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Noch eine Möglichkeit - Petition?


26.07.2006 17:27 - Gestartet von kernig
Unter www.bundestag.de kann man online eine Petition starten und für Mitunterzeichner werben. Ich bin nun politisch und juristisch nicht bewandert, vielleicht weiß ja jemand, ob das an dieser Stelle ein sinnvoller Weg wäre.

Vor allem für Haushalte für die DSL nicht verfügbar ist, finde ich die Pläne der GEZ schlicht eine Frechheit.

Ich würde ja gern mal einen Mitarbeiter einladen und ihn dazu verdonnern, sich mit Schmalspur-Internet eine Radio- oder Fernsehsendung anzusehen...

kernig
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[1] klaussc antwortet auf kernig
26.07.2006 19:07
Benutzer kernig schrieb:
Unter www.bundestag.de kann man online eine Petition starten und für Mitunterzeichner werben. Ich bin nun politisch und juristisch nicht bewandert, vielleicht weiß ja jemand, ob das an dieser Stelle ein sinnvoller Weg wäre.

Vor allem für Haushalte für die DSL nicht verfügbar ist, finde ich die Pläne der GEZ schlicht eine Frechheit.

Ich würde ja gern mal einen Mitarbeiter einladen und ihn dazu verdonnern, sich mit Schmalspur-Internet eine Radio- oder Fernsehsendung anzusehen...

Und ich würde gerne mal einen Arbeigeber kennenlernen, der seinen Angestellten erlaubt auf den Firmenrechnern TV-Programme zu glotzen...

Gruß
Klaus
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[2] Blgrw antwortet auf kernig
26.07.2006 19:14
Petition hin oder her. Bringt soweiso nichts.

GEZ abmelden, so lernen die Hohen Herren am besten unsere Meinung dazu kennen. Je mehr da mitziehen, desto schneller würde es das aus der GEZ-Abzocke bedeuten.
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[2.1] mstel antwortet auf Blgrw
27.07.2006 11:47
Benutzer Blgrw schrieb:
Petition hin oder her. Bringt soweiso nichts.

GEZ abmelden, so lernen die Hohen Herren am besten unsere Meinung dazu kennen. Je mehr da mitziehen, desto schneller würde es das aus der GEZ-Abzocke bedeuten.

Genau das ist auch meine Meinung. Wenn mich nicht alles täuscht, haben die werten Damen und Herren im Bundestag die Gebühr für Internet ja beschlossen oder hat das die GEZ selbst festgelegt, wohl kaum...

Also werden die ihre Entscheidung wohl auch nicht durch eine Petition wieder ändern, da bei einer Petition auch nicht zählt wie viele Leute dahinter stehen. Im Übrigen sollte sie gut ausformuliert sein und stichhaltige Begründungen haben also eher was für Juristen (was nicht heißt das nur diese eine Petition einreichen könenn, das ist jedem Bürger möglich)
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[2.1.1] sp33 antwortet auf mstel
04.08.2006 17:32
Genau das ist auch meine Meinung. Wenn mich nicht alles täuscht, haben die werten Damen und Herren im Bundestag die Gebühr für Internet ja beschlossen oder hat das die GEZ selbst festgelegt, wohl kaum...
Also werden die ihre Entscheidung wohl auch nicht durch eine Petition wieder ändern, da bei einer Petition auch nicht zählt wie viele Leute dahinter stehen. Im Übrigen sollte sie gut ausformuliert sein und stichhaltige Begründungen haben also eher was für Juristen (was nicht heißt das nur diese eine Petition einreichen könenn, das ist jedem Bürger möglich)

Genau, wozu das System nutzen, wenn der Rechtsbruch nunmal viel einfacher ist. Benzin ist auch viel zu teuer, also Leute: Ab jetzt einfach nicht mehr bezahlen, dann verstehen die Tankstellen schneller, dass es so nicht geht. Und Essen in Restaurants ist auch viel zu teuer, also wenn wir schon beim Protest sind, dann bitte richtig..

Es gibt legale Mittel sich gegen die GEZ-Gebühren zur Wehr zu setzen. Wenn die niemand ausschöpft - sei es aus Kostengründen, Zeitgründen oder einfach nur aus Faulheit - dann ist das nicht die Schuld der GEZ. Und wenn *demokratisch legitimiert* festgestellt wird, dass die Gebühr nicht zu beanstanden ist, dann muss man sich als Bürger halt mal darum kümmern dass das Rechtssystem *geändert* wird.. der (zugegeben) einfachste Weg, nämlich der wilde Aufruf zum Rechtsbruch, ist einfach nur arm.
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[2.1.1.1] mstel antwortet auf sp33
04.08.2006 18:20
Benutzer sp33 schrieb:


Genau, wozu das System nutzen, wenn der Rechtsbruch nunmal viel einfacher ist. Benzin ist auch viel zu teuer, also Leute: Ab jetzt einfach nicht mehr bezahlen, dann verstehen die Tankstellen schneller, dass es so nicht geht. Und Essen in Restaurants ist auch viel zu teuer, also wenn wir schon beim Protest sind, dann bitte richtig..

