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Heim-PC bei Arbeitnehmer


13.09.2006 09:34 - Gestartet von platon
Wenn man gelegentlich Remote-Office macht oder auch nur mal daheim für die Firma am PC arbeitet (gerade im IT-Bereich kommt das recht häufig vor), wird der Heim-PC auch gebührenpflichtig!
Genauso sinnfrei finde ich wie das Handy mit Radioempfänger, daß ja jetzt schon gebührenpflichtig ist, wenn man es regelmäßig mit zur Arbeit nimmt... Da wäre es wirklich mal an der Zeit sich -zumindest bei natürlichen Personen- zu überlegen, ob für diese nicht eine Gebühr für alles (privat, gewerblich bzw. auf der Arbeitsstelle etc) reicht...
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[1] sushiverweigerer antwortet auf platon
13.09.2006 13:03
Benutzer platon schrieb:
Wenn man gelegentlich Remote-Office macht oder auch nur mal daheim für die Firma am PC arbeitet (gerade im IT-Bereich kommt das recht häufig vor), wird der Heim-PC auch gebührenpflichtig! Genauso sinnfrei finde ich wie das Handy mit Radioempfänger, daß ja jetzt schon gebührenpflichtig ist, wenn man es regelmäßig mit zur Arbeit nimmt... Da wäre es wirklich mal an der Zeit sich -zumindest bei natürlichen Personen- zu überlegen, ob für diese nicht eine Gebühr für alles (privat, gewerblich bzw. auf der Arbeitsstelle etc) reicht...

Leute lernt lesen! Wer als Privatperson bereits bei der GEZ angemeldet ist und Gebühren zahlt, oder auch befreit ist, der braucht für PC oder Handy keine zusätzlichen Gebühren bezahlen!

Und da, laut Statistik, in fast jedem Privathaushalt ein Fernseher steht, von denen 90% angemeldet sind, braucht sich doch von denen gar keiner Gedanken über zusätzliche Kosten zu machen, da sie nicht anfallen.

Und die 10% die jetzt schon schwarzsehen, werden es wohl auch in Zukunft tun, zumal die GEZ praktisch keine rechtliche Handhabe hat jemandem zu beweisen, dass er schwarzsieht (wenn der Betroffene sich nicht allzu blöd anstellt ;-).
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[1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
13.09.2006 13:08
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Wenn man gelegentlich Remote-Office macht oder auch nur mal daheim für die Firma am PC arbeitet (gerade im IT-Bereich kommt das recht häufig vor), wird der Heim-PC auch gebührenpflichtig!
Genauso sinnfrei finde ich wie das Handy mit Radioempfänger, daß ja jetzt schon gebührenpflichtig ist, wenn man es regelmäßig mit zur Arbeit nimmt... Da wäre es wirklich mal an der Zeit sich -zumindest bei natürlichen Personen- zu überlegen, ob für diese nicht eine Gebühr für alles (privat,
gewerblich bzw. auf der Arbeitsstelle etc) reicht...

Leute lernt lesen! Wer als Privatperson bereits bei der GEZ angemeldet ist und Gebühren zahlt, oder auch befreit ist, der braucht für PC oder Handy keine zusätzlichen Gebühren bezahlen!
Du solltest genauer nachdenken!
Denn dein Ausführungen stimmen -wie schon jetzt beim Autoradio- nur, wenn der private PC oder Handy nie(!) gewerblich (d.h. auch für einen Arbeitgeber) genutzt werden. Ansonsten sind/werden sie doppelt(!) anmelde- und gebührenpflichtig.
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[1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
13.09.2006 14:29

Leute lernt lesen! Wer als Privatperson bereits bei der GEZ angemeldet ist und Gebühren zahlt, oder auch befreit ist, der braucht für PC oder Handy keine zusätzlichen Gebühren bezahlen!

Du solltest genauer nachdenken! Denn dein Ausführungen stimmen -wie schon jetzt beim Autoradio- nur, wenn der private PC oder Handy nie(!) gewerblich (d.h.
auch für einen Arbeitgeber) genutzt werden. Ansonsten sind/werden sie doppelt(!) anmelde- und gebührenpflichtig.

Und wie hoch ist der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die ihren privaten PC auch (neben)gewerblich nutzen? gewerblich heißt übrigens nicht im Auftrag des Arbeitgebers, sondern selbstständige Tätigkeit. Selbstständige können ihre Betriebskosten (also auch GEZ-Gebühren für Betriebsgeräte) steuerlich absetzen.

Ein Home-Office-Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber Kostenersatz fordern, für zusätzliche Gebühren, genauso wie die Kosten für Telefon etc. für dienstliche Belange vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Zusätzliche Kosten entstehen also nur Leuten, die bisher keinen Fernseher besitzen und dann eben ein paar € für ihren PC oder Handy bezahlen müssen.Da die GEZ aber keine Möglichkeiten hat, dies zu überprüfen (ich wüßte zumindest nicht wie) dürfte auch das eher ein theoretisches Problem sein. Sprich, wer sich nicht freiwillig anmeldet, kann auch nicht abgezockt werden.

Es besteht also keine Veranlassung sich künstlich aufzuregen.
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[1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
13.09.2006 14:44
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Leute lernt lesen! Wer als Privatperson bereits bei der GEZ angemeldet ist und Gebühren zahlt, oder auch befreit ist, der braucht für PC oder Handy keine zusätzlichen Gebühren bezahlen!

