Thread
Menü

Relative Einfache Lösung


16.11.2009 12:40 - Gestartet von hdontour
Grundsätzlich sollten die am Telephon abgeschlossenen Verträge nur dann gültig sein, wenn sie vom Kunden später schriftlich rückbestätigt werden.....

Was glaubst ihr wie schnell der Spuk dann ein Ende hat mit Aufschwätzen von irgendwelchem Mist etc.
Menü
[1] garfield antwortet auf hdontour
16.11.2009 13:58
Benutzer hdontour schrieb:
Grundsätzlich sollten die am Telephon abgeschlossenen Verträge nur dann gültig sein, wenn sie vom Kunden später schriftlich rückbestätigt werden.....

Was glaubst ihr wie schnell der Spuk dann ein Ende hat mit Aufschwätzen von irgendwelchem Mist etc.
Genauso ist es. Aber warum eine so einfache Regelung, wenn man es mit den diversen aktuellen Regelungen, die kaum mehr als die berühmten "Selbstverpflichtungen" sind, so schön kompliziert machen kann.
Ein Schelm, wer Absicht dahinter vermutet. Dann könnten doch die ganzen armen Callcenter-Mitarbeiter plötzlich arbeitslos werden, wenn die Regelung wirksam wäre. Und wir wissen doch: Mit Arbeitsplätzen - und seien sie noch so mies bezahlt, erschlägt man jedes Gegenargument. Schließlich wird doch immer behauptet, sozial sei, was Arbeit schafft. Wer wird dann noch so kleinlich sein und wagen, an der Art oder den Bedigungen dieser Arbeit herumzumäkeln.
Und wer dann noch Absicht dahinter vermutet, dass solch eine eindeutige und einzig wirksame Regelung nicht kommt, gilt schnell als Verschwörungstheoretiker.