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hab ich sofort gelöscht


21.12.2006 15:48 - Gestartet von sushiverweigerer
sieht man doch sofort dass das Käse ist, die wollten 500 € von mir! ;-) und ne Zip.-datei verschickt die t-com für gewöhnlich auch nicht...
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[1] spunk_ antwortet auf sushiverweigerer
21.12.2006 16:08
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
sieht man doch sofort dass das Käse ist, die wollten 500 € von mir! ;-) und ne Zip.-datei verschickt die t-com für gewöhnlich auch nicht...

ich krieg sowas nicht, weil spam/virus/Werbung sofort beim Mailanbieter gelöscht wird.


(da ich Mail auch über Handy nutze auch sinnvoll, denn da zahle ich für die Datenmenge)
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[1.1] rgla antwortet auf spunk_
21.12.2006 18:43
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
sieht man doch sofort dass das Käse ist, die wollten 500 € von mir! ;-) und ne Zip.-datei verschickt die t-com für
gewöhnlich auch nicht...

t-com verschickt die online-Rechnung im PDF Format


ich krieg sowas nicht, weil spam/virus/Werbung sofort beim Mailanbieter gelöscht wird.


t-com online-Rechnung ist kein spam

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[1.1.1] spunk_ antwortet auf rgla
21.12.2006 18:48
Benutzer rgla schrieb:

t-com online-Rechnung ist kein spam

du hast den Beitrag noch nicht gelesen: es geht um eine gefälschte T-COM Rechnung
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[1.1.1.1] rgla antwortet auf spunk_
21.12.2006 19:07
Benutzer rgla schrieb:

t-com online-Rechnung ist kein spam

ich wollte damit nur ausdrücken, dass es Leute gibt, die eine (echte) t-com Rechnung per email ausdrücklich bestellt haben

Benutzer spunk_ schrieb:

du hast den Beitrag noch nicht gelesen: es geht um eine gefälschte T-COM Rechnung

ich habe den Beitrag sehr wohl gelesen
Zitat:
"Die Masche sei besonders perfide, weil Inhalte verschlüsselter ZIP-Archive nicht von Virenscannern durchleuchtet werden können."
Der Spam Filter bei meinem Anbieter (arcor) ist zwar ganz brauchbar, aber ab und an rutscht trotzdem was durch.



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[1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf rgla
21.12.2006 19:11
Benutzer rgla schrieb:

ich wollte damit nur ausdrücken, dass es Leute gibt, die eine (echte) t-com Rechnung per email ausdrücklich bestellt haben

ich finde die Papierabrechnung sinnvoller - nur gegen eine meintwegen monatliche Reduzierung der GG täte ich umstellen.

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?


Der Spam Filter bei meinem Anbieter (arcor) ist zwar ganz brauchbar, aber ab und an rutscht trotzdem was durch.


ich nutze expurgate (auch bekannt als spamfence oder eleven) und derartiges kam bisher nicht durch.

hat auch den Vorteil: der Dienst ist vollkommen Anbieterunabhängig (also auch zu nutzen mit Anbietern die diese Deinstleistung entweder nur kostenpflichtig oder garnicht anbieten).
Es muss nur Weiterleitung möglich sein.
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[1.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf spunk_
22.12.2006 00:30

ich finde die Papierabrechnung sinnvoller - nur gegen eine meintwegen monatliche Reduzierung der GG täte ich umstellen.

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?

Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...
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[1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf LOWI
22.12.2006 02:24
Benutzer LOWI schrieb:

ich finde die Papierabrechnung sinnvoller - nur gegen eine meintwegen monatliche Reduzierung der GG täte ich umstellen.

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?

Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...

Stimmt so nicht! ich bin der beste Beweis, kostet auch keinen Aufpreis! ;-)

Übrigens sind Vertragsklauseln die eine Pflicht- Einzugsermächtigung vorschreiben laut Bundesgerichtshof rechtswidrig ;-)
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[1.1.1.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf sushiverweigerer
22.12.2006 02:38
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

ich finde die Papierabrechnung sinnvoller - nur gegen eine meintwegen monatliche Reduzierung der GG täte ich umstellen.

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?

Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...

Stimmt so nicht! ich bin der beste Beweis, kostet auch keinen Aufpreis! ;-)

Übrigens sind Vertragsklauseln die eine Pflicht- Einzugsermächtigung vorschreiben laut Bundesgerichtshof rechtswidrig ;-)
Na der wird es ja wissen....
Blos hier ist ReO Bestandteil des Tarifs, mit dieser Onlinerechnung erhällt man keinen Überweisungsträger, daher Abbuchung. Du bist halt einer der wenigen Ausnahmen, wenns läuft dann läufts...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf LOWI
22.12.2006 06:20
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

ich finde die Papierabrechnung sinnvoller - nur gegen eine meintwegen monatliche Reduzierung der GG täte ich umstellen.

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?

Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...