Hier werden Äpfeln mit Birnen verglichen. Wenn ich an der Tankstelle nicht bezahle oder im Restaurant die Zeche prelle, so handelt es sich hierbei um eine Strafttat. Wer GEZ pflichtige Geräte nicht anmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man also mal nicht päpstlicher ist als der Papst, dann begehen Tausende von Menschen täglich Tausende und Abertausende von Ordnungswidrigkeiten (Falschparken, zu schnell fahren, in Parks grillen, was auch immer...)

Wenn also der Staat ein System aufsetzt und hier bewusst Lücken lässt, sprich sofern das Nicht-Anmelden nicht eine Straftat darstellt, dann bleibt es wohl jedem selbst überlassen ob er seine Rundfunkgeräte anmeldet oder nahezu konsequenzenlos weiter "schwarz" sieht.
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[2.1.1.1.1] sp33 antwortet auf mstel
05.08.2006 15:23
Wenn also der Staat ein System aufsetzt und hier bewusst Lücken lässt, sprich sofern das Nicht-Anmelden nicht eine Straftat darstellt, dann bleibt es wohl jedem selbst überlassen ob er seine Rundfunkgeräte anmeldet oder nahezu konsequenzenlos weiter "schwarz" sieht.

Sowohl eine Owi als auch ein Verstoß gegen das StGB stellen einen Rechtsbruch dar. Hier einen Unterschied zu machen ist nichts anderes, als eine billig Ausrede für sein rechtswidriges Verhalten zu suchen.

Im Übrigen: Die Abmeldung von vorhandenen Geräten ist nur durch Erklärung möglich, dass keine Geräte mehr vorhanden sind. Im Gegensatz zur stillschweigenden Nichtanmeldung stellt dieses durchaus einen Straftatbestand dar.

Sven
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[2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf sp33
06.08.2006 02:51
Benutzer sp33 schrieb:

[...]
Im Übrigen: Die Abmeldung von vorhandenen Geräten ist nur durch Erklärung möglich, dass keine Geräte mehr vorhanden sind.

Ja und? Wo ist das Problem? Wenn er ein reines Gewissen haben will, stellt er die Geräte zum Nacharn in den Keller.
Dies wird aber keiner nachprüfen dürfen!

Im Gegensatz zur stillschweigenden Nichtanmeldung stellt dieses durchaus einen Straftatbestand dar.

Ach ja? Welchen denn? Den Straftatbestand zum Abmeldezeitpunkt keine Rundfunkempfänger bereitgestellt zu haben?
Sorry, soweit sind wir hier noch nicht.
Also welchen Straftatbestand meinst du?
(Geh vorsichtig mit "Betrug" um, das wäre ne Sackgasse in die du dich verstrickst)

Alles in allem: Es ist absolut legal sich abzumelden wenn man zum Abmeldezeitpunkt keine Rundfunkempfänger bereit stellt. Es ist keine Ordnungswidrigkeit und sowieso keine Straftat. Wer trichtert euch nur dieses Falschwissen ein?

Zulu

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[2.1.1.1.1.1.1] sp33 antwortet auf Zulu
06.08.2006 10:24

Alles in allem: Es ist absolut legal sich abzumelden wenn man zum Abmeldezeitpunkt keine Rundfunkempfänger bereit stellt. Es ist keine Ordnungswidrigkeit und sowieso keine Straftat. Wer trichtert euch nur dieses Falschwissen ein?

So kann man es auch machen. Komischerweise finde ich hier nirgends im Thread die Aussage: "Das einzige was hilft ist, seine Rundfunkgeräte abzuschaffen, weil man sich dann abmelden kann." Hier - und in allen parallelen Threads wird lediglich dazu aufgerufen sich abzumelden. Und wer sich abmeldet, hat definitiv Geräte, sonst wäre er nicht angemeldet. Komm jetzt nicht damit, dass mit diesem Aufruf auch die Abschaffung gemeint wäre. Hier will wohl niemand behaupten, dass es vernünftig sei, um die GEZ zu ärgern seinen PC, Auautoradio und Fernseher abzuschaffen.

Bleib also mal auf'm Teppich und nimm die Diskussion so, wie sie gemeint ist. Das Abmelden nicht zwangsläufig illegal ist, weiss jeder. Im übrigen: Auch das Abstellen des Fernsehers im Nachbarkeller führt nur zu einer schweren NAchweisbarkeít, macht das ABmelden aber keineswegs rechtmäßig.
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[2.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf sp33
06.08.2006 19:25
Benutzer sp33 schrieb:


So kann man es auch machen. Komischerweise finde ich hier nirgends im Thread die Aussage: "Das einzige was hilft ist, seine Rundfunkgeräte abzuschaffen, weil man sich dann abmelden kann." Hier - und in allen parallelen Threads wird lediglich dazu aufgerufen sich abzumelden. Und wer sich abmeldet, hat definitiv Geräte, sonst wäre er nicht angemeldet.

Diese Logik hinkt. Es gab und gibt genügend Rundfunkgebührenzahler obwohl sie schon lange keine Teilnehmer mehr sind. Auch ich hatte es damals einfach vergessen.
Und bei der heutigen Medienkultur ist es nicht abwegig, daß immer mehr Menschen keine Rundfunkempfänger bereitstellen.
Es geht auch sehr gut ohne.

