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übertragende rufnummer


15.05.2009 22:28 - Gestartet von spunk_
Hallo

<Callcenter dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbuße>


welche Rufnummer darf von den Anrufern gewählt werden?
muss es eine Festnetznummer sein oder dürfen beliebig 0180x und 0900 übertragen werden?

Hintergrund: hier landen heute mehrfach Ultrakurzanrufe mit 01805106699 in der Eingangsliste.

(da wird wohl auf die Neugier gehofft einen Rückruf zu machen)

bie:
http://whocallsme.com/Phone-Calls.aspx/018/m

ist leider noch keine exakte Angabe vorhanden, ausser dass die Nummer eben bekannt ist.
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[1] Oetker antwortet auf spunk_
15.05.2009 22:36
Benutzer spunk_ schrieb:


welche Rufnummer darf von den Anrufern gewählt werden? muss es eine Festnetznummer sein oder dürfen beliebig 0180x und 0900 übertragen werden?


Jede.

Hatte auch schon Anrufe von +49000000000 oder +000. Der einzige Effekt des Gesetzes dürfe sein, dass Werbeanrufer nun _nicht_ mehr vom Ruffilter "Alle unbekannten abweisen" erfasst werden.

Vielen Dank auch :-(
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[1.1] Marubeni antwortet auf Oetker
05.06.2009 11:09
Benutzer Oetker schrieb:
Der einzige Effekt des Gesetzes dürfe sein, dass Werbeanrufer nun _nicht_ mehr vom Ruffilter "Alle unbekannten abweisen" erfasst werden.

Das Gesetz sagt noch einiges mehr:
Werbeanrufe duerfen nur noch erfolgen, wenn der Angerufene im Vorfeld eindeutig und ausdruecklich solchen Werbeanrufen zugestimmt hat. Automatische Einverstaendniserklaerungen, die im Rahmen von Gewinnspielen abverlangt werden, indem man mit dem Setzen eines Haekchens der Datenspeicherung für das Gewinnspiel zustimmt und gleichzeitig auch diesen Werbeanrufen, sind nicht mehr zulaessig. Insbesondere, wenn vorher keinerlei Geschaeftsverbindung zwischen Anrufer und Angerufenem bestanden hat, muss ausdruecklich im Vorfeld vom Angerufenen das Einverstaendnis gegeben worden sein. Verstoesse koennen mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Meine bisherige Reaktion, wenn ein Anruf kam, weil ich bei einem Gewinnspiel teilgenommen habe: "Stimmt, aber ich hatte nicht darum gebeten, belaestigt zu werden." Und auflegen. Fertig!

Die Anrufe haben in den letzten Wochen radikal abgenommen. War ja anfangs wirklich laestig, sogar am Wochenende wurde man belaestigt. Mal abwarten, welche Gesetzesluecke von den Gangstern als naechste ausgenutzt wird, um uns auf den Senkel zu gehen.

Gruß,

Marubeni
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[1.1.1] garfield antwortet auf Marubeni
16.06.2009 18:26
Benutzer Marubeni schrieb:
Das Gesetz sagt noch einiges mehr: Werbeanrufe duerfen nur noch erfolgen, wenn der Angerufene im Vorfeld eindeutig und ausdruecklich solchen Werbeanrufen zugestimmt hat.
"Nur noch" ist wohl nicht ganz richtig. Soweit ich weiß, galt das auch schon bisher, denn Cold Calls - nichts anderes sind diese Anrufe ohne vorheriges Einverständnis - sind schon jetzt nicht erlaubt.
Und welche Firmen hat das bisher abgeschreckt? Eben. Wohl eher keine.
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[1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf garfield
16.06.2009 19:29

einmal geändert am 16.06.2009 19:46
Benutzer garfield schrieb:
Und welche Firmen hat das bisher abgeschreckt? Eben. Wohl eher keine.


Das Gesetz war wohl auch eher nicht dazu gedacht Bürger zu schützen, sondern ist ein typisches geistiges Highlight der politisch verantwortlichen Taugenichtse.....
ein in gewohnter Weise purer inkompetenter Aktionismus.
Eine zwingend erforderliche schriftliche Bestätigung des Auftrages halte ich, wie schon oft wiederholt, für das einzig probate Mittel diesen Bodensatz auszuwaschen.

