Benutzer spl schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Glaubst du wirklich die ct ist das maßgebende Medium für diesen Bereich?
In Sachen Physik glaube ich ihr jedenfalls mehr als einer nicht näher bestimmten, angeblichen Behörde. Zur Informatik gehört auch Physik. Im Ggs. zu Behörden haben Privatunternehmen etwas zu verlieren.
Glaube versetzt Berge.:-)
Es waren die Berufsgenossenschaften. Den Link hatte ich damals mehrmals gepostet.
Wenn du so freundlich wärst ihn mir noch ein letztes Mal rauszusuchen, da ich ihn nicht finden kann?
Und denen glaube ich wiederum mehr als der ct.:-)))
Dazu müsste ich die Orginal-Mitteilung lesen, um abzuschätzen, wie fundiert das ist.
Dann blättere hier unter Tele2. Kann man von dir doch verlangen oder?
Aber dann mach dir doch mal die Arbeit und suche im Fundus der Urteile wo denn jemals auf
Körperverletzung geklagt wurde,
1. Es geht hier nicht um (=Zivil-)Klagen, sondern um einen Straftatbestand. Zivilrechtliche Ansprüche können natürlich daneben bestehen.
Quatsch. Es geht um irgendwelche Urteile. Irgendwas wo man schwarz auf weiß eine Entscheidung lesen kann.
2. Du vermischst zwei Sachen: a. Eine Behörden-Pressemeldung ist kein Alibi; b. Es gibt keine Urteile. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Da du a. nicht widersprochen hast, gehe ich davon aus, dass du das zugibst.
Du darfst von allem ausgehen was dir lieb und teuer ist.:-)
3. Ich weiß, dass in den gängigen Datenbanken keine entsprechende Verurteilung vorhanden ist. Das heißt nicht, dass es nicht strafbar ist, sondern kann auch bedeuten, dass sich das alles (noch) im Dunkelfeld abspielt abspielt, evtl. aber doch mal Folgen haben kann.
Es kann, aber es muss nicht. Also was fängst du jetzt auch an hier rumzuschwurbeln. Mach mal Butter bei de Fische und bring mal was Handfestes.
Ferner wird nur ein Bruchteil aller Entscheidungen veröffentlicht, so dass man aus einer fehlenden Veröffentlichung keineswegs schließen kann, dass es keine gibt. Darauf habe ich dich auch schon mal hingewiesen, wenn ich mich recht erinnere.
Es geht hier nicht um das was du hingewiesen hast, es sollte hier um Fakten gehen. Was soll ich denn mit deinen Hinweisen anfangen?
Außerdem wäre auch das ohne Belang.
Ebend.
1975 gab es auch noch keine Verurteilungen wegen illegalen Filesharings. Das heißt doch nicht, dass das für immer so bleibt. Und es heißt auch nicht, dass man bis zur ersten veröffentlichten Entscheidung beliebig straffrei raubkopieren darf.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, nicht wahr?
anstatt wir hier alle herumschwurbeln - wie du ja auch schon passend erwähnt hattest.
Ich trete gerne von meiner Trillerpfeife zurück, wenn denn endlich wirklich jemand die Körperverletzung NACHWEISEN kann
Wie gesagt, eine KV ist nicht dann gegeben,
Eine KV? Eine Krankenversicherung? Nur dort kenne ich diese Abkürzung.
wenn es schon mal eine Verurteilung gab, sondern, wenn es unter den gesetzlichen Tatbestand passt. Und das halte ich aus den genannten Gründen jedenfalls nicht für so völlig abwegig wie von dir behauptet, wobei mir deine Fakten bis auf die Berufsgenossenschafts-Pressemeldung, die zu lesen ich immer noch nicht die Ehre hatte, mit Verlaub ziemlich dünn zu sein scheinen.
Naja dünn waren bisher doch eher deine Argumente, auf die ich weiter unten gerne eingehe. Ich hatte mir von dir nun ernsthaft mehr versprochen.
Es wäre alles andere als das erste Mal, dass Behörden rechtswidrig agieren. Was meinst du, womit sich die vielen Verwaltungsgerichte Tag für Tag beschäftigen?
Wenn es denn rechtswidrig ist, oder? Wo kann man mir mal einen solchen Entscheid posten?
