer wieder gegen Behördenwarnungen vorgeht. Teils mit, teils ohne Erfolg. Hier ein aktueller Fall ohne Erfolg: http://tinyurl.com/39lrec .

Rechtsstreitigkeiten gegen Behörden erkennst du (meist) daran, dass ein Verwaltungsgericht entscheidet (sog. öffentlich-rechtliche Streitigkeiten). So müssen etwa, um mal wieder einen kleinen fachlichen Bezug herzustellen, die Entscheidungen der BNetzA vor den Verwaltungsgerichten angegriffen werden.

Du wirst auch Kopfhörer für DJs finden die noch mehr können. Aber keine Headsets.

Quelle/Nachweis/Anhaltspunkt? Hast du ein Monopol nicht nur auf Meinungen, sondern auch auf die Herstellung von Headsets? In welcher von dir so geschätzten medizinischen Zeitschrift oder Berufsgenossenschaftsmeldung steht das?

Weisst

"Weißt".

du auf was ich hinauswill? Kein Schiedsrichter hat bisher einen Hörschaden von seiner Pfeife davongetragen,

1. Kannst du ausschließen, dass es auf Dauer nicht doch leicht schadet? Irgendwelche Studien?

2. Wie gesagt ist eine Hörschädigung zur KV nicht erforderlich. Was du hier geflissentlich übergehst.

Und das ist auch der Grund warum du wohl nie ein Urteil finden wirst, in dem ein Richter einen Trillerpfeifenbenutzer zur Abwehr telefonishcer Belästigungen, verdonnert wurde. Aber vielleicht findest du ja doch ein Urteil. Selbst die ct, hat da wohl nie eine plausible Quellen gefunden.

Die haben schon irgendwelche physikalischen Daten angeführt. Immer noch besser als sich nur auf Sekundärquellen zu beziehen und damit alte Fehler immer wieder abzuschreiben.

90 dB

Du bist auf dem Holzweg. dB hat mit dbA nichts zu tun. Mit dB lassen sich absolute Pegel nicht darstellen.

auf dem Headset oder einem Telefonhörer.:-))))

Du behauptest also pauschal, dass diese Tabelle http://tinyurl.com/2u4gw2 von Dipl.-Ing. Tontechniker Sengpiel falsch ist? Gern, da musst du aber schon mehr Argumente bieten als ein ":-))))" und eine paar Herabwürdigungen.

Wir ekannten:

? Wie meinen?

Wir müssen erstmal 90 dB auf so einem Headset bekommen. Und dann müssen wir auch noch eine außreichende

"ausreichend".

Zeit den Pfiff geniessen. Und dann können wir jederzeit auch noch den Höhrer

"Hörer". Was ist denn mit dir los heute...?

Und dann müssen wir die braven Bürger einfach nicht mehr mit solchen Anrufen ärgern.:-)))

Trotzdem kein Grund zur Selbstjustiz.

Glaubst du eigentlich ernsthaft, dass die nicht immer neue Callcenter-Agenten finden? Oder dass irgendwer ein Telefonverzeichnis führt: "Achtung, pfeift mit Trillerpfeife, Nummer nicht anrufen oder weiterverkaufen"?

Jo, und die c't empfiehlt das Gegenteil. Und jetzt?

Die Berufsgenossenschaften haben keine Bedenken. Und nun?

Und nun ist es nur dann so eindeutig, wie von dir behauptet, wenn man alle anderen Meinungen beharrlich ausblendet.

weil diese meine Äußerungen auf schlichte physikalische Gesetze beruhen

Die sich aus deinem Beitrag leider entfernt zu haben scheinen, noch ehe ich ihn gelesen habe.

die nicht jeder Jurist versteht da er nicht vom Fach ist.

Im Unterschied zu dir, der den Unterschied zwischen dB und dbA mal locker übergeht.

Du kannst ja mal Kai Petzke fragen, was der dazu meint. Der ist doch Physiker.

Wenn man Fachmann sein muss, frage ich mich auch, wie du dann zu deiner festen rechtlichen Einschätzung kommst, dass eine KV nicht vorliege, ohne bspw. zu wissen, was die Rspr. alles unter "körperliche Misshandlung" fasst. Nach höchstrichterl. Rspr. kann das sogar eine "starke Gemütsbewegung" sein. Dazu gibt es auch Entscheidungen. :)

spl
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[2.1.2.1.2.1.1] Zulu antwortet auf spl
15.08.2007 23:42
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Glaubst du wirklich die ct ist das maßgebende Medium für diesen Bereich?

In Sachen Physik glaube ich ihr jedenfalls mehr als einer nicht näher bestimmten, angeblichen Behörde. Zur Informatik gehört auch Physik. Im Ggs. zu Behörden haben Privatunternehmen etwas zu verlieren.

Glaube versetzt Berge.:-)


Es waren die Berufsgenossenschaften. Den Link hatte ich damals mehrmals gepostet.

Wenn du so freundlich wärst ihn mir noch ein letztes Mal rauszusuchen, da ich ihn nicht finden kann?

Und denen glaube ich wiederum mehr als der ct.:-)))

Dazu müsste ich die Orginal-Mitteilung lesen, um abzuschätzen, wie fundiert das ist.

Dann blättere hier unter Tele2. Kann man von dir doch verlangen oder?

Aber dann mach dir doch mal die Arbeit und suche im Fundus der Urteile wo denn jemals auf
Körperverletzung geklagt wurde,

1. Es geht hier nicht um (=Zivil-)Klagen, sondern um einen Straftatbestand. Zivilrechtliche Ansprüche können natürlich daneben bestehen.

Quatsch. Es geht um irgendwelche Urteile. Irgendwas wo man schwarz auf weiß eine Entscheidung lesen kann.


2. Du vermischst zwei Sachen: a. Eine Behörden-Pressemeldung ist kein Alibi; b. Es gibt keine Urteile. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Da du a. nicht widersprochen hast, gehe ich davon aus, dass du das zugibst.

Du darfst von allem ausgehen was dir lieb und teuer ist.:-)


3. Ich weiß, dass in den gängigen Datenbanken keine entsprechende Verurteilung vorhanden ist. Das heißt nicht, dass es nicht strafbar ist, sondern kann auch bedeuten, dass sich das alles (noch) im Dunkelfeld abspielt abspielt, evtl. aber doch mal Folgen haben kann.