Stimmt so nicht! ich bin der beste Beweis, kostet auch keinen
Aufpreis! ;-)

Übrigens sind Vertragsklauseln die eine Pflicht- Einzugsermächtigung vorschreiben laut Bundesgerichtshof rechtswidrig ;-)
Na der wird es ja wissen....
Blos hier ist ReO Bestandteil des Tarifs, mit dieser Onlinerechnung erhällt man keinen Überweisungsträger, daher Abbuchung. Du bist halt einer der wenigen Ausnahmen, wenns läuft dann läufts...

Bestandteil des Vertrages? Jein!

Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat, darf die T-Com den Vertrag aber nicht kündigen und in den AGB kosten nur ZUSÄTZLICHE Papierrechnungen Geld.

Im übrigen habe ich nichts gegen Rechnung Online, aber gegen Abbuchungen zur Unzeit + Rücklastschriften und 8 € Bearbeitungsgebühren der T-Com. Dann überweise ich lieber und spare viel Geld ;-).
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf sushiverweigerer
22.12.2006 10:58
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

ich finde die Papierabrechnung sinnvoller - nur gegen eine meintwegen monatliche Reduzierung der GG täte ich umstellen.

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?

Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...

Stimmt so nicht! ich bin der beste Beweis, kostet auch keinen
Aufpreis! ;-)

Übrigens sind Vertragsklauseln die eine Pflicht- Einzugsermächtigung vorschreiben laut Bundesgerichtshof rechtswidrig ;-)
Na der wird es ja wissen....
Blos hier ist ReO Bestandteil des Tarifs, mit dieser Onlinerechnung erhällt man keinen Überweisungsträger, daher Abbuchung. Du bist halt einer der wenigen Ausnahmen, wenns läuft dann läufts...

Bestandteil des Vertrages? Jein!

ReO ist Vertragsbestandteil, da ist die T-Com nicht die erste die das macht.

Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat, darf die T-Com den Vertrag aber nicht kündigen und in den AGB kosten nur ZUSÄTZLICHE Papierrechnungen Geld.
Das Urteil kenne ich nicht, falls Du es irgendwo online gefunden hast, wäre es hilfreich mal den Link zu posten.

Im übrigen habe ich nichts gegen Rechnung Online, aber gegen Abbuchungen zur Unzeit + Rücklastschriften und 8 € Bearbeitungsgebühren der T-Com. Dann überweise ich lieber und spare viel Geld ;-).
Jede Niederlassung hat ihren eigenen Abrechnungszeitraum und Du musst zugeben eine Rechnungsstellung von ca.37 Millionen Rechnungen am gleichen Tag (um die Monatswende) ist zum einen technisch schwer möglich und würde zum anderen die Deutsche Post vor ein logistisches Problem stellen (alles taggleich ausliefern) Somit gibt es in Deutschland 15 verschiedene Absendegruppen, auch die Bankverbindung der Telekom ist je nach Region unterschiedlich. Ich bekomme meine Rechnung im übrigen um den 20. eines Monats, bin also einer der ersten. Du kannst Doch mal schriftlich eine Änderung der Absendegruppe beantragen, wird in der Regel zwar abgelehnt, aber ein Versuch ists wert, denn manchmal klappts.
Also die Rücklastkosten berechnet Dir die Bank und von Bearbeitungsgebühr wegen einer RLS habe ich noch nie was gehört, weder in einer Rechnung gesehen, noch auf irgendeinem Buchungskonto. Das nuß dann schon was "besonderes" sein...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf LOWI
22.12.2006 16:58

Jede Niederlassung hat ihren eigenen Abrechnungszeitraum und Du musst zugeben eine Rechnungsstellung von ca.37 Millionen Rechnungen am gleichen Tag (um die Monatswende) ist zum einen technisch schwer möglich und würde zum anderen die Deutsche Post vor ein logistisches Problem stellen (alles taggleich ausliefern) Somit gibt es in Deutschland 15 verschiedene Absendegruppen, auch die Bankverbindung der Telekom ist je nach Region unterschiedlich. Ich bekomme meine Rechnung im übrigen um den 20. eines Monats, bin also einer der ersten. Du kannst Doch mal schriftlich eine Änderung der Absendegruppe beantragen, wird in der Regel zwar abgelehnt, aber ein Versuch ists wert, denn manchmal klappts.
Also die Rücklastkosten berechnet Dir die Bank und von Bearbeitungsgebühr wegen einer RLS habe ich noch nie was gehört, weder in einer Rechnung gesehen, noch auf irgendeinem Buchungskonto. Das nuß dann schon was "besonderes" sein...

Nein "nichts besonderes", die eigene Bank darf, ebenfalls nach dem BGH ;-), keine Rücklastschriften vom eigenen Kunden in Rechnung stellen, aber der Abbucher darf seine Kosten (Bankgebühren seiner Bank) + Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Mir ist das bei der T-Com ja auch erst einmal passiert, habe den Betrag jetzt nicht im Kopf, war irgendwas mit 8 € meine ich, kostet in jedem Fall was! Die T-Com schenkt einem nix, noch nicht mal einen Gratis-Router ;-).
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf sushiverweigerer
22.12.2006 23:44

Nein "nichts besonderes", die eigene Bank darf, ebenfalls nach dem BGH ;-), keine Rücklastschriften vom eigenen Kunden in Rechnung stellen, aber der Abbucher darf seine Kosten (Bankgebühren seiner Bank) + Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Mir ist das bei der T-Com ja auch erst einmal passiert, habe den Betrag jetzt nicht im Kopf, war irgendwas mit 8 € meine ich, kostet in jedem Fall was! Die T-Com schenkt einem nix, noch nicht mal einen Gratis-Router ;-).