Du solltest genauer nachdenken! Denn dein Ausführungen stimmen -wie schon jetzt beim Autoradio- nur, wenn der private PC oder Handy nie(!) gewerblich (d.h.
auch für einen Arbeitgeber) genutzt werden. Ansonsten sind/werden sie doppelt(!) anmelde- und gebührenpflichtig.

Und wie hoch ist der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die ihren privaten PC auch (neben)gewerblich nutzen? gewerblich heißt übrigens nicht im Auftrag des Arbeitgebers, sondern selbstständige Tätigkeit.
Das ist falsch! Zitat von der GEZ: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
"Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden."
Es wird kein Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmern gemacht. Oder auch:
"Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Radio anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Rundfunkgeräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?
Ja. Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen."
Beachte vorallem den letzten Satz! Da mußt du sogar in Zukunft extra Gebühren für dein nur privat(!) zum Arbeitsplatz mitgenommenen Handy(natürlich nur soweit es internetfähig ist) bezahlen.

Ein Home-Office-Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber Kostenersatz fordern, für zusätzliche Gebühren, genauso wie die Kosten für Telefon etc. für dienstliche Belange vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Nur wenn er zu den Aufwendungen verpflichtet ist/war! Möchte er von einem freiwilligen Angebot des home-office Gebrauch machen, kann der Arbeitgeber selbstverständlich die Übernahme der Kosten ablehnen.

Da die GEZ aber keine Möglichkeiten hat, dies zu überprüfen (ich wüßte zumindest nicht wie) dürfte auch das eher ein theoretisches Problem sein. Sprich, wer sich nicht freiwillig anmeldet, kann auch nicht abgezockt werden.
Wie jetzt von 'abgezockt' sprechen, wo die Regelung doch so freundlich und unproblematisch ist? ;-)
Und das kann doch wohl nicht Sinn und Zweck sein, daß man halt dieses oder jenes Gerät nicht anmeldet, weil es nicht überprüft werden kann. Was im übrigen eine Ordnungswidrigkeit wäre...

Es besteht also keine Veranlassung sich künstlich aufzuregen.
Nö, künstlich nicht, aber eine sowieso schon -meiner Ansicht nach- sehr unübersichtliche und teilweise ungerechte Regelung wird noch ungerechter und unübersichtlicher.
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[1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
13.09.2006 17:14

Das ist falsch! Zitat von der GEZ: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html "Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?

Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden."

Man muss schon in der Lage sein richtig zu lesen und zu verstehen!

1. Selbstständige mussten ihre Radios in Firmenfahrzeugen schon immer anmelden.

2. Arbeitnehmer müssen für ihre Radios in Privatwagen nichts extra bezahlen! dies steht auch nicht in Deinem GEZ-Beitrag!

Die einzige Änderung die angedacht ist, ist dass bei PC-Nutzung jetzt Rundfunkgebühren fällig werden, WENN DIESE NICHT BEREITS BEZAHLT WERDEN (also noch keine Geräte angemeldet sind)!

Für weit über 90% der Leute dürfte sich also nichts ändern! Also bitte nicht ständig irgendwelche absurden Fallkonstruktionen konstruieren, die keinerlei praktische Relevanz haben.

Im übrigen empfiehlt es sich mal drüber nachzudenken, welche Möglichkeiten der Ermittlung die GEZ hat! Selbst wer unbedingt schwarzsehen will und sich dabei nicht allzu blöde anstellt braucht kaum ein Risiko zu fürchten, dass die GEZ ihn "erwischen" kann. Wie auch? GEZ-Außendienstler dürfen klingeln, wie andere Leute auch, man kann sie aber draußen stehen lassen, irgendwelche Sonder-Rechte haben sie nicht.

Auch eine abbonierte TV-Zeitung ist kein Beweis, dass jemand einen Fernseher besitzt etc.

Also bitte die Panikmache beenden, für 98% der Leute ändert sich nichts. Und ein Unternehmen kann ruhig 5 € Gebühren für den Firmenrechner zahlen, davon geht die Welt nicht unter. Aber die Leute die im Geld schwimmen, jammern ja gerne am lautesten.





Es wird kein Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmern gemacht. Oder auch:
"Ich habe ein Radio an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Radio anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Rundfunkgeräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte? Ja. Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen." Beachte vorallem den letzten Satz! Da mußt du sogar in Zukunft extra Gebühren für dein nur privat(!) zum Arbeitsplatz mitgenommenen Handy(natürlich nur soweit es internetfähig ist) bezahlen.

Ein Home-Office-Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber Kostenersatz fordern, für zusätzliche Gebühren, genauso wie die Kosten für Telefon etc. für dienstliche Belange vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Nur wenn er zu den Aufwendungen verpflichtet ist/war! Möchte er von einem freiwilligen Angebot des home-office Gebrauch machen, kann der Arbeitgeber selbstverständlich die Übernahme der Kosten ablehnen.

Da die GEZ aber keine Möglichkeiten hat, dies zu überprüfen (ich wüßte zumindest nicht wie) dürfte auch das eher ein theoretisches Problem sein. Sprich, wer sich nicht freiwillig anmeldet, kann auch nicht abgezockt werden.
Wie jetzt von 'abgezockt' sprechen, wo die Regelung doch so freundlich und unproblematisch ist? ;-) Und das kann doch wohl nicht Sinn und Zweck sein, daß man halt dieses oder jenes Gerät nicht anmeldet, weil es nicht überprüft werden kann. Was im übrigen eine Ordnungswidrigkeit wäre...