Es kann, aber es muss nicht. Also was fängst du jetzt auch an hier rumzuschwurbeln. Mach mal Butter bei de Fische und bring mal was Handfestes.

Ferner wird nur ein Bruchteil aller Entscheidungen veröffentlicht, so dass man aus einer fehlenden Veröffentlichung keineswegs schließen kann, dass es keine gibt. Darauf habe ich dich auch schon mal hingewiesen, wenn ich mich recht erinnere.

Es geht hier nicht um das was du hingewiesen hast, es sollte hier um Fakten gehen. Was soll ich denn mit deinen Hinweisen anfangen?

Außerdem wäre auch das ohne Belang.

Ebend.

1975 gab es auch noch keine Verurteilungen wegen illegalen Filesharings. Das heißt doch nicht, dass das für immer so bleibt. Und es heißt auch nicht, dass man bis zur ersten veröffentlichten Entscheidung beliebig straffrei raubkopieren darf.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, nicht wahr?


anstatt wir hier alle herumschwurbeln - wie du ja auch schon passend erwähnt hattest.
Ich trete gerne von meiner Trillerpfeife zurück, wenn denn endlich wirklich jemand die Körperverletzung NACHWEISEN kann

Wie gesagt, eine KV ist nicht dann gegeben,

Eine KV? Eine Krankenversicherung? Nur dort kenne ich diese Abkürzung.

wenn es schon mal eine Verurteilung gab, sondern, wenn es unter den gesetzlichen Tatbestand passt. Und das halte ich aus den genannten Gründen jedenfalls nicht für so völlig abwegig wie von dir behauptet, wobei mir deine Fakten bis auf die Berufsgenossenschafts-Pressemeldung, die zu lesen ich immer noch nicht die Ehre hatte, mit Verlaub ziemlich dünn zu sein scheinen.

Naja dünn waren bisher doch eher deine Argumente, auf die ich weiter unten gerne eingehe. Ich hatte mir von dir nun ernsthaft mehr versprochen.

Es wäre alles andere als das erste Mal, dass Behörden rechtswidrig agieren. Was meinst du, womit sich die vielen Verwaltungsgerichte Tag für Tag beschäftigen?

Wenn es denn rechtswidrig ist, oder? Wo kann man mir mal einen solchen Entscheid posten?

Peso würde an dieser Stelle mit einer willkürlichen Beweislastumkehr kontern: "Kannst du das Gegenteil nachweisen?" :)

Warum gehst du nicht auf meine Frage ein? Anstatt auszuweichen kommst du nun mit einer dämlichen Beweislastumkehr, obwohl noch garnichts zu beweisen war. Es geht mir um hieb und stichhaltige Argumente. Warum weichst du aus?


Medienbekannt sind doch bspw. die Fälle, in denen Scientology immer wieder gegen Behördenwarnungen vorgeht. Teils mit, teils ohne Erfolg. Hier ein aktueller Fall ohne Erfolg: http://tinyurl.com/39lrec .

Och jetzt hörts aber langsam auf spl. Anstatt wirklich auf das Thema einzugehen, kommst du nun wieder mit nem anderen Beispiel, der ollen Sektenkirche.
Tauschen wir demnächst Backrezepte aus?

Rechtsstreitigkeiten gegen Behörden erkennst du (meist) daran, dass ein Verwaltungsgericht entscheidet (sog.
öffentlich-rechtliche Streitigkeiten). So müssen etwa, um mal wieder einen kleinen fachlichen Bezug herzustellen, die Entscheidungen der BNetzA vor den Verwaltungsgerichten angegriffen werden.

Danach hat doch keiner gefragt! *kopfschüttel*

Du wirst auch Kopfhörer für DJs finden die noch mehr können.
Aber keine Headsets.

Quelle/Nachweis/Anhaltspunkt? Hast du ein Monopol nicht nur auf Meinungen, sondern auch auf die Herstellung von Headsets? In welcher von dir so geschätzten medizinischen Zeitschrift oder Berufsgenossenschaftsmeldung steht das?

Nein ich habe kein Monopol auf Meinungen, aber es steht mri dennoch frei eine Meinung zu äußern.
Und wenn du dich hier im Netz ein bischen kundig machst, welche Art von Headset die CCA nutzen, dann wirst du zum selben Schluß kommen.



Weisst

"Weißt".

Ist es bei dir jetzt schon so weit, dass du Tippfehler verbessern, anstatt Argumente zu bringen?
Denk mal ein bischen um die Ecke. Wie soll ich auf sowas nun reagieren? Sollte ich deine nun auch verbessern? Sollte ich dich nun durch den Kakao ziehen wie so viele Andere? Oder sollte ich es einfach mal ignorieren, da ich bisher eigentlich recht viel von dir gehalten habe?

du auf was ich hinauswill? Kein Schiedsrichter hat bisher einen Hörschaden von seiner Pfeife davongetragen,

1. Kannst du ausschließen, dass es auf Dauer nicht doch leicht schadet? Irgendwelche Studien?

Nein. Auf Dauer gibt es Hörschäden. AUF DAUER! Bis zu welcher Dauer?

2. Wie gesagt ist eine Hörschädigung zur KV nicht erforderlich. Was du hier geflissentlich übergehst.

Letztendlich wird darüber dennoch entschieden ob es eine ist oder nicht. Was du hier wohl absichtlich nicht sehen willst.:-)

Und das ist auch der Grund warum du wohl nie ein Urteil finden wirst, in dem ein Richter einen Trillerpfeifenbenutzer zur Abwehr telefonishcer Belästigungen, verdonnert wurde. Aber vielleicht findest du ja doch ein Urteil. Selbst die ct,
hat da wohl nie eine plausible Quellen gefunden.

Die haben schon irgendwelche physikalischen Daten angeführt.

Welche denn? Irgendwelche? :-)

Immer noch besser als sich nur auf Sekundärquellen zu beziehen und damit alte Fehler immer wieder abzuschreiben.

LOL :-) Ok. Ist nicht dein Fach.

90 dB

Du bist auf dem Holzweg. dB hat mit dbA nichts zu tun. Mit dB lassen sich absolute Pegel nicht darstellen.