Komm jetzt nicht damit, dass mit diesem Aufruf auch die Abschaffung gemeint wäre. Hier will wohl niemand behaupten, dass es vernünftig sei, um die GEZ zu ärgern seinen PC, Auautoradio und Fernseher abzuschaffen.

Man ärgert grundsätzlich nicht die GEZ. Wenn, dann nur die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Bleib also mal auf'm Teppich und nimm die Diskussion so, wie sie gemeint ist. Das Abmelden nicht zwangsläufig illegal ist, weiss jeder. Im übrigen: Auch das Abstellen des Fernsehers im Nachbarkeller führt nur zu einer schweren NAchweisbarkeít, macht das ABmelden aber keineswegs rechtmäßig.

Nur um mal Erbsen im Jargon des Rundfunkgebührengesetzes zu zählen, ist das Abmelden rechtmäßig da er seine Rundfunkempfänger nicht mehr bereitstellt. Würde er das, könnte er sie auch bei sich im Keller abstellen und würde sie somit dann bereitstellen. Um die Rechtmäßigkeit zu untermauern kann er ja einen Kaufvertrag machen.
Aber wie du schon sagst, es wäre auch ohne diese Erbsenzählerei nicht mehr nachzuweisen.

Abgesehen von all dem ist bei der Definition der Rundfunkempfänger ab 01.2007. ein bischen ziviler Ungehorsam nicht unangebracht. Möglicherweise stellt sich in Zukunft sogar heraus das ein internetfähiger Computer rechtmäßig kein Rundfunkempfänger mehr ist.
Die Geschichte unseres Landes lehrt uns, daß wir oft zu wenig zivilen Ungehorsam geleistet hatten.

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
06.08.2006 21:32
Benutzer Zulu schrieb:

Abgesehen von all dem ist bei der Definition der Rundfunkempfänger ab 01.2007. ein bischen ziviler Ungehorsam nicht unangebracht. Möglicherweise stellt sich in Zukunft sogar heraus das ein internetfähiger Computer rechtmäßig kein Rundfunkempfänger mehr ist.
Die Geschichte unseres Landes lehrt uns, daß wir oft zu wenig zivilen Ungehorsam geleistet hatten.


Das ist der Punkt. Wenn tausende nicht zahlen, würde wahrscheinlich das Gericht so entscheiden.

peso
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
07.08.2006 06:13
Benutzer tcsmoers schrieb:

Das ist der Punkt. Wenn tausende nicht zahlen, würde wahrscheinlich das Gericht so entscheiden.

Und man kommt so gut ohne diese Berieselung aus. Ich rate jedem es mal wenigstens eine Woche ohne Radio und TV zu versuchen.
- Man redet wieder mehr miteinander
- Viele familäre Probleme lösen sich von alleine
- Es werden viele neue Gemeinsamkeiten entdeckt
- Es kuschelt sich intensiver genussvoller. :-)

Und wer keinen Partner hat vergeudet nicht die Zeit mit den Medien, sondern hat viel mehr Zeit einen Partner zu finden.


Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Ed antwortet auf tcsmoers
10.08.2006 12:26
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:

Abgesehen von all dem ist bei der Definition der Rundfunkempfänger ab 01.2007. ein bischen ziviler Ungehorsam nicht unangebracht. Möglicherweise stellt sich in Zukunft sogar heraus das ein internetfähiger Computer rechtmäßig kein Rundfunkempfänger mehr ist.
Die Geschichte unseres Landes lehrt uns, daß wir oft zu wenig
zivilen Ungehorsam geleistet hatten.


Das ist der Punkt. Wenn tausende nicht zahlen, würde wahrscheinlich das Gericht so entscheiden.

Kann es sein das du in der Schule gefehlt hast als der Rechtsstaat durchgenommen wurde?
Ansonsten wäre Falschparken, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung auch schon lange erlaubt.
Gerichte entscheiden nach aktueller Rechtslage(es gibt wenige Ausnahmen wo sie den Gesetzgeber zu einer Gesetzänderung aufrufen), und wenn die jeden Bürger dieses Landes verurteilen müssen.

Ed
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2] sp33 antwortet auf Zulu
07.08.2006 10:12

Diese Logik hinkt. Es gab und gibt genügend Rundfunkgebührenzahler obwohl sie schon lange keine Teilnehmer mehr sind. Auch ich hatte es damals einfach vergessen. Und bei der heutigen Medienkultur ist es nicht abwegig, daß immer mehr Menschen keine Rundfunkempfänger bereitstellen. Es geht auch sehr gut ohne.

Du widersprichst Dir selbst, s.u.. Aber egal: Dann sie konsequent und rufe nicht zum Abmelden auf, sondern zum Abschaffen. Wer Rundfunkgebühren zahlt ohne es zu müssen, der darf sich nicht beschweren.

Komm jetzt nicht damit, dass mit diesem Aufruf auch die Abschaffung gemeint wäre. Hier will wohl niemand behaupten, dass es vernünftig sei, um die GEZ zu ärgern seinen PC, Auautoradio und
Fernseher abzuschaffen.

Man ärgert grundsätzlich nicht die GEZ. Wenn, dann nur die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Du weichst aus.