Es besteht also keine Veranlassung sich künstlich aufzuregen.
Nö, künstlich nicht, aber eine sowieso schon -meiner Ansicht nach- sehr unübersichtliche und teilweise ungerechte Regelung
wird noch ungerechter und unübersichtlicher.
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[1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
13.09.2006 17:41
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Das ist falsch! Zitat von der GEZ:
>
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html "Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?

Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden."

Man muss schon in der Lage sein richtig zu lesen und zu verstehen!
Dito :-)

Du hattest geschrieben:
Und wie hoch ist der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die ihren privaten PC auch (neben)gewerblich nutzen? gewerblich heißt übrigens nicht im Auftrag des Arbeitgebers, sondern selbstständige Tätigkeit.
Deine Definition von gewerblich im Hinblick auf die Rundfunkgebührenpflicht ist falsch, was ich mit dem Hinweis auf die GEZ-Auskunft belegte. Denn es reicht eben bei einem Arbeitnehmer, daß er ein privates Gerät (Auto) nur gelegentlich für Zwecke des Arbeitgebers nutzt. So führt die GEZ als Beispiel an "Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?"

1. Selbstständige mussten ihre Radios in Firmenfahrzeugen schon immer anmelden.
Habe auch nichts anderes behauptet. Allerdings ist das Gerät, wenn der Wagen auch privat genutzt wird, auch im privaten Bereich im Prinzip anmeldepflichtig (fällt dort aber normalerweise unter die Zweitgerätebefreiung)

2. Arbeitnehmer müssen für ihre Radios in Privatwagen nichts extra bezahlen! dies steht auch nicht in Deinem GEZ-Beitrag!
Siehe oben, habe ich auch nicht behauptet, ich sage nur, daß schon eine gelegentliche gewerbliche Nutzung (und dazu gehört eben eine Fahrt für den Arbeitgeber) zur zusätzlichen Anmeldepflicht führt.

Die einzige Änderung die angedacht ist, ist dass bei PC-Nutzung jetzt Rundfunkgebühren fällig werden, WENN DIESE NICHT BEREITS BEZAHLT WERDEN (also noch keine Geräte angemeldet sind)!
Es geht im übrigen um jedwedes internetfähiges Gerät, insbesondere Handys! Nicht nur um (internetfähige) PCs.

Für weit über 90% der Leute dürfte sich also nichts ändern! Also bitte nicht ständig irgendwelche absurden Fallkonstruktionen konstruieren, die keinerlei praktische Relevanz haben.

Im übrigen empfiehlt es sich mal drüber nachzudenken, welche Möglichkeiten der Ermittlung die GEZ hat! Selbst wer unbedingt schwarzsehen will und sich dabei nicht allzu blöde anstellt braucht kaum ein Risiko zu fürchten, dass die GEZ ihn "erwischen" kann. Wie auch? GEZ-Außendienstler dürfen klingeln, wie andere Leute auch, man kann sie aber draußen stehen lassen, irgendwelche Sonder-Rechte haben sie nicht.
Ich zähle nur die ganz normalen Fälle auf, die bei Arbeitnehmern entstehen werden. Es kann ja wohl kaum eine Lösung sein zu Ordnungswidrigkeiten aufzurufen. Dann könnte ich ja jetzt auch die Zahlung meiner Rundfunkgebühren einstellen (obwohl die GEZ das nicht mitmachen wird... ;), was überhaupt nicht mein Interesse ist.
Aber was ist das für eine Argumentation, zu sagen 'wem die unsinnigen Änderungen nicht passen, der kann ja rechtswidrig handeln, weil er wahrscheinlich nicht erwischt wird.'

Also bitte die Panikmache beenden, für 98% der Leute ändert sich nichts.
Das ist inkorrekt. Da alle Leute, die ein internetfähiges Handy haben und (auch nur ab und zu) mit zur Arbeit nehmen werden ab 2007 wegen der Neuregelung -wie sie es heute schon mit einem mitgenommenen Radio machen müßten- Gebühren für ein Zweitgerät bezahlen müßten. Das das wohl kaum einer tun wird ist kein Argument, da sich schlicht die Rechtslage ändert.
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[1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 02:53
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Im übrigen empfiehlt es sich mal drüber nachzudenken, welche Möglichkeiten der Ermittlung die GEZ hat! Selbst wer unbedingt schwarzsehen will und sich dabei nicht allzu blöde anstellt braucht kaum ein Risiko zu fürchten, dass die GEZ ihn "erwischen" kann. Wie auch? GEZ-Außendienstler dürfen klingeln,
wie andere Leute auch, man kann sie aber draußen stehen lassen,
irgendwelche Sonder-Rechte haben sie nicht.
Ich zähle nur die ganz normalen Fälle auf, die bei Arbeitnehmern entstehen werden. Es kann ja wohl kaum eine Lösung sein zu Ordnungswidrigkeiten aufzurufen. Dann könnte ich ja jetzt auch die Zahlung meiner Rundfunkgebühren einstellen (obwohl die GEZ das nicht mitmachen wird... ;), was überhaupt nicht mein Interesse ist.

Solange man angemeldet ist, muss man natürlich Gebühren zahlen (wenn man nicht befreit ist). Wenn man sich aber abmeldet (auf dem dafür vorgesehenenFormular) oder sich gar nicht erst anmeldet, hat die GEZ keine rechtliche handhabe! Es stellt kein Richter einen Durchsuchungsbefehl aus, wenn sich jemand bei der GEZ abmeldet und die GEZ dies anzweifelt. Es gibt also 2 Möglichkeiten:

1. Anmelden und zahlen

2. Abmelden oder gar nicht erst anmelden und nicht zahlen

So einfach ist das!