Monika
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[1.1.1.1.1] jcp antwortet auf Monika Penthouse
16.06.2009 21:44
Du wolltest wissen wer/was hinter 030212840 steckt! Also angeblich eine Umfrage zum Telefonverhalten. Ich wollte mich auf ein Gespräch einlassen, daraufhin wollten die mein
Alter wissen; das wöllte ich aber nicht sagen. Ich habe dann vorgeschlagen sie sollte sich ein alter ausdenken und Ihre Fragen dann stellen. Sie erklärte mir dann, dass das Gespräch aufgezeichnet und Vorgesetzten mitgehört werde und sie das deshalb nicht machen könne, weil sie dann ärger bekommen würde. Im Übrigen hätte mann mich vor Gespräch fragen müssen, ob ich mit einer Aufzeichnung einverstanden bin. Ich denke die wollen DSL verkaufen!
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[1.1.1.1.1.1] Thomas I. antwortet auf jcp
17.06.2009 09:29
Benutzer jcp schrieb:
Du wolltest wissen wer/was hinter 030212840 steckt! Also angeblich eine Umfrage zum Telefonverhalten.

Laut http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/030212840 soll es das "Marktforschung und Sozialforschung Institut EMNID" sein.

Ich wollte mich auf ein Gespräch einlassen, daraufhin wollten die mein Alter wissen;

Alter und Geschlecht werden bei vielen Meinungsumfragen aus statistischen Gründen abgefragt, um Aussagen über verschiedene Generationen und Geschlechter machen zu können ("Junge Erwachsene kaufen ehr XY als Leute über 25.")

Sie erklärte mir dann, dass das Gespräch aufgezeichnet [...] Im Übrigen hätte mann mich vor Gespräch fragen müssen, ob ich mit einer Aufzeichnung einverstanden bin.

Das hätte ich auch erwartet. Vielleicht wurde zu Beginn ja sowas gesagt wie "Wir machen eine Umfrage, und würden gerne Ihre Meinung AUFZEICHNEN. Sie haben doch nichts dagegen?".

Ich denke die wollen DSL verkaufen!

Woher schliesst du das?
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[1.1.1.1.1.1.1] jcp antwortet auf Thomas I.
19.06.2009 02:16

einmal geändert am 19.06.2009 02:20
Benutzer Thomas I. schrieb:

Laut http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/030212840 soll es das "Marktforschung und Sozialforschung Institut EMNID" sein.

Die sagen, was sie wollten! Zu mir wurde gesagt sie sei von Infratest


Alter und Geschlecht werden bei vielen Meinungsumfragen aus statistischen Gründen abgefragt, um Aussagen über verschiedene Generationen und Geschlechter machen zu können ("Junge Erwachsene kaufen ehr XY als Leute über 25.")

Ja, so kenne ich das auch, aber eben nicht das genaue Alter!


mit einer Aufzeichnung einverstanden bin.

Das hätte ich auch erwartet. Vielleicht wurde zu Beginn ja sowas gesagt wie "Wir machen eine Umfrage, und würden gerne Ihre Meinung AUFZEICHNEN. Sie haben doch nichts dagegen?".

Wurde mir so nicht gesagt

Ich denke die wollen DSL verkaufen!

Woher schliesst du das?


Weil ich vor kurzem bei md. mein Handy-Vertrag gekündigt habe und dabei meine Nummer angegeben habe.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Thomas I. antwortet auf jcp
19.06.2009 08:02
Benutzer jcp schrieb:
Die sagen, was sie wollten! Zu mir wurde gesagt sie sei von Infratest

Hmm, wenn es bei der gleichen übertragenen Rufnummer zu verschiedenen Aussagen kommt, kann das zwar immer noch daran liegen, dass letztlich das gleiche Call-Center für verschiedene Kunden tätig ist. Merkwürdig ist das aber schon, dass sich die großen Institute keine eigenen Call-Center leisten.

Ja, so kenne ich das auch, aber eben nicht das genaue Alter!

Also, ob ich jetzt nach dem Geburtsjahrgang oder dem Alter gefragt werde, kommt aufs gleiche hinaus. Solange nicht nach dem Geburtstag und Geburtsmonat gefragt wird, hätte ich da keine besonderen Bedenken. Mein genaues Geburtsdatum würde ich aber auch nicht verraten, da insbesondere die Kombination von Vorname, Nachname und Geburtsdatum einen Menschen (fast) eindeutig identifiziert (das sind nämlich die Daten, die trotz Umzug etc. normalerweise ein Leben lang gleich bleiben, ausser bei einer Heirat).