Nur um mal Erbsen im Jargon des Rundfunkgebührengesetzes zu zählen, ist das Abmelden rechtmäßig da er seine Rundfunkempfänger nicht mehr bereitstellt. Würde er das, könnte er sie auch bei sich im Keller abstellen und würde sie somit dann bereitstellen. Um die Rechtmäßigkeit zu untermauern kann er ja einen Kaufvertrag machen.

Und wieder widersprichst Du Dir. Wäre der Nachbarkeller rechtmäßig, wäre auch der eigene Keller rechtmäßig. Und ein Kaufvertrag nutzt schon mal gar nichts, höchstens eine Übereignung an den Nachbarn. DANN habe ich aber keinen Fernseher mehr und es gilt oben geschriebenes. Also, rufe auf zum Abschaffen..

Aber wie du schon sagst, es wäre auch ohne diese Erbsenzählerei nicht mehr nachzuweisen.

..und dennoch rechtswidrig. Auch der perfekte Banküberfall bei dem ich nicht gefasst werde wird dadurch nicht legal.

Abgesehen von all dem ist bei der Definition der Rundfunkempfänger ab 01.2007. ein bischen ziviler Ungehorsam nicht unangebracht. Möglicherweise stellt sich in Zukunft sogar heraus das ein internetfähiger Computer rechtmäßig kein Rundfunkempfänger mehr ist.
Die Geschichte unseres Landes lehrt uns, daß wir oft zu wenig zivilen Ungehorsam geleistet hatten.

So, nun haben wir es: Ziviler Ungehorsam - obwohl doch alles rechtmäßig ist, was Du so vorschlägst? Ziviler Ungehorsam ist Quatsch - jedenfalls zu einem Zeitpunkt, zu dem die rechtsstaatlichen Mittel nicht ausgeschöpft sind. Und damit sind wir wieder am Anfang: Der Aufruf zum Rechtsbruch ist immer einfacher, als den langen rechtmäßigen Weg in einem Rechtsstaat zu gehen. Aber es ist sicher nicht der bessere Weg..
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf sp33
07.08.2006 19:57
Benutzer sp33 schrieb:

Du widersprichst Dir selbst, s.u.. Aber egal: Dann sie konsequent und rufe nicht zum Abmelden auf, sondern zum Abschaffen. Wer Rundfunkgebühren zahlt ohne es zu müssen, der darf sich nicht beschweren.

Ich sehe in meinem Posting weder ein Widerspruch noch einen Aufruf zum Abmelden. Keine Ahnung was du da liest.
Abschaffen kannst du doch selbst.... deine Rundfunkempfänger.

Aber selbst wenn es ein Aufruf zu irgendwas wäre? Wo ist dein Problem?

Man ärgert grundsätzlich nicht die GEZ. Wenn, dann nur die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Du weichst aus.

Nein, es war eine Richtigstellung. Sieht man doch!


Nur um mal Erbsen im Jargon des Rundfunkgebührengesetzes zu zählen, ist das Abmelden rechtmäßig da er seine Rundfunkempfänger nicht mehr bereitstellt. Würde er das, könnte er sie auch bei sich im Keller abstellen und würde sie somit dann bereitstellen. Um die Rechtmäßigkeit zu untermauern kann er ja einen Kaufvertrag machen.

Und wieder widersprichst Du Dir. Wäre der Nachbarkeller rechtmäßig, wäre auch der eigene Keller rechtmäßig.

Stell du mir mal ein TV in meinen Keller. Ich will dich sehen wie du da wieder drankommst. Klingelts?

Und ein Kaufvertrag nutzt schon mal gar nichts, höchstens eine Übereignung an den Nachbarn.

Ach? Und was ist ein Kaufvertrag? Du kannst auch eine Schenkung nutzen... du kannst auch Erbsen zählen im Keller... oder Kartoffeln.

DANN habe ich aber keinen Fernseher mehr und es gilt oben geschriebenes. Also, rufe auf zum Abschaffen..

Nö. Warum? Mich stört weder GEZ noch die Landesrundfunkanstalt.
Da hätte ich ja viel zu tun. Nein mein Guter, jeder kann selbst was dagegen unternehmen. Ist doch auch garnicht so schwer und recht unspektakulär.

Aber wie du schon sagst, es wäre auch ohne diese Erbsenzählerei nicht mehr nachzuweisen.

..und dennoch rechtswidrig. Auch der perfekte Banküberfall bei dem ich nicht gefasst werde wird dadurch nicht legal.

Keineswegs! Lies dir einfach das Rundfunkgebührengesetz durch. Ist noch nicht mal sehr viel zum lesen.
Allerdings gehe ich nicht auf deinen Banküberfall ein, nimms mir nicht übel, aber Vergleiche - wie üblich - hinken einfach. Und deiner mehr als gewaltig. :-)

So, nun haben wir es: Ziviler Ungehorsam - obwohl doch alles rechtmäßig ist, was Du so vorschlägst? Ziviler Ungehorsam ist Quatsch - jedenfalls zu einem Zeitpunkt, zu dem die rechtsstaatlichen Mittel nicht ausgeschöpft sind. Und damit sind wir wieder am Anfang: Der Aufruf zum Rechtsbruch ist immer einfacher, als den langen rechtmäßigen Weg in einem Rechtsstaat zu gehen. Aber es ist sicher nicht der bessere Weg..