Aber was ist das für eine Argumentation, zu sagen 'wem die unsinnigen Änderungen nicht passen, der kann ja rechtswidrig handeln, weil er wahrscheinlich nicht erwischt wird.'

Also bitte die Panikmache beenden, für 98% der Leute ändert sich nichts.
Das ist inkorrekt. Da alle Leute, die ein internetfähiges Handy haben und (auch nur ab und zu) mit zur Arbeit nehmen werden ab 2007 wegen der Neuregelung -wie sie es heute schon mit einem mitgenommenen Radio machen müßten- Gebühren für ein Zweitgerät bezahlen müßten. Das das wohl kaum einer tun wird ist kein
Argument, da sich schlicht die Rechtslage ändert.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 09:48
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb: Solange man angemeldet ist, muss man natürlich Gebühren zahlen (wenn man nicht befreit ist). Wenn man sich aber abmeldet (auf dem dafür vorgesehenenFormular) oder sich gar nicht erst anmeldet, hat die GEZ keine rechtliche handhabe! Es stellt kein Richter einen Durchsuchungsbefehl aus, wenn sich jemand bei der GEZ abmeldet und die GEZ dies anzweifelt. Es gibt also 2 Möglichkeiten:

1. Anmelden und zahlen

2. Abmelden oder gar nicht erst anmelden und nicht zahlen

So einfach ist das!
Dann versuch mal deine Geräte abzumelden. ;-)
Ist selbst im berechtigten Falle (z.B Hochzeit und neue gemeinsame Wohnung) ein lustiges Unterfangen. Die GEZ lehnt erstmal deine Begründung der Abmeldung (die GEZ verlangt ja immer gemäß RGebStV den Nachweis für den Grund der Abmeldung) ab und wenn du nichts tust (ggf. die Rundfunkanstalt vorm Verwaltungsgericht verklagen) bleibst du weiter gebührenpflichtig. Wie gesagt, probier es mal aus...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 10:41

Dann versuch mal deine Geräte abzumelden. ;-) Ist selbst im berechtigten Falle (z.B Hochzeit und neue gemeinsame Wohnung) ein lustiges Unterfangen. Die GEZ lehnt erstmal deine Begründung der Abmeldung (die GEZ verlangt ja immer gemäß RGebStV den Nachweis für den Grund der Abmeldung) ab und wenn du nichts tust (ggf. die Rundfunkanstalt vorm Verwaltungsgericht verklagen) bleibst du weiter gebührenpflichtig. Wie gesagt, probier es mal aus...

Wieso? ist ganz einfach! Auf der GEZ-Seite findet sich ein kleines Abmelde-Formular: ausfüllen, abschicken <am besten per Einschreiben, fertig!

Und wenn die GEZ das nicht akzeptiert? ihr Problem! Wenn man angibt, dass man seine TV- und Radiogeräte abgeschafft hat, kann sie nicht das Gegenteil beweisen. Sicher die werden noch 2-3 nervige Briefe schreiben, aber danach müssen sie wohl aufgeben.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 11:12
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Dann versuch mal deine Geräte abzumelden. ;-) Ist selbst im berechtigten Falle (z.B Hochzeit und neue gemeinsame Wohnung) ein lustiges Unterfangen. Die GEZ lehnt erstmal deine Begründung der Abmeldung (die GEZ verlangt ja immer gemäß RGebStV den Nachweis für den Grund der Abmeldung) ab und wenn du nichts tust (ggf. die Rundfunkanstalt vorm Verwaltungsgericht verklagen) bleibst du weiter gebührenpflichtig. Wie gesagt, probier es mal aus...

Wieso? ist ganz einfach! Auf der GEZ-Seite findet sich ein kleines Abmelde-Formular: ausfüllen, abschicken <am besten per Einschreiben, fertig!

Und wenn die GEZ das nicht akzeptiert? ihr Problem! Wenn man angibt, dass man seine TV- und Radiogeräte abgeschafft hat, kann sie nicht das Gegenteil beweisen.
Das siehst du falsch. Du hast im Abmeldungsfall die Beweislast zu tragen! Gemäß §3 Absatz 2 RGebStV bist du (auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt/GEZ) verpflichtet nachzuweisen, daß du tatsächlich keine Geräte mehr bereit hältst.
Die GEZ kann (und tut es auch!) ganz entspannt deine Abmeldung ablehnen und dir weiterhin Gebührenbescheide zuschicken.

>Sicher die werden noch 2-3 nervige Briefe schreiben, aber danach müssen sie wohl aufgeben.
Nö wieso aufgeben, dann gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid und es wird teuer für dich, wenn du nicht gegen den Ablehnungsbescheid der Abmeldung vorgegangen bist.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 11:39

Das siehst du falsch. Du hast im Abmeldungsfall die Beweislast zu tragen! Gemäß §3 Absatz 2 RGebStV bist du (auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt/GEZ) verpflichtet nachzuweisen, daß du tatsächlich keine Geräte mehr bereit hältst.

Da muss meine schriftliche Aussage schon reichen und es reicht auch, in der Praxis.

Die GEZ kann (und tut es auch!) ganz entspannt deine Abmeldung ablehnen und dir weiterhin Gebührenbescheide zuschicken.

Kann sie nicht. Ist man abgemeldet, erlöscht der Gebührenanspruch.

>Sicher die werden noch 2-3 nervige Briefe schreiben, aber
danach müssen sie wohl aufgeben.

Nö wieso aufgeben, dann gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid und es wird teuer für dich, wenn du nicht gegen den Ablehnungsbescheid der Abmeldung vorgegangen bist.