Peso würde an dieser Stelle mit einer willkürlichen Beweislastumkehr kontern: "Kannst du das Gegenteil nachweisen?" :)
Warum gehst du nicht auf meine Frage ein? Anstatt auszuweichen kommst du nun mit einer dämlichen Beweislastumkehr, obwohl noch garnichts zu beweisen war. Es geht mir um hieb und stichhaltige Argumente. Warum weichst du aus?
Medienbekannt sind doch bspw. die Fälle, in denen Scientology immer wieder gegen Behördenwarnungen vorgeht. Teils mit, teils ohne Erfolg. Hier ein aktueller Fall ohne Erfolg: http://tinyurl.com/39lrec .
Och jetzt hörts aber langsam auf spl. Anstatt wirklich auf das Thema einzugehen, kommst du nun wieder mit nem anderen Beispiel, der ollen Sektenkirche.
Tauschen wir demnächst Backrezepte aus?
Rechtsstreitigkeiten gegen Behörden erkennst du (meist) daran, dass ein Verwaltungsgericht entscheidet (sog.
öffentlich-rechtliche Streitigkeiten). So müssen etwa, um mal wieder einen kleinen fachlichen Bezug herzustellen, die Entscheidungen der BNetzA vor den Verwaltungsgerichten angegriffen werden.
Danach hat doch keiner gefragt! *kopfschüttel*
Du wirst auch Kopfhörer für DJs finden die noch mehr können.
Aber keine Headsets.
Quelle/Nachweis/Anhaltspunkt? Hast du ein Monopol nicht nur auf Meinungen, sondern auch auf die Herstellung von Headsets? In welcher von dir so geschätzten medizinischen Zeitschrift oder Berufsgenossenschaftsmeldung steht das?
Nein ich habe kein Monopol auf Meinungen, aber es steht mri dennoch frei eine Meinung zu äußern.
Und wenn du dich hier im Netz ein bischen kundig machst, welche Art von Headset die CCA nutzen, dann wirst du zum selben Schluß kommen.
Weisst
"Weißt".
Ist es bei dir jetzt schon so weit, dass du Tippfehler verbessern, anstatt Argumente zu bringen?
Denk mal ein bischen um die Ecke. Wie soll ich auf sowas nun reagieren? Sollte ich deine nun auch verbessern? Sollte ich dich nun durch den Kakao ziehen wie so viele Andere? Oder sollte ich es einfach mal ignorieren, da ich bisher eigentlich recht viel von dir gehalten habe?
du auf was ich hinauswill? Kein Schiedsrichter hat bisher einen Hörschaden von seiner Pfeife davongetragen,
1. Kannst du ausschließen, dass es auf Dauer nicht doch leicht schadet? Irgendwelche Studien?
Nein. Auf Dauer gibt es Hörschäden. AUF DAUER! Bis zu welcher Dauer?
2. Wie gesagt ist eine Hörschädigung zur KV nicht erforderlich. Was du hier geflissentlich übergehst.
Letztendlich wird darüber dennoch entschieden ob es eine ist oder nicht. Was du hier wohl absichtlich nicht sehen willst.:-)
Und das ist auch der Grund warum du wohl nie ein Urteil finden wirst, in dem ein Richter einen Trillerpfeifenbenutzer zur Abwehr telefonishcer Belästigungen, verdonnert wurde. Aber vielleicht findest du ja doch ein Urteil. Selbst die ct,
hat da wohl nie eine plausible Quellen gefunden.
Die haben schon irgendwelche physikalischen Daten angeführt.
Welche denn? Irgendwelche? :-)
Immer noch besser als sich nur auf Sekundärquellen zu beziehen und damit alte Fehler immer wieder abzuschreiben.
LOL :-) Ok. Ist nicht dein Fach.
90 dB
Du bist auf dem Holzweg. dB hat mit dbA nichts zu tun. Mit dB lassen sich absolute Pegel nicht darstellen.
Mein lieber spl. Bevor du dich auf Glatteis bewegst weil es nun wirklich nicht dein Metier ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruck
Nur so mal zur Einführung und damit ich dich nicht wirklich mit Kakao wasche.:-)
auf dem Headset oder einem Telefonhörer.:-))))
Du behauptest also pauschal, dass diese Tabelle http://tinyurl.com/2u4gw2 von Dipl.-Ing. Tontechniker Sengpiel falsch ist? Gern, da musst du aber schon mehr Argumente bieten als ein ":-))))" und eine paar Herabwürdigungen.
Sie Link oben, oder kram dein Physikbuch von früher raus.
Wir ekannten:
? Wie meinen?