Ich glaube mit deiner Meinung stehst du da wohl alleine was dieses Thema betrifft.
Ach ja - und wieder - wo war hier der Aufruf zu einem Rechtsbruch? löl. Geh mal nicht so hitzig an die Tastatur und lies die Worte so wie man sie auch geschrieben hat.
Ansonsten macht es nicht viel Sinn mit dir weiter zu diskutieren. Willst du das?

Zulu
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] sp33 antwortet auf Zulu
09.08.2006 09:10
Hallo,

Ich sehe in meinem Posting weder ein Widerspruch noch einen Aufruf zum Abmelden. Keine Ahnung was du da liest. Abschaffen kannst du doch selbst.... deine Rundfunkempfänger. Aber selbst wenn es ein Aufruf zu irgendwas wäre? Wo ist dein Problem?

Im ursprünglichen Post ging es mal darum, dass "Abmelden" der richtige Weg zur Erziehung der GEZ sei:

>> Im Übrigen: Die Abmeldung von vorhandenen Geräten ist nur durch
>> Erklärung möglich, dass keine Geräte mehr vorhanden sind.
>Ja und? Wo ist das Problem? Wenn er ein reines Gewissen haben >will, stellt er die Geräte zum Nacharn in den Keller.
>Dies wird aber keiner nachprüfen dürfen!

..und hier wird deutlich, dass es eben nur um Abmelden geht - und nicht um abschaffen.

Und wieder widersprichst Du Dir. Wäre der Nachbarkeller rechtmäßig, wäre auch der eigene Keller rechtmäßig.
Stell du mir mal ein TV in meinen Keller. Ich will dich sehen wie du da wieder drankommst. Klingelts?

Man kann sich alles so zurecht biegen, wie man will. Wenn ich Dir meinen Fernseher in den Keller stehe, dann habe ich einen Herausgabeanspruch darauf, den ich notfalls gerichtlich durchsetzen kann. Dein Rechtswidriges Verhalten kann wohl kaum als Argumentation für eine GEZ-Befreiung dienen. Und wenn Du mich sehen willst wie ich ihn bekomme: Leistungsklage ist der Weg.

Und ein Kaufvertrag nutzt schon mal gar nichts, höchstens eine Übereignung an den Nachbarn.
Ach? Und was ist ein Kaufvertrag?

Ein schuldrechtliches Verhältnis, welches den einen Vertragspartner dazu verpflichtet, dem anderen das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen und den anderen, hierfür das Eigentum an einer bestimmten Summe Geld zu verschaffen. Der Abschluss eines Kaufvertrags führt nicht zu einer Änderung der Eigentumslage. Das nennt man Abstraktionsprinzip und ist Basis des deutschen Sachenrechts.

Du kannst auch eine Schenkung nutzen... du kannst auch Erbsen zählen im Keller... oder Kartoffeln.

Ja, kann ich machen. Aber ich muss eben übereignen. Dann ist es aber eben nicht mehr mein Fernseher. Und dann ist die Abmeldung ja auch in Ordnung. Darum ging es aber nicht beim Aufruf, sich aus Protest abzumelden.

..und dennoch rechtswidrig. Auch der perfekte Banküberfall bei dem ich nicht gefasst werde wird dadurch nicht legal.

Keineswegs! Lies dir einfach das Rundfunkgebührengesetz durch.

Entschuldige. Wenn ich das Gerät so geschickt bereit halte, dass die GEZ das nicht herausbekommt, dann befreit es mich nicht von der Gebührenpflicht. Lies Dir die obigen vier Zeilen durch, was Du da jetzt sagst ist einfach nur quatsch. Entweder man ist anmeldepflichtig, oder nicht. Das hängt aber sicher nicht vom Geschick des Fernsehbesitzers ab. Die Stelle zeig mir bitte im Gesetz.

Ist noch nicht mal sehr viel zum lesen. Allerdings gehe ich nicht auf deinen Banküberfall ein, nimms mir nicht übel, aber Vergleiche - wie üblich - hinken einfach. Und deiner mehr als gewaltig. :-)

:-) Finde ich nicht.

Ich glaube mit deiner Meinung stehst du da wohl alleine was dieses Thema betrifft.
Ach ja - und wieder - wo war hier der Aufruf zu einem Rechtsbruch? löl. Geh mal nicht so hitzig an die Tastatur und lies die Worte so wie man sie auch geschrieben hat. Ansonsten macht es nicht viel Sinn mit dir weiter zu diskutieren. Willst du das?

Lies weiter oben im Thread nochmal im Zusammenhang. Der Anfang stammt zugegeben nicht von Dir, vielleicht hast du ihn deshalb verpasst. Dort geht es aber eindeutig nicht darum, aus Protest geräte abzuschaffen, sondern darum, aus Protest abzumelden und somit die GEZ zu schädigen. Und das - mag es auch nicht von dir kommen - ist ein aufruf zum rechtsbruch. Und nicht mehr habe ich kritisiert. An Deiner Argumentation stört mich nur, dass Du Dich genauso windest. Dann sag doch einfach: Wenn man was gegen die GEZ hat, dann kann man ja seine Geräte abschaffen. Aber die Geschichten von undurchschaubaren Kelleraktionen des Nachbarn lassen eben nicht den Eindruck entstehen, dass Du Dich in irgendeiner Form von der am Anfang des Threads geäußerten GEZ-Schädigungs-Methode distanzieren möchtest..