Da irrst Du! die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und die schicken keine Mahnbescheide! Die treiben ihre Forderungen im Verwaltungsvollst­reckungsverfahren ein.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 12:16
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Das siehst du falsch. Du hast im Abmeldungsfall die Beweislast zu tragen! Gemäß §3 Absatz 2 RGebStV bist du (auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt/GEZ) verpflichtet nachzuweisen, daß du tatsächlich keine Geräte mehr bereit hältst.

Da muss meine schriftliche Aussage schon reichen und es reicht auch, in der Praxis.

Die GEZ kann (und tut es auch!) ganz entspannt deine Abmeldung ablehnen und dir weiterhin Gebührenbescheide zuschicken.

Kann sie nicht. Ist man abgemeldet, erlöscht der Gebührenanspruch.
Dafür muß die GEZ aber praktisch die Abmeldung anerkannt/akzeptiert haben. Und das tut die GEZ in der Regel nicht. Wie gesagt, probier es mal aus. Man bekommt lustige Post von der GEZ ala "...daher haben/können wir ihre Abmeldung nicht ausgeführt/ausführen..."

>Sicher die werden noch 2-3 nervige Briefe schreiben,
aber danach müssen sie wohl aufgeben.

Nö wieso aufgeben, dann gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid und es wird teuer für dich, wenn du nicht gegen den Ablehnungsbescheid der Abmeldung vorgegangen bist.

Da irrst Du! die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und die schicken keine Mahnbescheide! Die treiben ihre Forderungen im Verwaltungsvollst­reckungsverfahren ein.
Stimmt die GEZ schickt nur Mahnungen mit Mahngebühren. Wobei sie auch keine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist. Aber das Verwaltungsgerichtsverfahren macht es besser... ;-)
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 13:36
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Das siehst du falsch. Du hast im Abmeldungsfall die Beweislast zu tragen! Gemäß §3 Absatz 2 RGebStV bist du (auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt/GEZ) verpflichtet nachzuweisen, daß du tatsächlich keine Geräte mehr bereit hältst.

Da muss meine schriftliche Aussage schon reichen und es reicht
auch, in der Praxis.

Die GEZ kann (und tut es auch!) ganz entspannt deine Abmeldung ablehnen und dir weiterhin Gebührenbescheide zuschicken.

Kann sie nicht. Ist man abgemeldet, erlöscht der Gebührenanspruch.
Dafür muß die GEZ aber praktisch die Abmeldung anerkannt/akzeptiert haben. Und das tut die GEZ in der Regel nicht. Wie gesagt, probier es mal aus. Man bekommt lustige Post von der GEZ ala "...daher haben/können wir ihre Abmeldung nicht ausgeführt/ausführen..."

Naja dann wird eben das Verwaltungsgericht meine Abmeldung "abschliessend bearbeiten".

>Sicher die werden noch 2-3 nervige Briefe schreiben,
aber danach müssen sie wohl aufgeben.

Nö wieso aufgeben, dann gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid und es wird teuer für dich, wenn du nicht gegen den Ablehnungsbescheid der Abmeldung vorgegangen bist.

Da irrst Du! die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und die schicken keine Mahnbescheide! Die treiben ihre Forderungen im Verwaltungsvollst­reckungsverfahren ein.
Stimmt die GEZ schickt nur Mahnungen mit Mahngebühren. Wobei sie auch keine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt ist.

Die Mahnbescheide und danach der Festsetzungsbescheid mit Vollstreckungsankündigung wird von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erstellt, also z.B. dem WDR, dagegen kann man dann direkt klagen.

Aber das Verwaltungsgerichtsverfahren macht es besser... ;-)
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 14:11
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:

Naja dann wird eben das Verwaltungsgericht meine Abmeldung "abschliessend bearbeiten".

Die Mahnbescheide und danach der Festsetzungsbescheid mit Vollstreckungsankündigung wird von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erstellt, also z.B. dem WDR, dagegen kann man dann direkt klagen.
Also die Mahnungen gab es vor ein paar Jahren noch von der GEZ, vielleicht ist das jetzt anders.
Nur macht es kaum Spaß sich mit den LRA herumzuschlagen. Vor ein paar Jahren gabe es einige Dutzend Klagen gegen nicht bewilligte Gebührenbefreiungen bei Studenten. Zwar gab es dann zumindest ein -ziemlich harsches- Urteil gegen den NDR, aber das hat nichts an der Praxis des NDR geändert. Meist hat der NDR die Befreiungen dann doch bewilligt, augenscheinlich um Urteile gegen seine Praxis zu verhindern. Das ist das Problem dabei, die großen Einrichtungen wickeln solche Verfahren nebenbei ab, aber für jeden Betroffenen ist es ein Heidenaufwand. Und viele wurden gleich abgeschreckt und zahlten, obwohl sie Anspruch auf Befreiung hatten.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 17:26
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:

Naja dann wird eben das Verwaltungsgericht meine Abmeldung "abschliessend bearbeiten".

Die Mahnbescheide und danach der Festsetzungsbescheid mit Vollstreckungsankündigung wird von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erstellt, also z.B. dem WDR, dagegen kann man dann direkt klagen.
Also die Mahnungen gab es vor ein paar Jahren noch von der GEZ, vielleicht ist das jetzt anders.