Na nun hör endlich auf mit Deinem Gratisrouter (ist jetzt nicht böse gemeint), ist ja nun ewig durchgekaut und gegessen. Die werden eben auch mal verschenkt..., ist ne Herangehensweise der Kunden. Rechnung des T-Versand kann eben nur durch eine nachträgliche Gutschrift erfolgen, sogar die Versandkostenpauschale, wenn der Kunde bis aufs Letzte feilscht, dann lass ich mich nicht auf Diskussionen ein. Der Nächste wartet ja schließlich in der Leitung.
Eine Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften gibt es nicht, wenn allerdings die Postbank eine RLS in Rechnung stellt, dann bis zu 3,95. Dann sind Deine 8 Euro sicherlich "nur" 7,90 gewesen...also 2xRLS
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf LOWI
23.12.2006 14:36
> Na nun hör endlich auf mit Deinem Gratisrouter (ist jetzt nicht
böse gemeint), ist ja nun ewig durchgekaut und gegessen. Die werden eben auch mal verschenkt..., ist ne Herangehensweise der Kunden.

Du hast gerade Eure unseriöse Geschäftspraktik eingestanden: Ein Router, der laut Vertrag kostenlos sein soll und muss! wird "eben auch mal verschenkt"...wenn die T-Com gerade gute Laune hat oder wie? sonst ist der zugesicherte Gratis-Router nicht mehr gratis oder wie? :-)

Rechnung des T-Versand kann eben nur durch eine
nachträgliche Gutschrift erfolgen, sogar die Versandkostenpauschale, wenn der Kunde bis aufs Letzte feilscht, dann lass ich mich nicht auf Diskussionen ein.

Nein das stimmt nicht! Jede! Rechnung kann auch storniert werden!

Und wie jeder Kunde der klar bei Verstand ist, zahle ich keine Rechnungen für die keine Zahlungspflicht besteht. Dies gilt auch für einen Router der laut Vertrag kostenfrei sein sollte.

Zum Glück gibt es bei der T-Com auch noch Mitarbeiter mit Hirn, die sich auch mal entschuldigen für ihr Chaos-Unternehmen und die ihren Fehler dann bereinigen, wie bei mir passiert.

Ich habe inzwischen durch hartnäckiges Nadchfragen übrigens erfahren, dass der Mitarbeiter der bei mir damals einfach aufgelegt hatte ein wenig Ärger bekommen hat ;-)

Also LOWI überleg Dir mit welchem Kunden Du Dich anlegst und bei welchem Freundlichkeit angebracht wäre :-).


Der
Nächste wartet ja schließlich in der Leitung. Eine Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften gibt es nicht, wenn allerdings die Postbank eine RLS in Rechnung stellt, dann bis zu 3,95. Dann sind Deine 8 Euro sicherlich "nur" 7,90
gewesen...also 2xRLS
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2006 22:30
Damit Du es richtig verstehst, dann eben "verschenkt" in Anführungszeichen. Aus Kulanz kann man viel machen.
Dein Problem kennt mittlerweile jeder, abendfüllende Postings und hierher gehört es auch nicht so recht.
Aber Du solltest schon so lesen, um zu erkennen worum es geht, denn in genanntem Fall geht es nicht um Dich.


Rechnung des T-Versand kann eben nur durch eine
nachträgliche Gutschrift erfolgen, sogar die Versandkostenpauschale, wenn der Kunde bis aufs Letzte feilscht, dann lass ich mich nicht auf Diskussionen ein.

Nein das stimmt nicht! Jede! Rechnung kann auch storniert werden!
Wenn Du es besser weist...dann eben so. Da die Kunden sonst meist direkt und genau zuhören, wird es bei mir schnell und unbürokratisch geregelt.



Ich habe inzwischen durch hartnäckiges Nadchfragen übrigens erfahren, dass der Mitarbeiter der bei mir damals einfach aufgelegt hatte ein wenig Ärger bekommen hat ;-)
Und für diese Aussage bindest Du Dir ewig Zeit ans Bein, oje.
In dem Fall hätt man Dir auch sagen können, dass die Erde eine Scheibe ist...

Also LOWI überleg Dir mit welchem Kunden Du Dich anlegst und bei welchem Freundlichkeit angebracht wäre :-).
Warum sollte ich mich mit nem Kunden anlegen, da gibts bei mir keinen Bedarf. Es sei denn, Du bist auch so'n Nervenbündel, der sich maßlos aufregt, dass die aktuelle Rechnung (für den Januar) bereits eine USt. von 19% enthällt...
Aber man(n) bleibt immer schön ruhig, schließlich ist ja nach dem Gespräch 'ne Kundenbefragung.