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[2.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf sp33
09.08.2006 19:21

2x geändert, zuletzt am 09.08.2006 19:31
Benutzer sp33 schrieb:

Im ursprünglichen Post ging es mal darum, dass "Abmelden" der
richtige Weg zur Erziehung der GEZ sei:

Dann richte dein Anliegen auch an den ursprünglichen Poster
und unterstell mir nicht irgend einen Quatsch den ich nie sagte.

>> Im Übrigen: Die Abmeldung von vorhandenen
Geräten ist
nur durch
>> Erklärung möglich, dass keine Geräte mehr
vorhanden sind.
>Ja und? Wo ist das Problem? Wenn er ein reines Gewissen
haben >will, stellt er die Geräte zum Nacharn in den Keller.
>Dies wird aber keiner nachprüfen dürfen!

..und hier wird deutlich, dass es eben nur um Abmelden geht -
und nicht um abschaffen.

Ja und? Ist das nicht erlaubt?
Und wer bitte vermag schon die ÖR oder GEZ abschaffen? Das ist
doch Humbug!


Und wieder widersprichst Du Dir. Wäre der
Nachbarkeller
rechtmäßig, wäre auch der eigene Keller rechtmäßig.
Stell du mir mal ein TV in meinen Keller. Ich will dich sehen wie du da wieder drankommst. Klingelts?

Man kann sich alles so zurecht biegen, wie man will.

Wobei ich das nur bei Leuten zu machen Pflege, die versuchen
mir diverse Aussagen in den Mund zu schieben, die aber nie
gesagt wurden. :->


Wenn ich
Dir meinen Fernseher in den Keller stehe, dann habe ich einen Herausgabeanspruch darauf, den ich notfalls gerichtlich durchsetzen kann. Dein Rechtswidriges Verhalten kann wohl kaum als Argumentation für eine GEZ-Befreiung dienen. Und wenn Du mich sehen willst wie ich ihn bekomme: Leistungsklage ist der Weg.

Nun - nimm es nicht persönlich, aber mir scheint du fängst
gerade erst mit Jura an - wenn überhaupt. Gerade was deinen
letzten Satz betrifft, muß ich schmunzeln. Überleg mal
haarscharf, es geht um einen gebrauchten Fernseher. Der Richter
hält sich den Bauch vor lachen.
Übrigens - wir schlittern soeben am Thema vorbei.

Und ein
Kaufvertrag nutzt schon mal gar nichts, höchstens eine Übereignung an den Nachbarn.
Ach? Und was ist ein Kaufvertrag?

Ein schuldrechtliches Verhältnis, welches den einen Vertragspartner dazu verpflichtet, dem anderen das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen und den anderen, hierfür das Eigentum an einer bestimmten Summe Geld zu verschaffen. Der Abschluss eines Kaufvertrags führt nicht zu einer Änderung der Eigentumslage. Das nennt man Abstraktionsprinzip und ist Basis
des deutschen Sachenrechts.

Aufwachen Student! Es geht um einen gebrauchten Fernseher.
Solche Verträge werden täglich milliardenfach getätigt. Mit
einer Änderung der Eigentumslage.
Laß das mal nicht deinen Prof sehen, sonst darfst du den
nächsten Schein nicht machen.:-)

Reden wir im letzten Semester wieder darüber, ja? :-)
Mag sein das dir Jura Spaß macht - das ist auch löblich - aber
du solltest in einem Diskussionsforum immer beachten, daß es
weniger um sein eigenes Ego geht, als um die Thematik des
Threads.

Du kannst auch eine Schenkung
nutzen... du kannst auch Erbsen zählen im Keller... oder Kartoffeln.

Ja, kann ich machen. Aber ich muss eben übereignen. Dann ist es aber eben nicht mehr mein Fernseher. Und dann ist die Abmeldung ja auch in Ordnung. Darum ging es aber nicht beim Aufruf, sich aus Protest abzumelden.

*seufz* Hast du gut gelernt mit dem übereignen, aber da sind
noch Lücken.
Was den letzten Satz oben im Absatz betrifft: Wie oft noch? Wer
schrieb hier einen Aufruf aus Protest sich abzumelden?
Richte dein Anliegen an den Poster, aber nicht an mich.

Entschuldige. Wenn ich das Gerät so geschickt bereit halte,
dass die GEZ das nicht herausbekommt, dann befreit es mich nicht von der Gebührenpflicht. Lies Dir die obigen vier Zeilen durch, was Du da jetzt sagst ist einfach nur quatsch.
Entweder man ist anmeldepflichtig, oder nicht. Das hängt aber sicher nicht vom Geschick des Fernsehbesitzers ab. Die Stelle zeig mir bitte im Gesetz.

Anmeldepflichtig ist nur derjenige, der ein Rundfunkempfänger
bereit hält, vergessen?