Woher schliesst du das?


Weil ich vor kurzem bei md. mein Handy-Vertrag gekündigt habe und dabei meine Nummer angegeben habe.

Es wurde also beim Telefongespräch vom Anrufer nichts in der Richtung gesagt oder angedeutet? Einfach nur, weil du einen Handy-Vertrag gekündigt hast, denkst du man will dir jetzt statt einem Handy-Vertrag einen DSL-Vertrag andrehen? Findest du das nicht etwas weit hergeholt? Ich meine, die Vermutung, dass es um einen DSL-Vertrag geht. Kann ja sein, dass deine Rufnummer weiterverkauft wurde, aber was spricht dafür, dass es auf einmal um einen DSL-Vertrag geht? Es hätte doch auch um ein Zeitschriftenabo oder eine Lotterie gehen können? (Mal abgesehen davon, dass es auch tatsächlich Zufall gewesen sein könnte, denn Markforschungsunternehmen sollen ja wahllos zufällig generierte Telefonnummern anrufen, und sich nicht aus Telefonbüchern etc. bedienen, damit sie auch Leute erreichen, die sich gegen Telefonbucheinträge entschieden haben).
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[1.1.1.1.1.2] Monika Penthouse antwortet auf jcp
17.06.2009 10:39
Benutzer jcp schrieb:
Du wolltest wissen wer/was hinter 030212840 steckt!

Ich hatte es kurzfristig wieder herausgenommen, weil ich noch die Rufnummer
0381292200
hinzufügen wollte.
Zig-Anrufe auf meiner Box. Nur die Anruferkennung ohne Rückrufmöglichkeit, keine Nachricht hinterlassen.


Also angeblich eine Umfrage zum Telefonverhalten. Ich wollte mich auf ein Gespräch einlassen, daraufhin wollten die mein Alter wissen; das wöllte ich aber nicht sagen. Ich habe dann vorgeschlagen sie sollte sich ein alter ausdenken und Ihre Fragen dann stellen. Sie erklärte mir dann, dass das Gespräch aufgezeichnet und Vorgesetzten mitgehört werde und sie das deshalb nicht machen könne, weil sie dann ärger bekommen würde.

Diese lästigen Schmeißfliegen sind sich für nichts zu schade.


Im Übrigen hätte mann mich vor Gespräch fragen müssen, ob ich mit einer Aufzeichnung einverstanden bin. Ich denke die wollen DSL verkaufen!

Egal wie und was...
unseriös ist es allemal, unaufgefordert Leute zu belästigen...
eine Frechheit, dann noch nicht einmal eine Nachricht zu hinterlassen.


Monika
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[1.1.1.1.2] garfield antwortet auf Monika Penthouse
16.06.2009 22:07
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Eine zwingend erforderliche schriftliche Bestätigung des Auftrages halte ich, wie schon oft wiederholt, für das einzig probate Mittel diesen Bodensatz auszuwaschen.

Monika
Genau so! Mir hat auch noch nie jemand erklären können, was gegen eine notwendige schriftliche Bestätigung spricht.

Gruss,
garfield
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[1.1.1.2] Marubeni antwortet auf garfield
18.06.2009 02:41
Benutzer garfield schrieb:
"Nur noch" ist wohl nicht ganz richtig. Soweit ich weiß, galt das auch schon bisher, denn Cold Calls - nichts anderes sind diese Anrufe ohne vorheriges Einverständnis - sind schon jetzt nicht erlaubt.
Und welche Firmen hat das bisher abgeschreckt? Eben. Wohl eher keine.

Das lag ja wohl eher daran, dass es keine Stelle gab, die diese Rechtsbrüche verfolgte. Die Bundesnetzagentur hatte bislang keine solche Kompetenzen, seit der Novellierung aber schon. Künftig (nach Inkrafttreten des Gesetzes) können derartige Cold Calls der BNA gemeldet werden, die dann entsprechende Sanktionen durchführt.

Die Lage war ja vergleichbar mit einer Autobahn, wo man zwar nur maximal 120 km/h fahren durfte, aber niemals irgendwelche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Niemand hielt sich an die Limits, weil niemand da war, der einen abmahnt oder bestraft. Mit der Gesetzesaktualisierung ändert sich das endlich.
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[1.1.1.2.1] garfield antwortet auf Marubeni
18.06.2009 10:31
Benutzer Marubeni schrieb:
Das lag ja wohl eher daran, dass es keine Stelle gab, die diese Rechtsbrüche verfolgte.
War ja auch schwierig, wenn ohne Rufnummer der Anrufer(-verein) nicht identifiziert werden konnte.