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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] spl antwortet auf LOWI
22.12.2006 18:20

einmal geändert am 22.12.2006 18:30
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat, darf die T-Com den Vertrag aber nicht kündigen
>
Das Urteil kenne ich nicht.

Ich vermute, er meint dieses hier:

tinyurl.com/ycx9lp

Wobei natürlich

1. BGH-Urteile allein in sushiverweigerers Fantasie Gesetzescharakter haben;

2. die DTAG gar nicht Verfahrenspartei war und folglich auch nicht unmittelbar an das Urteil gebunden sein kann;

3. es die "T-Com" als Rechtsperson nicht gibt, weswegen gegen sie niemals ein wie auch immer geartetes Urteil wird ergehen können;

4. der BGH in dem Urteil Zwangslastschriften unter Auflagen sehr wohl für zulässig hält;

5. der BGH sich im Urteil in Wahrheit mit keinem Wort zu Kündigungen äußert.

In der Tat sehe ich aber ein Problem in der Zwangslastschrift- und Zwangs-RechnungOnline-Praxis der DTAG. Denn der BGH hat in obigem Urteil entschieden, dass eine alleinige Zahlungsmöglichkeit per Lastschrifteinzug erfordert, dass zwischen Rechnungszugang und Lastschrift mindestens 5 Tage liegen müssen, damit der Kunde für Deckung sorgen kann. In den AGB der DTAG heißt es zwar, dass sogar 7 Tage gewährt werden. Fraglich ist aber, wann eine Online-Rechnung zugeht und die Frist zu laufen beginnt.

Laut den AGB der DTAG geht eine Online-Rechnung mit Bereitstellung im Kunden-Account zu. Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass E-Mails mit Eintreffen im Empfängerpostfach zugehen, so dass man das rein technisch auf den DTAG-Account übertragen könnte. Der Unterschied liegt aber darin, dass man seine E-Mails üblicherweise täglich abruft, nicht aber den DTAG-Kundenaccount. Im Gegenteil verpflichten die AGB den Kunden nur, den Account einmal monatlich abzurufen. Angenommen, diese Verpflichtung wäre wirksam, dann steht immer noch nicht fest, wann im Monat der Kunde darauf zugreifen soll. Die Bestimmung eines genauen Termins ist auch auch schon rein tatsächlich unmöglich, weil die DTAG ihre Rechnungen erfahrungsgemäß nicht immer am selben Tag erstellt, sondern es Schwankungen gibt.

Folglich müsste die DTAG entweder erkennen, wann der Kunde auf seinen Account zugreift, und dann die Frist in Gang setzen, oder pauschal 37 bzw. 38 Tage mit ihrer Lastschrift warten. Nichts davon ist aber der Fall.


Überhaupt erachte ich eine Verpflichtung, ständig seine Onlinerechnungen in Online-Accounts "zusammenlesen" zu müssen, damit der Anbieter 55 Cent Porto sparen kann, als recht dreist. Rechnungen sind keine Holschuld, sondern Bring- bzw. Schickschuld. Ich muss bspw. regelmäßig meine Online-Kontoauszüge der Comdirect und der Santander-Bank zusammenlesen, außerdem Online-Rechnungen von Alice, Carpo, GMX, Teldafax, Klarmobil und Phone House, von denen mich auch nicht alle benachrichtigen, sobald eine Rechnung vorliegt. Auch wenn man vom Aufwand absieht, so ist es schon unmöglich, an all diese Rechnungen auch nur zu denken, zumal die Rechnungen nicht immer an einem bestimmten Stichtag erstellt werden. Daher kommt es immer wieder zu Überraschungslastschriften. Genau das will der BGH aber verhindert wissen.

Außerdem kommt es dann bei Falschabbuchungen in Verbindung mit dem miserablen Kundenservice und der buchhalterischen Unflexibilität vieler Anbieter häufiger als sonst zu für sie kostenpflichtigen (von mir nach erfolgloser Aufforderung zur Erstattung veranlassten) Rücklastschriften, so dass sich der Anbieter selbst schadet.

Auch das Argument "Dann meld dich halt nicht bei so vielen Anbietern an" greift zu kurz. Denn die Unsitte der Zwangs-Onlinerechnung ist ja nicht nur auf dem TK-Markt auf dem Vormarsch. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Versicherungen, die Stadtwerke, die Verkehrsbetriebe usw. auf Onlinerechnung umstellen und das Problem weiter verschärfen. Soll ich denen auch kündigen? Außerdem war Zweck der Marktderegulierung ja gerade die Anbietervielfalt und keine Remonopolisierung aus solch albernen Gründen.

Und das alles bloß, weil die Anbieter weder in einen vernünftig verschlüsselten E-Mail-Versand ihrer Rechnungen, wie es ihn bei T-Mobile schon lange gibt, noch in 55 Cent Portokosten investieren wollen. Tz...

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] LOWI antwortet auf spl
22.12.2006 23:28
Benutzer spl schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat, darf die T-Com den Vertrag aber nicht kündigen
>
Das Urteil kenne ich nicht.