Mein lieber spl. Bevor du dich auf Glatteis bewegst weil es nun wirklich nicht dein Metier ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruck
Nur so mal zur Einführung und damit ich dich nicht wirklich mit Kakao wasche.:-)

auf dem Headset oder einem Telefonhörer.:-))))

Du behauptest also pauschal, dass diese Tabelle http://tinyurl.com/2u4gw2 von Dipl.-Ing. Tontechniker Sengpiel falsch ist? Gern, da musst du aber schon mehr Argumente bieten als ein ":-))))" und eine paar Herabwürdigungen.

Sie Link oben, oder kram dein Physikbuch von früher raus.

Wir ekannten:

? Wie meinen?

Wir müssen erstmal 90 dB auf so einem Headset bekommen. Und dann müssen wir auch noch eine außreichende

"ausreichend".

Findest du es nicht auch enttäuschend, wenn ein anfangs fähiger Diskussionspartner nur noch dazu übergeht anderer Leute Tippfehler zu verbessern?
Wirklich schade!

Zeit den Pfiff geniessen. Und dann können wir jederzeit auch noch
den Höhrer

"Hörer". Was ist denn mit dir los heute...?

Das was mit jedem los ist nach einem 16-Stundentag?

Aber was ist mit dir los? Meine Tippfehler kann ich ändern, oder meine Schreibgeschwindigkeit herabsetzen, du aber auch deine von mir vermissten Fakten?

Und dann müssen wir die braven Bürger einfach nicht mehr mit solchen Anrufen ärgern.:-)))

Trotzdem kein Grund zur Selbstjustiz.

Dieser Ausdruck, in Bezug der Trillerpfeife, ist schon ansich eine maßlose Übertreibung.

Glaubst du eigentlich ernsthaft, dass die nicht immer neue Callcenter-Agenten finden? Oder dass irgendwer ein Telefonverzeichnis führt: "Achtung, pfeift mit Trillerpfeife, Nummer nicht anrufen oder weiterverkaufen"?

Eine Trillerpfeife verhindert nicht die Anwerbung neuer Mitarbeiter. Wo habe ich das jemals geglaubt?
Aber es hilft tatsächlich!

Jo, und die c't empfiehlt das Gegenteil. Und jetzt?

Die Berufsgenossenschaften haben keine Bedenken. Und nun?

Und nun ist es nur dann so eindeutig, wie von dir behauptet, wenn man alle anderen Meinungen beharrlich ausblendet.

Nein ist es von der Rechtsprechung her nicht. Ich fragte ja ob es irgendwo ein Urteil gibt. Oder irgend ein dokumentierter Streitfall. Ich bekam auch von dir kaum Antworten. Immerhin weiß ich ja nun um meine Tippfehler bescheid.
Du bist mir nicht böse, mich nicht auf solche "fachlichen Argumente" einzulassen? :->

weil diese meine Äußerungen auf schlichte physikalische Gesetze beruhen

Die sich aus deinem Beitrag leider entfernt zu haben scheinen, noch ehe ich ihn gelesen habe.

Mein lieber spl. Ich war nun lange am überlegen, ob ich hier eine physikalische Abhandlung des Schalldrucks nachplappere, die man hier überall im Netz nachlesen kann, oder ob ich es mir bei Diskussionspartnern verkneife, die noch nicht mal kHz von MHz unterscheiden können, dafür aber anderer Leute Tippfehler bemängeln.

Rate mal wie meine Entscheidung ausfiel?

die nicht jeder Jurist versteht da er nicht vom Fach ist.

Im Unterschied zu dir, der den Unterschied zwischen dB und dbA mal locker übergeht.

Der gepostete Link ist für dich hilfreich. Weiterführende Literaturverweise sind unter den Tabellen.
Und nun schäme er sich.:-)

Du kannst ja mal Kai Petzke fragen, was der dazu meint. Der ist doch Physiker.

Ich könnte auch Louis Amstrong fragen, oder auch Inge Meisel!
Was hat nun Kai mit der Diskussion zu tun? Es gibt bei Siemens genügend Vollakademiker (keine Ingenieure) die da nur Telefone zusammenschrauben und öde Tests durchführen.
Naturwissenschaften sind ein wenig vielfältiger als Jura.
Nein spl, ich fragte dich!

Wenn man Fachmann sein muss, frage ich mich auch, wie du dann zu deiner festen rechtlichen Einschätzung kommst, dass eine KV nicht vorliege, ohne bspw. zu wissen, was die Rspr. alles unter "körperliche Misshandlung" fasst. Nach höchstrichterl. Rspr. kann das sogar eine "starke Gemütsbewegung" sein. Dazu gibt es auch Entscheidungen. :)

Ich gehe von einer einfachen menschlichen und unverbohrten Logik aus. Denn wie du selbst mitgeteilt hast, gab es noch keine höchst richterliche Rechtsprechung (ich schaffe das auch ohne Abkürzungen), es sei denn du meinst den Schiedsrichter auf dem Fußballfeld mit seiner Rechtsprechung.

spl

Zulu... schade, du hattest Potential.
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[3] fb antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 17:08
Benutzer JuppDasRind schrieb:
Mag jeder über Telefonwerbung denken, was er mag...

Aber den Leuten mit einer Trillerpfeife zu begenen, ist DEFINITIV der falsche Ansatz !
Daraus können wirklich heftige Verletzungen entstehen, bei Leuten, die nichts dafür können.

Ich gebe dir zwar recht, dass die Trillerpfeife wegen des Risikos der Körperverletzung nicht der richtige Weg ist, aber bei deiner Aussage, dass es Leute treffen würde, die "nichts dafür können", möchte ich aber mal vehement widersprechen. Immer sind es diese "Leute", die unerlaubte Werbeanrufe tätigen und somit zuerst eine Übertretung gültiger Gesetze begangen haben.

Ich rate jedem Call-Center-Agenten der auf sowas stößt, das sofort und gnadenlos zur Anzeige zu bringen, das ist Körperverletzung!