Die Bundesnetzagentur hatte bislang keine solche Kompetenzen, seit der Novellierung aber schon. Künftig (nach Inkrafttreten des Gesetzes) können derartige Cold Calls der BNA gemeldet werden, die dann entsprechende Sanktionen durchführt.
Das in Verbindung mit der Pflicht zur Rufnummernanzeige ist es wohl auch, was dieser Branche nun sauer aufstößt.

Aber warten wir mal ab, wie kreativ dann die Angaben im Display ausschauen.

Ich verstehe nicht, warum man in Deutschland immer nach der kompliziertesten Lösung suchen muss.

Eine Pflicht zur nachträglichen schriftlichen Vertragsbestätigung durch den (angeblich geworbenen) Kunden und schlagartig hat's Ruhe mit diesen Machenschaften.
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[1.1.1.2.1.1] Marubeni antwortet auf garfield
18.06.2009 14:22
Benutzer garfield schrieb:
War ja auch schwierig, wenn ohne Rufnummer der Anrufer(-verein) nicht identifiziert werden konnte.

Selbst mit war es aussichtslos, denn niemand fühlte sich für die Verfolgung und Sanktionierung zuständig. Hättest allenfalls auf eigene Kosten Rechtsschritte einleiten können, wie groß dabei die Aussicht auf Erfolg ist, weißt du bestimmt.

Das in Verbindung mit der Pflicht zur Rufnummernanzeige ist es wohl auch, was dieser Branche nun sauer aufstößt. Aber warten wir mal ab, wie kreativ dann die Angaben im Display ausschauen.

Der Gesetzgeber merkt, dass freiwillige Verpflichtungen einer Branche nichts bringen. Die seriösen Firmen halten sich daran, aber das sind normalerweise auch nicht die, die einen zu Unzeiten belästigen. Die schwarzen Schafe der Branche gilt es vom Markt zu verjagen. Darum dürfen auch keine Blender (falsche Rufnummern) angezeigt werden. Ich weiß, dass das noch nicht ausreichend ist, denn der Angerufene kann ja nicht erkennen, ob die angezeigte Rufnummer ein Blender ist oder nicht.

Ich verstehe nicht, warum man in Deutschland immer nach der kompliziertesten Lösung suchen muss.

Das wird wohl daran liegen, dass es immer wieder Drecksäcke gibt, die auch die letzte Gesetzeslücke nutzen, um auf miese Art und Weise Geld zu scheffeln.

Eine Pflicht zur nachträglichen schriftlichen Vertragsbestätigung durch den (angeblich geworbenen) Kunden und schlagartig hat's Ruhe mit diesen Machenschaften.

Nein, bei nachträglichen Einverständniserklärungen wird es die Plage weiterhin geben, denn es gibt jetzt bereits mehrere hundert Fälle, wo die Unterschrift auf angeblich abgeschlossenen weil zugestimmten Verträgen gefälscht wurde. Das nützt nichts. Im Vorfeld muss man tätig werden und - wie heißt es so schön - "die Brut im Keim ersticken".

Würde gerne mal wieder die Hintergründe dieser Firmen erforschen. Es würde mich nicht wundern, wenn dabei nicht auch dieselben Namen zu finden wären, die früher als Verteiler der Tanja-Briefe und Dialer verantwortlich zeichneten (natürlich nicht öffentlich).
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[1.1.1.2.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf Marubeni
18.06.2009 14:36
Benutzer Marubeni schrieb:
Nein, bei nachträglichen Einverständniserklärungen wird es die Plage weiterhin geben, denn es gibt jetzt bereits mehrere hundert Fälle, wo die Unterschrift auf angeblich abgeschlossenen weil zugestimmten Verträgen gefälscht wurde.

Für (wiederholte)Urkundenfälschung gibt es ordentlich auf die Mütze.
Für Belästigung nur heiße Luft.


Das nützt nichts. Im Vorfeld muss man tätig werden und - wie heißt es so schön - "die Brut im Keim ersticken".

Taugt nicht einen Schuß Pulver, was da im Vorfeld erstickt werden soll. Das ist nur wieder gequirlte S ......e aus Berlin.

Bestätigung durch Unterschrift....
das ist alles, was taugt.
Oder lebenslänglich für die verursacher.
;-)

Hast du also, außer "Gefälschten Unterschriften", noch ein GUTES Argument dagegen?