Ist noch nicht mal sehr viel zum lesen. Allerdings gehe ich nicht auf deinen Banküberfall ein, nimms mir nicht übel, aber Vergleiche - wie üblich - hinken einfach.
Und deiner mehr als gewaltig. :-)

:-) Finde ich nicht.

Ja da smerke ich auch schon. Es geht dir mer darum dich hier
im Forum zu "versuchen". Dich zu profilieren
unterstelle ich dir hier im Telekommunikationsforum nicht, da
du hier absolut falsch wärst. Ein Juraforum wäre da für dich
angebrachter.
Hier geht es nicht um juristishce Haarspaltereien von
irgendwelchen Gesetzestexten oder von Jurastudenten die ma
zeigen wollen für was der letzte Schein gut war. Hier im Thread
gings nur um Rundfunkgebühren. Und das ist aus juristischer
Sicht ein recht banales Thema.

Lies weiter oben im Thread nochmal im Zusammenhang. Der Anfang
stammt zugegeben nicht von Dir, vielleicht hast du ihn deshalb verpasst. Dort geht es aber eindeutig nicht darum, aus Protest geräte abzuschaffen, sondern darum, aus Protest abzumelden und
somit die GEZ zu schädigen.

Es ging hier darum aufzuzeigen, das man unter gewissen
Umständen keine Rundfunkgebühren zahlen muss.
Das mit dem Protest versuchst du mir zwar immer wieder
unterzujubeln - aus welchem Grund auch immer, mir entzieht sich
da etwas der Sinn deiner Argumentation - aber du richtest diese
Unterstellungen an den Falschen.
Um es kurz zu umschreiben, Du redest am Thema vorbei.
Thread-Thema: "Noch eine Möglichkeit - Petition?"

Und das - mag es auch nicht von dir
kommen -

Oh! Ich singe Hosianna!

>ist ein aufruf zum rechtsbruch.

Nein, noch nicht mal hier in so einem Forum. Soweit ist es
selbst hier in Deutschland noch nicht.
Frag deinen Prof. warum das hier noch nicht mal ein Rechtsbruch
ist - wenn eine Person aus Frust irgendwelche Aufrufe in Foren
macht. Wie oft hören wir hier die Sammelklagggggääää, Boykott
von irgendwas und anderen Schund. Viel Spaß beim unterstellen
von Gesetzesbrüchen. lol
Nur nicht verallgemeinern mein Guter.

Und nicht mehr habe
ich kritisiert.

Hast du wohl falsch kritisiert.:-)

An Deiner Argumentation stört mich nur, dass Du
Dich genauso windest.

"Genauso"? löl. Hast du dich denn auch gewindet?
Warum? :-))))

Dann sag doch einfach: Wenn man was gegen
die GEZ hat, dann kann man ja seine Geräte abschaffen.

Ich sage: Ich habe nichts gegen die GEZ, aber man soll
trotzdem seine Geräte abschaffen. Und das sagte ich schon immer
so. Nur du versuchst da die ganze Zeit irgendwas falsch zu
interpretieren. Absicht? Funzt bei mir leider nicht, wie du
bemerkt hast.

Aber frag mich mal ob ich was gegen die öffentlich rechtlichen
Sender habe.:-) Ja ich habe was gegen diese
Geldvernichtungsmaschinerie. Aber es betrifft mich nicht, da
ich schon lange diesem "Faß ohne Boden" entfleucht
bin.

Aber die Geschichten von undurchschaubaren Kelleraktionen des Nachbarn lassen eben nicht den Eindruck entstehen, dass Du Dich in irgendeiner Form von der am Anfang des Threads geäußerten GEZ-Schädigungs-Methode distanzieren möchtest..


Weder noch. Warum sollte ich mich von etwas distanzieren? Ist
mir wirklich wurscht.
Ich fand es nur irgendwie amüsant wie du permanent versuchst
mir ans Bein zu pinkeln. Und ich verstehe noch noch nicht so
recht warum. Letztendlich kam ich zu dem Schluß, dass du
möglicherweise Jura-Student bist und du hier die ersten
Gehversuche in juristischer Rhetorik versuchst, oder einfach
nur mal gerne Gesetzesbücher liest - warum auch nicht.
Nur sei dir gewiss, wir langweilen hier nur die Anderen mit der
Erbsenzählerei.
[EOT]

Zulu

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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] sp33 antwortet auf Zulu
10.08.2006 10:36

[EOT]

Wenn man nicht weiter weiss, ist das immer der beste Weg ;-)

Und zu Deiner Info: die Studienzeiten hab ich doch schon eine Weile hinter mir, auch wenn ich mich natürlich geschmeichelt fühle, mal wieder in diese Altersklasse eingeordnet zu werden..
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf sp33
10.08.2006 19:56
Benutzer sp33 schrieb:

[EOT]

Wenn man nicht weiter weiss, ist das immer der beste Weg ;-)

Nope. Ich sagte dir warum ich keinen Sinn sehe mit dir zu diskutieren und du hat danach auf der selben Schiene weitergeschrieben.
Wenn du öffentlich diskutierst, solltest du schon bei den Fakten bleiben und nicht versuchen ungeschriebene Dinge deinem Diskussionspartner zu unterstellen.
Ich hatte dir doch gesagt das ich den Thread beende wenn du nicht bei (meinen geschriebenen) den Tatsachen bleibst.
Was erwartest du?