Man sollte eher jeden Call-Center-Agenten, der unerlaubte Werbeanrufe tätigt, sofort und gnadenlos zur Anzeige bringen. Aber da kommt ja 0-8-15-Verbraucher nicht dran, weil falsche Namen und Rufnummernunterdrückung verwendet wird. Insofern finde ich insbesondere diesen Vorschlag mit dem Verbot der Rufnummernunterdrückung bei gewerblichen Anrufen absolut TOP. Da hat wenigstens mal ein Politiker nachgedacht. Dann gilt es nur noch zu verhinden, dass irgendwelcher 0180-Blödsinn übermittelt werden darf, der dann erst über 30 verschiedene Subanbieter zurückverfolgt werden müsste.
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[3.1] telefonteddy antwortet auf fb
13.08.2007 17:28
Ich denke auch, dass so ein Telefondrücker 100 - fach am Tag zu hören bekommt, das sein Treiben illegal ist. Mitleid ist da am falschen Platz. Eine wirksame Methode ist auch - wenn man Humor dafür hat - den Anrufer bis in kleinste Datail über sein tolles Produkt auszufragen und ihn auf den Arm zu nehmen - zweimal hab ich das probiert und die entsprechenden Firmen haben sich nie wieder gemeldet.
Rücknummernunterdrückung zu verbieten wäre sicherlich eine wirksame Gesetztesinitiative.

Benutzer fb schrieb:
Benutzer JuppDasRind schrieb:
Mag jeder über Telefonwerbung denken, was er mag...

Aber den Leuten mit einer Trillerpfeife zu begenen, ist DEFINITIV der falsche Ansatz !
Daraus können wirklich heftige Verletzungen entstehen, bei Leuten, die nichts dafür können.

Ich gebe dir zwar recht, dass die Trillerpfeife wegen des Risikos der Körperverletzung nicht der richtige Weg ist, aber bei deiner Aussage, dass es Leute treffen würde, die "nichts dafür können", möchte ich aber mal vehement widersprechen. Immer sind es diese "Leute", die unerlaubte Werbeanrufe tätigen und somit zuerst eine Übertretung gültiger Gesetze begangen haben.

Ich rate jedem Call-Center-Agenten der auf sowas stößt, das sofort und gnadenlos zur Anzeige zu bringen, das ist Körperverletzung!

Man sollte eher jeden Call-Center-Agenten, der unerlaubte Werbeanrufe tätigt, sofort und gnadenlos zur Anzeige bringen. Aber da kommt ja 0-8-15-Verbraucher nicht dran, weil falsche Namen und Rufnummernunterdrückung verwendet wird. Insofern finde ich insbesondere diesen Vorschlag mit dem Verbot der Rufnummernunterdrückung bei gewerblichen Anrufen absolut TOP. Da hat wenigstens mal ein Politiker nachgedacht. Dann gilt es nur noch zu verhinden, dass irgendwelcher 0180-Blödsinn übermittelt werden darf, der dann erst über 30 verschiedene
Subanbieter zurückverfolgt werden müsste.
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[4] tcsmoers antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 18:16
Benutzer JuppDasRind schrieb:
Mag jeder über Telefonwerbung denken, was er mag...

Aber den Leuten mit einer Trillerpfeife zu begenen, ist DEFINITIV der falsche Ansatz !
Daraus können wirklich heftige Verletzungen entstehen, bei Leuten, die nichts dafür können.

Doch - sie können was dafür. Jedem dieser widerlichen Anrufer ist klar, dass diese Verhaltensweise in Deutschland nicht zulässig ist.

peso



Ich rate jedem Call-Center-Agenten der auf sowas stößt, das sofort und gnadenlos zur Anzeige zu bringen, das ist Körperverletzung!



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[4.1] JuppDasRind antwortet auf tcsmoers
13.08.2007 18:27
diese naivität hier ... erstaunlich.

was genau denkt ihr denn passiert da?!

es trifft sicher NICHT den richtigen, wenn ihr gegen den agenten vorgeht. als wenn die auftraggeber der call-center 150 agenten gegenübersitzen würden, die dann mehrheitlich darüber abstimmen, ob sie für dieses unternehmen telefonieren wollen ?! ...

die entscheider darüber sitzen viel weiter oben, die anderen sind nur die ausführenden.

und wenn du die wahl hast zwischen "keine miete mehr zahlen und nix zu essen in der tasche" und "ich ruf halt an, die werden schon wissen was sie tun", möchte ich gerne sehen, wie du dich für den ersten punkt entscheidest.

mitarbeiter in call-centern gehören leider nicht wirklich zu den grossverdienern der nation und auch oft nicht zu denen mit den besten chancen an unserem verkorksten arbeitsmarkt. denen auch noch ernsthaften schaden zu wünschen, halte ich schlicht für armseelig.
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[4.1.1] nosscirE ynoS antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 18:53
Benutzer JuppDasRind schrieb:
diese naivität hier ... erstaunlich.

was genau denkt ihr denn passiert da?!

es trifft sicher NICHT den richtigen, wenn ihr gegen den agenten vorgeht. als wenn die auftraggeber der call-center 150 agenten gegenübersitzen würden, die dann mehrheitlich darüber abstimmen, ob sie für dieses unternehmen telefonieren wollen ?!
...

die entscheider darüber sitzen viel weiter oben, die anderen sind nur die ausführenden.

und wenn du die wahl hast zwischen "keine miete mehr zahlen und nix zu essen in der tasche" und "ich ruf halt an, die werden schon wissen was sie tun", möchte ich gerne sehen, wie du dich für den ersten punkt entscheidest.

mitarbeiter in call-centern gehören leider nicht wirklich zu den grossverdienern der nation und auch oft nicht zu denen mit den besten chancen an unserem verkorksten arbeitsmarkt. denen auch noch ernsthaften schaden zu wünschen, halte ich schlicht für armseelig.

Hier kann ich nur zustimmen!!!
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[4.1.2] fb antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 19:03
Benutzer JuppDasRind schrieb:
diese naivität hier ... erstaunlich.

was genau denkt ihr denn passiert da?!

es trifft sicher NICHT den richtigen, wenn ihr gegen den agenten vorgeht. als wenn die auftraggeber der call-center 150 agenten gegenübersitzen würden, die dann mehrheitlich darüber abstimmen, ob sie für dieses unternehmen telefonieren wollen ?!

die entscheider darüber sitzen viel weiter oben, die anderen sind nur die ausführenden.