Monika
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[1.1.1.2.1.1.1.1] Marubeni antwortet auf Monika Penthouse
18.06.2009 19:49
Die Novellierung überträgt der Bundesnetzagentur endlich auch die Kompetenz, in diesen Fällen der Cold Calls tätig zu werden. Bisher durfte sie es nicht. Künftig kann sie aber auf die Belästigungen reagieren und tätig werden, also sanktionieren. Das sollte doch nun wirklich ein Argument sein, oder? Schließlich wurde das ja bisher vernachlässigt. Wie soll auch eine Disziplin aufkommen, wenn man keine Strafen zu befürchten hat?
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf Marubeni
18.06.2009 20:42
Benutzer Marubeni schrieb:
Die Novellierung überträgt der Bundesnetzagentur endlich auch die Kompetenz, in diesen Fällen der Cold Calls tätig zu werden. Bisher durfte sie es nicht. Künftig kann sie aber auf die Belästigungen reagieren und tätig werden, also sanktionieren. Das sollte doch nun wirklich ein Argument sein, oder? Schließlich wurde das ja bisher vernachlässigt. Wie soll auch eine Disziplin aufkommen, wenn man keine Strafen zu befürchten hat?

Ja ja, ist schon klar.
Das war aber keine Antwort auf meine Frage, ob es außer gefälschter Unterschriften noch ein GUTES Argument gegen eine zwingend erforderliche schriftliche Bestätigung eines Auftrages gibt.
Du argumentierst hier um den heißen Brei herum, als ob du ein Politiker wärest, der den veranstalteten Nonsens verteidigt, ohne auf den Punkt zu kommen.
Versuche es noch einmal....
du kannst es bestimmt besser!

Monika

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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Marubeni antwortet auf Monika Penthouse
19.06.2009 00:49
Was soll der Quatsch? Bist du die Freundin von TelTour? Wieso muss ich mich dir gegenüber rechtfertigen? Komm erstmal wieder auf den Teppich, bevor du dich so arrogant über andere auslässt. Bisher hast du auch nur heiße Luft abgelassen. Viel Reden, kein Sagen.

Was erwartest du eigentlich? Dass bei jedem ColdCall ein Sondereinsatzkommando die Firma stürmt, die dich angerufen hat? Sorg doch erstmal für die Grundlagen, dass man auf diese Anrufe endlich mal reagieren kann. Dann kann man weitersehen.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf Marubeni
19.06.2009 10:33

einmal geändert am 19.06.2009 10:36
Benutzer Marubeni schrieb:
Was soll der Quatsch? Bist du die Freundin von TelTour?

TeltHour ist bereits in Dimensionen, in denen sich hyperintelligente Individuen zu einer geschlechtslosen Einheit verbunden haben, um über unser aller Wohl zu wachen.
Dieser Nebel aus konzentriertem Geist, braucht keinen schnöden Sex.

Wieso muss ich mich dir gegenüber rechtfertigen? Komm erstmal wieder auf den Teppich, bevor du dich so arrogant über andere auslässt. Bisher hast du auch nur heiße Luft abgelassen. Viel Reden, kein Sagen.

Das kannst du halten, wie du willst.


Was erwartest du eigentlich? Dass bei jedem ColdCall ein Sondereinsatzkommando die Firma stürmt, die dich angerufen hat? Sorg doch erstmal für die Grundlagen, dass man auf diese Anrufe endlich mal reagieren kann. Dann kann man weitersehen.


Solchen Langschläfern wie dir haben wir es zu verdanken, daß des Gesetzes Mühlen so langsam mahlen.


Monika

PS: Ich habe von dir immer noch keine Antwort auf meine Frage erhalten.

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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Marubeni antwortet auf Monika Penthouse
19.06.2009 12:38
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Solchen Langschläfern wie dir haben wir es zu verdanken, daß des Gesetzes Mühlen so langsam mahlen.

Häh? In welche Dimensionen bist du denn abgedriftet? Dann sag doch endlich mal, was du erwartest, anstatt nur rumzublähen. Wie gesagt: Schaffe erst einmal die Grundlagen, um darauf aufzubauen. Wir sind hier schließlich nicht im Wilden Westen.

PS: Ich habe von dir immer noch keine Antwort auf meine Frage erhalten.