Wir müssen erstmal 90 dB auf so einem Headset bekommen. Und dann müssen wir auch noch eine außreichende
"ausreichend".
Findest du es nicht auch enttäuschend, wenn ein anfangs fähiger Diskussionspartner nur noch dazu übergeht anderer Leute Tippfehler zu verbessern?
Wirklich schade!
Zeit den Pfiff geniessen. Und dann können wir jederzeit auch noch
den Höhrer
"Hörer". Was ist denn mit dir los heute...?
Das was mit jedem los ist nach einem 16-Stundentag?
Aber was ist mit dir los? Meine Tippfehler kann ich ändern, oder meine Schreibgeschwindigkeit herabsetzen, du aber auch deine von mir vermissten Fakten?
Und dann müssen wir die braven Bürger einfach nicht mehr mit solchen Anrufen ärgern.:-)))
Trotzdem kein Grund zur Selbstjustiz.
Dieser Ausdruck, in Bezug der Trillerpfeife, ist schon ansich eine maßlose Übertreibung.
Glaubst du eigentlich ernsthaft, dass die nicht immer neue Callcenter-Agenten finden? Oder dass irgendwer ein Telefonverzeichnis führt: "Achtung, pfeift mit Trillerpfeife, Nummer nicht anrufen oder weiterverkaufen"?
Eine Trillerpfeife verhindert nicht die Anwerbung neuer Mitarbeiter. Wo habe ich das jemals geglaubt?
Aber es hilft tatsächlich!
Jo, und die c't empfiehlt das Gegenteil. Und jetzt?
Die Berufsgenossenschaften haben keine Bedenken. Und nun?
Und nun ist es nur dann so eindeutig, wie von dir behauptet, wenn man alle anderen Meinungen beharrlich ausblendet.
Nein ist es von der Rechtsprechung her nicht. Ich fragte ja ob es irgendwo ein Urteil gibt. Oder irgend ein dokumentierter Streitfall. Ich bekam auch von dir kaum Antworten. Immerhin weiß ich ja nun um meine Tippfehler bescheid.
Du bist mir nicht böse, mich nicht auf solche "fachlichen Argumente" einzulassen? :->
weil diese meine Äußerungen auf schlichte physikalische Gesetze beruhen
Die sich aus deinem Beitrag leider entfernt zu haben scheinen, noch ehe ich ihn gelesen habe.
Mein lieber spl. Ich war nun lange am überlegen, ob ich hier eine physikalische Abhandlung des Schalldrucks nachplappere, die man hier überall im Netz nachlesen kann, oder ob ich es mir bei Diskussionspartnern verkneife, die noch nicht mal kHz von MHz unterscheiden können, dafür aber anderer Leute Tippfehler bemängeln.
Rate mal wie meine Entscheidung ausfiel?
die nicht jeder Jurist versteht da er nicht vom Fach ist.
Im Unterschied zu dir, der den Unterschied zwischen dB und dbA mal locker übergeht.
Der gepostete Link ist für dich hilfreich. Weiterführende Literaturverweise sind unter den Tabellen.
Und nun schäme er sich.:-)
Du kannst ja mal Kai Petzke fragen, was der dazu meint. Der ist doch Physiker.
Ich könnte auch Louis Amstrong fragen, oder auch Inge Meisel!
Was hat nun Kai mit der Diskussion zu tun? Es gibt bei Siemens genügend Vollakademiker (keine Ingenieure) die da nur Telefone zusammenschrauben und öde Tests durchführen.
Naturwissenschaften sind ein wenig vielfältiger als Jura.
Nein spl, ich fragte dich!
Wenn man Fachmann sein muss, frage ich mich auch, wie du dann zu deiner festen rechtlichen Einschätzung kommst, dass eine KV nicht vorliege, ohne bspw. zu wissen, was die Rspr. alles unter "körperliche Misshandlung" fasst. Nach höchstrichterl. Rspr. kann das sogar eine "starke Gemütsbewegung" sein. Dazu gibt es auch Entscheidungen. :)
Ich gehe von einer einfachen menschlichen und unverbohrten Logik aus. Denn wie du selbst mitgeteilt hast, gab es noch keine höchst richterliche Rechtsprechung (ich schaffe das auch ohne Abkürzungen), es sei denn du meinst den Schiedsrichter auf dem Fußballfeld mit seiner Rechtsprechung.
spl
Zulu... schade, du hattest Potential.