Ja ist es ;-)

Nur macht es kaum Spaß sich mit den LRA herumzuschlagen. Vor ein paar Jahren gabe es einige Dutzend Klagen gegen nicht bewilligte Gebührenbefreiungen bei Studenten. Zwar gab es dann zumindest ein -ziemlich harsches- Urteil gegen den NDR, aber das hat nichts an der Praxis des NDR geändert. Meist hat der NDR die Befreiungen dann doch bewilligt, augenscheinlich um Urteile gegen seine Praxis zu verhindern. Das ist das Problem dabei, die großen Einrichtungen wickeln solche Verfahren nebenbei ab, aber für jeden Betroffenen ist es ein Heidenaufwand. Und viele wurden gleich abgeschreckt und zahlten, obwohl sie Anspruch auf Befreiung hatten.

Warum Heidenaufwand? Abmeldung ausdrucken und ausfüllen= 2 Minute und dann, falls erforderlich noch 1-2 Schreiben der GEZ beantworten. Immerhin spart man so über 200 € im Jahr!
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 17:33
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Nur macht es kaum Spaß sich mit den LRA herumzuschlagen. Vor ein paar Jahren gabe es einige Dutzend Klagen gegen nicht bewilligte Gebührenbefreiungen bei Studenten. Zwar gab es dann zumindest ein -ziemlich harsches- Urteil gegen den NDR, aber das hat nichts an der Praxis des NDR geändert. Meist hat der NDR die Befreiungen dann doch bewilligt, augenscheinlich um Urteile gegen seine Praxis zu verhindern. Das ist das Problem dabei, die großen Einrichtungen wickeln solche Verfahren nebenbei ab, aber für jeden Betroffenen ist es ein Heidenaufwand. Und viele wurden gleich abgeschreckt und zahlten, obwohl sie Anspruch auf Befreiung hatten.

Warum Heidenaufwand? Abmeldung ausdrucken und ausfüllen= 2 Minute und dann, falls erforderlich noch 1-2 Schreiben der GEZ beantworten. Immerhin spart man so über 200 € im Jahr!
Ich meinte den Fall, wenn die GEZ/LRA sich mal querstellt.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf platon
14.09.2006 17:42
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Nur macht es kaum Spaß sich mit den LRA herumzuschlagen. Vor ein paar Jahren gabe es einige Dutzend Klagen gegen nicht bewilligte Gebührenbefreiungen bei Studenten. Zwar gab es dann zumindest ein -ziemlich harsches- Urteil gegen den NDR, aber das hat nichts an der Praxis des NDR geändert. Meist hat der NDR die Befreiungen dann doch bewilligt, augenscheinlich um Urteile gegen seine Praxis zu verhindern. Das ist das Problem dabei, die großen Einrichtungen wickeln solche Verfahren nebenbei ab, aber für jeden Betroffenen ist es ein Heidenaufwand. Und viele wurden gleich abgeschreckt und zahlten, obwohl sie Anspruch auf Befreiung hatten.

Warum Heidenaufwand? Abmeldung ausdrucken und ausfüllen= 2 Minute und dann, falls erforderlich noch 1-2 Schreiben der GEZ beantworten. Immerhin spart man so über 200 € im Jahr!
Ich meinte den Fall, wenn die GEZ/LRA sich mal querstellt.

Und was soll dann sein? wie gesagt, die GEZ hat keine rechtliche Handhabe.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 17:58
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Ich meinte den Fall, wenn die GEZ/LRA sich mal querstellt.

Und was soll dann sein? wie gesagt, die GEZ hat keine rechtliche Handhabe.
Wieso keine Handhabe? Wenn sie eine Befreiung nicht gewähren (was heute allerdings wohl sehr selten vorkommen dürfte, da ja nur noch Bezieher bestimmter Sozialleistungen befreit werden) oder eine Abmeldung nicht annehmen oder z.B. Bockmist gebaut haben (z.B. hat die GEZ bei meiner Frau 2 Jahre nach einem Umzug [und natürlich lange erfolgter Bestätigung darüber], plötzlich behauptet ein Radio wäre noch am alten, ein Fernseher am neuen Wohnort angemeldet!), dann stellen die sich ggf. halt auf ihren Standpunkt und lassen sich nicht mehr umstimmen.
Aber egal, nächstes Jahr werde ich bestimmt wieder mit der GEZ korrespondieren.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] chb antwortet auf platon
16.09.2006 19:17
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Und was soll dann sein? wie gesagt, die GEZ hat keine rechtliche Handhabe.
Wieso keine Handhabe? Wenn sie eine Befreiung nicht gewähren [...] dann stellen die sich ggf. halt auf ihren Standpunkt und lassen sich nicht mehr umstimmen.

Ja und dann?

- Ein GEZ-Außendienstler kommt nur mit meiner Zustimmung in die Wohnung, also nie.
- Briefe von denen kann man nach dem 3G-Verfahren bearbeiten: Gelesen, gelacht, gelocht

Wenn man denen dann nochmal ganz förmlich die Abmeldung aller zum Empfang bereitgehaltenen Geräte anzeigt, kann man doch alle Schreiben danach getrost ungeöffnet in die Altpapiertonne werfen und sich tot stellen. Was sollen die denn machen? Damit ist das Problem doch erledigt, und irgendwann geben die auch von selbst auf...

Benni
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] materiaman2000 antwortet auf platon
17.09.2006 22:20
Benutzer platon schrieb:

Das siehst du falsch. Du hast im Abmeldungsfall die Beweislast zu tragen! Gemäß §3 Absatz 2 RGebStV bist du (auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt/GEZ) verpflichtet nachzuweisen, daß du tatsächlich keine Geräte mehr bereit hältst.

