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Es gibt keine monatliche GEZ-Gebühr!


12.10.2004 07:57 - Gestartet von jtsn
Es gibt keine monatliche GEZ-Gebühr i. H. v. 17,03 EUR und es gibt auch keine Erhöhung um 88 Cent. Es existiert vielmehr eine Gebühr von 51,09 EUR pro Quartal (entspricht 204,36 EUR p. a.), die sich durch eine Erhöhung um 2,64 EUR (10,56 EUR p. a.) ergibt.

Es ist natürlich klar, daß von einer »monatlichen« Gebühr gesprochen wird, um die Beträge niedrig aussehen zu lassen (a la »nur 56 Cent pro Tag«), korrekt ist die Darstellung deshalb trotzdem nicht.

ciao, jtsn
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[1] klausg antwortet auf jtsn
12.10.2004 16:25
Benutzer jtsn schrieb:
Es gibt keine monatliche GEZ-Gebühr i. H. v. 17,03 EUR und es gibt auch keine Erhöhung um 88 Cent. Es existiert vielmehr eine Gebühr von 51,09 EUR pro Quartal (entspricht 204,36 EUR p. a.), die sich durch eine Erhöhung um 2,64 EUR (10,56 EUR p. a.)
ergibt.

Es ist natürlich klar, daß von einer »monatlichen« Gebühr gesprochen wird, um die Beträge niedrig aussehen zu lassen (a la »nur 56 Cent pro Tag«), korrekt ist die Darstellung deshalb trotzdem nicht.

ciao, jtsn

Das sehe ich auch so. Eigentlich ist eine Beitragserhöhug
eine Unverschämtheit, da nur wenige öffentliche Sender einen
ordentlichen Batzen bekommen. Und das für überwiegend durch-
schnittliche Programme.

Das Beste ist wirklich noch die Tagesschau, die ich nicht missen möchte. Aber für die Tagesschau "monatlich" 17 Euro
ausgeben ??

Da wird mir ja bald ein Bezahlfernsehen, für das man zahlt, was
man anschaut immer sympatischer - und das dürfte dann für mich derzeit wohl auch nicht teurer als "monatlich" 17 Euro kommen.

Solche Zwangsgebühren in dieser Höhe sind eigentlich ein modernes "Raubrittertum"

Und dann möchte die GEZ die Gebühren am liebsten im Voraus für
ein Vierteljahr. Eher durch Zufall ist es zu bemerken, daß man
auch in der Mitte des Vierteljahres bezahlen kann.

(So war es zumindest als ich mich angemeldet habe, vielleicht sind ja in der Zwischenzeit die Formulare etwas "Kundenfreundlicher")

Klaus
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[2] Sleipnir antwortet auf jtsn
13.10.2004 16:54
Halli-Hallo!

Benutzer jtsn schrieb:
Es gibt keine monatliche GEZ-Gebühr i. H. v. 17,03 EUR und es gibt auch keine Erhöhung um 88 Cent.

<Loriot>
Ach!?
</Loriot>

Wann wurde denn §4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags geändert?

Ciao/HaJo
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[2.1] jtsn antwortet auf Sleipnir
13.10.2004 18:32
Benutzer Sleipnir schrieb:
Benutzer jtsn schrieb:
>
Es gibt keine monatliche GEZ-Gebühr i. H. v. 17,03 EUR und es gibt auch keine Erhöhung um 88 Cent.
>
Wann wurde denn §4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags geändert?

Von einer monatlichen Gebühr ist dann die Rede, wenn sie monatlich zu zahlen ist. Das ist eine sprachliche Definition und daran ändert § 4 RGebStV nichts.

ciao, jtsn
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[2.1.1] Sleipnir antwortet auf jtsn
14.10.2004 08:00
Halli-Hallo!

Benutzer jtsn schrieb:
Von einer monatlichen Gebühr ist dann die Rede, wenn sie monatlich zu zahlen ist. Das ist eine sprachliche Definition und daran ändert § 4 RGebStV nichts.

Kann es sein, dass du das aufkommen der Gebühren und deren Fälligkeit gleichsetzt? Diesen Unterschied kennt die deutsche Sprache durchaus...

Ciao/HaJo