Ich vermute, er meint dieses hier:

tinyurl.com/ycx9lp

Wobei natürlich

1. BGH-Urteile allein in sushiverweigerers Fantasie Gesetzescharakter haben;

2. die DTAG gar nicht Verfahrenspartei war und folglich auch nicht unmittelbar an das Urteil gebunden sein kann;

3. es die "T-Com" als Rechtsperson nicht gibt, weswegen gegen sie niemals ein wie auch immer geartetes Urteil wird ergehen können;

4. der BGH in dem Urteil Zwangslastschriften unter Auflagen sehr wohl für zulässig hält;

5. der BGH sich im Urteil in Wahrheit mit keinem Wort zu Kündigungen äußert.

In der Tat sehe ich aber ein Problem in der Zwangslastschrift- und Zwangs-RechnungOnline-Praxis der DTAG. Denn der BGH hat in obigem Urteil entschieden, dass eine alleinige Zahlungsmöglichkeit per Lastschrifteinzug erfordert, dass zwischen Rechnungszugang und Lastschrift mindestens 5 Tage liegen müssen, damit der Kunde für Deckung sorgen kann. In den AGB der DTAG heißt es zwar, dass sogar 7 Tage gewährt werden. Fraglich ist aber, wann eine Online-Rechnung zugeht und die Frist zu laufen beginnt.

Laut den AGB der DTAG geht eine Online-Rechnung mit Bereitstellung im Kunden-Account zu. Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass E-Mails mit Eintreffen im Empfängerpostfach zugehen, so dass man das rein technisch auf den DTAG-Account übertragen könnte. Der Unterschied liegt aber darin, dass man seine E-Mails üblicherweise täglich abruft, nicht aber den DTAG-Kundenaccount. Im Gegenteil verpflichten die AGB den Kunden nur, den Account einmal monatlich abzurufen. Angenommen, diese Verpflichtung wäre wirksam, dann steht immer noch nicht fest, wann im Monat der Kunde darauf zugreifen soll. Die Bestimmung eines genauen Termins ist auch auch schon rein tatsächlich unmöglich, weil die DTAG ihre Rechnungen erfahrungsgemäß nicht immer am selben Tag erstellt, sondern es Schwankungen gibt.

Folglich müsste die DTAG entweder erkennen, wann der Kunde auf seinen Account zugreift, und dann die Frist in Gang setzen, oder pauschal 37 bzw. 38 Tage mit ihrer Lastschrift warten.
Nichts davon ist aber der Fall.


Überhaupt erachte ich eine Verpflichtung, ständig seine Onlinerechnungen in Online-Accounts "zusammenlesen" zu müssen, damit der Anbieter 55 Cent Porto sparen kann, als recht dreist. Rechnungen sind keine Holschuld, sondern Bring- bzw.
Schickschuld. Ich muss bspw. regelmäßig meine Online-Kontoauszüge der Comdirect und der Santander-Bank zusammenlesen, außerdem Online-Rechnungen von Alice, Carpo, GMX, Teldafax, Klarmobil und Phone House, von denen mich auch nicht alle benachrichtigen, sobald eine Rechnung vorliegt. Auch wenn man vom Aufwand absieht, so ist es schon unmöglich, an all diese Rechnungen auch nur zu denken, zumal die Rechnungen nicht immer an einem bestimmten Stichtag erstellt werden. Daher kommt es immer wieder zu Überraschungslastschriften. Genau das will der BGH aber verhindert wissen.

Außerdem kommt es dann bei Falschabbuchungen in Verbindung mit dem miserablen Kundenservice und der buchhalterischen Unflexibilität vieler Anbieter häufiger als sonst zu für sie kostenpflichtigen (von mir nach erfolgloser Aufforderung zur Erstattung veranlassten) Rücklastschriften, so dass sich der Anbieter selbst schadet.

Auch das Argument "Dann meld dich halt nicht bei so vielen Anbietern an" greift zu kurz. Denn die Unsitte der Zwangs-Onlinerechnung ist ja nicht nur auf dem TK-Markt auf dem Vormarsch. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Versicherungen, die Stadtwerke, die Verkehrsbetriebe usw. auf Onlinerechnung umstellen und das Problem weiter verschärfen. Soll ich denen auch kündigen? Außerdem war Zweck der Marktderegulierung ja gerade die Anbietervielfalt und keine Remonopolisierung aus solch albernen Gründen.

aha mal recht interessant...

Und das alles bloß, weil die Anbieter weder in einen vernünftig verschlüsselten E-Mail-Versand ihrer Rechnungen, wie es ihn bei T-Mobile schon lange gibt, noch in 55 Cent Portokosten investieren wollen. Tz...

Naja an den Portokosten liegts wohl weniger, die wohl bei Großaufträgen weit unter 55 Cent liegen.
Für Rechnung Online gibts(jedenfalls bei der T-Com) bis zu 10,- Euro Gutschrift. Kündigen und nach nem Jahr neu beauftragen...und schon ist der Betrag wieder drin. Verursacht mehr Kosten, aber es macht ja nicht jeder.
Ich selber konnte mich am Anfang auch nicht so recht mit der ReO anfreunden. Aber da ich es hasse, alles mögliche aufzubewahren, jeden Papierkram abzuheften, finde ich sowas nun ganz gut.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] spl antwortet auf LOWI
23.12.2006 00:36
Benutzer LOWI schrieb:
Für Rechnung Online gibts(jedenfalls bei der T-Com) bis zu 10,- Euro Gutschrift.