Es trifft dabei sehr wohl den Richtigen. Ohne Ausführende können sich die "Entscheider" die Nüsse wegentscheiden, es wird immer noch kein belästigender und illegaler Werbeanruf daraus. Erst die Ausführenden ermöglichen dieses Übel und daher sind diese auch mit aller Härte zur Rechenschaft zu ziehen. Ansonsten können wir die Zeit ja auch gleich wieder 65 Jahre zurückdrehen und alles mit "Ich habe doch nur Befehle befolgt." abtun. Wir wissen ja, wozu das geführt hat. Jeder ist für seine Handlungen selbst verantwortlich und auch zur Rechenschaft zu ziehen, wenn diese gegen geltene Gesetze verstoßen. Und ich sehe nicht einen vernünftigen Grund, warum Call-Center-Agenten davon ausgenommen sein sollten.

und wenn du die wahl hast zwischen "keine miete mehr zahlen und nix zu essen in der tasche" und "ich ruf halt an, die werden schon wissen was sie tun", möchte ich gerne sehen, wie du dich für den ersten punkt entscheidest.

So ein Quatsch. Wir haben in Deutschland immer noch einen Sozialstaat, in dem es keiner nötig hat, die Grundbedürfnisse des Lebens mit Hilfe von illegalen Tätigkeiten erfüllen zu müssen.

mitarbeiter in call-centern gehören leider nicht wirklich zu den grossverdienern der nation und auch oft nicht zu denen mit den besten chancen an unserem verkorksten arbeitsmarkt. denen auch noch ernsthaften schaden zu wünschen, halte ich schlicht für armseelig.

Armseelig ist wohl eher, ungesetzliches Verhalten mit dem Verdienst eines schnellen Euros zu rechtfertigen.
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[4.1.2.1] JuppDasRind antwortet auf fb
13.08.2007 19:09
Benutzer fb schrieb:
Benutzer JuppDasRind schrieb:
diese naivität hier ... erstaunlich.

was genau denkt ihr denn passiert da?!

es trifft sicher NICHT den richtigen, wenn ihr gegen den agenten vorgeht. als wenn die auftraggeber der call-center 150 agenten gegenübersitzen würden, die dann mehrheitlich darüber abstimmen, ob sie für dieses unternehmen telefonieren wollen ?!

die entscheider darüber sitzen viel weiter oben, die anderen
sind nur die ausführenden.

Es trifft dabei sehr wohl den Richtigen. Ohne Ausführende können sich die "Entscheider" die Nüsse wegentscheiden, es wird immer noch kein belästigender und illegaler Werbeanruf daraus. Erst die Ausführenden ermöglichen dieses Übel und daher sind diese auch mit aller Härte zur Rechenschaft zu ziehen. Ansonsten können wir die Zeit ja auch gleich wieder 65 Jahre zurückdrehen und alles mit "Ich habe doch nur Befehle befolgt." abtun. Wir wissen ja, wozu das geführt hat. Jeder ist für seine Handlungen selbst verantwortlich und auch zur Rechenschaft zu ziehen, wenn diese gegen geltene Gesetze verstoßen. Und ich sehe nicht einen vernünftigen Grund, warum Call-Center-Agenten davon ausgenommen sein sollten.

und wenn du die wahl hast zwischen "keine miete mehr zahlen und nix zu essen in der tasche" und "ich ruf halt an, die
werden schon wissen was sie tun", möchte ich gerne sehen, wie du dich
für den ersten punkt entscheidest.

So ein Quatsch. Wir haben in Deutschland immer noch einen Sozialstaat, in dem es keiner nötig hat, die Grundbedürfnisse des Lebens mit Hilfe von illegalen Tätigkeiten erfüllen zu müssen.

mitarbeiter in call-centern gehören leider nicht wirklich zu den grossverdienern der nation und auch oft nicht zu denen mit den besten chancen an unserem verkorksten arbeitsmarkt.
denen auch noch ernsthaften schaden zu wünschen, halte ich schlicht für armseelig.

Armseelig ist wohl eher, ungesetzliches Verhalten mit dem Verdienst eines schnellen Euros zu rechtfertigen.

und da greift man dann schnell getreu dem motto "auge um auge und zahn um zahn" zur selbstjustiz und verpasst dem anderen halt ne körperverletzung - ich glaube damit das als sinnvoll angesehen wird, reichen 65 jahre zeitreise nicht aus ...

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[4.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 19:19
Benutzer JuppDasRind schrieb:

und da greift man dann schnell getreu dem motto "auge um auge und zahn um zahn" zur selbstjustiz und verpasst dem anderen halt ne körperverletzung - ich glaube damit das als sinnvoll angesehen wird, reichen 65 jahre zeitreise nicht aus ...

Mal ne Frage: "Wer hat die Ursache gesetzt und wer wehrt sich gegen diesen illegalen Angriff ?"

peso
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[4.1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
14.08.2007 20:51
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer JuppDasRind schrieb:

und da greift man dann schnell getreu dem motto "auge um auge und zahn um zahn" zur selbstjustiz und verpasst dem anderen halt ne körperverletzung - ich glaube damit das als sinnvoll angesehen wird, reichen 65 jahre zeitreise nicht aus ...

Mal ne Frage: "Wer hat die Ursache gesetzt und wer wehrt sich gegen diesen illegalen Angriff ?"

Vor allem ist das alles Quatsch. In meinem Trillerpfeifenleben hatte ich mir schon die Lunge aus der Brust gepfiffen, aber bisher hatte es keiner dieser CCA's zur Anzeige gebracht.
Tja... da frage ich mich einfach mal: Warum nicht?
Ich streite doch so gerne.:-)

Zulu



peso
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[4.1.2.1.2] fb antwortet auf JuppDasRind
14.08.2007 11:31
>Benutzer JuppDasRind schrieb:
denen auch noch ernsthaften schaden zu wünschen, halte ich schlicht für armseelig.

Armseelig ist wohl eher, ungesetzliches Verhalten mit dem Verdienst eines schnellen Euros zu rechtfertigen.

und da greift man dann schnell getreu dem motto "auge um auge und zahn um zahn" zur selbstjustiz und verpasst dem anderen halt ne körperverletzung - ich glaube damit das als sinnvoll angesehen wird, reichen 65 jahre zeitreise nicht aus ...

Apropos armselig: Hast du meine Beiträge auch mal gelesen? Aus meinem Beitrag 13.08.2007 17:08: "Ich gebe dir zwar recht, dass die Trillerpfeife wegen des Risikos der Körperverletzung nicht der richtige Weg ist". Jetzt sag mir bitte, wo ich ein Vorgehen mit Trillerpfeife propagiert habe. Ist immer das Gleiche hier, wenn die Argumente ausgehen, geht's eben mit Beleidigungen und wissentlichen Falschaussagen weiter. Soviel zum Thema armselig.