Die Antwort wurde gegeben, dass du sie nicht akzeptierst, ist nicht mein Bier. Du bist - wie man sieht - lediglich an Polemik interessiert. Erinnert mich an Stammtisch-Phrasen, wo jeder besser als der andere weiß, was zu tun ist. Nur nicht darüber nachdenken, wie man am besten vorgeht, sondern immer schön übers Knie brechen - damit man hinterher auch wieder was zu meckern hat. Man hats ja dann schon vorher gewusst, dass es nichts wird.

Das ist mir einfach zu blöd. Ende und Aus.

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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Monika Penthouse antwortet auf Marubeni
25.06.2009 16:09
Benutzer Marubeni schrieb:
Das ist mir einfach zu blöd. Ende und Aus.



Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran:
Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe.....
und heute kannst du nicht einmal eine einfache Frage beantworten.
Traurig, traurig, traurig!

Monika
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[1.1.1.2.1.1.1.2] Thomas I. antwortet auf Monika Penthouse
19.06.2009 08:20
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Bestätigung durch Unterschrift....
das ist alles, was taugt.

Hast du also, außer "Gefälschten Unterschriften", noch ein GUTES Argument dagegen?

Mich hast du zwar nicht gefragt, aber ich könnte mir schon Situationen vorstellen, in denen ein fernmündlicher Vertrag ohne schriftliche Bestätigung auskommen sollte. Beispielsweise, wenn die gewünschte Leistung umgehend benötigt wird (z.B. Zusatzoptionen für einen bestehenden Handyvertrag, die man ab sofort nutzen möchte, wie Spezialtarife für Ausland oder UMTS; Bestellung von Zeitungen, Zeitschriften, Informationsblättern, die man gerne umgehend haben möchte, da sie übermorgen schon veraltet sind; Bestellung einer Reiseauslandskra­nkenversicherung für eine kurzfristig anzutretene Reise; Buchungen von Fahrkarten, Hotels etc, die man kurzfristig benötigt) oder wenn die Erbringung der beauftragten Leistung auch anonym möglich ist (z.B. Auskünfte, Aufladung von Prepaid-Karten) und man daher seine Adressdaten nicht angeben möchte (es reicht für die Bezahlung ja die Angabe von Kreditkarte, Kontonummer oder eventuell gar die Bezahlung via anonymer Guthabenkarten)
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1] Monika Penthouse antwortet auf Thomas I.
19.06.2009 10:25
Benutzer Thomas I. schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Bestätigung durch Unterschrift....
das ist alles, was taugt.

Hast du also, außer "Gefälschten Unterschriften", noch ein GUTES Argument dagegen?

Mich hast du zwar nicht gefragt, aber ich könnte mir schon Situationen vorstellen, in denen ein fernmündlicher Vertrag ohne schriftliche Bestätigung auskommen sollte. Beispielsweise, wenn die gewünschte Leistung umgehend benötigt wird

Das sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall unterscheiden.
1. Aktion ausgehend vom Kunden/Käufer/Auftraggeber
2. Aktion ausgelöst durch "Fremdeinwirkung"

Bei 1. so wie du es beschreibst.
Bei 2. mit schriftlicher Bestätigung.

Monika
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[1.1.1.2.1.1.1.2.1.1] CGa antwortet auf Monika Penthouse
19.06.2009 13:02
Benutzer Monika Penthouse schrieb:


Das sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall unterscheiden. 1. Aktion ausgehend vom Kunden/Käufer/Auftraggeber 2. Aktion ausgelöst durch "Fremdeinwirkung"

Bei 1. so wie du es beschreibst.
Bei 2. mit schriftlicher Bestätigung.

Monika

OK da stimm ich dir zu!

cu ChrisX
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[1.1.1.2.1.1.1.2.2] CGa antwortet auf Thomas I.
19.06.2009 13:00
Benutzer Thomas I. schrieb:
...

Oder man bestellt einfach eine Pizza. Das ist auch ein fernmündlicher Vertrag und hier kann der Pizzamann schlecht auf eine schriftliche Bestätitung warten, auch wenn dir Pizzamann dir noch ne Cola und ein Eis aufschwatzt. So what!

cu ChrisX
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[1.1.1.3] Marubeni antwortet auf garfield
18.06.2009 02:47
Benutzer garfield schrieb:
"Nur noch" ist wohl nicht ganz richtig. Soweit ich weiß, galt das auch schon bisher, denn Cold Calls - nichts anderes sind diese Anrufe ohne vorheriges Einverständnis - sind schon jetzt nicht erlaubt.
Und welche Firmen hat das bisher abgeschreckt? Eben. Wohl eher keine.