Da muss meine schriftliche Aussage schon reichen und es reicht
auch, in der Praxis.

Die GEZ kann (und tut es auch!) ganz entspannt deine Abmeldung ablehnen und dir weiterhin Gebührenbescheide zuschicken.

Kann sie nicht. Ist man abgemeldet, erlöscht der Gebührenanspruch.
Dafür muß die GEZ aber praktisch die Abmeldung anerkannt/akzeptiert haben. Und das tut die GEZ in der Regel nicht. Wie gesagt, probier es mal aus. Man bekommt lustige Post von der GEZ ala "...daher haben/können wir ihre Abmeldung nicht ausgeführt/ausführen..."


Ist doch ganz einfach:

Man meldet sich ab, bringt die Geräte, die man noch besitzt, für ein paar Tage bei einem Bekannten o. Ä. ab und bittet jemanden von der GEZ, vorbeizukommen und sich davon persönlich zu überzeugen, dass keine Geräte mehr im Haushalt vorhanden sind.

Wenn man ein Auto besitzt, meldet man halt noch das Autoradio an und spart somit knapp 66% der Gebühr.


Und wenn man sich sicher ist, dass niemand von der GEZ mehr vorbeischauen wird, holt man sich seine Geräte einfach wieder :D

Ist zwar über alle Maßen umständlich, aber so kann man ne Menge Geld sparen.

Gruß
MateriaMan


P.S.: Ich selbst bezahle die vollen 17,03€ Rundfunkgebühr, also nicht denken, ich hätte es so gemacht, wie ich es eben beschrieben habe, soll nur ein Vorschlag sein ^^
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[1.1.1.2] Morde verjähren - GEZ Nie!
silverwhale antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 09:54

einmal geändert am 14.09.2006 10:09
Hm, Du hast nur teilweise recht.

In Deutschland verjährten Morde bis 1979 nach 30 Jahren, aber nicht die Pflicht GEZ Gebühr zu bezahlen!

Wenn also irgendwann einer dieser freundlichen Herren, durch ein Umzug oder Telefonanmeldung oder eine Heirat oder Kindsgeburt oder ein Konfessionswechsel über das wöchentliche Memo des Landratsamt oder beim Datenabgleich der Telefonliste deiner Stadt DICH auf seine Liste bekommt - gnade dir Gott!

Ach die freundlichen Herren arbeiten auf Provisionsbasis. Jedes gefundene Delikt ist ein einträgliches Geschäft!

Die GEZ - Gebühr darf rückwirkend am Alter des Fernsehers / Radio / und bald PC / Handy berechnet werden.

Eine einfache Schätzung reicht! Und dann Versuch DICH mal zu wehren. Du bekommst ein amtlichen Gebührenbescheid und halst Dir ein langen teuren Rechtsstreit auf. Und die Richter sind alles anderes als gnädig für vermeintliche "Schwarzseher".


Gruss vom Silver
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[1.1.1.2.1] GEZ Nie!
silverwhale antwortet auf silverwhale
14.09.2006 10:19
Danke - im Text revidiert.
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[1.1.1.2.2] Oetker antwortet auf silverwhale
21.09.2006 20:43
Benutzer silverwhale schrieb:

Ach die freundlichen Herren arbeiten auf Provisionsbasis. Jedes gefundene Delikt ist ein einträgliches Geschäft!

Das stimmt! Daher _versuchen_ die Schergen auch illegalerweise, noch Jahre nachzuberechnen. Glücklicherweise ist das Ganze vom Gesetz her aber auf 4 Jahre begrenzt!

Die GEZ - Gebühr darf rückwirkend am Alter des Fernsehers / Radio / und bald PC / Handy berechnet werden.

Völliger Unfug! Wenn Du sagst, Du hättest die Geräte erst letzte Woche auf dem Trödelmarkt erworben, dann soll Dir mal einer das Gegenteil beweisen. Ausserdem wie gesagt maximal 4 Jahre.

Wer nachzahlt, ist wirklich selber schuld!

Ich zitiere mal ein paar Stellen aus einem Bericht aus dem Süddeutschen Zeitung Magazin von Wolfgang Uchatius:

"Wahr ist, dass die Beauftragten eigentlich keine Chance haben." Sagt Manfred Reimer. Reimer sollte die Wahrheit kennen, denn er spricht aus Erfahrung. Seit etlichen Jahren schon arbeitet er als selbständiger Gebührenbeauftragter für den WDR.
[...]
Er läutet, und wenn jemand die Tür öffnet, beginnt das, was Herr Reimer das "Bluffen und Einschüchtern" nennt.
Reimer ist auf Tricks angewiesen, denn die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als der Gebührenanspruch von ARD und ZDF. Die Wahrheit ist, dass Gebührenfahnder kaum besser dastehen als Zeitungsdrücker. Niemand muß sie in die Wohnung lassen. Niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Manfred Reimer ist so etwas wie ein Eisenbahnschaffner, der Fahrkarten kontrollieren soll, dem aber keiner sein Ticket zeigen muß. Selbst wenn im Wohnzimmer der Fernseher lärmt, braucht das den Schwarzseher wenig zu stören. Zwar können die Sender laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag gerichtlich eine Auskunft erzwingen, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass jemand unangemeldete Gerät besitzt. Jedoch machen sie davon praktisch keinen Gebrauch. Zu aufwendig sind die Prozesse, zu gering der Streitwert.

[...]