>Benutzer telefonteddy schrieb:
Die armen Call Center Mitarbeiter - da kommen mir ja die Tränen. Das Problem ist doch, dass ihr Verhalten schlichtweg illegal ist und bestehende Gesetze mit Füßen getreten werden. Hast du auch so viel Verständnis für Taschendiebe, Kleinst - Dealer und Trickbetrüger ?

Auftragsmörder?

Vielleicht können die ja auch gerade nicht ihre Miete zahlen. Und bei den Drogendealern sitzen die "Entscheider" ja auch ganz wo anders.

Eben. Also es ist schon echt armselig, dass niemand Sympathie für solche Auftragsmörder übrig hat. Die wollen schließlich auch nur ihre Miete bezahlen und die "Entscheider" sitzen ja schließlich auch woanders.
Schon eine coole Argumentation, die hier einige an den Tag legen.

>Benutzer myselfme schrieb:
Was also tun ? Ar... in die Hose stecken und Anzeige erstatten wenn man betrogen wurde (sich betrogen fühlt) !!! Anzeigen sind erstens kostenfrei bei jeder freundlichen Polizeistation zu schalten und zweitens der einzige Weg die Spreu nach und nach vom weizen zu trennen.

Hmm, hast du schon einmal eine solche Anzeige erstattet? Also bei einem Diebstahl von Autoteilen haben die mir mal gesagt, dass sie bei einem Schaden von unter 50€ nicht wirklich aktiv werden wegen Geringfügigkeit. Und der "Schaden" von unerlaubten Werbeanrufen ist nur in Ausnahmefällen materieller Natur. Abgesehen davon, was willste denen erzählen? "Am Freitag um 17:15 Uhr rief mich eine Dame mit unterdrückter Rufnummer an, die mir Produkte der Firma xyz verkaufen wollte." Beweise haste auch keine, weil wer schneidet schon Telefongespräche mit? Abgesehen davon, dass das auch schon wieder illegal wäre, wenn man den Gesprächspartner nicht vor Beginn der Aufzeichnung darüber informiert.

>Benutzer spl schrieb:
Promotion-Stände bei Mediamarkt usw. sind etwas anderes, weil sie den Betroffenen nicht gegen seinen Willen in seiner Privatsphäre stören.

Solange sie laufend nicht lautstark und marktschreierisch ihre Produkte anpreisen, was auch schon gelegentlich vorkommt (hier: türkischer Feinkoststand innerhalb eines großen Supermarkts). Das ist auch ganz schön nervig.
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[4.1.2.1.3] Zulu antwortet auf JuppDasRind
14.08.2007 20:47
Benutzer JuppDasRind schrieb:

und da greift man dann schnell getreu dem motto "auge um auge und zahn um zahn" zur selbstjustiz und verpasst dem anderen halt ne körperverletzung - ich glaube damit das als sinnvoll angesehen wird, reichen 65 jahre zeitreise nicht aus ...

Wo ist es dnen eine Körperverletzung? Nur weil das mal ein Jurist hier glaubt, heisst das noch lange nicht das es so ist. Geschweige denn ein Richter so entscheidet.
Aber wenn du mir irgendwo im Netz eine Quellenangabe darüber machen kannst, bin ich dir wirklich sehr dankbar.

Oder maßt du dir an dies zu entscheiden, obwohl bisher das noch nicht mal ein Richter tat?

Zulu
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[4.1.3] tcsmoers antwortet auf JuppDasRind
13.08.2007 19:26
Benutzer JuppDasRind schrieb:
diese naivität hier ... erstaunlich.

es trifft sicher NICHT den richtigen, wenn ihr gegen den agenten vorgeht.

Doch es trifft den Richtigen. Wenn ich Abends in Ruhe zu Hause sitzen will und diese Sch.... rufen mich an, ist das eine erhebliche Beeeinträchtigung meines Wohlbefindens.

Besonders verwerflich wird es, wenn diese Pfeifen mir noch Kosten verursachen, weil Anrufe weitergeleitet werden.

peso
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[4.1.3.1] myselfme antwortet auf tcsmoers
13.08.2007 20:06
Als ehemaliger MA im Telefonvertrieb eines relativ großen Providers für Festnetz und Internet möchte ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben:

Generell denke ich ist Telefonmarketing erheblich seriöser als z.B. Haustürgeschäfte es sind. Auch die Kollegen vor Bau- oder in Supermärkten arbeiten oft mit zweifelhafteren Tricks als der durchschnittliche CC-MA.

In allen Fällen allerdings möchte ich Handlungen in betrügerischer Absicht nicht verleugnen. Ein generelles Verbot von fernmündlichen Geschäften, Haustüraquisen oder Supermarkt-Promotion allerdings ist auch keine Hilfe. Viele Menschen brauchen solche Anstöße zum Umdenken. Viele Menschen sind sogar dankbar für kompetente und faire Beratung. Für meine ehemaligen Kollegen und mich möchte ich dies zu über 90 % (Fehler haben wir auch gemacht, wie ich hoffe aber unbewußt) in Anspruch nehmen.

Was also tun ? Ar... in die Hose stecken und Anzeige erstatten wenn man betrogen wurde (sich betrogen fühlt) !!! Anzeigen sind erstens kostenfrei bei jeder freundlichen Polizeistation zu schalten und zweitens der einzige Weg die Spreu nach und nach vom weizen zu trennen.

Stammtischparolen zu Trillerpfeifen, Verbote und Reglementierungen welcher Art auch immer sind zwar deutsch - hilfreich jedoch sind sie selten !

Aber das wird wohl nix - Är.... in Hosen sind scheinbar ausverkauft in D !
Ich sitze mittlerweile im (technischen) Service "meines" Anbieters und erlebe es mindestens 1x täglich, dass Kunden zwar gern einmal eine CC-Schlampe anschreien und beleidigen; zu echten Konsequenzen aber ist der Mut nicht da. Man könnte ja auch selbst ein klein wenig gierig gewesen sein.

Also doch ein Verbot ? No kloar, kannste Dich wenigstens nicht mehr verschulden. Mußt Deine Bestellung bei Qualle, Kleckermann oder i-wei ja auch noch unterschreiben. Das dauert und macht so schlau in den Geiz ist Geil- Markt zu krabbeln und da eine Top-Beratung zu einem Ladenhüter zu bekommen...

