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Übermittlung der Rufnummer nur bedingt notwendig


24.10.2009 14:22 - Gestartet von blubbla
Das ein CallCenter seine Nummer übermitteln muss, ist nur bedingt richtig. Beim ersten "überraschenden" Anruf muss die Nummer übermittelt werden. Sagt nun z.B. die Ehefrau, der Mann wäre der Ansprechpartner aber erst später erreichbar, wird beim zweiten Anruf die Nummer nicht mehr übermittelt. Es ist dann ja ein "erwünschter" Anruf.

Im Grunde bringt das neue Gesetz also nix. Die einzig richtige Lösung lautet, dass jedes Geschäft, jede Firma, bei jedem Anruf die Nummer übermitteln muss. Egal worum es geht. Einzig Privatpersonen haben das Recht auf unterdrückter Rufnummer. Aber dazu wird sich wieder die Politik nicht durchringen können.
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[1] Mama, Russland ruft an...
popfm+ antwortet auf blubbla
24.10.2009 17:02

einmal geändert am 24.10.2009 17:09
Außerdem rufen die Callcenter jetzt nicht mehr mit deutschen Rufnummern an. Bekomme seit dem Gesetz weiterhin unerwünschte Anrufe aber von russischen und polnischen Telefonnummern. Und natürlich wieder diese elendigen "Sie haben gewonnen..." Anrufe.

Die EU beschäftigt sich mit allen Mist, der Krümmung einer Banane und der Beschreibung eines Pyjamas aber mit solchen wichtigen Dingen natürlich nicht.
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[1.1] blubbla antwortet auf popfm+
24.10.2009 19:34
Außerdem rufen die Callcenter jetzt nicht mehr mit deutschen Rufnummern an. Bekomme seit dem Gesetz weiterhin unerwünschte Anrufe aber von russischen und polnischen Telefonnummern. Und natürlich wieder diese elendigen "Sie haben gewonnen..." Anrufe.

russische und polnische hab ich noch nicht gehabt. dafür aber anrufe aus der türkei und slowakei. outsourcing zieht halt immer größere kreise. da sieht man unter anderen auch, wohin unsere kundendaten weitergegeben werden. und dann wundern sich die chefs der großen deutschen firmen, dass die "seriösen" callcenter welche man für die eigene arbeit eingestellt hat, die daten unerlaubt weiterverkaufen...