Das lag ja wohl eher daran, dass es keine Stelle gab, die diese Rechtsbrüche verfolgte. Die Bundesnetzagentur hatte bislang keine solche Kompetenzen, seit der Novellierung aber schon. Künftig (nach Inkrafttreten des Gesetzes) können derartige Cold Calls der BNA gemeldet werden, die dann entsprechende Sanktionen durchführt.

Die Lage war ja vergleichbar mit einer Autobahn, wo man zwar nur maximal 120 km/h fahren durfte, aber niemals irgendwelche Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Niemand hielt sich an die Limits, weil niemand da war, der einen abmahnt oder bestraft. Mit der Gesetzesaktualisierung ändert sich das endlich.
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[1.2] texter antwortet auf Oetker
16.06.2009 19:10
Der einzige Effekt des Gesetzes dürfe sein, dass Werbeanrufer nun _nicht_ mehr vom Ruffilter "Alle unbekannten abweisen" erfasst werden.

Vielen Dank auch :-(

Ich habe an meinem Anschluss auch ACR gesetzt. Geht mir genauso wie dir. Das konsequente Nichtübertragen von Nummern nahezu aller CC hatte bisher für Ruhe gesorgt.

Dementsprechend kann sich jeder denken, wie ich dazu stehe. Nur hat wer eine konsequente Lösung?

Selbst Abweisen unerwünschter Anrufer sowie Kickout ist keine richtige, wirkliche Alternative, da die Listen meist nur 10 bis 20 Einträge zulassen.

Ich sehe es schon kommen, dass ich eine ankommende Whitelist einrichten muss :-@
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[1.3] niknuk antwortet auf Oetker
16.06.2009 23:16
Benutzer Oetker schrieb:

Effekt des Gesetzes dürfe sein, dass Werbeanrufer nun _nicht_ mehr vom Ruffilter "Alle unbekannten abweisen" erfasst werden.

ACR ist in den meisten Fällen sowieso eine zweifelhafte Sache, denn es gibt auch erwünschte Anrufer, die ihre Rufnummer nicht übertragen. Und sei es die 98jährige Oma, die es einfach nicht mehr gebacken bekommt, an ihrem Bundespost-Telefonanschluss die Rufnummernübertragung aktivieren zu lassen.

Bei ca. 10% der Anschlüsse in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis wird die Nummer nicht übertragen. Die entsprechenden Anschlussinhaber sind auch nicht bereit, das zu ändern. Da es sich trotzdem um erwünschte Anrufer handelt, die zumindest ich nicht aussperren will, kommt ACR für mich nicht in Frage. Ich halte auch diejenigen, die ohne schlechtes Gewissen ACR aktivieren können, entweder für privilegiert oder für arme, einsame Individuen, die nicht generationsübergreifend, sondern nur mit ihresgleichen kommunizieren können.

Gruß

niknuk
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[1.3.1] Oetker antwortet auf niknuk
16.06.2009 23:55
Benutzer niknuk schrieb:

ACR ist in den meisten Fällen sowieso eine zweifelhafte Sache, denn es gibt auch erwünschte Anrufer, die ihre Rufnummer nicht übertragen.

Die würden bei mir auch nicht wirklich abgewiesen, sondern per Sprachansage darauf hingewiesen, warum sie nicht durchgestellt wurden und können eine Nachricht hinterlassen. Dabei klingelt dann kein Telefon bei mir, die eventuell hinterlassene Nachricht landet als .WAV in meinem eMail-Postfach. Zusätzlich blinkt ne rote LED an meinem DECT Handset. In den letzen Jahren gab es nur eine einzige ernsthafte Nachricht vom ADAC, der versucht hatte, mich zu erreichen. Der Rest waren entweder automatische Gewinnbenachrichtigungen, oder einfach nur Call-Center-Hintergrund-Geräusche.

Und sei es die 98jährige Oma, die es einfach nicht mehr gebacken bekommt, an ihrem Bundespost-Telefonanschluss die Rufnummernübertragung aktivieren zu lassen.

Dann hilft man der Oma dabei. Meine hat´s übrigens schon vor vielen Jahren selbst geschafft.

Bei ca. 10% der Anschlüsse in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis wird die Nummer nicht übertragen. Die entsprechenden Anschlussinhaber sind auch nicht bereit, das zu ändern.

