Benutzer handytim schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
So genannte Nachfasswerbung Sie haben eine Zeitschrift abonniert, wollen sich nun vom Vertrag lösen und haben deswegen das Abonnement gekündigt.
Nun erhalten Sie einen Anruf vom Verlag und werden zunächst gefragt, ob Sie mit der Zeitung unzufrieden waren oder die Zustellung nicht reibungslos geklappt habe. Anschließend wird dann der eigentliche Zweck des Telefonats angesprochen:
Werbung für ein neues Zeitschriftenabonnement. Eventuell wird Ihnen sogar hierfür ein Geschenk oder ein Preisnachlass versprochen.
Eine solche telefonische Nachfasswerbung bei gekündigten Verträgen ist unzulässig.
Hm, wie sieht es denn bei Mobilfunkverträgen aus? Da wird man doch mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegen Ende der Mindestvertragslaufzeit angerufen. Vor allem wenn man schon gekündigt hat.
Ciao
Tim
wenn du den Anrufen im Vertrag nicht wiedersprochen hast, ist es okay, dass du angerufen wirst. (*grübel* ist es nicht der eigentliche Sinn der Kündigung ein gutes Angebot zur Verlängerung zu erhalten und wie sollte dieses ohne Anruf gehen)
Was die Zurückgewinnung von "Kündigern" betrifft, da streiten die Gelehrten. Sicherlich ist es anders zu werten, wenn es nicht um eine Fortführung des Vertrages geht, sondern darum ein anderes Produkt zu verkaufen.
Wenn ich irgendwo "richtiger" Kunde bin, finde ich es ja auch okay, dat ich angerufen werde, auch bei einer Kündigung, schlimmer finde ich die Unternehmen, die dat "Kunde" sein sehr großzügig auslegen..
Allerdings mal ganz ehrlich, mich stört die Werbeflut in meinem Briefkasten viel viel mehr. Damit habe ich wirklich Arbeit, schließlich muss ich ja erstmal sichten, ob da nicht evtl. wichtige Post zwischen ist. Dann muss ich die wieder in den Müll werfen und dat kostet auch noch mein Geld, wg. der ständig steigenden Müllgebühren..
(und nun kommt nicht mit dem "Aufkleber" keine Werbung, den der gilt ja nicht für persönlich adressierte Briefe...)