Und dafür darf ich dann zeitlich unbegrenzt regelmäßig noch eine weitere Rechnung online zusammensuchen. Na danke.

Kündigen und nach nem Jahr neu beauftragen...und schon ist der Betrag wieder drin. Verursacht mehr Kosten, aber es macht ja nicht jeder.

Die 10 Euro verringern weder meinen Aufwand (im Gegenteil: Ab- und Anmeldung) noch ändern sie etwas am Problem überraschender Lastschriften. Wobei die DTAG einen wenigstens optional über neue Rechnungen benachrichtigt (tat sie jedenfalls zu meiner Zeit). Bleibt der Aufwand, der sich bei mehreren Anbietern entsprechend summiert. Zwar bietet die DTAG auch E-Mail-Versand an, der jedoch ohne brauchbare Verschlüsselung nicht zu verantworten ist.

Ich selber konnte mich am Anfang auch nicht so recht mit der ReO anfreunden. Aber da ich es hasse, alles mögliche aufzubewahren, jeden Papierkram abzuheften, finde ich sowas nun ganz gut.

Als DTAG-Mitarbeiter bist du ja quasi verpflichtet, unkritisch alle Produkte hinzunehmen und nicht etwa Versuche zu unternehmen dich aus der Matrix zu befreien. Schließlich wollen wir ja die nächste Kündigungswelle überleben. ;)

Nun sparst du dir das Abheften; das Abrufen aus dem Kundenbereich ist aber neu hinzugekommen. Prima.

spl
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] LOWI antwortet auf spl
23.12.2006 03:21
Benutzer spl schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Für Rechnung Online gibts(jedenfalls bei der T-Com) bis zu 10,-
Euro Gutschrift.

Und dafür darf ich dann zeitlich unbegrenzt regelmäßig noch eine weitere Rechnung online zusammensuchen. Na danke.
Ich gehe da von mir aus, ist neben TMO meine einzigste ReO.
Aber auch für einen großen Stamm der Kunden Neuland, somit bist Du mit Deinen vielen Bank-und Rechnungsaccounts warscheinlich über dem Durchschnitt


Kündigen und nach nem Jahr neu beauftragen...und schon ist der Betrag wieder drin.
Verursacht mehr Kosten, aber es macht ja nicht jeder.

Die 10 Euro verringern weder meinen Aufwand (im Gegenteil: Ab- und Anmeldung) noch ändern sie etwas am Problem überraschender Lastschriften. Den Aufwand halt ich eher für gering, aber es gibt eben genug, die das ständig in Kauf nehmen, der Paar Euro wegen. Ja selbst bei geringeren Beträgen macht man sich den Aufwand. Aber mit meiner ursprünglichen Aussage wollt ich betonen, dass es hier nicht um die Portokosten geht, vielmehr um Personalkosten...

Ich selber konnte mich am Anfang auch nicht so recht mit der ReO anfreunden. Aber da ich es hasse, alles mögliche aufzubewahren, jeden Papierkram abzuheften, finde ich sowas nun ganz gut.

Als DTAG-Mitarbeiter bist du ja quasi verpflichtet, unkritisch alle Produkte hinzunehmen
Logischerweise sieht man alles etwas aus anderer Sicht, logisch nach 20 Jahren T-Com. Aber alles unkritisch hinnehmen und mich dementsprechend äußern muß ich nicht. Klar halte ich so einiges für total sinnlos und ärgere mich genauso und anderes wie z.Bsp. die ReO für praktisch. Ein T-Com Mitarbeiter im Inbound berät (da ohne Provision) meistens nach Nutzen, ein externer Callcenter-Agent im Outbound (der dann meistens nur kurzfristig eingesetzt ist - egal bei welchem Anbieter) berät oft nur nach eigenem Interesse, nach seiner eigenen Provision.


Nun sparst du dir das Abheften; das Abrufen aus dem Kundenbereich ist aber neu hinzugekommen. Prima.
Ja, da ich genug am PC sitze für mich kein Problem. Einen Brief leg ich meistens erst irgendwo hin, dann kommen die Kontoauszüge per Post, die Verdienstabrechnung und jeder andere Mist. Nach Tagen muß ich dann für Ordnung sorgen. Ist eben Ansichtssache.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3] Zulu antwortet auf LOWI
23.12.2006 09:24
Benutzer LOWI schrieb:

Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat, darf die T-Com den Vertrag aber nicht kündigen und in den AGB kosten nur ZUSÄTZLICHE Papierrechnungen Geld.
Das Urteil kenne ich nicht, falls Du es irgendwo online gefunden hast, wäre es hilfreich mal den Link zu posten.