Mhh, solche Leute kenne ich nicht. Und ich kann das auch überhaupt nicht nachvollziehen. Warum sollte man denn nicht bereit sein etwas zu ändern, dass einem so wie es ist einige Nachteile bereitet, aber absolut keinen Vorteil? Festhalten an alten Traditionen? Neophobie? Halten die auch den Daumen auf den Türspion, wenn die dich besuchen? Notfalls kann man doch noch "fallweise" unterdrücken. Das Unterdrücken der Nummer empfinden dagegen mittlerweile alle meine Bekannten als Unhöflichkeit.

in Frage. Ich halte auch diejenigen, die ohne schlechtes Gewissen ACR aktivieren können, entweder für privilegiert oder für arme, einsame Individuen, die nicht generationsübergreifend, sondern nur mit ihresgleichen kommunizieren können.


Ich kenne einfach niemanden, der die Unhöflichkeit besitzt seine Rufnummer zu unterdrücken. Bin ich deswegen Arm, einsam oder privilegiert? :)
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[1.3.2] CGa antwortet auf niknuk
17.06.2009 01:02
Benutzer niknuk schrieb:

ACR ist in den meisten Fällen sowieso eine zweifelhafte Sache, denn es gibt auch erwünschte Anrufer, die ihre Rufnummer nicht übertragen.

Richtig, wie zb Polizei oder Krankenhäuser oder einfach gewünscht Rückrufe von Firmen mit denen ich Verträge haben. Es kann auch aus technischen Gründen mal keine RN übertragen werden.

Und sei es die 98jährige Oma, die es einfach nicht
mehr gebacken bekommt, an ihrem Bundespost-Telefonanschluss die Rufnummernübertragung aktivieren zu lassen.

Oder deren Call Plus keine CLIP unterstützt. ;-)

Da es sich trotzdem um erwünschte Anrufer handelt, die zumindest ich nicht aussperren will, kommt ACR für mich nicht in Frage.

Full ACK

>Ich halte auch diejenigen, die ohne schlechtes
Gewissen ACR aktivieren können, entweder für privilegiert oder für arme, einsame Individuen, die nicht generationsübergreifend, sondern nur mit ihresgleichen kommunizieren können.

Es kommt selten vor, aber diesmal stimme ich dir voll zu. Bei mir kommt ca. alle zwei Monate mal ein Werbeanruf an, 1. kann ich Nein sagen und 2. ist es oft belustigend wie einem das Blaue vom Himmel versprochen wird. Wozu mit dem Gedanken leben, ich könnte einen wichtigen Anruf verpassen?

cu ChrisX
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[2] jcp antwortet auf spunk_
16.06.2009 18:18
Muss die Nummer überhaupt erreichbar sein ? Ich denke schon, dass sie es sein muss. Aber ich erhielt letzte Woche einen Werbeanruf von der 030212840, die aber überhaupt nicht erreichbar ist!
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[2.1] maci antwortet auf jcp
16.06.2009 19:15
Benutzer jcp schrieb:
Muss die Nummer überhaupt erreichbar sein ? Ich denke schon, dass sie es sein muss. Aber ich erhielt letzte Woche einen Werbeanruf von der 030212840, die aber überhaupt nicht erreichbar ist!

Erreichbar sein vielleicht nicht aber sie muss Übertragen werden und somit ersichtlich sein. Das vereinfacht gegebenfalls eine Aussergerichtliche klärung bzw. eine Fangschaltung falls belästigungen statt finden.

Denn die kosten die mit einer Fangschaltung verbunden sind kann man dem "Verursacher" in Rechnung stellen.
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[2.1.1] Beschder antwortet auf maci
16.06.2009 22:13
ja??


warum?

also ich war auch schon grund einer fangschaltung und musste nichts bezahlen.

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[2.1.1.1] CGa antwortet auf Beschder
17.06.2009 00:52
Benutzer Beschder schrieb:
ja??


warum?

also ich war auch schon grund einer fangschaltung und musste nichts bezahlen.


Genau, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch! ;-)

cu ChrisX
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[2.1.1.1.1] maci antwortet auf CGa
17.06.2009 11:08
Aja? Schon was von gehört das man das Geld einklagen könnte? Wers drauf anlegt bekommt sein Geld zurück. Man kann dann nur glücklich sein wenn nix weitere passiert. Fakt bleibt das man es dem Verursacher in Rechnung stellen kann aber nicht muss.