...

Aber ich mein ja nur...

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[4.1.3.1.1] spl antwortet auf myselfme
13.08.2007 20:30
Benutzer myselfme schrieb:
Ein generelles Verbot von fernmündlichen Geschäften, Haustüraquisen oder Supermarkt-Promotion allerdings ist auch keine Hilfe. Viele Menschen brauchen solche Anstöße zum Umdenken. Viele Menschen sind sogar dankbar für kompetente und faire Beratung. Für meine ehemaligen Kollegen und mich möchte ich dies zu über 90 % (Fehler haben wir auch gemacht, wie ich hoffe aber unbewußt) in Anspruch nehmen.

Nein. Die meisten Leute lehnen Telefonwerbung zu Recht als übermäßige Belästigung ab.

Eine generelle Erlaubnis würde in kurzer Zeit dazu führen, dass das Telefon nicht mehr stillsteht und damit unbrauchbar gemacht und zweckentfremdet wird. Demgegenüber wiegt das Interesse der Unternehmen, mit aggressiven Geschäftsmethoden möglichst viel Reibach zu machen, weniger. Kein Kunde legt sich ein Telefon in erster Linie zu, um Werbeangebote unterbreitet zu bekommen.

Promotion-Stände bei Mediamarkt usw. sind etwas anderes, weil sie den Betroffenen nicht gegen seinen Willen in seiner Privatsphäre stören.

Ich sitze mittlerweile im (technischen) Service "meines" Anbieters und erlebe es mindestens 1x täglich, dass Kunden zwar gern einmal eine CC-Schlampe anschreien und beleidigen;

...wobei du Letzteres gerade selbst tust...

zu echten Konsequenzen aber ist der Mut nicht da.

Warum soll auch der Kunde die Initiative ergreifen und sich durch einen Monate langen Prozess quälen müssen, weil ein anderer ihn wider besseres Wissen rechtswidrig am Telefon belästigt? Es soll Menschen geben, die noch anderes in ihrem Leben zu tun haben als rechtswidrige Werbeanrufe abzuwehren. Was nicht bedeutet, dass sie deswegen damit einverstanden sind.

Es wäre Sache der Anbieter zu fragen, ob der Kunde in seiner Privatsphäre überhaupt Werbung wünscht. Indem sie das nicht machen, verhalten sie sich respektlos und rechtswidrig. Dann zu sagen: "Soll der Kunde doch tätig werden gegen Rechtsverstöße, die ich verschuldet habe" ist der Gipfel der Frechheit.

spl
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[4.1.3.1.1.1] myselfme antwortet auf spl
13.08.2007 21:15
Benutzer spl schrieb:
Benutzer myselfme schrieb:
Ein generelles Verbot von fernmündlichen Geschäften, Haustüraquisen oder Supermarkt-Promotion allerdings ist auch keine Hilfe. Viele Menschen brauchen solche Anstöße zum Umdenken. Viele Menschen sind sogar dankbar für kompetente und faire Beratung. Für meine ehemaligen Kollegen und mich möchte ich dies zu über 90 % (Fehler haben wir auch gemacht, wie ich hoffe aber unbewußt) in Anspruch nehmen.

Nein. Die meisten Leute lehnen Telefonwerbung zu Recht als übermäßige Belästigung ab.
Mag sein, aber warum empfinden meist genau diese Menschen Werbung von ALDI, Media Dingsda oder gar der T-Com seriös und hilfreich ?

Eine generelle Erlaubnis würde in kurzer Zeit dazu führen, dass das Telefon nicht mehr stillsteht und damit unbrauchbar gemacht und zweckentfremdet wird. Demgegenüber wiegt das Interesse der Unternehmen, mit aggressiven Geschäftsmethoden möglichst viel Reibach zu machen, weniger. Kein Kunde legt sich ein Telefon in erster Linie zu, um Werbeangebote unterbreitet zu bekommen.
STOP ! Meine Kollegen und ich haben uns lediglich den Kunden zugewandt, die mehr als 10 € für Schmalband-Internet ausgaben. Und haben ihnen DSL vorgerechnet. KALT-Aquisen lehne auch ich pauschal ab

Promotion-Stände bei Mediamarkt usw. sind etwas anderes, weil sie den Betroffenen nicht gegen seinen Willen in seiner Privatsphäre stören.
Dafür aber mit Freiminuten, Geschenken oder SUPER-Konditionen Leute locken, die vielleicht am Telefon noch NEIN sagen können, aber nicht mehr mit den $-Zeichen im Auge

Ich sitze mittlerweile im (technischen) Service "meines" Anbieters und erlebe es mindestens 1x täglich, dass Kunden zwar gern einmal eine CC-Schlampe anschreien und beleidigen;


...wobei du Letzteres gerade selbst tust...

Sorry, aber mein feedback beweist das Gegenteil

zu echten Konsequenzen aber ist der Mut nicht da.

Warum soll auch der Kunde die Initiative ergreifen und sich durch einen Monate langen Prozess quälen müssen, weil ein anderer ihn wider besseres Wissen rechtswidrig am Telefon belästigt? Es soll Menschen geben, die noch anderes in ihrem Leben zu tun haben als rechtswidrige Werbeanrufe abzuwehren. Was nicht bedeutet, dass sie deswegen damit einverstanden sind.

Okay, okay, ist was dran. Menschen haben anderes zu tun. 9live und andere sorgen dafür. Und so "vergessen" sie zuweilen sogar sich aktiv gg Straftaten einzusetzen.

Es wäre Sache der Anbieter zu fragen, ob der Kunde in seiner Privatsphäre überhaupt Werbung wünscht. Indem sie das nicht machen, verhalten sie sich respektlos und rechtswidrig. Dann zu sagen: "Soll der Kunde doch tätig werden gegen Rechtsverstöße, die ich verschuldet habe" ist der Gipfel der Frechheit.

Sorry, aber ein absolutes "Du pennst Deinen Traum" als Antwort ! Seriöse Anbieter tun nämlich genau dieses - und unseriöse interessiert ihr Tun nicht. Nicht zumindest solange "der" Kunde nichts weiter tut als am Stammtisch Märchen (oder auch Wahrheiten) zu erzählen.

spl

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[4.1.3.1.1.1.1] spl antwortet auf myselfme
13.08.2007 22:34
Benutzer myselfme schrieb:
Mag sein, aber warum empfinden meist genau diese Menschen Werbung von ALDI, Media Dingsda oder gar der T-Com seriös und hilfreich ?