Da wirst du bei ihm lange warten müssen. Sushiverweigerer behauptet immer irgendwelche Sachen ohne Hand und Fuß und oftmal absolut falsch. Das merkt man dann, wenn man so wie Du von ihm eine Quellenangabe haben möchte. Dann kommt nix mehr - außer heißer Luft.

Zulu
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] sushiverweigerer antwortet auf Zulu
23.12.2006 14:29
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat, darf die T-Com den Vertrag aber nicht kündigen und in den AGB kosten nur ZUSÄTZLICHE Papierrechnungen Geld.
Das Urteil kenne ich nicht, falls Du es irgendwo online gefunden hast, wäre es hilfreich mal den Link zu posten.

Da wirst du bei ihm lange warten müssen. Sushiverweigerer behauptet immer irgendwelche Sachen ohne Hand und Fuß und oftmal absolut falsch. Das merkt man dann, wenn man so wie Du von ihm eine Quellenangabe haben möchte. Dann kommt nix mehr - außer heißer Luft.

Zulu

Ich begrüße den Chef-Troll des Forums zurück (dachte schon Du bist im Weihnachtsurlaub) und wünsche Dir ein frohes Weihnachtsfest.

PS: Nutze die weihnachtliche Stimmung um bei Papi eine Tachengelderhöhung zu beantragen :-)
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] techie antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2006 13:14
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat

Bitte? Selten so einen Stuß gehört. Noch haben wir die Gewaltenteilung. Kein Richter kann ein Gesetz oder etwas Gesetzesähnliches erlassen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] sushiverweigerer antwortet auf techie
23.12.2006 14:27
Benutzer techie schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat

Bitte? Selten so einen Stuß gehört. Noch haben wir die Gewaltenteilung. Kein Richter kann ein Gesetz oder etwas Gesetzesähnliches erlassen.

Die Entscheidungen der Bundesgerichte, der BGH gehört dazu und des Bundesverfassungsgerichtes haben dieselbe Rechtswirkung wie ein Gesetz: sie gelten für alle und nicht nur für den Einzelfall wie andere Gerichtsentscheidungen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] techie antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2006 14:53
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer techie schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Auf Grund des Urteils des BGH, das Gesetzescharakter hat

Bitte? Selten so einen Stuß gehört. Noch haben wir die Gewaltenteilung. Kein Richter kann ein Gesetz oder etwas Gesetzesähnliches erlassen.

Die Entscheidungen der Bundesgerichte, der BGH gehört dazu und des Bundesverfassungsgerichtes haben dieselbe Rechtswirkung wie ein Gesetz: sie gelten für alle und nicht nur für den Einzelfall wie andere Gerichtsentscheidungen.

Nicht wirklich.

Die Interpretation bestehender Gesetze durch z.B. den BGH haben richtungsweisende Wirkung. Weder BGH, noch andere Gerichte können jedoch Gesetze erlassen oder gesetzesähnliche Bestimmungen verfassen.

Sie können nur bestehenden Gesetzestext allgemeingültig interpretieren und die meisten untergeordneten Gerichte werden diese Interpretation annehmen und sich danach richten.

Ebenso kann z.B. das BVG bestehende Gesetze für verfassungskonform oder verfassungswidrig erklären, was aber auch keine gesetzgebende Wirkung hat, sondern im Höchstfalle die Anwendung bestehender Gesetzespassagen aussetzt.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.2] spl antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2006 19:25
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Die Entscheidungen der Bundesgerichte, der BGH gehört dazu und des Bundesverfassungsgerichtes haben dieselbe Rechtswirkung wie ein Gesetz: sie gelten für alle und nicht nur für den Einzelfall wie andere Gerichtsentscheidungen.

Entscheidungen des BVerfG können in bestimmten Fällen Gesetzeskraft haben, wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist (§ 31 BVerfGG), Entscheidungen anderer Bundesgerichte niemals. Wollen wir wetten?

spl
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.2.1] Zulu antwortet auf spl
23.12.2006 19:53
Benutzer spl schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Die Entscheidungen der Bundesgerichte, der BGH gehört dazu und des Bundesverfassungsgerichtes haben dieselbe Rechtswirkung wie ein Gesetz: sie gelten für alle und nicht nur für den Einzelfall wie andere Gerichtsentscheidungen.

Entscheidungen des BVerfG können in bestimmten Fällen Gesetzeskraft haben, wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist (§ 31 BVerfGG), Entscheidungen anderer Bundesgerichte niemals. Wollen wir wetten?

Da hast du bei ihm keine Chance die Wette zu gewinnen. Und wenn er merkt das du im Recht bist, beleidigt er dich dann.

Naja - lassen wir Sushiverweigerer den Spaß mal Rechtswissenschaftler zu sein. Von mir aus kann er hier auch gerne mal Astronaut spielen.:-)

Zulu
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.2.1.1] spl antwortet auf Zulu
26.12.2006 16:11

einmal geändert am 26.12.2006 16:13
Benutzer Zulu schrieb:
Und wenn er merkt das du im Recht bist, beleidigt er dich dann.