Und zu Deiner Info: die Studienzeiten hab ich doch schon eine Weile hinter mir, auch wenn ich mich natürlich geschmeichelt fühle, mal wieder in diese Altersklasse eingeordnet zu werden..

Für dein geschmeicheltes Alter: Bitte, keine Ursache!
Was deine lang vergangenen Studienzeiten betriffen, so scheint dein Studiengang wirklich nur am Rande juristischer Art gewesen zu sein. Aber ok - jeder so gut oder schlecht wie er sich hier geben mag.:-)
Über deine Fähigkeit im Netz diskutieren zu können, verlieren wir wohl auch besser keine Worte mehr.:-)
Besser ist das.

Zulu

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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] sp33 antwortet auf Zulu
12.08.2006 14:34
Über deine Fähigkeit im Netz diskutieren zu können, verlieren wir wohl auch besser keine Worte mehr.:-) Besser ist das.

:-) Wenn Du meinst.. die Anwaltskammer und meine Haftpflicht haben sich bislang jedenfalls noch nicht beschwert..
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.2] wernerd antwortet auf Zulu
17.08.2006 15:38
Eine Frage bitte an die Herren Juristen von einem Studenten: warum geht das Eigentum an einem gebrauchten Fernseher schon mit Abschluss des Kaufvertrags über?! Bitte erklären Sie es mir! Ich schreibe im Oktober Examen und davon habe ich noch nichts gehört. Wäre nett, wenn Sie es noch kurz erklärten! Danke!
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[3] GEZ für PC
Didi_S. antwortet auf kernig
04.08.2006 07:17
mein Vorschlag:

alle Fahrer von Kfz zahlen automatisch pro Quartal einen Strafzettel wegen zu schnellem Fahren (mehr als 30 km/h).

Nicht etwa, weil sie es getan haben sondern weil ihr Fahrzeug in der Lage ist, diese Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Nicht lachen, es hat für mich die gleiche Logik wie Fernsehgebühr für alle PC!
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[3.1] SP-Jesus antwortet auf Didi_S.
04.08.2006 16:56
Mein Vorschlag: Einfach nur klagen. Ich glaub, die brauchen das.
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[3.1.1] rauhfaser antwortet auf SP-Jesus
04.08.2006 17:10
gegen den Staat zu klagen wird etwas schwierig, da sowas ja die Minister der jeweiligen Länder machen.

Die TU hat ja hier in DD schon schwer geschluckt wo die das gehört haben, selbst wenn sie "nur" die Radiogebühren zahlen müssten.


BTW: ich finde die Überschrift:
"Nutzer könnten statt 17,03 Euro nur 5,52 Euro monatlich zahlen müssen" etwas blöd formuliert.....
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[3.1.1.1] sp33 antwortet auf rauhfaser
04.08.2006 17:26

Die TU hat ja hier in DD schon schwer geschluckt wo die das gehört haben, selbst wenn sie "nur" die Radiogebühren zahlen müssten.

Ich glaube, diese 12 EUR mehr im Monat hat soger die TU übrig.
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[3.1.1.1.1] rauhfaser antwortet auf sp33
04.08.2006 17:55
die müssen für jeden rechner bezahlen....
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[3.1.1.1.1.1] oeder antwortet auf rauhfaser
05.08.2006 07:58
Benutzer rauhfaser schrieb:
die müssen für jeden rechner bezahlen....

*GRINS!!!!!!*
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[3.1.1.1.1.1.1] Merke antwortet auf oeder
05.08.2006 17:30
Wieso, ich bezahle auch nur einen Fernseher...
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[3.1.1.1.1.2] sp33 antwortet auf rauhfaser
05.08.2006 15:25
Benutzer rauhfaser schrieb:
die müssen für jeden rechner bezahlen....

Das würde mich wundern, denn es fällt nur einmal eine Gebühr pro Grundstück an..
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[4] Kann man vergessen!
cassiel antwortet auf kernig
06.08.2006 21:52
Benutzer kernig schrieb:
Unter www.bundestag.de kann man online eine Petition starten und für Mitunterzeichner werben. Ich bin nun politisch und juristisch nicht bewandert, vielleicht weiß ja jemand, ob das an dieser Stelle ein sinnvoller Weg wäre.

Zum einen: der Bundestag ist rechtlich dafür gar nicht zuständig.
Zum zweiten: Petitionen sind demokratisch ein Witz. Mehr als "Bitte, Bitte, liebe Politiker" ist das nicht und eine Erniedrigung sonders gleichen für eine Bürger der sich als demokratischer Souverän versteht.
Ein Volksentscheid wäre echte Mitbestimmung, aber das wird von den Politikern schon seit Jahrzehnten verhindert.

Vor allem für Haushalte für die DSL nicht verfügbar ist, finde ich die Pläne der GEZ schlicht eine Frechheit.

Das sind die Pläne der Landesregierungen. Die haben das beschlossen. Die GEZ ist nur Erfüllungsgehilfe.

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