Es kommt nicht nur auf den Inhalt von Werbung an, sondern auch, wie rabiat ihre Form ist. Und eine Störung im Privatbereich durch die Zweckentfremdung fremder Telefone ist gravierender als Postwerbung.

Meine Kollegen und ich haben uns lediglich den Kunden zugewandt, die mehr als 10 € für Schmalband-Internet ausgaben. Und haben ihnen DSL vorgerechnet.

Speziell bei bestehender Vertragsbeziehung ist die Adresse bekannt, so dass es keinen Grund gibt, Kunden mit Telefonwerbung zu belästigen, statt ihnen einen Brief oder eine E-Mail zu schreiben, wo man ja ein Formular mit 0800-Nummer oder Rückrufwunsch o.ä. einbinden kann.

Es ist in einer Demokratie Sache des Parlaments und nicht der Wirtschaft, die Interessen zwischen Wirtschaft und Kunden abzuwägen und zu entscheiden, welche Werbemethoden erlaubt sind und welche nicht. Und das hat in Deutschland mit guten Gründen entschieden, dass Haustürbesuche und Promotion-Stände in der Öffentlichkeit weniger belästigend als private Werbeanrufe und daher mit Widerrufsrecht noch in Ordnung sind.

Unternehmen, die vorsätzlich, systematisch, wider besseres Wissen und massenhaft Rechtsverstöße begehen wie ihr, um sich daran zu bereichern, gehört ein kräftiges Bußgeld vor den Latz, wenn nicht der Gewerbeschein entzogen.

Ich sitze mittlerweile im (technischen) Service "meines" Anbieters und erlebe es mindestens 1x täglich, dass Kunden zwar gern einmal eine CC-Schlampe anschreien und beleidigen;

...wobei du Letzteres gerade selbst tust...

Sorry, aber mein feedback beweist das Gegenteil

Du bezeichnest Callcenter-Mitarbeiterinnen als Schlampen. Das ist eindeutig beleidigend. Somit begibst du dich auf die gleiche Stufe wie diejenigen, die du kritisierst. Und unterfütterst damit, wie in eurem Unternehmen gegen Recht verstoßen und damit unseriös agiert wird.

spl
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[4.1.3.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf spl
13.08.2007 23:48
ICH bezeichne CC-MA als Schlampen ? No ! Die Kunden titulieren mich so, auch wenn ich mittlerweile nicht einmal etwas verkaufen möchte, sondern lediglich technisch helfen möchte.
Ich kann damit leben, Sorgen allerdings bereitet mir, dass genau diese Kunden meist jemanden "beim Fernsehen kennen tun", eine "Joristen in der Familie haben" oder aber einen "Informarticker zum Sohn haben".
Sorry SPL, aber egal wie massiv mein Helfersyndrom (Aussage meiner Vorgesetzten) auch sein mag: DARAN GEHT SO EINIGES KAPUTT !
Beispiel gestern (ja, ich bin auch z.T. SO erreichbar): "Mein Nachbar ist EITILER und hat uns mal aufgeklärt wie teuer xxxx eigentlich ist. Wir wollen jetzt zu xxxx und bei Euch zahlen wir einfach nicht !"
Ist das die Seriosität die Du propagierst ? Ich jedenfalls konnte dem Kunden helfen. Nach Neueinrichtung des Passwortes gehört seine Rechnung nun wieder dem Kunden. Und er zahlt nicht mehr für den Telefonsex seines soooooooo hilfreichen Nachbarn.
Yes, I love to help
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[4.1.4] telefonteddy antwortet auf JuppDasRind
14.08.2007 09:36
Benutzer JuppDasRind schrieb:
diese naivität hier ... erstaunlich.

was genau denkt ihr denn passiert da?!

es trifft sicher NICHT den richtigen, wenn ihr gegen den agenten vorgeht. als wenn die auftraggeber der call-center 150 agenten gegenübersitzen würden, die dann mehrheitlich darüber abstimmen, ob sie für dieses unternehmen telefonieren wollen ?!
...

die entscheider darüber sitzen viel weiter oben, die anderen sind nur die ausführenden.

und wenn du die wahl hast zwischen "keine miete mehr zahlen und nix zu essen in der tasche" und "ich ruf halt an, die werden schon wissen was sie tun", möchte ich gerne sehen, wie du dich für den ersten punkt entscheidest.

mitarbeiter in call-centern gehören leider nicht wirklich zu den grossverdienern der nation und auch oft nicht zu denen mit den besten chancen an unserem verkorksten arbeitsmarkt. denen auch noch ernsthaften schaden zu wünschen, halte ich schlicht für armseelig.

Die armen Call Center Mitarbeiter - da kommen mir ja die Tränen. Das Problem ist doch, dass ihr Verhalten schlichtweg illegal ist und bestehende Gesetze mit Füßen getreten werden. Hast du auch so viel Verständnis für Taschendiebe, Kleinst - Dealer und Trickbetrüger ? Vielleicht können die ja auch gerade nicht ihre Miete zahlen. Und bei den Drogendealern sitzen die "Entscheider" ja auch ganz wo anders.
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[5] Zulu antwortet auf JuppDasRind
14.08.2007 21:12
Benutzer JuppDasRind schrieb:
Mag jeder über Telefonwerbung denken, was er mag...

Aber den Leuten mit einer Trillerpfeife zu begenen, ist DEFINITIV der falsche Ansatz !
Daraus können wirklich heftige Verletzungen entstehen, bei Leuten, die nichts dafür können.

Ja können es wirklich, wenn du neben einem Schiedrichter stehst und lange genug den Klängen zuhörst.
Aber nicht über eine Telefonleitung.

Ich rate jedem Call-Center-Agenten der auf sowas stößt, das sofort und gnadenlos zur Anzeige zu bringen, das ist Körperverletzung!

Das rate ich auch! Denn dann hätte man nicht nur endlich mal ein Urteil, nein man könnte auch die Nervensägen am Hintern packen.
Ob das wohl der Grund ist nie eine Anzeige zu bekommen?


Zulu.... wetten wir? :-)