Beleidigt hat er mich jetzt noch nie. Ich habe es eher so erwartet, wie es gekommen ist: Wenn er merkt, dass sich seine anfangs felsenfest aufgestellte Behauptung als falsch erweist, schreibt er gar nichts mehr, um sich seinem Trugbild nicht stellen zu müssen, denn das könnte eine Kettenreaktion auslösen.

Parallel stellt er aber schon die nächste felsenfeste Falschbehauptung auf und bastelt an seinem nächsten Trugbild, zu dem er sich flüchtet. Kurskorrektur ausgeschlossen. :) Ich glaube, sushiverweigerer kann gar nicht mehr anders. Das ist bei ihm zum festen Habitus geworden.

Und zwar ist das irgendein bekanntes psychologisches Phänomen, über das ich mal gelesen habe. Vielleicht kennt sich jemand mit sowas aus?

Andererseits: Haben wir nicht alle irgendwie einen Hau weg, die wir Tag für Tag im Cyberspace über Telefontarife diskutieren? :)

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.2] GKr antwortet auf sushiverweigerer
22.12.2006 10:50

einmal geändert am 22.12.2006 10:51
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Übrigens sind Vertragsklauseln die eine Pflicht- Einzugsermächtigung vorschreiben laut Bundesgerichtshof rechtswidrig ;-)

Au Mann, bin ich beim Durchlesen doch tatsächlich wieder einmal auf einen Deiner Beiträge gestoßen. Was für ein Unsinn.
Bist Du jetzt auch Experte für Rechtsfragen, ja?

Vernachlässigbar der Mann.. einfach vernachlässigbar.

GKr
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] sushiverweigerer antwortet auf GKr
22.12.2006 17:01
>Bist Du jetzt auch Experte für Rechtsfragen, ja?

Ja bin ich! Habe mich jahrelang damit beschäftigt und tue es noch immer! Und ich kann lesen, im Gegensatz zu Dir Troll ;-)
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[1.1.1.1.1.1.2] spunk_ antwortet auf LOWI
22.12.2006 12:28
Benutzer LOWI schrieb:

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?
Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...


aha - hat dann wer schon erfolgreiech die "Strategie" versucht sich auf online schalten zu lassen (die Gutschrift kassieren) und wieder zurückzustellen?
das automatisiert jeden Monat erspart einiges an Grundgebühr.
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[1.1.1.1.1.1.2.1] LOWI antwortet auf spunk_
22.12.2006 12:39
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?
Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...


aha - hat dann wer schon erfolgreiech die "Strategie" versucht sich auf online schalten zu lassen (die Gutschrift kassieren) und wieder zurückzustellen?
das automatisiert jeden Monat erspart einiges an Grundgebühr.

Beim Tarif Call&Surf bekommst man in der Regel keine Gutschrift, die ganz schlauen stellen aber vorher um. Sollte man gerade ReO gekündigt haben, ist man natürlich für eine Gutschrift vorübergehend gesperrt...
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] spunk_ antwortet auf LOWI
22.12.2006 12:41
Benutzer LOWI schrieb:

Beim Tarif Call&Surf bekommst man in der Regel keine Gutschrift, die ganz schlauen stellen aber vorher um. Sollte man gerade ReO gekündigt haben, ist man natürlich für eine Gutschrift vorübergehend gesperrt...

weisst du Details?
-wie lange ist die Sperrdauer bei den Standardtarifen (egal ob ISDN oder T-NET).
-wie sind die Gutschriften?
-welche Komplikationen können entstehen?
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[1.1.1.1.1.1.2.1.2] sushiverweigerer antwortet auf LOWI
22.12.2006 16:59
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:

Frage: kostet die Rückumstellung auf Papier eigentlich?
Ein Rückumstellung ist generell kostenfrei. Was man sonst bei vielen Anbietern bezahlen muß. Es sei denn Du hast den Call&Surf Tarif, dann wäre ReO Vertragsbedingung...


aha - hat dann wer schon erfolgreiech die "Strategie" versucht sich auf online schalten zu lassen (die Gutschrift kassieren)
und wieder zurückzustellen?
das automatisiert jeden Monat erspart einiges an Grundgebühr.

Beim Tarif Call&Surf bekommst man in der Regel keine Gutschrift, die ganz schlauen stellen aber vorher um. Sollte man gerade ReO gekündigt haben, ist man natürlich für eine Gutschrift vorübergehend gesperrt...


Also wenn das jeden Monat funktionieren würde, wäre die T-Com sogar noch knapp günstiger als Arcor ;-)
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[1.1.1.1.2] techie antwortet auf rgla
21.12.2006 19:31
Benutzer rgla schrieb:
Der Spam Filter bei meinem Anbieter (arcor) ist zwar ganz brauchbar, aber ab und an rutscht trotzdem was durch.

Anständige Scanner würden eine solche Datei nicht durchlassen, wenn sie nicht geprüft werden kann. MailScanner (OpenSource) tut das so und das ist gut und richtig. Never trust a stranger...
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[2] dancer antwortet auf sushiverweigerer
23.12.2006 19:51
Hallo!

Wenn die Rechnung so groß ist, lohnt sich das zippen vielleicht schon *eg*

Guido