Wenn niemand ihn hereinlaßt, wird er von niemandem bezahlt. Geld bekommt er nur, wenn er Schwarzseher erwischt. Die Fahnder sind nämlich nicht Angestellte der öffendlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern selbständige Kleinunternehmer - wie Zeitschriftendrücker eben. Dadurch sparen sich die Sender Urlaubsgeld und Sozialabgaben. Der WDR etwa zahlt dem Fahnder für jeden dank seiner Mitwirkung neu angemeldeten Fernseher rund 55 Mark, für ein Radio rund 25 Mark. Also bluffen und einschüchtern. Jeder Beauftragte, so Reimer, haben seine eigene Methode. Manche spielen sich auf, als wären sie Polizisten mit Durchsuchungsbefehl, andere erzählten eben das Märchen vom Peilwagen - wie der Gebührenfahnder, der Robert Schuster besuchte. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sonder nach elektromagnetischen Störfeldern.

Bei manchen Leuten braucht es gar kein Märchen. Die wollen sich nicht drücken, sonder haben lediglich die Anmeldung verbummelt. Erinnert sie ein Brief der GEZ an die Gebühr, ist die Sache mit der Neuanmeldung erledigt. Ist jedoch der Fahnder, werden Nachgebühren fällig. Der Beauftragte fragt sie dann, wie lange sie den Fernseher schon haben. Manfred Reimer: "Der Brave oder Eingeschüchterte sagt wahrheitsgemäß: >drei Jahre<, und muss tausend Mark Nachgebühren zahlen. Der Schlaue sagt: >Seit gestern.< Und kommt gratis davon."

Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Das kommt nicht von ungefähr. Der Einzug der Rundfunkgebühren geschieht in einer rechtlichen Grauzone, in der immer einer der Dumme ist - entweder der Fernsehzuschauer, der pflichtgemäß seine Gebühren zahlt, während sich der Nachtbar das Geld spart. Oder der Gebührenfahnder, der nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, wenn er auf Tricks verzichtet.

Sechshundert Fernseher und neunhundert Radios muss ein Beauftragter des WDR jedes Jahr anmelden, um die volle Provision zu kassieren. Wer zu weit unter Soll liegt, muss mit der Kündigung rechnen. Wer über Einzelheiten seines Jobs mit der Presse spricht, auch - sagt Manfred Reimer, der in Wahrheit anders heißt. Als Fahnder gehört er schließlich zu dem kleinen Kreis derer, die es zutiefst bedauern würden, wenn sie jemand von den Rundfunkgebühren befreite.

Quelle: Süddeutsche Zeitung Magazin von Wolfgang Uchatius
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[1.1.1.2.2.1] Ssh1701e antwortet auf Oetker
21.09.2006 20:55
Benutzer Oetker schrieb:
Benutzer silverwhale schrieb:

Ach die freundlichen Herren arbeiten auf Provisionsbasis. Jedes gefundene Delikt ist ein einträgliches Geschäft!

Das stimmt! Daher _versuchen_ die Schergen auch illegalerweise, noch Jahre nachzuberechnen. Glücklicherweise ist das Ganze vom Gesetz her aber auf 4 Jahre begrenzt!

Die GEZ - Gebühr darf rückwirkend am Alter des Fernsehers / Radio / und bald PC / Handy berechnet werden.

Völliger Unfug! Wenn Du sagst, Du hättest die Geräte erst letzte Woche auf dem Trödelmarkt erworben, dann soll Dir mal einer das Gegenteil beweisen. Ausserdem wie gesagt maximal 4 Jahre.

Wer nachzahlt, ist wirklich selber schuld!

Es scheinen sogar nur 3 Jahre zu sein. Allerdings wird das irgendwie durch ein Urteil vollkommen aufgehoben. Soll heissen: Doch keine Verjährung.

Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/auswirkungen-des-rfgebstv.htm
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[1.1.1.3] bastian antwortet auf sushiverweigerer
14.09.2006 10:45
Benutzer sushiverweigerer schrieb:


Ich mag Sushi ;-)
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[1.2] nekrad antwortet auf sushiverweigerer
26.09.2006 20:42
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Leute lernt lesen! Wer als Privatperson bereits bei der GEZ angemeldet ist und Gebühren zahlt, oder auch befreit ist, der braucht für PC oder Handy keine zusätzlichen Gebühren bezahlen!

Was ist mit denen, die bisher nicht zahlen müssen ?

Und was ist mit den vielen Selbstständigen ?

Und da, laut Statistik, in fast jedem Privathaushalt ein Fernseher steht, von denen 90% angemeldet sind, braucht sich doch von denen gar keiner Gedanken über zusätzliche Kosten zu machen, da sie nicht anfallen.

Toll, was ist mit den restlichen 10% ?
Im Übrigen glaube ich dieser Statistik nicht. In meinem persönlichen Umfeld ist die TV-freie Bevölkerung über 50%.

Und die 10% die jetzt schon schwarzsehen, werden es wohl auch

Als jemand der keinerlei Rundfunkempfänger nutzt, kann ich solche Verleumdungen nicht akzeptieren !

in Zukunft tun, zumal die GEZ praktisch keine rechtliche Handhabe hat jemandem zu beweisen, dass er schwarzsieht (wenn der Betroffene sich nicht allzu blöd anstellt ;-).

Nur weil die GEZ zT. ein zahnloser Tieger ist, reicht das nicht als Rechtfertigung für dieses Unrecht.

Leute, laßt Euch doch nicht von solchen Schreibtischtätern ver_arschen: Das Internet hat mit Rundfunk nichts, rein garnichts zu tun.


http://gez-widerstand.metux.de/